immer häufiger Willkür bei Hausdurchsuchungen

Begonnen von mlawrenz, 21:32:49 Di. 01.Januar 2008

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mlawrenz

31. Dezember 2007, 12:09 Uhr
HAUSDURCHSUCHUNGEN
Razzia im rechtsfreien Raum

Von Tobias Lill, München

Ein angeblicher 22,90 Euro-Betrug, ein Drogengerücht aus dritter Hand - immer wieder filzen Ermittler Wohnungen und Büros auf Basis vager Verdachtsmomente. Chronisch überlastete Ermittlungrichter genehmigen die Durchsuchungen häufig ohne ausreichende Prüfung.

München - Eigentlich ist Markus Müller, 26, kein misstrauischer Mensch. Doch ausgerechnet seine eigene Wohnung inspiziert er bisweilen ganz genau. Hat jemand das Mousepad verrückt? Liegt die Zahnbürste am richtigen Ort?

Vier Jahre ist es her, dass Müller das Vertrauen in die Unverletzlichkeit seiner Privatsphäre verlor. "In der ersten Zeit nach der Hausdurchsuchung fühlte ich mich ausgeliefert und hilflos", sagt der Fachinformatiker. Die um den Beschlag herum zersplitterte Türe seiner Wohnung erinnert daran, mit welcher Wucht die Staatsmacht an jenem Dezembertag in sein Haus eindrang.

22,90 Euro war der Staatsanwaltschaft und dem zuständigen Ermittlungsrichter Müllers Privatsphäre wert. 22,90 Euro - so viel kostete die Nutzung einer Sex-Seite, auf der Müller angeblich gesurft und anschließend eine fremde Kontoverbindung angegeben haben soll. Es war nur ein vager Verdacht - der Zugang zum Online-Portal soll mit seiner IP erfolgt sein -, der dazu führte, dass die Münchner Polizei seine Wohnung filzte.

Die Folgen jedoch waren für den IT-Fachmann ganz konkret spürbar: Die Polizei beschlagnahmte seinen Computer, auf dessen Festplatte Müller sein digitales Tagebuch, Familienbilder, Liebesbriefe und andere sensiblen Daten gespeichert hatte. Selbst den dazugehörigen Monitor nahmen die Ermittler mit.

Später stellte das Landgericht München fest, dass die Durchsuchung von Müllers Wohnung unverhältnismäßig und rechtswidrig war. Die Staatsanwaltschaft musste die Ermittlungen schließlich einstellen. Im vergangen Jahr erhielt Müller eine staatliche Entschädigung in Höhe von 420 Euro. "Allein die Anwaltskosten waren fünfmal so hoch", schimpft der junge Mann.

"Rechtswidrige Durchsuchungen nehmen überhand"

Müller ist kein Einzelfall. "Rechtswidrige Durchsuchungen nehmen zunehmend überhand", sagt Alexander Keller, Vorsitzender von Pro Justitia. Die vor einigen Jahren vom ehemaligen SAP-Chef Dietmar Hopp gegründete Stiftung, deren Beirat auch die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger angehört, setzt sich seit Jahren für mehr Rechtsstaatlichkeit ein.

Möglicherweise bis zu einigen tausend Hausdurchsuchungen ohne ausreichende Rechtsgrundlage gibt es pro Jahr in Deutschland, schätzt Pro Justitia. "Mancher Betroffene bekommt noch Jahre später einen Horror, wenn es plötzlich frühmorgens klingelt", weiß Keller.

Auch Michael Sack von der Initiative Bayerischer Strafverteidiger geht davon aus, "dass Wohnungen häufig ohne ausreichende rechtliche Grundlage durchsucht werden". Der auf solche Fälle spezialisierte Düsseldorfer Strafverteidiger Udo Vetter hat "beinahe täglich" mit entsprechenden Vorkommnissen zu tun, bei denen er "erhebliche Zweifel an der Verhältnismäßigkeit" hat.

Manchmal beruht der Verdacht, der zu einer Hausdurchsuchung führt, sogar nur auf Gerüchten und Denunziationen. So habe die Polizei die Wohnung eines Mandanten allein deswegen durchsucht, weil ein Zeuge den Beamten berichtete, ein anderer Mann habe ihm in einer Kneipe erzählt, Vetters Mandant sei ein Dealer. "Der Zeuge hat laut den Polizeiakten noch nicht einmal gesagt, dass er dem Mann geglaubt hat. Dennoch sprachen Staatsanwalt und Ermittlungsrichter von einer ausreichenden Rechtsgrundlage", wettert der Anwalt.

In einem anderen Fall durchsuchte die Polizei laut Vetter die Wohnung eines Mannes mit dem Verdacht dort Raubkopien zu finden - nur weil sie diesen mit einer unbeschrifteten CD auf der Straße angetroffen hatte. Besonders häufig würden Ausländer Opfer ungerechtfertigter Durchsuchungen. Auch Selbständige und Unternehmer sind laut Pro Justitia oft betroffen.

Mehrfach rügte das Bundesverfassungsgericht jüngst Behörden, die wegen des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit Privatwohnungen von Handwerkern rechtswidrig durchsucht hatten. "Eine grobe Durchsicht der Verfahren für das Jahr 2006 ergab, dass in diesem Jahr rund 90 Verfahren eingegangen sind, die den Themenkomplex Durchsuchung und Beschlagnahme betrafen", sagt Dietlind Weiland, Sprecherin des Bundesverfassungsgerichts auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE.

Das höchste Gericht kritisierte in den vergangen beiden Jahren den leichtfertigen Umgang seitens der Staatsanwaltschaft und des Ermittlungsrichters bei der Ausstellung von Durchsuchungsbeschlüssen. So bezeichneten die Richter im Oktober 2006 die Durchsuchung einer Aachener Anwaltskanzlei wegen zweier Bußgeldbescheide über je 15 Euro als "grob unverhältnismäßig und willkürlich". In einem anderen Fall hatte das Gericht "erhebliche Zweifel an der eigenständigen richterlichen Prüfung der Durchsuchungsvoraussetzungen".

Glaubt man den Ausführungen vieler Strafverteidiger ist eine solche eigenständige Prüfung die Ausnahme. "Der Richtervorbehalt läuft ins Leere, denn in der Regel legt der ermittelnde Staatsanwalt dem Richter den Durchsuchungsbeschluss einschließlich Begründung bereits samt Briefkopf des zuständigen Gerichts vor", sagt Pro Justitia-Chef Keller. Der Richter müsse nurmehr unterschreiben.

Im Schnitt wird 24 Minuten geprüft

Gerade einmal 24 Minuten pro Fall betrug der durchschnittliche Zeitaufwand eines deutschen Ermittlungsrichters laut einer Personalbedarfsberechnung im Auftrag der Justizministerkonferenz zu Beginn des Jahrzehnts.

"Da der Ermittlungsrichter jedoch auch für die Telefonüberwachung und andere Bereiche mit Richtervorbehalt zuständig ist, kann der Arbeitsaufwand pro Hausdurchsuchung abweichen", heißt es beim für die Untersuchung federführenden baden-württembergischen Justizministerium. Für Anwalt Keller ist dennoch klar: "Eine echte Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer Durchsuchungsanordnung ist bei der derzeitigen Arbeitsbelastung vieler Ermittlungsrichter kaum möglich."

