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Ämterstress - Fragen, Antworten und Erfahrungen => Infos + Urteile für Erwerbslose + Arbeitende => ALG II => Thema gestartet von: dagobert am 15:39:52 Di. 11.September 2018

Titel: Regelsatz 2019: 424 Euro
Beitrag von: dagobert am 15:39:52 Di. 11.September 2018
Zitat"Das sind natürlich keine Beträge, die irgendwie jemanden glücklich machen", sagte Heil. Er lege daher viel Wert darauf, dass vor allen Dingen benachteiligten Kindern und Jugendlichen im kommenden Jahr mit Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket gezielt geholfen werde. Dann werde der Schulbedarf verbessert abgebildet. Auch die finanzielle Beteiligung von Hartz-IV-Beziehern an den Kosten der Schülerbeförderung und des Mittagessens in Schulen soll wegfallen.
https://diepresse.com/home/wirtschaft/economist/5494537/Acht-Euro-mehr-fuer-HartzIVEmpfaenger

Das mit dem Marketing haben die irgendwie immer noch nicht drauf.  :evil:
Warum verkündet Heil nicht, dass der Regelsatz um 96€ pro Jahr angehoben wird? Die Zahl klingt doch gleich viel besser.  ;D
Titel: Re:Regelsatz 2019: 424 Euro
Beitrag von: CubanNecktie am 20:05:49 Do. 13.September 2018
Diese Erhöhung ist ein Witz, weit entfernt von einem menschenwürdigem Regelsatz. Ich befürchte aber auch für die nächsten 1-2 Jahre einen noch stärkeren Kaufkraftverlust bei einem ALG II Opfer - denn die Preise für Grundnahrungsmittel werden kräftig steigen - Grund ist der Dürresommer - so werden Kartoffeln um 30% teurer werden. bei Butter, Mehl und anderen Grundnahrungsmitteln wird es ähnlich sein  kotz

8€ mehr das sind 1,92% mehr - pfff . das wird mehr als nur von der Inflation geschluckt!!!!!!!!!!
Energiekosten steigen ja auch fleißig.

Asoziales neoliberales Dreckspack ...
Titel: Re:Regelsatz 2019: 424 Euro
Beitrag von: tleary am 05:40:08 Di. 18.September 2018
Die offizielle Inflationsrate wird doch aus politischen Gründen künstlich heruntergerechnet, indem viele Produkte (und dazu zählen z.B. auch Häuser und Grundstücke) gar nciht in die Berechnung mit einfließen.

Wenn man allein die Wertsteigerung (= Preisverfall des Geldes = Inflation) bei Grund und Boden angemessen mit einrechnen würde, läge die Inflationsrate der letzten Jahre mit Sicherheit oberhalb der 5 %-Hürde.
Titel: Re: Regelsatz 2019: 424 Euro
Beitrag von: Wampel am 22:51:08 Di. 22.Januar 2019
ZitatWesentliche Eckwerte zu den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II für das Jahr 2019
https://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Harald_2019/BA_Eckwerte_2019.pdf
Titel: Re: Regelsatz 2021: 439 Euro
Beitrag von: counselor am 20:12:43 Do. 23.Juli 2020
ZitatKOMMENTAR - Auf Kosten der Ärmsten

Neubemessung von Hartz IV. Gastkommentar

Alle fünf Jahre ist es wieder soweit: Die Neubemessung der Regelbedarfe in der Grundsicherung steht an. Zusammen mit der Übernahme von Wohnkosten sollen diese ein menschenwürdiges Leben sichern. Was die Würde des Menschen wert ist, wird dabei in einem aufwendigen Verfahren ermittelt. Das Statistische Bundesamt führt eine Sonderauswertung ihrer Einkommens- und Verbrauchsstichprobe durch und ermittelt, welche Ausgaben Menschen mit geringen Einkommen hatten. Das Ergebnis wird zum Maßstab für die Grundsicherung. Vor wenigen Tagen hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit der neuen, sich auf das Jahr 2018 beziehenden Sonderauswertung auch Vorschläge für die Neubemessung vorgelegt. Für alleinlebende Erwachsene werden darin 439 Euro statt bisher 432 Euro als Regelbedarf formuliert. Kinder bis zum sechsten Lebensjahr sollen 278 Euro, vom Beginn des siebten bis zum 14. Lebensjahr 304 Euro und Jugendliche ab dem 15. bis zum 18. Lebensjahr 367 Euro erhalten.

Quelle: https://www.jungewelt.de/artikel/382778.auf-kosten-der-%C3%A4rmsten.html