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Ämterstress - Fragen, Antworten und Erfahrungen => Arbeitslos & Spass dabei => Thema gestartet von: rebelflori am 18:27:45 So. 14.April 2019

Titel: Versicherungslücke bei der Krankenkasse wegen Jobcenter
Beitrag von: rebelflori am 18:27:45 So. 14.April 2019
Mal eine Frage wenn ich Im März Lohn( für denn Februar) bekommen habe.
Mein Antrag für März abgelehnt wurde
Aber für April der Antrag bewilligt wurde und ich Geld bekommen habe

Muss ich mich dann für denn März selbst Kranken versichern?

Hoffe das versteht wer, finde das gerade etwas merkwürdig.
Titel: Re: Versicherungslücke bei der Krankenkasse wegen Jobcenter
Beitrag von: rebelflori am 18:57:55 So. 14.April 2019
Ich glaube ich habe es verstanden.
Danke
Titel: Re: Versicherungslücke bei der Krankenkasse wegen Jobcenter
Beitrag von: Wampel am 00:18:05 Mo. 15.April 2019
Zitat von: rebelflori am 18:27:45 So. 14.April 2019
Mal eine Frage wenn ich Im März Lohn( für denn Februar) bekommen habe.
Mein Antrag für März abgelehnt wurde
Aber für April der Antrag bewilligt wurde und ich Geld bekommen habe

Muss ich mich dann für denn März selbst Kranken versichern?
Ja, musst du.
Ausnahme: wenn du im März noch einige Tage gearbeitet hast, so dass die nichtversicherte Zeit kürzer als ein Monat ist.
Titel: Re: Versicherungslücke bei der Krankenkasse wegen Jobcenter
Beitrag von: mousekiller am 07:13:56 Mo. 15.April 2019
Nein, muß sie nicht. Wenn der Lohn im März noch gekommen ist, hat der Arbeitgeber dann auch Krankenbeiträge für März überwiesen. Ab April übernimmt das Jobcenter.

Ansonsten entsteht auch keine Versicherungslücke, da der Arbeitnehmer im ersten Monat nach der letzten Lohnzahlung noch versichert ist. Im Zweifel muß er nachweisen, dass der Antrag bei Amt gestellt ist, aber noch keine Entscheidung gefallen.
Titel: Re: Versicherungslücke bei der Krankenkasse wegen Jobcenter
Beitrag von: rebelflori am 11:06:20 Mo. 15.April 2019
Zitat von: mousekiller am 07:13:56 Mo. 15.April 2019
Nein, muß sie nicht. Wenn der Lohn im März noch gekommen ist, hat der Arbeitgeber dann auch Krankenbeiträge für März überwiesen. Ab April übernimmt das Jobcenter.
Nein, das Geld ist für Februar. Da haben früher schon einige Aushilfen Stress gemacht, deswegen wird es bei denen  immer erst ein paar tage im neuen Monat ausgezahlt.

Zitat von: mousekiller am 07:13:56 Mo. 15.April 2019
Ansonsten entsteht auch keine Versicherungslücke, da der Arbeitnehmer im ersten Monat nach der letzten Lohnzahlung noch versichert ist. Im Zweifel muß er nachweisen, dass der Antrag bei Amt gestellt ist, aber noch keine Entscheidung gefallen.

Ja das mache ich auch gerade, mal gucken was raus kommt.


Danke für eure Antworten.
Wahr nur etwas geschockt als der Brief angekommen ist.  Habe eigentlich gehofft das das die meine Zahnreinigung bezahlen und nicht das ich eine Versicherungslücke habe.
Titel: Re: Versicherungslücke bei der Krankenkasse wegen Jobcenter
Beitrag von: mousekiller am 07:22:03 Di. 16.April 2019
Die hast du sowieso nicht. Dadurch, dass von Lohn auf ALG eine Nahtlosigkeitsregelung besteht, bist du immer versichert. Das Amt zahlt die Beiträge nach, die dann fehlen, ergo ab April.

Was den Lohn angeht, selbst wenn der Lohn rückwirkend für Februar gezahlt worden ist, überweist dein AG die Beiträge im März. Hier ist der Zeitpunkt der Zahlung relevant und nicht der des Anspruchs.
Titel: Re: Versicherungslücke bei der Krankenkasse wegen Jobcenter
Beitrag von: Wampel am 13:20:28 Do. 18.April 2019
Nein, der Versicherungsschutz über den AG endet mit dem Arbeitsverhältnis, egal wann der Lohn gezahlt wird.
Titel: Re: Versicherungslücke bei der Krankenkasse wegen Jobcenter
Beitrag von: rebelflori am 19:53:45 Do. 18.April 2019
Ich werde es euch mal berichten. Sobald ich was von der Krankenkasse höre. Selbst als ich denn Fred aufgemacht habe. Hätte ich eh keinen Widerspruch beim Jobcenter mehr stellen können, die 4 Wochen First wahr vorbei.
Und soviel Geld habe ich jetzt auch nicht verdient.
Titel: Re: Versicherungslücke bei der Krankenkasse wegen Jobcenter
Beitrag von: Wampel am 14:50:59 Fr. 19.April 2019
Wenn die Widerspruchsfrist von einem Monat (nicht 4 Wochen) abgelaufen ist, geht immer noch ein Überprüfungsantrag.
Und wenn der zugeflossene Lohn nicht allzu weit über dem Alg2-Anspruchs lag, sollte neben einem aufstockenden Anspruch  auch ein Anspruch nach § 26 SGB II (Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen) geprüft werden.
Theoretisch hätte das JC das zwar von Amts wegen machen müssen, aber manchmal sparen die sich das auch.
Titel: Re: Versicherungslücke bei der Krankenkasse wegen Jobcenter
Beitrag von: dagobert am 01:43:33 Mi. 01.Mai 2019
Zitat von: mousekiller am 07:22:03 Di. 16.April 2019Was den Lohn angeht, selbst wenn der Lohn rückwirkend für Februar gezahlt worden ist, überweist dein AG die Beiträge im März. Hier ist der Zeitpunkt der Zahlung relevant und nicht der des Anspruchs.
Das ist Unfug.
Die Krankenversicherung über den AG beginnt und endet mit dem Arbeitsverhältnis. Wann der AG die Beiträge an die KK überweist ist dabei egal.
Titel: Re: Versicherungslücke bei der Krankenkasse wegen Jobcenter
Beitrag von: rebelflori am 09:35:57 Mi. 15.Mai 2019
Also bei mir ist das mit der Krankenkasse ganz gut gelaufen. Ich bin mir auch nicht sicher ob das nur Glück wahr. weil ich habe in einigen Berichten gelesen das es eigentlich 30 Tage Versicherungslücke sein darf. 

Danke an alle für die netten Antworten