Eine Studie der Uni Bielefeld, die vor einigen Jahren den Richtervorbehalt bei der Telefonüberwachung untersuchte, gibt ihm Recht. Die Forscher kamen zu dem Ergebnis, dass die Richter die Überwachungsanträge der Staatsanwälte meist kritiklos übernehmen.

"Ermittlungsrichter zur Rechenschaft ziehen"

Eine gerade gestartete Untersuchung am Max-Planck-Institut in Freiburg soll nun den Richtervorbehalt bei Hausdurchsuchungen näher beleuchten. Der Leiter der Studie, Hans-Jörg Albrecht, geht davon aus, dass es auch bei der Genehmigungspraxis von Hausdurchsuchungen "ähnliche Probleme wie bei der Telefonüberwachung gibt".

"Die Position des Ermittlungsrichters ist, was die Personalausstattung betrifft, sehr schwach besetzt", sagt Albrecht. Die Fälle, in denen die Polizei zu Unrecht von Gefahr im Verzug ausgeht und Wohnungen ohne Gerichtsbeschluss durchsucht, dürften nach Ansicht des Forschers in den vergangenen Jahren als Folge der Urteile des Bundesverfassungsgerichts dagegen zurückgegangen sein.

Damit die Unverletzbarkeit der Wohnung nicht über den Umweg laxer Durchsuchungsbeschlüsse ausgehebelt wird, fordert Pro Justitia, vor allem die Zahl der Ermittlungsrichter aufzustocken. Strafverteidiger Vetter will zudem, dass "Ermittlungsrichter ähnlich wie in den USA bei Fehlentscheidungen auch zur Rechenschaft gezogen werden können".

Bei den von SPIEGEL ONLINE befragten Landesjustizministerien sieht man jedoch keinen Spielraum für zusätzliche Richterstellen. "Statt einer höheren Zahl von Ermittlungsrichtern ist vielmehr eine stärkere Sensibilisierung der Richter und Staatsanwälte zur Lösung des Problems nötig", sagt etwa Wilfried Krames, Sprecher des bayerischen Justizministeriums.

URL:

    * http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,524711,00.html
"Es herrscht Klassenkrieg, richtig, aber es ist meine Klasse, die Reichen, die Krieg führt und wir sind dabei zu gewinnen'"
Warren Buffet, zweitreichster Mann der Welt


cyberactivist

Bitte nervt nicht noch in weiteren Threads mit DDR-Diskussionen.
Hier heißt das Thema:
 immer häufiger Willkür bei Hausdurchsuchungen
Nur Exhibitionisten haben nichts zu verbergen.

mlawrenz

Hausdurchsuchung: So schnell kanns gehen

Udo Vetter berichtet von einem Mandanten, der eine Hausdurchsuchung hinnehmen musste. Anlass: Computerbetrug. Den jedoch nicht er vorgenommen haben will, sondern jemand, der ein altes GMX-Account des Geschädigten genutzt hatte. Als Beweismaterial, welches zur Haussuchung genügt, reichte das einem Richter offenbar bereits aus.

In Abwesenheit wurde die Wohnung von Vetters Mandanten von der Polizei besucht. Als der "Durchsuchte" zu Hause ankam, war sein PC bereits bereit zum Abtransport. Der Vorwurf des Computerbetrugs gründet sich laut Aussage des betroffenen allein auf die Mailadresse bei GMX, die nach dem Muster (Vorname)@gmx.de gestaltet war. Registriert wurde die Mailadresse bereits 1997, angegeben hatte der Beschuldigte auch seine (nicht öffentlich einsehbaren)  Realdaten. Weitere "Beweise" gab es offenbar keine, Vetter zitiert:

    "Anfänglich sagten die Polizisten noch etwas davon, dass meine IP-Adresse identifiziert wurde, mit der die Leistungen in Anspruch genommen wurden. Davon fand sich in der Akte jedoch nichts. Lediglich eine Anfrage an den Provider Tele 2 war enthalten, jedoch nicht dessen Antwort. Tele 2 habe ich auch nie als ISP verwendet. Die eMails mit Rechnungen und Mahnungen habe ich tatsächlich bekommen, diese aber wie so viele andere ignoriert. Es stand ja auch ein ganz anderer Adressat in der Rechnung, nämlich Herr X."

Dem Opfer wurde zugesagt, dass er seinen Rechner nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft schnellstmöglich zurück erhalten soll. Wenig, aber immerhin etwas.

Einmal mehr zeigt sich jedoch, dass selbst unter heutigen Bedingungen die Polizei auch bei denen schnell auf der Matte stehen kann, die "nichts zu verbergen" haben. Und das nichtmals wegen der falschen Verdächtigung beispielsweise des Besitzens von Kinderpornografie oder der Mitgliedschaft in sogenannten "terroristischen Vereinigungen", sondern schlicht wegen nicht bezahlter, online bestellter Dienstleistungen.

Pikanterweise trotz bzw. wegen einer richterlichen Genehmigung, die bei der Ausweitung der Befugnisse von Strafermittlern ja immer gerne als "Allheilmittel" gepredigt wird, die Missbrauch und Schikane verlässlich ausschalten soll. Das tut sie nicht - was auch in den Kommentaren des Lawblog sofort zur Sprache kam.
http://www.gulli.com/news/hausdurchsuchung-so-schnell-2008-01-11/
"Es herrscht Klassenkrieg, richtig, aber es ist meine Klasse, die Reichen, die Krieg führt und wir sind dabei zu gewinnen'"
Warren Buffet, zweitreichster Mann der Welt


Strombolli

Allein der Kontokontakt zu einem Typ der unter Verdacht stand,
raubkopierte PC-Spiele zu vertreiben, reichte schon für eine Hausdurchsuchung vor 10 Jahren!
Das Systemmotto: "Gib mir Dein Geld! - Jetzt, Du dreckiges Opfer !!!! - Und habe immer ANGST VOR DEM MORGEN !!!"

