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Randbereiche - Wenig diskutiert! => 1 € Jobs => Thema gestartet von: rebelflori am 00:57:02 Di. 15.Dezember 2015

Titel: Clown im Altenpflegeheim
Beitrag von: rebelflori am 00:57:02 Di. 15.Dezember 2015
Habe heute eine EGV unterschrieben, in der drin steht.

1. Unterstützung des Jobcenter
Clown im Altepfegeheim. (Ein Euro Job)

2. Fortzetzung der Unterützung des Jobcenter
Ab Anfang März ist die Aufnahme in die Qualifizierung Lagerlogistik geplant. Anfang Februar erhält Herr: Rebel einen Bildunggutschein für die Qualifizierung.
(Umschulung)

3. Bemühungen von Herr rebel
Clown im Altenpflegeheim

Übrigens habe ich mir denn 1 Euro Job selbstvorgeschlagen, aber trotzdem hätte ich die EGV auch nicht unterschreiben. Wenn nicht auch die Umschulung gestanden hätte. Die währe wieviele davor, einfach in die Ecke geschmissen worden und ich hätte auf denn VA gewartet.

Was will ich damit sagen etwas Hartnäckigkeit zahlt sich aus.  >:D Es ist machmal zwar etwas steinig, aber man kommt schon an sein Ziel.

Mache wollen einen machmal verunsicheren, was man macht. Aber man sollte immer gucken was für einem das beste ist.
Bei mir wollte mich zum Beispiel ein diesen November einfach, aufnehmen und umschulen. Habe aber gemerkt das es nocht die richtige Zeit dafür ist und habe einfach nöö. gesagt. Die meinten dann einfach, meinen sie ob  sie nochmal so einen Bildunggutschein bekommen. Das kann ich wohl jetzt mit ja beantworten. ;D Hätte er mir denn nicht geben. Hätte er mir seine Eingliederungsstrategie erklären müssen.
Titel: Re:Clown im Altenpflegeheim
Beitrag von: Rudolf Rocker am 09:43:13 Di. 15.Dezember 2015
Ja nee ist klar!
Der Trick ist so alt wie das JC!
"Hmm, sie möchten eine Umschulung machen? Naja, da müssen wir erst mal sehen, ob sie überhaupt dazu in der Lage sind, das durchzuhalten. Dazu schlage ich ihnen erst mal diesen EEJ vor und dann sehen wir weiter."

Nach Ablauf des EEJ weiß der SB natürlich von nichts mehr, die EGV ist dann eh abgelaufen und in der neuen steht nichts mehr von Umschulung!
Herzlichen Glückwunsch, Du bist grade wunderbar verarscht worden! ::)
Titel: Re:Clown im Altenpflegeheim
Beitrag von: rebelflori am 10:24:01 Di. 15.Dezember 2015
Zitat von: rebelflori am 00:57:02 Di. 15.Dezember 2015
2. Fortzetzung der Unterützung des Jobcenter
Ab Anfang März ist die Aufnahme in die Qualifizierung Lagerlogistik geplant. Anfang Februar erhält Herr: Rebel einen Bildunggutschein für die Qualifizierung.
(Umschulung)
Glaube nicht das ich verarscht wurde, weil genau der Satz drin steht und in denn Zielen steht das gleich nochmal drin.
Auf die würde ich mich berufen.  ;D
Hätte ich mich nur auf die mündliche Zusage verlassen. Dann hätte er mich hochwahrscheinlich verarscht. Die müssen sich doch an ihre eigenen EGV halten.
Übrings wenn er mir im Februar nicht denn Bildungsgutschein gibt, macht mein SB vertragsbruch, weil das Teil läuft bis Mai.
Titel: Re:Clown im Altenpflegeheim
Beitrag von: Rudolf Rocker am 12:14:53 Di. 15.Dezember 2015
ZitatAb Anfang März ist die Aufnahme in die Qualifizierung Lagerlogistik geplant.
Jaja, geplant! Steht irgendwo der Satz "das JobCenter verpflichtet sich..." oder sowas ähnliches?

Die haben sich mit Sicherheit eine Menge Hintertürchen offengelassen, um aus der Nummer wieder raus zu kommen.
Stell doch die EGV mal anonymisiert hier rein, dann können wir mal gucken!
Titel: Re:Clown im Altenpflegeheim
Beitrag von: schwarzrot am 12:22:53 Di. 15.Dezember 2015
Zitat von: Rudolf Rocker am 09:43:13 Di. 15.Dezember 2015
Ja nee ist klar!
:D

Kannst du die anonymisiert hier reinstellen?
Nicht, weil ich das nicht glauben würde, sondern um sie bei unserem elo-frühstück an die wand zu pinnen:
Freiwillig unterschriebene 'EGV' zum 'clown im altenheim' bringt das gesamte SGBII-system mal richtig auf den punkt, sowas hat seltenheitswert!

Zu klären wäre auch noch, ob du als 'weissclown', oder dummer august im EEJ eingesetzt werden sollst, oder ob du dir das aussuchen kannst.  ;)
Ausserdem, glaub' mal nicht, dass das leben als clown so einfach wäre!  ;D

UND ES SCHREIBT SICH 'DEN', NICHT 'denn'.
Titel: Re:Clown im Altenpflegeheim
Beitrag von: Rudolf Rocker am 13:31:28 Di. 15.Dezember 2015
Ich könnte das ja noch verstehen, wenn er eine Umschulung zum Clown (http://www.spiegel.de/unispiegel/jobundberuf/clownschule-ausgebildete-pappnasen-a-335873.html) machen würde, aber für Logistik macht das keinen Sinn!
Titel: Re:Clown im Altenpflegeheim
Beitrag von: dagobert am 15:34:49 Di. 15.Dezember 2015
Zitat von: rebelflori am 00:57:02 Di. 15.Dezember 2015Hätte er mir denn nicht geben. Hätte er mir seine Eingliederungsstrategie erklären müssen.
Die Eingliederungsstrategie würde mich auch mal interessieren. Angesichts der geplanten Weiterbildung ist der EEJ mit Blick auf § 2 SGB II zumindest fragwürdig.
Titel: Re:Clown im Altenpflegeheim
Beitrag von: rebelflori am 13:10:33 Mi. 16.Dezember 2015
Zitat von: dagobert am 15:34:49 Di. 15.Dezember 2015
Zitat von: rebelflori am 00:57:02 Di. 15.Dezember 2015Hätte er mir denn nicht geben. Hätte er mir seine Eingliederungsstrategie erklären müssen.
Die Eingliederungsstrategie würde mich auch mal interessieren. Angesichts der geplanten Weiterbildung ist der EEJ mit Blick auf § 2 SGB II zumindest fragwürdig.
Eigentlich wahr das ich mit dem EEJ ja mein Plan und da ging es mir nur denn erhalt der Tagesstruktur bis Therapie und Umschulung anfängt. Deswegen habe das auch als Clown bezeichnet, weil die meisten machen das ja und verdrängen damit jobs.
Bei mir steht ganz klar, was anderes drin. Ich soll eher denn menschlichen Bereich abdecken. z.B. Spazieren gehen, 4 gewinnt spielen und wenn nötig halt einen Clown spielen.
Ich kann mich ja nicht jeden Tag von meinen PAPA wecken lassen.
Und fangt nicht an das ich dafür nicht fähig bin. Habe mal einen Test für die Abschlussprüfung gemacht und hatte 80% richtig.

Eine Hintertür ist wirklich drine, es wird die ganze Zeit von qualifizierung geschrieben. Das kann ja viel sein.
Aber die habe mit meiner Therapie, abgedeckt. Wenn er blöd kommt, wird schon mein Physiologe ein Attest schreiben.

