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Ämterstress - Fragen, Antworten und Erfahrungen => Arbeitslos & Spass dabei => Thema gestartet von: MarcoW75 am 00:41:50 Mi. 13.November 2019

Titel: Desinteresse beim AG auslösen, ohne Sanktion zu befürchten ??
Beitrag von: MarcoW75 am 00:41:50 Mi. 13.November 2019
Hallo,
ich bin seit Mai im ALG1 bezug und stecke zur Zeit in einer von der AfA finanzierten Maßnahme zum Java-Programmierer, danach gehts gleich weiter mit einem Englischkurs. Insgesamt dauert der Spaß bis Mitte Juni 2019.  Diese beiden Kurse möchte ich auf jeden Fall zu Ende machen...es sei denn, meine angedachte persönliche Lebensplanung (die einen Umzug ins Ausland vorsieht) macht mir da einen Strich durch die Rechnung. Soweit,so schön.
In dieser Zeit muss ich zwar keine Eigenbemühungen erbringen, mich aber auf Vermittlungsvorschläge bewerben. Heute habe ich auch wieder so einen "Vorschlag" bekommen. Nun, meist schaue ich nach dem Eingang eines Vermittlungsvorschlags immer erstmal routinemäßig auf Plattformen wie Glassdoor oder Kununu, was das denn für Buden sind. Da wir in unserer Landeshauptstadt einige Callcenter im technischen Bereich haben, ich sowohl eine IT-Ausbildung,als auch Erfahrungen im Callcenterbereich habe, bin ich ein willkommenes Opfer.  Das war auch im vorliegenden Fall so...laut Bewertungen herrscht in der Firma ein fröhliches Kommen und Gehen, die meisten Neulinge bleiben nicht mal bis zur ersten regulären Lohnzahlung. Würde ich da anfangen, wäre ich noch vor Weihnachten wieder draußen. Und für so ein Intermezzo eine für mich sinnvolle berufliche Fortbildung abzubrechen ? Nein,danke.

Nun, von meinem letzten Job in dieser Branche hab ich eine noch immer vorhandene Depression inkl. diverser Nebenwirkungen zurückbehalten und als Hörgeräteträger ist ein Großraumbüro auch alles andere als eine taugliche Umgebung.  Schon gar nicht,wenn man für die 70km Anfahrsweg bis dorthin nur mit dem Mindestlohn abgespeist werden soll, wie bei Kununu zu lesen ist. Sprich: kein Job, nach dem man sich wirklich drängt.

Aber wie verpacke ich diese Infos am Besten in ein Anschreiben, so dass der AG möglichst sofort sagt "Nein, danke!" ?  Irgendwie hab ich ein merkwürdiges Gefühl, dass ich Gefahr laufe, eine Sanktion wegen einer "Negativbewerbung" zu kassieren, wenn ich das alles so klipp und klar reinschreibe.
Titel: Re: Desinteresse beim AG auslösen, ohne Sanktion zu befürchten ??
Beitrag von: Onkel Tom am 10:47:43 Mi. 13.November 2019
Moin.

Die Weiterbildung a la: "Spaß geht bis Mitte 2019" ist richtig oder meintest Du das Jahr 2020 ?

Nun ist es ja leider so, das man im ALG-Bezug nicht vor Vermittlungsvorschlägen, wo erkennbar
ist, das Mitarbeiter dort nur "verheizt" werden, nicht verschont.. AFA/JC haben dazu ja echt einen
Sprung in der Schüssel, zumal die Investition in deine Weiterbildung dann auch umsonst war..

Die Frage steht auch offen, ob der VV von der AFA stammt und ob anbei eine Rechtsfolgenbelehrung
anliegt.. Jetzt eine "Kurzschlusshandlung" wie z.B. "Nein Danke" oder Nichtbewerbung zu begehen,
kann ich derzeit nur abraten. Weiter müsste untersucht werden, wie der entsprechende VV
zustande kommt und ob dies tatsächlich passen würde, beziehungsweise "zumutbar" ist..