"Hört auf, Profite über Menschen zu stellen!" Occupy
Permanent angelogen & VERARSCHT IN DEUTSCHLAND! - Ich habe mit Dir fertig

Regenwurm

Eine praktische und theoretische Kurzanleitung für den smarten und aufgeklärten User ueber die Vorbereitung und erfolgreiches Durchstehen von Hausdurchsuchungen

Übersicht  
Teil I - Theorie und Praxis der Hausdurchsuchung 1.Seite 2.Seite  
Teil II - Praeventivmassnahmen
Teil III - Kurze Zusammenfassung fuer Notfaelle  
Teil IV - Literaturliste  


Anmerkung: Da ich selbst kein Jurist bin, wird dieser Artikel nach dem Fertigstellen auf seine juristische Richtigkeit von einem "echten" Juristen überprueft- trotzdem kann fuer die gemachten Angaben keine Garantie übernommen werden. Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen und im Einklang mit dem geltenden Recht. Juristischer Geltungsbereich: BRD / 1997 !!! IM NOTFALL LIES DIE KURZE ZUSAMMENFASSUNG AM ENDE DIESES ARTIKELS !!! ***

Teil I - Theorie und Praxis der Hausdurchsuchung

In Zeiten wachsender Staatswillkuer, arroganten und skrupellosen Umgangs der Staatsorgane und seiner willigen Vollstrecker mit ihren Buergern habe ich mich entschlossen diesen Guide zu schreiben. Wie das Schicksal so will, habe ich mich aus aktuellem Anlass mit der Materie beschaeftigt, da einige meiner engsten Kumpane einer ueberraschenden Hausdurchsuchung ins Auge schauen mussten. Leider ist selten etwas Unvorbereitetes auch erfolgreich, deswegen ging so manche Durchsuchung fuer den Delinquenten unvorteilhafter aus, als es haette sein muessen. Werter Leser, beachte bitte auch, dass dieser Text nicht geschrieben wurde um das Begehen von Straftaten zu foerdern. Du weisst, was du tust. Dieser Text soll dir einfach helfen, dich vor Uebergriffen des Staates auf deine unveraeusserlichen Menschenrechte zu schuetzen und zu wehren. Lasst uns also keine Zeit verlieren...

Zuerst ein wenig Theorie: Wir leben in einem s.g. Rechtsstaat, das heisst Erstens, dass wir in einem Staat leben. Leben in einem Staat bedeutet, dass jeder seiner Buerger ein wenig Freiheit in Sicherheit eintauscht. Die Freiheit des Buergers wird durch Gesetze begrenzt, andererseits bekommt jeder auch ein grosses Stueck an Sicherheit - sein Leben und Besitztum wird durch den Staat garantiert, so dass er, in der Regel, ein sicheres Leben fuehren kann, ohne um sein Leben und seine Habe zu fuerchten. Zweitens bedeutet Rechtsstaat, dass das Verhaeltnis von Freiheit und Sicherheit nicht willkuerlich, sondern durch "das Recht" festgelegt wird. Das bedeutet, dass keine Staatsgewalt im Widerspruch zum schriftlich festgelegtem Gesetz handeln darf. Dass dies nicht immer so ist, liegt auf der Hand, aber bevor du dich dagegen wehren kannst, musst du erst erkennen wo gueltiges Recht ueberschritten wurde - hier gilt Wissen ist Macht. Fuer Juristen unter euch, uns wird hier am meisten das Grundgesetz (Art. 13) und die Strafprozessordung (StPO, Par. 110) interessieren. Wie ich oben schrieb, garantiert der Staat per Gesetz jedem Buerger Sicherheit zu. Wenn sich also jemand (eine Privatperson oder eine Firma) in seinen Rechten verletzt meint (Diebstahl, Erschleichen von Dienstleistungen, Sachbeschaedigung, Verletzung des Copyrights), hat er das Recht den vermeintlichen Verursacher bei der Polizei, oder der Staatsanwaltschaft anzuzeigen; wenn der Verursacher nicht bekannt ist, kann Anzeige "gegen unbekannt" gestellt werden. Jetzt kommt der Staat zum Zug, er kann ein Ermittlungsverfahren (EV) einleiten oder auch nicht.
Damit wir schneller vorankommen, nehmen wir an ein Ermittlungsverfahren ist eingeleitet worden. Das Ermittlungsverfahren hat zum Zweck, hinreichende Beweise zu finden, um eine Anklage vor Gericht zu erheben, denn ohne einen Schuldspruch des Richters kann der tatsaechliche Verursacher nicht zur Verantwortung gezogen werden (auch hier Prinzip des Rechtsstaats). Waehrend des Ermittlungsverfahrens hat der Staat (Polizei, Kripo) eine ganze Palette an Mitteln um den oder die Verursacher zu finden und/oder zu ueberfuehren. Er kann abhoeren, beschatten, verdeckte Ermittler einsetzen oder auch eine Hausdurchsuchung beim vermeintlichen Verdaechtigen oder einem seiner vermeintlichen Komplizen anordnen. Da sind wir also endlich beim interessanten Teil angelangt.
Wann sind in einem Ermittlungsverfahren genug Beweise/Hinweise gefunden wurden, dass einer Hausdurchsuchung stattgegeben wird? Leider, leider: Sehr sehr schnell. Schon wenn einer bei einer Vernehmung sagt, dass er gehoert hat dass jemand mal mit dem aktuellen Fall irgendwie zu tun hatte kann das schon fuer einen Hausdurchsuchungsbefehl reichen. Es gibt auch Faelle, in denen einfach eine aufgeschriebene Telefonnummer, die zusammenhangslos bei einer Hausdurchsuchung gefunden wurde schon zu einem Besuch der Kripo gefuehrt haben.

Grundsaetzlich: Schon der kleinste, nichtigste Anhaltspunkt kann von den Beamten dem Richter so vorgefuehrt werden, dass er den Wisch ausstellt! Also wiegt euch nicht in Sicherheit - es kann jeden immer treffen! In besonders krassen Faellen, wo der Verfassungschutz z.B. linke Buchlaeden oberserviert hatte, wurden Menschen dann gezielt observiert und abgehoert (und spaeter Durchsucht selbstverstaendlich) die auch nur 2x dort haben blicken lassen. Die Hausdurchsuchung hat zum Ziel Beweise oder Indizien fuer die Aufklaerung einer Straftat und eine evtl. folgende Anklage zu finden. Ihr Ziel ist es *nicht* den Buerger einzuschuechtern, deswegen gilt im Falle einer Hausdurchsuchung: KEINE PANIK! Eine Hausdurchsuchung ist nichts Schlimmes, sondern nur die Erfuellung deiner buergerlichen Pflichten. Mit Schreien (deine Mutter), Toben, Bruellen und mit aggressivem wie ohnmaechtigem Verhalten machst du es nur den Polizeibeamten (meistens in Zivil) schwer, ihrer langweiligen Routinearbeit nachzukommen, beeindrucken kannst du sie damit nicht, sie werden ihren Job trotzdem tun.
Jetzt gilt es, klaren Verstand zu bewahren und keine unnoetigen Fehler zu machen, am besten wenn du deine Familie im voraus aufgeklaert hast, dazu aber spaeter. Hinzu kommt, dass du dich gegen eine rechtmaessige Hausdurchsuchung nicht wehren kannst, sondern du musst sie erdulden. Eine Hausdurchsuchung an sich ist eine Verletzung deines grundgesetzlich garantierten Rechts auf Privatsphaere (GG Art.13, Abs. 1, Wortlaut: "Die Wohnung ist unverletzlich."), die Polizei darf also auf keinen Fall nach Gutduenken deine Wohnung betreten, wenn die Beamten das unrechtmaessig tun wuerden, wuerden sie sich selbst des Hausfriedensbruchs strafbar machen. Da jeder Eingriff in ein Grundrecht nur durch den Richter erfolgen darf, muss jede Hausdurchsuchung erst durch einen Richter angeordnet werden. Er stellt den Hausdurchsuchungsbefehl aus, der der Polizei die Befugnis gibt entsprechend aufgezaehlte Lokalitaeten (Zimmer, ganze Wohnung, Garage, Dachboden, Fahrzeug, Haus) nach Beweisen zu durchsuchen. Eine Ausnahme, die s.g. "Gefahr im Verzuge", tritt ein, wenn der Umweg ueber den Richter einen nicht wiedergutzumachenden Zeitverlust fuer die Strafverfolgung bedeuten wuerde, sei es, dass ein Gefangener in deine Wohnung fluechtet oder in deiner Wohnung vermutete Beweise schon wenige Stunden spaeter beiseite geschafft sein koennten - in diesem Fall darf die Polizei ohne Durchsuchungsbefehl handeln (wohlgemerkt, es handelt sich um eine Ausnahme, die gut begruendet werden muss).