@schwarzrot
Ich schicke dir die EGV mal heute Abend zu (aber nicht veröffentlichen), muss gerade meine Sachen fürs schwimmen zusammen suchen.
Titel: Re:Clown im Altenpflegeheim
Beitrag von: jensen-ex am 00:33:29 Sa. 02.Januar 2016
Zitat von: rebelflori am 13:10:33 Mi. 16.Dezember 2015
Zitat von: dagobert am 15:34:49 Di. 15.Dezember 2015
Zitat von: rebelflori am 00:57:02 Di. 15.Dezember 2015Hätte er mir denn nicht geben. Hätte er mir seine Eingliederungsstrategie erklären müssen.
Die Eingliederungsstrategie würde mich auch mal interessieren. Angesichts der geplanten Weiterbildung ist der EEJ mit Blick auf § 2 SGB II zumindest fragwürdig.
Eigentlich wahr das ich mit dem EEJ ja mein Plan und da ging es mir nur denn erhalt der Tagesstruktur bis Therapie und Umschulung anfängt. Deswegen habe das auch als Clown bezeichnet, weil die meisten machen das ja und verdrängen damit jobs.
Bei mir steht ganz klar, was anderes drin. Ich soll eher denn menschlichen Bereich abdecken. z.B. Spazieren gehen, 4 gewinnt spielen und wenn nötig halt einen Clown spielen.
Ich kann mich ja nicht jeden Tag von meinen PAPA wecken lassen.
Und fangt nicht an das ich dafür nicht fähig bin. Habe mal einen Test für die Abschlussprüfung gemacht und hatte 80% richtig.

Eine Hintertür ist wirklich drine, es wird die ganze Zeit von qualifizierung geschrieben. Das kann ja viel sein.
Aber die habe mit meiner Therapie, abgedeckt. Wenn er blöd kommt, wird schon mein Physiologe ein Attest schreiben.

@schwarzrot
Ich schicke dir die EGV mal heute Abend zu (aber nicht veröffentlichen), muss gerade meine Sachen fürs schwimmen zusammen suchen.

Horch mal,

ich gebe jetzt auch schon seit Jahren den "Clown im Altenpflegeheim".

Es scheint, es ist manchmal ganz lustig (für die Anderen jedenfalls).
Titel: Re:Clown im Altenpflegeheim
Beitrag von: Just B U am 12:10:16 Sa. 02.Januar 2016
Hallo allerseits,

...ein Frohes Neues Jahr Euch allen"



Und, ich habe zum Thema mal eine Frage:

was GENAU, welche Tätigkeit(en), welcher "Job",  steckt hinter der Bezeichnung "Clown im Altenheim" bzw. ist damit gemeint?    
Titel: Re:Clown im Altenpflegeheim
Beitrag von: Just B U am 14:25:56 Sa. 02.Januar 2016
Nachtrag:

also ich finde nur dass hier als rudimentäre Erläuterung:

ZitatEigentlich wahr das ich mit dem EEJ ja mein Plan und da ging es mir nur denn erhalt der Tagesstruktur bis Therapie und Umschulung anfängt. Deswegen habe das auch als Clown bezeichnet, weil die meisten machen das ja und verdrängen damit jobs.
Bei mir steht ganz klar, was anderes drin. Ich soll eher denn menschlichen Bereich abdecken. z.B. Spazieren gehen, 4 gewinnt spielen und wenn nötig halt einen Clown spielen.
Ich kann mich ja nicht jeden Tag von meinen PAPA wecken lassen.
Und fangt nicht an das ich dafür nicht fähig bin. Habe mal einen Test für die Abschlussprüfung gemacht und hatte 80% richtig.

habs aber immer noch nicht erfasst was denn nun ein "Clown im Altenheim" demnach tut....

Ist damit der Tätigkeitsbereich eines Betreuungsassisteten gemeint?
Welches im Übrigen eine - wenn auch relativ kurze - Fach-Ausbildung erfordert?
Titel: Re:Clown im Altenpflegeheim
Beitrag von: Rudolf Rocker am 14:36:42 Sa. 02.Januar 2016
ZitatIst damit der Tätigkeitsbereich eines Betreuungsassisteten gemeint?
Welches im Übrigen eine - wenn auch relativ kurze - Fach-Ausbildung erfordert?

Und in diesem Fall kein EEJ sein dürfte, weil nicht zusätzlich.
Ebenso müsste dann Tariflohn zur Anwendung kommen oder wenigstens der Mindestlohn.

Ich vermute allerdings, dass es sich eher um eine Umschreibung einer Pflegehelferstelle handelt, für die ja ebenfalls die Kriterien "nicht zusätzlich" und "Tariflohn/ Mindestlohn" gelten.
Titel: Re:Clown im Altenpflegeheim
Beitrag von: rebelflori am 17:55:33 Sa. 02.Januar 2016
Zitat von: Rudolf Rocker am 14:36:42 Sa. 02.Januar 2016
Ist damit der Tätigkeitsbereich eines Betreuungsassisteten gemeint?
Welches im Übrigen eine - wenn auch relativ kurze - Fach-Ausbildung erfordert?

Ja zum Teil sind das so welche Aufgaben dabei, die sind übrings nicht gemeinnützig sind. Das ist mir durch aus bewusst.
Die dienen dazu wenn ich keinen Bildungsgutschein bekommen sollte, denn Maßnahmenträger auf denn Mindestlohn zu verklagen.  ;D

Aber es sind auch so welche Aufgaben dabei, z.B. dass ich beim Sport, bei denn alten Leuten mitmachen darf, eine Krankenkassenkarten die vergessen wurde abholen oder Weihnachtsbaum schmücken mit Bewohner.
Also gemeinnützig im groben Sinne sind.

Eigentlich habe ich das schon ganz gut getroffen, ich glaube das liegt auch etwas daran. Das ziehmlich offen erklärt habe, wenn ich denn Bildungsgutschein nicht bekomme. Die stress bekommen.

Eigentlich habe ich das auch nur angefangen, weil mir vorher das Geld gefehlt hat, um mir selbst eine Monatskarte zukaufen. Hätte ich das übrig gehabt, hätte ich nie diesen Job angefangen. Wenn ich nun mal den großen Teil der Zeit zu Hause zum sitze, fange ich halt an zusaufen oder Depressionen zu bekommen.
Ob das alles 100 % richtig, ist mir übrings egal. Mir ist leider kein besser weg eingefallen.
Titel: Re:Clown im Altenpflegeheim
Beitrag von: dagobert am 18:44:14 Sa. 02.Januar 2016
Zitat von: rebelflori am 17:55:33 Sa. 02.Januar 2016
Ja zum Teil sind das so welche Aufgaben dabei, die sind übrings nicht gemeinnützig sind. Das ist mir durch aus bewusst.
Die dienen dazu wenn ich keinen Bildungsgutschein bekommen sollte, denn Maßnahmenträger auf denn Mindestlohn zu verklagen.  ;D
Falscher Ansprechpartner, du musst dich ans JC halten.
ZitatDer 14. Senat des Bundessozialgerichts hat das beklagte Jobcenter in der Sitzung am 13. April 2011 verurteilt, an den Kläger den Betrag von 149,28 Euro, auf den der Kläger den Revisionsantrag be­grenzt hatte, zu zahlen. Dem Kläger steht gegen den Beklagten ein öffentlich rechtlicher Erstattungs­anspruch zu. Bei der Arbeitsgelegenheit, die vom Kläger wahrgenommen worden ist, fehlte das Merkmal der Zusätzlichkeit. Maßgebend für den durch diese nicht zusätzliche Tätigkeit bedingten Vermögensvorteil bei dem Beklagten ist, dass dieser durch die Schaffung der Arbeitsgelegenheit und die Zuweisung des Klägers an den Maßnahmeträger die Arbeitsleistung veranlasst hat.
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2011&nr=11953&pos=0&anz=13 (http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2011&nr=11953&pos=0&anz=13)
ZitatDie vom Kläger erbrachte Leistung muss sich der Träger der Grundsicherung zurechnen lassen, auch wenn vorliegend die Arbeitsgelegenheit von der Stadt Mannheim als Maßnahmeträger durchgeführt und mit den durchgeführten Umzugsarbeiten eine Aufgabe der Stadt Mannheim erfüllt worden ist. Mit der Schaffung der Arbeitsgelegenheit und der Zuweisung des Hilfebedürftigen in die Maßnahme hat der Beklagte die Arbeitsleistung im öffentlichen Interesse veranlasst und an den Maßnahmeträger "vermittelt". Alle wesentlichen Entscheidungen, die das Rechtsverhältnis zwischen Maßnahmeträger und Hilfebedürftigen betreffen, sind vom Träger der Grundsicherung zu treffen, während dem Maßnahmeträger nur die Entscheidung darüber verbleibt, ob er den Hilfebedürftigen zu den vom Träger der Grundsicherung festgesetzten Konditionen einsetzen will
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&nr=12164 (http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&nr=12164)
Titel: Re:Clown im Altenpflegeheim
Beitrag von: Rudolf Rocker am 19:25:28 Sa. 02.Januar 2016
Ich hab das noch ganz Dunkel in Erinnerung, das sich das mit dem Verklagen auf Lohn erledigt hat, sobald irgendetwas freiwillig unterschrieben wurde. In irgendeinem Thread haben wir das mal diskutiert.
Titel: Re:Clown im Altenpflegeheim
Beitrag von: rebelflori am 13:05:44 So. 03.Januar 2016
Danke, ich werde mir überlegen ob ich was draus mache oder noch 4 Wochen warte bis eigentlich der Bildungsgutschein dasein müsste.
Titel: Re:Clown im Altenpflegeheim
Beitrag von: Onkel Tom am 16:28:54 Mo. 04.Januar 2016
In der Tat, es war nicht so gut, sich auf so ein Kuddelmuddel einer EGV ein zu lassen.

