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Randbereiche - Wenig diskutiert! => (Schein)Selbstständigkeit => Thema gestartet von: bodenlos am 22:15:18 Di. 20.Juli 2010

Titel: Bedingung für Existenzgründungszuschuss 90 Tage-Frist
Beitrag von: bodenlos am 22:15:18 Di. 20.Juli 2010
Hallo,

kann mir jemand sagen wie es sich mit der 90 Tagesfrist verhält. Mir ist bekannt, das man als ALG I
Bezieher noch einen Anspruch von 90 Tage haben muss, aber wie verhält sich das genau:
Muss lediglich der Antrag , also noch ohne das ganze Formulargedöns noch vor dieser Frist
abgegeben sein oder muss vor Ablauf der 90 Tagesfrist schon alles fertig sein: Businessplan
, Gewerbenanmeldung, Formulare ausgefüllt.
Ich finde beide Informationen: der Antrag muss 90 Tage vorher abgegeben sein u ach die
selbständige Tätigkeit muss vor der o.a. Frist aufgenommen sein.

Ich hatte dne Antrag gestellt, da hatte ich noch mehr als 90 Tage ALG I -Anspruch, aber den Rest muss
ich noch erledigen, jetzt sind es weniger als 90 Tage. Kennt jemand sich aus, hat Erfahrung?
Titel: Re:Bedingung für Existenzgründungszuschuss 90 Tage-Frist
Beitrag von: bodenlos am 22:49:29 Di. 20.Juli 2010
Würde mich über eine zeitnahe Antwort freuen, da es etwas eilt  :-[