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Aber auch der Durchsuchungsbefehl ist kein Persilschein fuer die Polizeibeamten, sie sind an strenge Bestimmungen gebunden, z.B. nachts sind Durchsuchungen verboten! Die Nachtzeit ist wie folgend definiert: 1. April - 30. September : 21:00 - 4:00 und 1. Oktober - 31. Maerz: 21:00 - 6:00. Natuerlich gilt auch hier die Ausnahme fuer "Gefahr im Verzuge". Wenn also die Staatsgewalt an der Tuer klingelt (meistens gegen 9-11 Uhr morgens), fragst du cool (der Hausherr) nach dem Hausdurchsuchungsbefehl. Wenn sie einen haben, LIEST DU IHN DIR GENAU DURCH, die Beamten warten waehrend dessen VOR der Tuer. Aus der Lektuere erfaehrst du welche Raeume durchsucht werden duerfen, und welchen Zweck die Durchsuchung hat. So kannst du waehrend der Durchsuchung KONTROLLIEREN ob sich die Beamten an die ihnen durch den Richter uebertragenen Befugnisse halten. Du hast das Recht alles fuer dich zu protokollieren, auch wenn es nur fuer dich ist, ist es manchmal hilfreich. Wenn die Polizei wider Erwarten keinen schriftlichen Hausdurchsuchungsbefehl hat(bei "Gefahr im Verzug"), hast du das Recht zu erfahren welcher Tat du verdaechtigt wirst und zu welchem Zweck die Hausdurchsuchung stattfinden soll.

AUF KEINEN FALL DARFST DU DEINE MUENDLICHE ZUSTIMMUNG ZUR DURCHSUCHUNG GEBEN! Wenn du das tust, dann hast du, als freier Buerger, dich mit dem Eingriff in dein Grunderecht einverstanden erklaert, und die Beamten haben sich aller Formalien elegant entledigt, obwohl sie keinen Hausdurchsuchungsbefehl hatten. Wenn du also keinen Durchsuchungsbefehl praesentiert bekommst musst du LAUT UND DEUTLICH DER DURCHSUCHUNG WIDERSPRECHEN. Falle nicht auf die Masche herein: "Sie haben doch nichts dagegen, dass wir uns etwas im Haus umsehen?" oder Aehnliches. Wenn die Beamten trotzdem eine Hausdurchsuchung durchfuehren wollen, so muessen sie das gegen deinen Willen tun, das kann sich spaeter als ein Vorteil fuer dich erweisen. Das ist auch ein Punkt wo du auch deine Wohngemeinschaft aufklaeren solltest - fuer den Fall, dass du nicht daheim bist. Wie du siehst, kannst du bereits hier eine potentielle Durchsuchung abblocken. Du solltest, wie die Staatsgewalt auch, bei allem hoeflich aber entschieden bleiben. :-)

Ein paar Worte zum Sonderfall, dass nicht die Polizei, sondern z.B.: das BAPT (Bundesamt fuer Post und Telekommunikation) wegen nicht zugelassener Sendeanlagen (Scanner, Amateurfunk, Ueberschreiten der Sendekraft bei CB-Funk, Brenner, Betreiben von Pocket-Radio auf anderen Kanaelen als vorgesehen) zu Besuch kommt. Du musst sie nicht in die Wohnung lassen! Sage ihnen, dass du keine solchen Anlagen betreibst, sie werden dann gehen. Wenn du sie allerdings hereinlaesst, und sie finden betriebsbereite Amateurfunkanlagen, fuer die du keine Lizenz hast, nehmen sie es mit, und du siehst es nie mehr wieder.