Damit hast Du Dich in die Hände des SB gespielt und wie Rudi schon andeutete, kannst
Du es vergessen, im Versagen des Beschäftigungsträger auf eine Lohnersatzklage zu
spekkulieren.

Lohnersatzklagen aus Arbeitszeiten in einer Arbeitsgelegenheit zu wuppen ist nicht nur
schwierig, sondern aussichtslos, wenn das JC nachweisen kann, das Du mit dem Antritt
eines EEJ einverstanden bist oder warst.

Mich würde Deine EGV auch interessieren und vermute, das es der SB um was ganz
anderes geht.

1. Dich in einer Stelle parken, wo Du nicht mehr in der Arbeitslosenstatistik stehst.
2. Informationen über den EEJ-Anleiter zu Deiner Person zu bekommen, die die spätere
Bearbeitung deines Falles für den SB erleichtert. (Beurteilungspraxis gemäß § 61 SGB II)

Und an dem 2.Punkt wird sich alles entscheiden, ob aus diesen gegenwärtigen "Kann-
Leistungen" oder Versprechungen Realität wird.
Sprich entweder wirst Du alles im EEJ geben und der Erwerbslosenindustrie wohlgefällig
sein oder kannst alles weitere Deiner Hoffnungen begraben..

Diese Anködertaktik ist in den Sesselbelüftungshäusern des JC gang und gäbe.
SB hat symbolisch in der einen Hand die Peitsche um Dich irgendwie unter zu bringen
und in der anderen Hand ein Zuckerbrödchien, in dem Du auch nur eventuell reinbeißen
darfst, wenn Du genau so funktionierst, wie es Dein künftiger EEJ-Anleiter will.

Zur EGV-Unterzeichnung wusstest Du nicht, was und wen Du zur Erreichung Deiner
Ziele vor der Nase hast und ob denen Deine Nase passt..

Ist denn auch schon klar, wo Du Deine "Quallifizierung" machen sollst und in den
Bereich Logistik geschult werden sollst ?

Edit : Ich kann verstehen, solche Wege zu versuchen, wie Du sie dir vorstellst, aber
das ein Ein-Euro-Jobber dadurch direkt oder später in einem Arbeitsverhältnis kommt,
das auch noch vom JC-Getüddel befreit ist verschwindend gering. Ich vermute, das
es nur einer von Hundert so erleben darf.

Die zu geringe Erfolgsquote zur "intregration in Arbeit" über den Weg des EEJ ist der
Erwerbslosenindustrie bewusst, doch greifen sie dann auch gern nach Manipulationen,
die teilweise auch üble Folgen für den EE-Jobber haben kann.
Titel: Re:Clown im Altenpflegeheim
Beitrag von: rebelflori am 22:10:05 Di. 05.Januar 2016
Zitat von: Onkel Tom am 16:28:54 Mo. 04.Januar 2016
Mich würde Deine EGV auch interessieren und vermute, das es der SB um was ganz
anderes geht.

1. Dich in einer Stelle parken, wo Du nicht mehr in der Arbeitslosenstatistik stehst.
2. Informationen über den EEJ-Anleiter zu Deiner Person zu bekommen, die die spätere
Bearbeitung deines Falles für den SB erleichtert. (Beurteilungspraxis gemäß § 61 SGB II)
Ihm glaube geht nur das rum mich aus seinem Büro zu bekommen, weil er genau weiß was für ein Problem ich habe. (Ist ein längere Geschichte, ich habe gerade auch keine Lust meine SB zu verteidigen.)
Glaube was ich im November gemacht habe. Hast du auch nicht so oft im Jobcenter gesehen.
Da hatte ich ja schon mal einen Bildungsgutschein für die Umschulung in der Hand. Weist du noch denn thread, kurz bevor ich das 2-mal in die Tagesklinik gegangen bin. Da hatte ich doch etwas Angst dass ich einen Rückfall bekomme und habe ihn ungenutzt zurückgeben.

Dann habe ich ihm erklärt. Das meinte Therapie im Februar 2016 anfängt und diese Umschulung im März anfangen möchte.
Und um die Zeit bis zur Therapie und Umschulung zu überbrücken( und die Fahrkarte).
Habe ich denn EEJ angefangen, aus mehr gründen nicht.
Habe ja auch 98 % meines Freundeskreis aufgeben, und langweilig zu hause zu habe ich einfach nicht schön. Habe ja nur 2 mal die Woche was zu tun. 1 Selbsthilfegruppe gehen 2. Tischtennis spielen.



Bei sollen Überlegungen sollte man dann doch schon mal eine EGV abschließen, sonst weiß der nächstes Jahr gar nichts mehr davon. ;) Kann mich nicht mal beschweren, dass er nicht verhandelt hat.

Fange jetzt nicht an, wieso wahrst du eigentlich bei deinem Sb, als du in der Tagesklinik warst.


Zitat von: Onkel Tom am 16:28:54 Mo. 04.Januar 2016
Ist denn auch schon klar, wo Du Deine "Quallifizierung" machen sollst und in den
Bereich Logistik geschult werden sollst ?

Ja, das weiß ich wahr schon im November da und habe mir das Teil besichtig. Außer dem meinte eine Freundin das, dass ein ganz guter Bildungsträger ist.
Die hat schon mal da gearbeitet. Die können wie aber erst in die Umschulung buchen, wenn sie die Nummer haben. Werde die Tage auch mal anrufen wie weit die sind.

Frage: Essen austeilen ist doch nicht gemeinnützig oder ??