Sich im Bewerbungsverfahren "uninteresannt" zu machen, bedarf besonderer Kreativität, die auch
nur im Vorstellungsgespräch zum Vorschein kommen sollte.. Wird dies in einer schriftlichen
Bewerbung selbst deutlich, kannst Du dich auf ARGE-Ärger verlassen  :(

Das Du wegen Callcenter und Co. in der Vergangenheit eine Gemütserkrankung davon getragen hast
und mittlerweile ein Hörgerät tragen musst, ist ein Ansatz, das Stellenangebot von der Backe zu bekommen,
reicht jedoch so, wie Du beschreibst noch nicht wirklich aus, eine Ablehnung dessen mit "wichtigen Grund"
überzeugend der AFA zu vermitteln..

Damit deine Weiterbildung weiter gehen kann, sind Detailinfos zu dem VV erforderlich..

Könnte sein, das ein Ausbeuter nur dein Bewerberprofil gefunden hat und auf "zur Bewerbung auffordern"
angeklickt hat, um deine Bewerberdaten in seinem Datenpool zu bekommen..

Als Ratgeber müsste ich genauer wissen, wie der VV ausschaut.. Könntest Du mir z.B. über PN mitteilen..
Kopf hoch, kannst Dir ja nicht deine Perspektive durch einen abgebrühten Blutsauger plätten lassen  ;)
Titel: Re: Desinteresse beim AG auslösen, ohne Sanktion zu befürchten ??
Beitrag von: Tiefrot am 17:47:32 Mi. 13.November 2019
Hmja, Depressionen und dazu Hörgerät - Damit wäre so ein Job schon mal nichts.
Schon durch das Hörgerät wärst du gar nicht für 'ne Telenierbude geeignet.

Also mit der Gesundheit ansetzen ist gut.
Titel: Re: Desinteresse beim AG auslösen, ohne Sanktion zu befürchten ??
Beitrag von: ManOfConstantSorrow am 18:16:54 Mi. 13.November 2019
Gleich fragen, ob es einen Betriebsrat gibt.
Titel: Re: Desinteresse beim AG auslösen, ohne Sanktion zu befürchten ??
Beitrag von: MarcoW75 am 20:53:33 Mi. 13.November 2019
Zitat von: Onkel Tom am 10:47:43 Mi. 13.November 2019
Moin.

Die Weiterbildung a la: "Spaß geht bis Mitte 2019" ist richtig oder meintest Du das Jahr 2020 ?

Stimmt natürlich, 2020 ist richtig (manchmal tippen die Finger halt automatisch) :-D


ZitatDie Frage steht auch offen, ob der VV von der AFA stammt und ob anbei eine Rechtsfolgenbelehrung
anliegt.. Jetzt eine "Kurzschlusshandlung" wie z.B. "Nein Danke" oder Nichtbewerbung zu begehen,
kann ich derzeit nur abraten. Weiter müsste untersucht werden, wie der entsprechende VV
zustande kommt und ob dies tatsächlich passen würde, beziehungsweise "zumutbar" ist..

Solche "Angebote" bekomme ich fast jede Woche. Bisher meist als "Aufforderung zur Bewerbung" über den Loginbereich der Jobbörse. Die "Aufforderung zur Bewerbung" ist quasi das, was früher die Stelleninformation war, die hat also keine RFB.  Da hab ich mich bisher auch nie beworben.

Das Angebot, wegen dem ich nun geschrieben habe, ist tatsächlich mal ein  Vermittlungsvorschlag. Inkl. RFB.


ZitatSich im Bewerbungsverfahren "uninteresannt" zu machen, bedarf besonderer Kreativität, die auch
nur im Vorstellungsgespräch zum Vorschein kommen sollte.. Wird dies in einer schriftlichen
Bewerbung selbst deutlich, kannst Du dich auf ARGE-Ärger verlassen  :(

Deswegen ja meine Frage: wie stellt man´s an, dass der AG von sich aus gleich sagt "Nö, lass mal, wir verzichten!", ohne  dass das gleich als negative Bewerbung ausgelegt werden kann und man auch gar nicht erst zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird.