Naechster Schritt, was duerfen die Beamten waehrend der Hausdurchsuchung mit deiner Wohnung anstellen? Grundsaetzlich duerfen sie nur das was im Hausdurchsuchungsbefehl steht, insbesondere nur aufgezaehlte Raeumlichkeiten durchsuchen. Aufraeumen muessen sie allerdings nicht, sie duerfen aber keine Sachen beschaedigen. Du hast das Recht bei jeder Unklarheit nachzufragen und die Beamten, an den durch den Richter gestellten Rahmen, zu erinnern, davon solltest du bei Bedarf Gebrauch machen (was stand im Hausdurchsuchungsbefehl, vs. was tun die Beamten?)! Lass dich nicht voreilig entmuendigen. Vor allem hast du das Recht, eine (oder mehr) durch dich bestimmte Person(en), als Zeugen bei der Durchsuchung hinzuzuziehen, z.B.: einen Nachbarn. Wenn kein Staatsanwalt bei der Hausdurchsuchung dabei ist (normal), dann muss ein Zeuge dabei sein. Oft machen sich es die Bullen einfach, und benennen einen Mitarbeiter als Zeugen. Seltsamerweise durchsucht er aber ebenfalls - was man sich nicht bieten lassen sollte. Fragt, wer bei der Durchsuchung als Zeuge hinzugezogen ist, und dann schreitet ein, wenn er sich beteiligt! Wenn sie einer weniger sind, brauchen sie laenger und es kostet sie mehr Nerven - was dazu fuehrt, dass sie die Lust verlieren und nicht alles oder nicht so gruendlich durchsuchen (Praxiserfahrung ;-)
Weiter sind deine Freiheitsrechte waehrend der Durchsuchung NICHT eingeschraenkt, d.h. du darfst dich in der Wohnung FREI bewegen und telefonieren, z.B.: deinen Anwalt oder Freund anrufen. Die Kripo sagt gerne "Bitte setzen sie sich hier hin und verhalten sie sich ruhig" damit man im Auge der Beamten bleibt und nicht heimlich etwas beseitigen kann und sie nicht stoert - wehre dich dagegen, beziehe dich auf die StPO!
Zettel und Notizen: Die Beamten duerfen zwar alle Gegenstaende und Schriftstuecke in der Wohnung *sichten* aber keine Schriftstuecke *lesen* (Schutz der Privatsphaere). Sollten sie das widerrechtlich doch tun, sagst du einfach "Entsprechend des Paragraphen110 der Strafprozessordung verbiete ich Ihnen, alle gefundenen Schriftsteucke zu lesen." Nur der Staatsanwalt darf sie lesen und auswerten. Vorsicht, wenn du die Beamten nicht selbst auf dieses Verbot hinweist, werden sie spaeter sagen, du waerest stillschweigend mit ihrer Handhabe einverstanden. Beachte hier, dass die meisten Staatsanwaelte weit weniger Verstaendnis von computerrelevantem Material (Passwoerter, Dialups, CCs, PBXen, Notizen, sensitive Daten, 0130Nummern) haben als inzwischen eintrainierte Durchsuchungsbeamte. Lass sie keine Sortierarbeit fuer den Staatsanwalt - und zu deinem Nachteil - machen! Schliesslich kannst du darauf bestehen, dass alle Papiere in deinem Beisein versiegelt werden (empfehlenswert) - es hat zudem den Vorteil, dass du beim Brechen des Siegels vom Staatsanwalt selbst anwesend sein musst, was hilft, die Auswertung der Durchsuchung zu verzoegern.
Das Durchsuchungsprotokoll, im Falle, dass die Durchsuchungsbeamten keinen Hausdurchsuchungsbefehl hatten, darfst du nach der Durchsuchung eine schriftliche Mitteilung, die den Grund und die verdaechtige Straftat enthaelt, verlangen. Neben dieser wird auf jeden Fall ein Protokoll mit allen Daten (Personalien, Zeit, Liste beschlagnahmter Gegenstaende) erstellt. Die Beamten verlangen meistens spaeter deine Unterschrift darunter - dazu bist du aber gesetzlich NICHT verpflichtet, am besten laesst du es sein, ein Nachteil kann dir aus der Weigerung nicht gemacht werden. Auf jeden Fall hast du das Recht das Schriftstueck sorgfaeltig durchzulesen, und eine Erklaerung nach allem zu verlangen, was du nicht auf Anhieb verstehst. SEHR WICHTIG: Auf dem Protokollblatt werden an einigen Stellen Kreuze gemacht, die Aussagen, ob der Hausherr mit der Hausdurchsuchung einverstanden war oder nicht, und ob die mitgenommenen Gegenstaende *freiwillig herausgegeben* wurden oder erst *beschlagnahmt* werden mussten. ACHTE DARAUF, dass die Kreuze bei "NICHT EINVERSTANDEN" und "NICHT FREIWILLIG" stehen! Das ist deine groesste Chance die beschlagnahmten Computer/Hardware/Disks jemals wiederzubekommen! Wichtig ist vor allem aufzupassen was der leitende Beamte sagt! Es wird auf jeden Fall bei der Ueberreichung des Zettels zum Unterschreiben der Satz kommen "Machen Sie hier ein Kreuz und unterschreiben Sie da." - falle nicht darauf herein! Im allgemein beim Umgang mit der Staatsgewalt, also auch hier gilt, alles was du den Polizeibeamten erlaubst, ob freiwillig oder aus deiner eingeschuechterten Lage heraus und angesichts der geballten Staatsmacht, braucht keiner Rechtfertigung der Polizeibeamten, also auch keiner nachtraeglichen richterlichen Ueberpruefung. Falsches Zuvorkommen ist hier fehl am Platze und bringt dir keinerlei Vorteile! Um nochmal zu unterstreichen, wenn die Durchsuchung ohne Durchsuchungsbefehl stattfindet wirst du sogar ausdruecklich gefragt, ob du mit der Mitnahme (Sicherstellung) der Gegenstaende einverstanden bist - DIES MUSST DU UNBEDINGT VERNEINEN. Diese Haltung solltest du waehrend der gesamten Durchsuchung beibehalten, um keine Missinterpretationen deines (nonverbalen) Verhaltens zuzulassen! Was die evtl. mitgenommenen Gegenstaende angeht, bestehe darauf, dass alles auf der Liste genauestens und differenziert beschrieben ist! Um direkt aus einem Rechtsberater zu zitieren: "Der Betroffene hat KEINE Veranlassung, den Polizeibeamten die Muehe zu ersparen, die einzelnen Gegenstaende und den Fundort in der Wohnung so exakt wie moeglich zu beschreiben." Das ist nicht immer einfach aber ich ermutige dich dazu, das Gesetz ist hier eindeutig auf deiner Seite.

Deine widersprechende Haltung ist, wie ich sagte, die EINZIGE Chance ueberhaupt, deine Hardware in annehmbarer (unter 6 Monaten) Zeit zurueck zubekommen. Dies geht so: wenn du widersprochen hast, muss von der Polizei innerhalb von drei Tagen eine Bestaetigung beim zustaendigen Amtsrichter eingeholt werden (egal ob ein Hausdurchsuchungsbefehl vorhanden war oder nicht). Der Richter wird also die Gruende fuer die bereitserfolgte Hausdurchsuchung ueberpruefen, sollten sie nicht ausreichend gewesen sein, muss die Polizei dir alles herausgeben. Damit nichts in Vergessenheit geraet, kannst du dich direkt an den zustaendigen Amtsrichter wenden und eine "richterliche Entscheidung ueber die Rechtmaessigkeit der Beschlagnahme" beantragen. Ausnahme bei Postsendungen auf der Post, sie sind fuer die Polizei tabu, beschlagnahmt werden duerfen sie nur vom Richter und bei Gefahr im Verzug nur vom Staatsanwalt. Nach der Durchsuchung Ich empfehle dir, dass du sofort, nachdem die Beamten Tschuess gesagt haben, deinen Anwalt anrufst, damit er Einspruch gegen die Durchsuchung einlegen kann. Sage, dass du die Computer fuer deine Arbeit dringend benoetigst. Wenn die Sache gut geht dann hast du nach1-3 Monaten deine Hardware wieder. Vereinbare mit dem Anwalt, das du ihn nach BRAGO bezahlst, das ist guenstiger fuer dich. Kostenpunkt ca.500 DM im Vorverfahren, es beinhaltet alles, Briefverkehr, Telefonate, Kopien etc. bis das Verfahren eroeffnet wird. Nimmst du dir keinen Anwalt erhaelst du a.) keine Akteneinsicht (weisst also nicht wie sie auf dich gekommen sind und bei wem sie folglich noch vorbeikommen-sowie was sie bei dir gefunden haben) und b.) kann es sein, dass du das beschlagnahmte Material nie mehr wieder siehst. Allemal besser als dass die Sachen irgendwo als Beweise fuer Jahre verschwinden. Sollte es zu einem Verfahren kommen brauchst du auf jeden Fall einen Anwalt, die Kosten nach BRAGO liegen bei ca. 800-900 DM. Am besten hoerst du dich noch vor der Durchsuchung um, welcher Rechtsanwalt Erfahrung hat und notierst dir seine Telefonnummer/Urlaubszeiten. Du kannst auch beim Ordnungsamt (beim Rathaus) nach DV-erfahrenen Anwaelten fragen. Dort bekommst du auch, wenn du minderbemittelt bist, einen s.g. Rechtsberatungsschein, der dich berechtigt, beim Anwalt deines Vertrauens eine Rechtsberatung (keine gerichtliche Vertretung) einzuholen, sein Honorar wird aus der Landeskasse beglichen.