Titel: Re:Clown im Altenpflegeheim
Beitrag von: dagobert am 05:06:13 Mi. 06.Januar 2016
Zitat von: rebelflori am 22:10:05 Di. 05.Januar 2016
Frage: Essen austeilen ist doch nicht gemeinnützig oder ??
Gemeinnützig ist das möglicherweise, zusätzlich (= kann 2 Jahre warten) aber mit Sicherheit nicht.
Titel: Re:Clown im Altenpflegeheim
Beitrag von: Rudolf Rocker am 11:03:44 Mi. 06.Januar 2016
ZitatFrage: Essen austeilen ist doch nicht gemeinnützig oder ??
Und was machst Du, wenn es nicht gemeinnützig ist? Alles selber aufessen? ;D
Titel: Re:Clown im Altenpflegeheim
Beitrag von: rebelflori am 22:20:07 Mi. 06.Januar 2016
Kann durch auspassieren, aber dann muss ich alle schaffen. Oh mein gott, das sind ja 30 Stück.
Und dann mache ich mir mein Bett und lege mich schlaffen.
Ist doch ein guter Plan. ;D ;D
Titel: Re:Clown im Altenpflegeheim
Beitrag von: Onkel Tom am 13:49:43 Do. 07.Januar 2016
Naja, ich gehe erstmal davon aus, das Du den EEJ statt 2 Monate gleich 10
Monate am Hintern hast.
Lese mal bitte in Deiner EGV die letzten 2 Absätze vor der Rechtsfolgenbelehrung
genauer..
Wenn Du verstehst, wirst Du merken, das letztendlich das JC bezüglich EGV mit
Dir den Hampelmann spielen kann.
Kommt dazu noch eine Haftungsklausel, hättes Du gleich Dein finanzielles Todesurteil
unterschreiben können.

Diese Klauseln zielen nicht nur darauf, dich sanktionieren zu können, sondern auch
die Masnahmekosten anteilig bezahlen zu müssen, falls es Dir diesbezüglich an den
Kragen gehen sollte.

Meist ist anbei von bis zu 30% Schadensersatz die Rede und gerade zum EEJ sollte
Mensch sich auf sone EGV garnicht einlassen.

Trotzdessen viel Glück, unbeschadet duch zu kommen  ;)
Titel: Re:Clown im Altenpflegeheim
Beitrag von: Rudolf Rocker am 14:34:26 Do. 07.Januar 2016
Ich fürchte auch, das das JC hier am längeren Hebel sitzt!
Du willst von denen eine Umschulung und sie werden dir diese Umschulung wie eine Karotte bei einem Esel an einen langen Stock binden und dir vor die Nase halten.
Und immer wenn Du dann nicht nach ihrer Pfeife tanzt, werden sie dir drohen die Umschulung zu versagen.
Titel: Re:Clown im Altenpflegeheim
Beitrag von: rebelflori am 15:48:22 Fr. 08.Januar 2016
Zitat von: Rudolf Rocker am 14:34:26 Do. 07.Januar 2016
Du willst von denen eine Umschulung und sie werden dir diese Umschulung wie eine Karotte bei einem Esel an einen langen Stock binden und dir vor die Nase halten.
Und immer wenn Du dann nicht nach ihrer Pfeife tanzt, werden sie dir drohen die Umschulung zu versagen.
Das ich eine will, habe ich nieh behauptet. Habe nur gesagt das es sinnvoll währe um mein Leben zuordnen. :P
Plan B wäre übrings auch interessant, ich glaube mag zu gerne spielen. >:D >:D >:D(meine escalation im EEJ)
Titel: Re:Clown im Altenpflegeheim
Beitrag von: shitux am 00:37:19 Di. 22.März 2016
Onkel Tom:
ZitatDamit hast Du Dich in die Hände des SB gespielt und wie Rudi schon andeutete, kannst
Du es vergessen, im Versagen des Beschäftigungsträger auf eine Lohnersatzklage zu
spekkulieren.

Das ist nicht ganz korrekt so. Oftmals erkennen Betroffene erst bei Antritt und/ oder Ausübung der Tätigkeit ob Zusätzlichkeit vorliegt oder nicht. Auch nachher kann sich immer noch heraus stellen das der Job unzulässig war und kann dann immer noch auf Wertersatz klagen. Allerdings sind dann die Fristen sehr, sehr eng.
Das kann aus diversen Gründen sogar ziemlich oft passieren:

1) JC-Mitarbeiter erfüllen nicht die  gesetzlichen Anforderungen über den EEJ eindeutig zu erklären
2) Massnahmeträger oder hier in einem Altenheim übersehen gerne selber die Grenzen der Zusätzlichkeit
3) Selbst Essen und Getränke reichen kann zu einer pflegerischen Handlung werden, wenn bestimmte medizinische Voraussetzungen vorliegen. Ein- und Ausfuhrkontrolle wäre nur ein Beispiel.

Auch ist bisher kein Urteil bekannt, ob solche EEJ im Altenheim tatsächlich grundsätzlich zusätzlich sein können, weil man schon eine gewisse Psychologie für den Job benötigt. Es wäre also gar nicht uninteressant wenn so was mal gerichtlich geklärt werden würde.
In dem Zusammenhang erinnere ich an das Kindergarten-Urteil, wonach nicht jede/R befähigt sein kann und muss dort zu schuften.

Es ist allerdings genauso richtig, dass eben auch ein Gericht geurteilt hat, wer eine EGV unterschrieben hat ist drin mitgefangen damit.
Ob sich das allerdings so halten lässt sei mal dahin gestellt, denn rechtswidrige Job´s bleiben nun mal rechtswidrig.

Selbst wenn man einem EEJ freiwillig zugestimmt hat, entbindet es weder das JC noch den Träger vom Gesetz.

Unbestritten benötigen Betroffene wahrscheinlich schon gute Hilfe um das durch zu boxen.

Auf die anderen Geschichten ala " Sie beweisen uns erstmal das Sie pünktlich und auf Dauer zuverlässig sind" kann man sich nicht einlassen. Wer weiß schon ob nach 9 oder 12 Monaten überhaupt noch Kohle für eine Umschulung, Weiterbildung und sonstiges vorhanden ist.
Auch Demenz soll bei solchen Sachen schon ziemlich oft vorgekommen sein.



Aber- was ist dabei jetzt rumgekommen? Wir haben März. Weiß jmd was dazu?
Titel: Re:Clown im Altenpflegeheim
Beitrag von: HeiBa am 06:33:07 Di. 22.März 2016
Punkt 2 erinnert mich leider gerade sehr stark an eine ähnliche Verarsche, die das JC (oder war es noch das Arbeitsamt) vor ca. 10-12 Jahren mal bei mir gemacht hat und worauf ich leider sehr böse reingefallen bin.
Nachdem ich damals einige Monate arbeitslos war, wurde mir plötzlich eine "Lager-Umschulung" angeboten, für die ich auch eine Vereinbarung unterschrieben habe. Es stellte sich heraus, dass eine große rote Supermarktkette ein paar km von meinem damaligen Wohnort entfernt eine neue Logistikzentrale baut, wo ich meine "Umschulung" starten sollte. Beim "Vorstellungsgespräch" saß ich dann anonym in einem großen Raum mit ca 50 anderen "Vorstellern" und wurde darüber aufgeklärt, dass diese "Umschulung" 2 Monate lang gehen sollte und die, die bestehen, anschließend eine Festanstellung bei der großen roten Supermarktkette bekommen würden. Blöd wie ich war, hab ich den Unsinn geglaubt und bin am Montag darauf dort angetreten. Dort saß ich dann Tag für Tag in einem Raum an Computern mit den anderen 50 Schafen und habe allen möglichen Blödsinn gemacht, nur nichts über Lagerlogistik gelernt. Nach etwa 6 Wochen sollten wir einen Sehtest machen, bei dem herauskam, dass ich eine Brille benötigen würde, die ich mir natürlich selbst kaufen müsste, um diesen Job zu bekommen (waren glaub ich 150 Euro). Am Ende gab es noch eine Woche lang "Gabelstaplerausbildung". Diese Ausbildung war lustigerweise gar keine offizielle Ausbildung und das Zertifikat, das man anschließend bekam, war auch kein offizielles Zertifikat, sprich Gabelstaplerschein, sondern hat nur zum Fahren innerhalb dieser Firmenhalle berechtigt...
Nachdem man diese "Prüfung" erfolgreich bestanden und das "Zertifikat" stolz in der Hand hielt, wurde man von einem Vertreter der Firma darüber aufgeklärt, dass alle Teilnehmer bestanden haben (wobei eigentlich, es gab gar keine Prüfung?) und man in der Woche darauf anfangen könnte. Man müsse nur noch den Vertrag unterschreiben. Befristet auf 6 Monate, danach würde man dann mal weiter sehen und für einen Lohn von 6,50 Euro in der Stunde...
Nur mal als Vergleich, mein beruflicher Mindeslohn lag damals bei 12 Euro nochwas, heute bei 15 Euro nochwas.