ZitatDamit deine Weiterbildung weiter gehen kann, sind Detailinfos zu dem VV erforderlich..

Könnte sein, das ein Ausbeuter nur dein Bewerberprofil gefunden hat und auf "zur Bewerbung auffordern"
angeklickt hat, um deine Bewerberdaten in seinem Datenpool zu bekommen..

Wenn die "Zur Bewerbung auffordern" anklicken, kriege ich dann immer die oben erwähnten Mails "Aufforderung zur Bewerbung" ohne RFB.  Vermittlungsvorschläge sind eher solche Stellenausschreibungen, die irgendein Amtsschimmel selbst rausgesucht hat.

PN kommt.
Titel: Re: Desinteresse beim AG auslösen, ohne Sanktion zu befürchten ??
Beitrag von: Onkel Tom am 22:11:06 Mi. 13.November 2019
Danke über die zusätzlichen infos per PN..

Jo, ohne RFB sowie ohne jeglicher Tarifbindung etc. kann man sich den VV der Analhygiene
zuführen.. Bei solchen Dingern hätte ich auch Zweifel, das es sich um Fakes und besondere
Kuschelverhältnisse zur BA handelt was Mobbörse und Datenschutz angeht..

Im übrigen versuche die elektronische Kommunikation mit der AfA / JC so gering zu halten wie
möglich. Bewerberprofil nur auf anonym und genau durch Datenabgleich und Ausdruck des
Datensatz unter Kontrolle halten. Weiter sich auf dem Pillefick bezüglich Acount zur AfA/JC
nicht einlassen.. Außer berufliches und deine Anschrift sollte beim Arschamt keine weiteren
Daten bezüglich Bewerbungsbemühungen gespeichert sein..

Als ALG-Bezieher bist Du nur dazu verpflichtet, postalisch erreichbar zu sein.. Deine Tel.,
E-Addy und so geht dem Mobcenter nix an..

Wat nützt eine schnellere kommunikationsebene und deine Nachweispflichten werden
ausgerechnet von der Mobbörse gehostet.. Nö danke.. Solch Vertrauensbasis betrachte ich
als völlig verspielt an, Stichwort Datenhandel etc..

Allen E-Kommunikatinskram zum Arschamt lahm legen beziehungsweise Kontaktdaten dazu
löschen lassen.. Musst Du schriftlich nachweisbar klar machen..

Besser ist es und wenn diese Bimmelbude nun anfängt zu stalken, melde dich, zwecks weiterem
Handeln dagegen aus zu köcheln..

Ach ja, damit Du ja problemlos telefonieren kannst, brauchst Du ja ein Hörgerät mit Induktiv-
Funktion und so, was locker über 2000 Euro kostet.. Schau Dir mal die aktuellen Preise dazu
genauer an und die Bimmelbude ist bestimmt nicht bereit, dir 2000 Ocken zu schenken, damit
Du für die das Headset aufsetzt..

Viel Glück.  ;)
Titel: Re: Desinteresse beim AG auslösen, ohne Sanktion zu befürchten ??
Beitrag von: MarcoW75 am 11:59:41 Mi. 08.Januar 2020
Danke für eure Tips. Insbesondere die Forderung nach einem speziellen Hörgerät ist ne gute Idee, werde ich beim nächsten derartigen "Angebot" mal anbringen. Momentan versuche ich nämlich meist, das Desinteresse mit einem Vermerk auf meine zeitlich eingeschränkte Verfügbarkeit zu wecken. Bei "normalen" Firmen funktioniert das meist auch ganz gut, bei den "Bimmelbuden" hingegen kaum. Die kennen halt ihre Fluktuationszahl und wissen daher,dass die meisten Bewerber eh nicht lange bleiben.