Ein paar Worte noch zur Aufklaerung deiner Familie. Viele von euch leben noch bei den Eltern oder in Wohngemeinschaften. Als H/P/A Dude musst du jederzeit mit einer Durchsuchung zu rechnen, auch wenn du nicht zu Hause, z.B. verreist, bist. Wenn du bereits eine Hausdurchsuchung hinter dir hast, kann jederzeit eine weitere folgen, beim begruendeten Anfangsverdacht, musst du leider mit allem rechnen. Sag deinen Mitbewohnern, wie sie sich bei einer Hausdurchsuchung richtig verhalten sollen, du kannst sagen, dass deine Schulfreunde CDs mit raubkopierter Soft gekauft haben und, dass die Hersteller jetzt eine Durchsuchungswelle planen und, dass es jeden treffen kann (ziemlich unwahrscheinlich aber das reicht uns hier). Sag ihnen alles nur nicht die Wahrheit. Du kannst z.B. einen Zettel mit Tips an einem bekannten Ort in der Wohnung deponieren, niemand weiss sonst, wie er sich im Notfall verhalten wird. Langfristige mentale Vorbereitung ist notwendig.:-) Abschliessend fuege ich noch hinzu, dass du dich auf GAR KEINE Handel mit der Polizei einlaesst, du machst keine Teilgestaendnisse, erzaehlst von keinen Freunden, keinen Telefonnummern, am besten sagst du sowenig wie moeglich. Wenn dich waehrend der Durchsuchung ein Beamter fragt z.B. "Woher haben Sie die CD Roms hier?" dann nicht antworten, denn ab einer bestimmten Anzahl von Beamten die deine Antwort hoeren (ich glaube 3) gilt deine Antwort bereits als gemachte Aussage! Die Polizeibeamten sind psychologisch geschult, von Ablenkungsmanoevern o. Ae. rate ich dir ab. Tatsache ist, dass die Polizei keine Befugnisse hat dir Handel vorzuschlagen, oder Vorteile zu versprechen oder gar zu garantieren, ihre Zusagen sind null und nichtig! Das Gegenteil ist der Fall, sie duerfen alle erlaubten (sic) Mittel anwenden, um Beweise zu finden und dich zu ueberfuehren. Also, ganz klare Sache, keine "Verhandlungen" mit der Polizei! Sag ihnen von Anfang an sie sollen mit deinem Anwalt reden und nicht mit dir. Wenn du einen Brief/Anruf bekommst, zu einem Verhoer zu Erscheinen- geh' nicht hin, solange es keine zwingende Vorladung ist, bist du nicht verpflichtet hinzugehen oder auch nur ab zusagen (aus Hoeflichkeit kannst du aber trotzdem absagen). Das wird besonders gerne gemacht wenn der Beschuldigte sich keinen Anwalt genommen hat. Falls es zu einem Gespraech mit der Polizei kommen sollte - nur mit Anwalt! Wichtig ist zu wissen, dass auch wenn die Beamten einem Angebote machen, wie z.B. "wenn du uns sagst, wer beteiligt war etc. werden wir einen Teil der Anklagepunkte weglassen" -DAS STIMMT NICHT. Die Beamten koennen dir keinerlei Verguenstigungen zugestehen - sie koennen naemlich gar keine machen, das kann und darf nur der Staatsanwalt. Also nichts anderes als eine unfaire Methode doch ein Gestaendnis von dir zu bekommen. Sollte es sogar sein, dass du nach der Durchsuchung auf die Wache mitgenommen wirst um "polizeilich behandelt"zu werden, mit anderen Worten Fingerabdruecke abnehmen, Fotos etc., dann pass auch hier wieder auf was du unterschreibst - lies es vorher! Ein Zettel z.B. ist voll geschrieben mit allerlei unwichtigem Zeug aber versteckt steht "Ich moechte nicht (!) informiert werden, falls meine Daten nicht nach 2 Jahren aus den Polizeiakten geloescht werden" ... Das muss z.B. vorher durchgestrichen werden und explizit am Rand hingeschrieben werden, dass man doch informiert werden will. Das war's diesmal, ich erhebe keinen Anspruch auf Vollstaendigkeit, ganz im Gegenteil, siehe diesen Text als einen kleinen Ratgeber an. Wenn du andere gute Ratschlaege hast, so setze dich mit mir in Kontakt, und wir schreiben ein Update fuers naechste Magazin.


Teil II - Praeventivmassnahmen

Nun will man sich auch moeglichst schuetzen und vorbereitet sein, wenn man mal ueberraschend Besuch bekommt.

* Die Polizei ist natuerlich an den Computern interessiert wegen der Daten und Programme die sich darauf befinden. Daher sollte eine Partition der Festplatte verschluesselt werden und auf ihr alles gespeichert werden, was du fuer privat, verboten oder wichtig haeltst. Empfehlenswert sind SFS 1.17 und Secure Drive 1.4a, beide frei erhaeltliche Softwareloesungen und arbeiten transparent unter DOS und Windows, unterWin95 allerdings nur im DOS Modus. Schaue einfach im Internet danach,z.B. ftp.informatik.uni-hamburg.de Fuer Unix gibt es z.B. CFS (Cryptographic File System), was sehr zu empfehlen ist. Wenn du solche Software benutzt - mach' sie nicht als solche kenntlich! Du darfst nichtin Beugehaft genommen werden um das Passwort herauszugeben, doch die Computer werden nicht herausgegeben, wenn erkannt wird,dass verschluesselt wurde. Daher die Treiber als Maus- oder CD-ROM-Treiber tarnen, sowie keine auto-mounts oder login benutzen beim Starten des Rechners. Wer nicht so viele Daten hat, oder sie so seltenbenutzt, als dass er eine Partition verschluesseln will oder ein Betriebssystem benutzt, das von keiner Crypt-Software unterstuetzt wird, kann auch einen Filecrypter verwenden. Egal welches Cryptprogramm benutzt wird, es sollten TripleDES, IDEA oder Blowfish32 als Cryptalgorithmen benutzt werden, alles andere ist zu leicht zu knacken. Ausserdem sollte am besten *kein* kommerzielles Programm benutzt werden, besonders nicht, wenn es aus den USA kommt, da solche generall Backdoors haben und/oder die Schluessellaenge soweit heruntergesetzt wurde, dass ein entschluesseln innerhalb kurzer Zeit moeglich ist. Freeware, oder eigene geschriebene Programme die einfach Funktionsaufrufe aus Crypt-Bibliotheken benutzen sind voellig ausreichend. Mit PGP kann man uebrigens auch sehr sicher Dateien verschluesseln

* Polizeibeamte interessieren sich besonders fuer allerlei Notizen -Telefonnummern, Accounts, Frequenzen ... alles was man sich gerne mal schnell notiert. Unbedingt nach jeder Session solche Zettel VERNICHTEN! Am besten solche erst gar nicht schreiben - es ist eine sehr gute Angewohnheit, wenn man alles in ein Notesfile auf der Crypt-Partition schreibt, statt auf Papier. Insbesondere sollte man NIE, wirklich nie Telefonnummern oder Namen notieren - dies fuehrt sonst zu weiteren Durchsuchungen bei den betroffenen Personen. Der Muelleimer ist das erste, was sich die Beamten ansehen bei einer Hausdurchsuchung! Aehnliche Gefahr kann von auf Schnellwahltasten gespeicherten Telefonnummern ausgehen. Je weniger verdaechtiges Papierzeug du rumfliegen hast im Zimmer, desto besser fuer dich.