Ich hab dann damals nachgehakt, dass uns doch vor der "Umschulung" eine Festanstellung zugesagt wurde und ich aufgrund dessen diese "Umschulung" gemacht hätte, woraufhin er meinte, ich solle doch bitte gleich gehen, da ich offensichtlich nicht motiviert bin, in der großen roten Supermarktkette eine Anstellung zu finden.
Ich also nach Hause und in der Woche drauf prompt eine Anhörung vom Arbeitsamt bekommen, warum ich die versprochene Stelle abgelehnt hätte...

Das muss ja nicht heißen, dass das bei dir auch so läuft, aber behalte das vielleicht mal im Hinterkopf und frag lieber doppelt und dreifach nach, woraus genau deine Umschulung besteht.  ;)
Titel: Re:Clown im Altenpflegeheim
Beitrag von: Rudolf Rocker am 09:11:22 Di. 22.März 2016
ZitatAber- was ist dabei jetzt rumgekommen? Wir haben März. Weiß jmd was dazu?
Ich glaube, er hat schlicht den EEJ angetreten und nichts weiter dagegen unternommen.
ZitatOftmals erkennen Betroffene erst bei Antritt und/ oder Ausübung der Tätigkeit ob Zusätzlichkeit vorliegt oder nicht.
Das stimmt. Offiziell wird ja auch oft eine andere Tätigkeit angegeben, als die, die dann tatsächlich ausgeführt wird.


Titel: Re:Clown im Altenpflegeheim
Beitrag von: Onkel Tom am 12:59:56 Di. 22.März 2016
ZitatOftmals erkennen Betroffene erst bei Antritt und/ oder Ausübung der Tätigkeit ob Zusätzlichkeit vorliegt oder nicht.

Ja dann ist es schon interesannt, wenn Betroffene dazu, seid ihrem Antritt
genau darüber dokumentiert haben, was denn so alles angefallen ist.

Die meisten Betroffenen vernachlässigen jedoch diese Hausaufgaben und
geben sich nach der Eingewöhnungsphase damit zufrieden, das vom EEJ
oder JC gegenwärtig kein Druck ausgeübt wird..

::)
Titel: Re:Clown im Altenpflegeheim
Beitrag von: rebelflori am 19:09:58 Di. 22.März 2016
Zitat von: shitux am 00:37:19 Di. 22.März 2016
1) JC-Mitarbeiter erfüllen nicht die  gesetzlichen Anforderungen über den EEJ eindeutig zu erklären
2) Massnahmeträger oder hier in einem Altenheim übersehen gerne selber die Grenzen der Zusätzlichkeit
Klar, passiert das.
Die wollte mich schon als Putzmann missbrauchen. Ganz ehrlich die eine hälfe war super sauber, die andere war dreckig. >:D
Ich muss mich doch nicht vorher Chefin rechfertigen wieso das dreckig ist.

Ich sollte beim Hausmeister Stühle rucken. Und der hat ganz schnell gemerkt das, dass ich nur so welche Aufgaben über die Führungsebene mache.

Zitat von: shitux am 00:37:19 Di. 22.März 2016
3) Selbst Essen und Getränke reichen kann zu einer pflegerischen Handlung werden, wenn bestimmte medizinische Voraussetzungen vorliegen. Ein- und Ausfuhrkontrolle wäre nur ein Beispiel.
Das darf kein EEJ.
Genau so wenig mache ich Betten oder fülle denn Pflegewagen auf. Auch das Abführmittel ins Getränk rühren ist nicht meine Aufgabe.

Das einigste was ich mache was ich nicht darf ist, essen austeilen. Aber das wird auch dann, weg fallen wenn es mir besser geht und ich noch mehr mit denn Bewohnern rede und spiele. ;)



Manchmal muss man auch seine eigenen Wunden lecken bevor man, irgendwas neues Anfangen kann und anderen helfen kann, fange meine Umschulung erst zum 01.09 an.
Denn Eignungstest habe ich mit 92 % bestanden und da war ich sogar noch im Tunnelblick meiner Depression.
Titel: Re:Clown im Altenpflegeheim
Beitrag von: rebelflori am 06:49:18 Mi. 23.März 2016
Solange die mich machen lassen was ich will und die nett zu mir sind. Werde ich auch nicht gegen jemanden kämpfen. Hätte ja auch sofort mit denn Freuden für die Bewohner anfangen können. Aber dann wäre zu viel zu hause liegen geblieben. Machmal muss man sich auch mal selbst strukturierten.
Titel: Re:Clown im Altenpflegeheim
Beitrag von: shitux am 17:44:46 Mi. 23.März 2016
Keine Frage. Und wer bin ich einem Betroffenen ein beginnendes Helsinki-Syndrom zu attestieren. Scherz, Scherz bevor das Geschrei losgeht.
Und ohne die Hintergründe zu hinterfragen warum jetzt doch erst ab 1.9 und so weiter.

Auch n Kumpel von mir macht nen EEJ bzw. ESF-Proggi mit. Der freut sich das er seinen nötigen Alk nicht mehr aus dem RS abdrücken muss.

Es sind so andere Sachen die mich wütend machen:

a) M.M. nach kann es keine Zusätzlichkeit geben. Ich denke dies wurde hier im Forum  wahrscheinlich schon vor ( meinen) Zeiten heraus gearbeitet.

Mindestens jeder per Urteil als rechtswidrig eingestufte EEJ müsste eigentlich auch den Straftatbestand der Steuerhinterziehung und auch Vorenthalten von Sozialleistungen nach sich ziehen.
Mindestens dann, wenn solche EEJ nach einem Gerichtsurteil auch weiterhin vom JC und Massnahmeträger durch geführt werden.

b) 6 Monate verplempert. Zumindest sieht es erstmal so aus.

c) Da EEJ mitnichten eine " für den Steuerzahler günstige Alternative"  ist- ganz im Gegenteil-, kommen diese Kosten zu einer möglichen Umschulung/ Weiterbildung nochmals obendrauf.

d) Findest du jetzt einen Job oder wird dir gar einer im Heim angeboten- Zufälle mag es geben- ist es Essig mit deinem Plan.

e) Den Handlungsanweisungen nach geht Ausbildung vor EEJ. EEJ sind eigentlich nur dafür da wenn " alles andere versagt hat" - ungefähr so.
Nun mag alles andere versagt haben bei dir- kA. Aber soviele EEJ die erstmal vorgeschaltet werden, soviel " Versagen" kann es def. nicht geben.

f) Ich könnte noch ne Menge Dinge anführen die bei Arbeitsschutz anfangen, via Rente und dann bei Zappa enden.


Letztendlich bleibt nur Daumendrück und gutes Gelingen zu wünschen.

Aber Achtung: Ich werde September nach fragen ;-)




Titel: Re:Clown im Altenpflegeheim
Beitrag von: rebelflori am 16:40:18 Do. 24.März 2016
Zitat von: shitux am 17:44:46 Mi. 23.März 2016
Und ohne die Hintergründe zu hinterfragen warum jetzt doch erst ab 1.9 und so weiter.
Das ist ganz einfach, habe gleich am Anfang meiner EEJ Leiter und SB erklärt, wo die reise mit mir hin geht.  Blümchen pflücken für dezente Kranke und spazieren gehen mit Bewohner und ein kleiner Clown sein. ;D
Hätten die sich nicht drauf eingelassen, währe es eh zum Krieg gekommen, also nichts mit Stockholm-Syndrom.
Und ich mache teile davon nicht, also bin ich noch nicht Bereit für eine Umschulung.