* Wichtige Kommunikation, z.B. emails, immer mit PGP verschluesseln. Trotz dummer Geruechte ist es nicht bis in die naechsten Jahre knackbar. Wichtig, dass du eine genug lange und zufaellige Zeichenkette als Passphrase hast. Wer wichtige Gespraeche machen will, kann PGP-Phone oder Nautilus dafuer verwenden, jedoch ein Pentium mit 14.4 Modem und moderner Soundblaster ist hierfuer noetig.

* Oft werden Daten zwischengespeichert, geloescht oder temporaere Dateien angelegt. Wie bekannt, lassen sie sich leicht wiederherstellen, z.B. mit Undelete oder mit Diskeditoren. Inzwischen ist die Technik sogar soweit, dass nach 20-fachem Ueberschreiben einer Datei immer noch ein Grossteil der Daten wiederhergestellt werden kann! Daher 1. Moeglichkeit, falls nicht auf Crypt-Medien zwischengespeichert wird, temporaere Daten auf Ramdisks legen, also immer TMP und TEMP darauf setzen. oder 2. Moeglichkeit, sicheres ueberschreiben der Daten nach bestimmten Algorithmen. Aufgrund dieser "Sicherheitsluecke" wirdes dem- naechst ein THC Release geben, das ein ueberschreibendesLoeschen anbietet, und, Forschungsblaettern zufolge, es unterVerwendung besonderer Loeschalgorithmen, so gut wie unmoeglich machtdie Daten zu restaurieren. Wer Windows benutzt, sollte auch auf die(permanente) Auslagerungsdatei aufpassen, am besten sie auf die Crypt-Partition legen. Unix Benutzer sollten die Swappartition und das/tmp &/usr/tmp Verzeichnis nicht vergessen. Wie du dich schuetzt, haengt im allgemeinen davon ab, wie wichtig du und deine gesammelten Daten sind. Wenn sie wichtig genug sind, dann kannst du davon ausgehen, das der Staat/Geheimdienst keine Kosten scheuen wird um an sie mit allen verfuegbaren technischen Mitteln ranzukommen.


Teil III - Kurze Zusammenfassung fuer Notfaelle

1. Keine Panik.

2. Kommen die Beamten, und haben sie keinen schriftlichen Hausdurchsuchungsbefehl - schicke sie hoeflich weg.

3. Haben sie einen Hausdurchsuchungsbefehl, oder berufen sich auf "Gefahr im Verzug" - musst du sie hereinlassen. Davor das Papierstueck *genau* durchlesen! Und lass' sie nur das tun was drauf steht. Bei Abweichungen daran erinnern.

4. Nicht einschuechtern lassen, du darfst dich frei bewegen und auch telefonieren - sofort einen Anwalt anrufen!

5. Keine Fragen beantworten, lediglich die Personalien duerfen festgestellt werden. Mit den Beamten nicht reden, keine Aussagen, immer auf den Anwalt verweisen.

6. WICHTIG: Was immer du auch unterschreibst, pass' darauf auf, dass immer "NICHT EINVERSTANDEN" und "BESCHLAGNAHMT" etc.. angekreuzt sind. Die Liste der Sachen die sie beschlagnahmt haben, und das Protokoll nicht unterschreiben.

7. Nach der Durchsuchung den Anwalt Einspruch einlegen lassen.


Teil IV - Literaturliste

'Strafanzeige und Strafprozess' (oder so aehnlich) Taschenbuch besonders empfehlenswert, (ca. 20 DM)

Die Strafprozessordnung (hier Paragraph 110) (in einer Stadt- / Uni- bibliothek findest du sogar eine mehrbaendige Ausgabe mit Kommentaren.)

'Computer und Recht', Zeitschrift, Verlag Dr. Otto Schmidt

'Ausgewaehlte Rechtsprobleme der Mailboxkommunikation', Dissertation von Dr. Stephan Ackermann

Bericht des Sysops der BIONIC BBS ueber seine Durchsuchung, und wie er den Beamten klarmachen konnte, dass sie nicht die komplette Hardware mitnehmen. (gefunden in News oder FIDO)


Last but not least, mein Dank gebuehrt van Hauser, fuer die 'Praeventivmassnahmen' und fuer unzaehlige Gespraeche juristischer und anderer Natur.     ** END OF DOCUMENT **    Dieser ausführliche Text ist ein Beitrag von Dacoolestmanonplanet aus dem OFF-Topic-Forum des gulli:board.
Das System macht keine Fehler, es ist der Fehler.

cyberactivist

Nur Exhibitionisten haben nichts zu verbergen.

Nikita

http://www.braunschweiger-zeitung.de/lokales/Braunschweig/namen-gleich-polizei-brach-falsche-wohnung-auf-id612646.html
ZitatNamen gleich – Polizei brach falsche Wohnung auf

Braunschweig Reinhard H. ärgert sich über die Polizei, die in seiner Abwesenheit seine Wohnung durchsucht hat – ohne richterlichen Beschluss.
Von Norbert Jonscher

Was er erst später erfuhr: Die Beamten hatten sich in der Wohnungstür geirrt. Der 62-Jährige: ,,Der Gesuchte wohnt zwei Etagen tiefer." Die Polizei bestätigt die Fahndungspanne, erklärt jedoch, dass es sich nur um eine ärgerliche Verwechslung handele und nicht um ein widerrechtliches Eindringen. ,,Im Grunde ist den Beamten nicht einmal Fahrlässigkeit vorzuwerfen", sagt Polizei-Sprecher Wolfgang Klages.

Der Reihe nach. Reinhard H.'s Bekannte will also am Nachmittag in die Wohnung, um dort sauberzumachen. Sie versucht aufzuschließen und wundert sich, dass der Schlüssel nicht passt. Dann fällt ihr Blick auf einen Zettel: Der Wohnungsinhaber möge sich doch bitte im Polizei-Kommissariat Guntherstraße melden. Man habe das Türschloss ausgetauscht.

Reinhard H. fährt zur Polizei, wo er sich ausweisen muss, und dann erfährt er: Wenn er, Reinhard H., der Wohnungsinhaber sei und nicht Andreas H., hätten die Beamten wohl die falsche Wohnung aufgebrochen. Und darüber ist Namensvetter Reinhard H. nicht glücklich. Allein die Vorstellung, dass fremde Menschen sich in seiner Abwesenheit in seiner Wohnung aufhielten, sei ihm unangenehm. Immerhin habe man sich entschuldigt – und die Kosten für das neue Schloss zahle auch die Polizei.

Polizei-Sprecher Wolfgang Klages schildert den Vorfall so: Die Beamten, begleitet von einer Stadtangestellten als Zeugin, seien im Rahmen der Amtshilfe für das Amtsgericht Köln tätig geworden, in einer Unterhaltsangelegenheit. Der Durchsuchungsbeschluss stamme vom Amtsgericht Köln. Es sei darum gegangen, Bankunterlagen zum Nachweis der Zahlungsfähigkeit des in Braunschweig gemeldeten Vaters zu beschaffen.