Zitat von: shitux am 17:44:46 Mi. 23.März 2016
Auch n Kumpel von mir macht nen EEJ bzw. ESF-Proggi mit. Der freut sich das er seinen nötigen Alk nicht mehr aus dem RS abdrücken muss.
Der hat es halt noch nicht eingesehen, übrings ist dass, das schwerste an einer Sucht. Und selbst dann wird es schwer, weil viel weg bricht, dass man ersetzten muss.
Neue Freunde, Hobbys und Entspannung.
Übrings ist für mich die Entspannung das wichtigste, immer schön im Whirlpool planschen. Kostet bei uns nur 1,8 €.
Und selbst ich bin nach 9 Monaten noch nicht richtig stabil.  

Für das bisschen Geld, würde ich mich kein Stück bewegen, wenn es um Alkohol gehen würde.
Titel: Re:Clown im Altenpflegeheim
Beitrag von: Onkel Tom am 13:18:26 Fr. 25.März 2016
Ok, mal abgesehen davon, das ich zu den Entwicklungen und Umsetzung
der "Arbeitsmarktreform" sehr kritisch gegenüber stehe, hast Du regelrecht
um eine Umschulung gepokert..

"Kompromissbereit" hast Du dich für den September 2016 für den Antritt einer
Umschulung vormerken lassen.
Zwischenzeitlich eine Fülle von Willigkeit und Überzeugungsarbeit zur
Umschulung angesagt, landest Du in den Händen deren, die Deine Ziele
verbauen könn(t)en.

Das Du in dieser Pokerphase keine Kritiken am Arbeitsplatz los lässt, kann
ich von daher verstehen, doch sollte jetzt schon alles unter Dach und Fach
sein, was den Antritt zur Umschulung angeht..
Wurde bereits der Antrag auf Reha oder am Leistungsservice der BA
Leistungen bewilligt ?

Schon Treffen mit Deinem künftigen Umschulungsbetreib gehabt ?

Die Schaltungsfreiheit von JC (und BA) lässt es zu, etwas zu versprechen,
dafür Arbeitsleistung von Erwerbslosen zu fordern und am Ende aus
irgendwelchen (fadenscheidigen) Gründen das Versprechen zu brechen..

::)
Titel: Re:Clown im Altenpflegeheim
Beitrag von: Rudolf Rocker am 13:45:35 Fr. 25.März 2016
ZitatDie Schaltungsfreiheit von JC (und BA) lässt es zu, etwas zu versprechen,
dafür Arbeitsleistung von Erwerbslosen zu fordern und am Ende aus
irgendwelchen (fadenscheidigen) Gründen das Versprechen zu brechen..
Richtig!
Alles was vorher überhaupt kein Problem war, geht plötzlich doch nicht mehr. Oder plötzlich sind die Gelder dafür nicht mehr da...oder...oder.
Dazu sollte man beachten das der SB über sowas keine Entscheidungsgewalt hat! Der kann zwar die Person vorschlagen und eine "popsitive Prognose" abgeben, aber letztendlich entscheidet eine andere Stelle darüber, ob die Umschulung genehmigt wird oder nicht!
Desshalb finde ich das immer sehr befremdlich, wenn Leute erzählen, das mit ihrer Umschulung alles klar geht, weil der SB ja gesagt hat, das es klappt! Aber der entscheidet das ja nicht!
Titel: Re:Clown im Altenpflegeheim
Beitrag von: Halmök am 16:12:11 Fr. 25.März 2016
Ich habe immer wieder aufs neue mit mehreren 1€ - Job´s die Erfahrung machen müssen das jeder Job anschließend bei mir als Abgebrochen deklariert wurde, obwohl ich immer da war, und auch am letzten Tag bis zur letzten Minute da war.

Argument der SA : "Das ist ein technisches Problem, wie sollen wir sie sonst zum nächsten 1€ Job schicken können"

Bis ich die Beurteilung, also Arbeitszeugnis eines Trägers mal ernstgenommen hatte, und bei der Gestaltung der Beurteilung darauf bestanden hatte das mit drinne steht das ich bis Vertragsende da war.

Als mir der nächste Sachbearbeiter mit der Abbruch - Lüge kam hatte ich mein Arbeitszeugnis auch zufällig dabei, damit hatte ich zumindest ein Argument gegen eine Umschulung schon mal ausgeräumt.

Also immer wenn möglich auf ein Arbeitszeugnis, oder eine Beurteilung bestehen, und insbesondere auf den Passus mit der Arbeit bis zum Vertragsende bestehen.

Und auch gerne im 1€ - Job profilieren, soll alles mit rein, so nimmt man den Lügnern im Amt den Wind aus den Segeln.

Letztlich hatte ich auch meine Umschulung bekommen, natürlich nicht was ich wollte, und worauf ich mehrfach geprüft wurde, bei mir wurde dreimal tiefergestapelt, und mit überdurchschnittlichen Prüfungswerten in der Theorie  - Prüfung, sollte ich bei der Praktischen Prüfung abgelinkt werden, einen Prüfer musste ich fast mitschleifen, was dem andere Prüfer wohl imponierte, so kam es zumindest zu einem grenzwertigen positiven Abschluss in der praktischen Prüfung, und einem durchschnittlichen wert im gesamten.

Das ging schon teilweise richtig hart ab, ich musste dem Gegner immer mehrere Schritte voraus sein, um durchzukommen, das Lernen, war das leichteste bei der Umschulung, nun kämpfe ich gegen die Aushebelung der Tarif - Autonomie durch das Jobcenter über ZAF´s und Provisionsjäger "Bewerbungsmanagement".

MfG
Titel: Re:Clown im Altenpflegeheim
Beitrag von: Onkel Tom am 17:01:48 Fr. 25.März 2016
Soso, dann soll der "vorzeitige Abbruch" dazu dienen, die erforderliche Wartezeit
zum nächsten EEJ zu verkürzen oder verstehe ich da jetzt etwas verkehrt ?

Arbeitszeugnisse vom EEJ ist Papier für die Analhygiene.. Beurteilung findest
Du in deiner AA-Akte, die oft ganz anders klinkt wie das Klopapier und vom SB
meistens ernst genommen wird.

Zitat
..
Das ging schon teilweise richtig hart ab, ich musste dem Gegner immer mehrere Schritte voraus sein,
um durchzukommen, das Lernen, war das leichteste bei der Umschulung, nun kämpfe ich gegen die
Aushebelung der Tarif - Autonomie durch das Jobcenter über ZAF´s und Provisionsjäger
"Bewerbungsmanagement".


Interesanntes Arbeitsfeld und da gibt es viel zu tun, dies zu verändern.  ;)
Titel: Re:Clown im Altenpflegeheim
Beitrag von: Halmök am 18:57:02 Fr. 25.März 2016
@ Onkel Tom

Mir geht es dabei ja um die Führung von Beweismitteln, denn zum lügen sind die sich nicht zu Schade, im Gegenteil.


Zu der Umschulung: Die direkte Weisungsbefugnisse von SB´s  gegenüber dem Schulungsträgers "Kunde zahlt", wirkt sich nicht wirklich zielführend zum Berufsabschluss der Teilnehmer aus, im Falle eines Abbruchs zahlt der Teilnehmer, und allzeit zu allem bereite Dozenten und Mitarbeiter des Schulungsträgers gibt es leider auch.

Aber es sind die wenigsten in Schlüsselpositionen, die meisten Dozenten waren aber in Ordnung, sonst wäre ich gar nicht durchgekommen.
Titel: Re:Clown im Altenpflegeheim
Beitrag von: rebelflori am 19:10:32 So. 27.März 2016
Zitat von: Onkel Tom am 13:18:26 Fr. 25.März 2016
Wurde bereits der Antrag auf Reha oder am Leistungsservice der BA
Leistungen bewilligt ?
Nein, das steht nur in meiner EGV. Denke mal aber das ich denn Morgen fertig mache werde, schon allein durch ein, zwei unterschwellige Botschaften meiner EEJ Leiterin.
Für mein Spiel stehen, die Termine noch ganz gut.
15.04 Gespräch mit EEJ Leiterin
23.04 Umschulung beginn (Ist zwar nicht das beste für mich, aber wenn nötig nehme ich halt denn Termin)
31.04 EGV Ablauf und EEJ Vertragsablauf.


Zitat von: Onkel Tom am 13:18:26 Fr. 25.März 2016
Schon Treffen mit Deinem künftigen Umschulungsbetreib gehabt ?
Ja, hatte da denn Eignungstest und weiß auch durch Kumpels dass es da ziemlich gut ist.
Titel: Re:Clown im Altenpflegeheim
Beitrag von: Onkel Tom am 01:23:29 Do. 31.März 2016
Das Bewilligungsverfahren vom BA-Leistungsservice dauert locker bis zu
einem halben Jahr..

In der EGV ? kommen wir wieder auf meine Meinung zurück, das es nicht
sicher ist.

Abwarten und Tee trinken  ;)
Titel: Re:Clown im Altenpflegeheim
Beitrag von: shitux am 10:04:42 Do. 31.März 2016
rebelflori:
Zitat23.04 Umschulung beginn (Ist zwar nicht das beste für mich, aber wenn nötig nehme ich halt denn Termin)
Ich werde den Eindruck nicht los, dass du diesen Termin dringend bevorzugen solltest.

Nicht nur das beabsichtigt ist zum 1.08 ne Menge Neuerungen in das Erwerbslosen-Karussel zu werfen und deshalb wohl einige JC eh nicht wissen was kommen wird. Auch will BA.nahles schliesslich mehr Kohle für 100.000 Steuerhinterzieher Job´s haben. Die Kohle wird bestimmt irgendwo eingespart müssen. Ob da ein Beginn 1.09 förderlich ist?????

Na gut- harre ich der Dinge die du weiterhin mitteilst.

Titel: Re:Clown im Altenpflegeheim
Beitrag von: schwarzrot am 10:07:54 Do. 31.März 2016
Schliesse mich derr meinung von shitux an!

Aber zum glück verhandelt rebfli ja direkt mit 'der führungsriege', da gelten dann wohl andere gesetzmässigkeitenn.  ;D
Titel: Re:Clown im Altenpflegeheim
Beitrag von: Rudolf Rocker am 11:16:23 Do. 31.März 2016
Hat der die Telefonnummer von der dicken Nahles? ::)
Titel: Re:Clown im Altenpflegeheim
Beitrag von: rebelflori am 21:23:25 Fr. 23.September 2016
Zitat von: Rudolf Rocker am 11:16:23 Do. 31.März 2016
Hat der die Telefonnummer von der dicken Nahles? ::)
Klar, habe ich die. Willst du die nummer für einen one??
Ganz ehrlich wusste das, durch meine Menschenkennntnis und hat es klappt.


Wie gesagt am Monatg fängt meine Umschulung an, hat wohl alles so geklappt wie ich wollte.  ;D ;D ;D ;D
Titel: Re:Clown im Altenpflegeheim
Beitrag von: rebelflori am 17:21:39 Do. 16.Februar 2017
Muss in meiner Umschlung 2 Praktikums machen. Habe mir denn handel als erstes ausgesucht. Ich kriege jetzt täglich die zahlen von verschiedenen  Märkte,  im Meeting  vorgelesen.
Frage mich gerade ob, das etwas Esoterik lasstig ist. Empfinde das zumindest so oder täusche ich mich?
Titel: Re:Clown im Altenpflegeheim
Beitrag von: Onkel Tom am 17:48:49 Sa. 22.April 2017
Zitat von: rebelflori am 17:21:39 Do. 16.Februar 2017
Muss in meiner Umschlung 2 Praktikums machen. Habe mir denn handel als erstes ausgesucht. Ich kriege jetzt täglich die zahlen von verschiedenen  Märkte,  im Meeting  vorgelesen.
Frage mich gerade ob, das etwas Esoterik lasstig ist. Empfinde das zumindest so oder täusche ich mich?

Schmunzel.. Die meiste Arbeit ist die Beobachtung, was die Konkurrenz so treibt..
Titel: Re:Clown im Altenpflegeheim
Beitrag von: inline am 14:31:10 So. 28.Januar 2018
ZitatClown im Altenpflegeheim

eine ähnliche Karriere wurde mir auch vorgeschlagen

Vermittlungsvorschlag vom JC (allerdings ohne Rechtsbelehrung)

mit den Worten, "wenn wir nun im sozialen Bereich nichts weiter finden schauen wir doch mal im kaufmännischen Bereich (Verkauf)" und dann kam auch prompt der Übergang


ZitatFür unseren Kunden einer großen Warenhauskette suchen wir ab sofort flexible Mitarbeiter
So würde Ihr Alltag aussehen:

- Promotion im Karnevalskostüm
- Kindernaimieren
Mo. - Sa. Arbeitszeit 6 - 22 h
Wir bieten eine ausgezeichnete Perspektive in einem wachsenden Unternehmen....

Man fragt sich dabei doch ob die sozusagen "Fake_Jobs" in Ihrem Pool haben.

Man fühlt sich dabei  irgendwie als Instrument der Satire.

Da kann man schon wie ein Clown vom Lachen ins Weinen kommen oder umgekehrt..



Titel: Re:Clown im Altenpflegeheim
Beitrag von: counselor am 16:41:20 So. 28.Januar 2018
Eine Arbeitszeit von 6 bis 22 Uhr dürfte gar nicht zulässig sein.
Titel: Re:Clown im Altenpflegeheim
Beitrag von: rebelflori am 19:09:46 Mi. 31.Januar 2018
Zitat von: inline am 14:31:10 So. 28.Januar 2018

mit den Worten, "wenn wir nun im sozialen Bereich nichts weiter finden schauen wir doch mal im kaufmännischen Bereich (Verkauf)" und dann kam auch prompt der Übergang
Hast du mit deiner Sb verhandelt? sowas ist die Vorstufe zum Bewerbungstraining oder einer Sanktion.


Zitat von: inline am 14:31:10 So. 28.Januar 2018
Man fragt sich dabei doch ob die sozusagen "Fake_Jobs" in Ihrem Pool haben.

Man fühlt sich dabei  irgendwie als Instrument der Satire.

Da kann man schon wie ein Clown vom Lachen ins Weinen kommen oder umgekehrt..

Wie gesagt ich würde an deiner Stelle das einfach mit einer Mege Humor nehmen, alles andere führt nur zu depressionen.
Titel: Re:Clown im Altenpflegeheim
Beitrag von: inline am 14:37:03 Fr. 02.Februar 2018
Zitat von: rebelfloriHast du mit deiner Sb verhandelt? sowas ist die Vorstufe zum Bewerbungstraining oder einer Sanktion.
na ja, dieses Angebot (Clown im Kaufhaus) war ja ohne Rechtsbelehrung.
Bei den anderen Angeboten habe ich mich ja beworben obschon ich eigentlich in den meisten Fällen gleich gesehen habe, dass es nicht passen kann.

Die schicken mich irgendwie durch alle Berufsfelder nacheinander durch, so mein Eindruck.
Diese Vorschläge waren alle schon im Pool: CallCenter Agent (Einsatzort über 50 km entfernt !), Aktenaufbereiter (was auch immer das ist) , Rezeptionsangestellte bei einer Reinigungsfirma in Teilzeit, Webdesigner in einer Werbeagentur, Erzieherin, Hauswirtschafterin oder Hausangestellte, Praktikantin im Kindergarten,  Übermittagsbetreuung in einer Schule,  Kinderbetreuung im Privathaushalt inkl. zeitweiser Übernachtung, Clown im Kaufhaus - Arbeitszeit von 6 bis 22 Uhr , Betreuung älterer Leute (ambulant) hier nicht die Krankenpflege sondern den Leuten die Strümpfe anziehen, Zähne reinigen, etc.
(diese Stelle - Betreuung älterer Leute - war auch mit Rechtsbelehrung)
Eigentlich sollte ich dort auch noch ein Praktikum von 14 Tagen anbieten. (Sie nennt es Arbeitserprobung)

Zwischendurch riefen auch schon mal Firmen an wo ich überhaupt keinen direkten Kontakt aufgenommen hatte. Oder wo die Bewerbung über 3 Monate zurück lag um nachzufragen ob ich ggf. (noch) interessiert sei.

Übrigens, habe nun eine Antwort auf einer meiner letzten Bewerbungen bekommen. Sie treffen auch gleich des Pudels Kern und schreiben:
"Sie passen leider nicht in unser Profil."

Nun wieder berichten was aus den Bewerbungen geworden ist, ggf. nächste Einladung. Dann soll ja der kaufmännische Bereich dran kommen...bis man irgendwo hängen bleibt oder auch nicht.


Titel: Re:Clown im Altenpflegeheim
Beitrag von: rebelflori am 20:19:22 So. 04.Februar 2018
Zitat von: inline am 14:37:03 Fr. 02.Februar 2018
(diese Stelle - Betreuung älterer Leute - war auch mit Rechtsbelehrung)
Eigentlich sollte ich dort auch noch ein Praktikum von 14 Tagen anbieten. (Sie nennt es Arbeitserprobung)
Wie gesagt Arbeitserprobung (Praktikums) sind grundsätzlich zu bezahlen, außer es ist ein Pflichtpraktikum (Umschulung, Studium und so. weiter)
Ich lasse mir höchsten ein Tag gefallen, das nutz meist mehr als es schadet. Weil in vielen Betrieben ,weiß man ja schon nach ein paar Stunden, ob man da gerne arbeiten will.

Hast du eigentlich eine EGV ?

Zitat von: inline am 14:37:03 Fr. 02.Februar 2018
Zwischendurch riefen auch schon mal Firmen an wo ich überhaupt keinen direkten Kontakt aufgenommen hatte.
Das passiert meist, wenn man seine Nummer an zu vielen Stellen Preis gibt. (Jobcenter oder Sklaventreiber) Die können sich alle wenn nötig, per Brief melden.
Aber beim Jobcenter könntest du sie löschen.
Titel: Re:Clown im Altenpflegeheim
Beitrag von: dagobert am 20:28:39 So. 04.Februar 2018
Zitat von: inline am 14:37:03 Fr. 02.Februar 2018Zwischendurch riefen auch schon mal Firmen an wo ich überhaupt keinen direkten Kontakt aufgenommen hatte.
Steht die Nummer womöglich in der Jobbörse? Dann löschen lassen.
Titel: Re:Clown im Altenpflegeheim
Beitrag von: inline am 19:47:56 So. 11.Februar 2018
In einer Jobbörse steht meine Nummer nicht. Ich warte noch mal ab, derzeit rufen keine fremden Firmen an.


Zitat von: rebelflori
Wie gesagt Arbeitserprobung (Praktikums) sind grundsätzlich zu bezahlen, außer es ist ein Pflichtpraktikum (Umschulung, Studium und so. weiter)
Ich lasse mir höchsten ein Tag gefallen, das nutz meist mehr als es schadet. Weil in vielen Betrieben ,weiß man ja schon nach ein paar Stunden, ob man da gerne arbeiten will.

Hast du eigentlich eine EGV ? 

Ich hatte bez. des Praktikum zuvor auch schon im Internet geschaut.
Demzufolge bekommt man den Mindestlohn für das gesamte Praktikum wenn es  länger als 3 Monate läuft und nicht zur beruflichen Ausbildung gehört.
Das ist ja auch dann ok.

Ich sehe es ansonsten so, Hospitieren bis zu 3 Tage ist ok ( ggf. auch ohne Geld, wenn es um einen fremden Fachbereich geht).
Habe das mal für einen Tag gemacht, war ok.

Für Sonstiges gibt es die Probezeit und die wird ja bekanntlich vom ersten Tag an bezahlt.

EGV habe ich , steht u. a. was von Fortbildung drin (doch da kommt nichts) und nichts vom Praktikum.

Titel: Re:Clown im Altenpflegeheim
Beitrag von: inline am 19:55:34 So. 11.Februar 2018
Ach noch eine Frage:
Was ist eigentlich vom Bundesfreiwilligendienst (BFD) zu halten.
Gibt es Erfahrungen?
Der Verdienst ist aber auch unter dem Mindestlohn und das Praktikum bzw. der Dienst  länger als 3 Monate ??
Titel: Re:Clown im Altenpflegeheim
Beitrag von: rebelflori am 14:02:41 Sa. 10.März 2018
Zitat von: rebelflori
Leider kann ich die von ihnen ausgedruckte EGV nicht unterschreiben. Wie besprochen sind sie kein Stück auf meine Schulden eingegangen. Die ich mit einem Einstiegsgeld bezahlen würde.
Vielleicht ist ihnen noch nicht ganz deutlich geworden, das ich mehre rechts konforme Bewerbungen habe. Die Stangs von potenziellen erst erstklassigen Bewerbungen, würde sich deutlich erweitern.

Übrings bin jeder Zeit bereit eine EGV zu unterschreiben, sollten sie ihre Meinung über das Einstiegsgeld ändern.


Mit freundlichen Grüßen


P.s.  ISt so ein Information DIng, der wusste ja nicht mal das die 100 Prozent Zeitarbeiter einstellen
Nun will Amazon in Garbsen bei Hannover ein neues Logistikzentrum eröffnen und dort rund 700 Arbeitsplätze schaffen. Die Konjunktur wirkt, würde man sagen. Doch Amazon plant zuerst Leiharbeiter einzustellen und erst zu einem späteren Zeitpunkt sollen 80 Prozent der Belegschaft fest und mit einem Stundenlohn von 10 Euro brutto eingestellt werden.
Quelle: 01.02.2018, Klartext 4/2018 oder http://www.dgb.de/themen/++co++47c1623a-0755-11e8-8a09-52540088cada (http://www.dgb.de/themen/++co++47c1623a-0755-11e8-8a09-52540088cada)
Was meint ihr dazu? Oder ist das zu scharf geschrieben?
Titel: Re:Clown im Altenpflegeheim
Beitrag von: Onkel Tom am 14:35:28 Sa. 10.März 2018
Nicht nur schlecht formuliert.. Hinzu kommt, das Du ja schon regelrecht
um ein "Bewerbungsterrorkurs" flehst..

Wie sellst Du dir das vor, Schulden durch "Einstiegsgeld" zu entledigen ?

::)
Titel: Re:Clown im Altenpflegeheim
Beitrag von: rebelflori am 16:09:35 Sa. 10.März 2018
Ich glaube ich lasse das eh sein, bin gerade etwas in Frühlingslaune.
Titel: Re:Clown im Altenpflegeheim
Beitrag von: counselor am 17:11:55 Sa. 10.März 2018
Zitat von: rebelflori am 14:02:41 Sa. 10.März 2018
Doch Amazon plant zuerst Leiharbeiter einzustellen und erst zu einem späteren Zeitpunkt sollen 80 Prozent der Belegschaft fest und mit einem Stundenlohn von 10 Euro brutto eingestellt werden.
Quelle: 01.02.2018, Klartext 4/2018 oder http://www.dgb.de/themen/++co++47c1623a-0755-11e8-8a09-52540088cada (http://www.dgb.de/themen/++co++47c1623a-0755-11e8-8a09-52540088cada)
Von 10 € brutto pro Stunde kann man nicht leben.