Dabei, räumt Klages ein, sei den Beamten ein Fehler unterlaufen. ,,Sie haben sich im Einwohnermeldeamt die Adresse besorgt, sind dorthin gefahren und haben auf dem Klingelschild den Namen des Gesuchten gefunden." Bis zuletzt seien sie sicher gewesen, in der richtigen Wohnung zu sein. Was sie übersehen hätten: dass das Klingelschild des Andreas H. den Namen der Lebensgefährtin trägt und dieser selbst nur klein gedruckt aufgeführt ist. Klages: ,,Das kann man natürlich schnell übersehen. Insofern war das Versehen auch nicht fahrlässig. Die Beamten können ja nicht vorher im Haus herumfragen, ob nicht eventuell ein anderer Mieter den gleichen Namen hat wie der Gesuchte."

vogonen

Es gibt ganz legale Wege bzw. unsere Gummiparagraphen lassen zu, dass wegen diverser Gründe der Staat einem die Wohnung öffnen darf. Hat man zum Beispiel einen als gefährlich eingestuften Hund Zuhause, muss man dem Amt jeder Zeit den Zutritt gewähren. Einer Bekannten von mir ist es vor Jahren passiert, dass ihr nachts die Bude gestürmt wurde, weil irgend ein Nachbar behauptete, es würde dort gedielt werden. Ein Beamter schoss vorsorglich auf den Köter, der mit seinen 12 Jahren friedlich an der Heizung schlief. Später stellte sich heraus, dass die Stürmung der Bude unberechtigt war. Der Beamtebehauptete, dass der Hund aggressiv gewesen wäre und der Richter entschuldigte dann daraufhin die Reaktion des Beamten.

Nikita

http://taz.de/Naechtlicher-Ueberfall/!121114/
ZitatNächtlicher Überfall
SEK-Einsatz im falschen Stockwerk

Ein Polizei-Spezialeinsatzkommando stürmt irrtümlich eine falsche Wohnung. Für die Staatsanwaltschaft Göttingen ist das nur ein ,,bedauerliches Versehen".

Irrte sich im Stockwerk und stürmte die falsche Wohnung: das SEK Niedersachsen.  Bild: dpa

HAMBURG taz | In der Nacht zum 25. Oktober 2012 stürmte das Spezialeinsatzkommando (SEK) der niedersächsischen Polizei in Rollhausen bei Duderstadt die Wohnung der Familie Smith (Namen geändert). Dann stellten die Beamten fest, dass sie sich im Stockwerk geirrt hatten.

Die Familie hat inzwischen traumatisiert die Wohnung aufgegeben und Rollhausen verlassen. Frau Smith und die 19-jährige Tochter befinden sich in psychologischer Behandlung. Trotzdem stellte die Staatsanwaltschaft Göttingen das Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung und der Verletzung der Sorgfaltspflicht gegen die SEK-Verantwortlichen ein, es sei ein ,,bedauerliches Versehen" gewesen. Der Göttinger Anwalt der Familie, Sven Adam, hat Beschwerde eingelegt und den Fall auch der Generalstaatsanwaltschaft in Braunschweig vorgelegt.

Auslöser des Großeinsatzes war ein Querulant, der bereits mehrfach durch falsche Anzeigen die Polizei beschäftigt hatte. Am Abend des 24. Oktobers meldete er bei der Polizei Duderstadt, dass ihm von einem Nachbarn des ,,1. Obergeschosses" eine Waffe an den Kopf gehalten worden sei. Die Polizei Duderstadt rückte an und sicherte das Terrain und die Etage, in dem sich die besagte Wohnung befand, die jedoch eher als ,,Hochparterre" zu bezeichnen ist.

Die Einsatzleitung vor Ort entschied wegen der unklaren Lage, das SEK anzufordern, postierte aber lautlos zwei Polizisten vor der Wohnungstür, um einen möglichen Amoklauf zu verhindern – lautlos darum, weil sich im Treppenhaus Akustik- und Bewegungsmelder befanden. In den späten Abendstunden traf das SEK ein. Zwei SEK-Aufklärer nahmen mit den Duderstädter Polizisten vor der Wohnung Kontakt auf, verständigten sich im ,,Hochparterre" über Blickkontakte und Handzeichen, dass es sich um die verdächtigte Wohnung handeln würde. Dann verließen die vier das Gebäude, damit der ,,Zugriff" erfolgen konnte.
Das SEK

Nach dem Anschlag auf das Olympische Dorf in München 1972 bauten die Landespolizeien Sondereinsatzkommandos (SEK) auf.

Über mindestens ein SEK verfügt jedes Bundesland im Norden. Hamburg hat ein Mobiles Einsatzkommando (MEK), das Zielpersonen auch aus der Bewegung heraus mobil festnehmen kann.

Zur Aufgabe von SEKs gehört die Terrorismusbekämpfung, Geiselbefreiungen und der Zugriff auf bewaffnete Täter.

Präventiv werden SEKs aber auch bei Observationen oder für den Personenschutz eingesetzt.

Umbenannt wurde das SEK inzwischen in ,,Spezialeinsatzkommando", weil der alte Name zu sehr an das Sondereinsatzkommando Eichmann der SS erinnerte.

Dann passierte, was nicht passieren dürfte. Um 0.30 Uhr standen plötzlich sechs vermummte Gestalten im Schlafzimmer von John Smith und seiner Frau, die panisch von einem Raubüberfall ausgingen. ,,Und dann haben sie mich mit Kabelbindern gefesselt: Ich hab vor Schmerzen geschrien", sagte Smith damals dem NDR. ,,Erst dann haben sie mich nach meinem Namen gefragt."

Den Beamten sei schnell klar geworden, dass sie sich in der Etage geirrt haben, denn seine Wohnung befand sich direkt unter dem Dach – also nach Angaben des Anrufers im ,,2. Obergeschoss", wenn das ,,Hochparterre" als ,,1. Obergeschoss" gezählt würde. ,,Das SEK hat sich in der Wohnung geirrt", sagte der Leiter des Polizeikommissariats Duderstadt, Otto Moneke. ,,Da ist uns ein interner Kommunikationsfehler unterlaufen." Auch bei der anschließenden Erstürmung der Wohnung im Hochparterre wurde keine Waffe gefunden.

Doch so einfach ist die Sache nicht. Die beiden Duderstädter Polizisten haben in ihren Berichten eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass sie unzweideutig auf die Wohnung des vermeintlichen Waffennarren im ,,Hochparterre" gezeigt hätten. ,,Warum den sich korrekt verhaltenden örtlichen Beamten, die auch ihr Leben riskiert haben, nicht geglaubt wird oder sie gar nicht vernommen werden, ist derzeit das Geheimnis der Staatsanwaltschaft", sagt Smiths Anwalt Adam.

Er verweist darauf, dass der Anrufer inzwischen vom Amtsgericht Duderstadt wegen mehrfacher falscher Anschuldigung zu 13 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt wurde, was der zuständige Amtsrichter bestätigt. ,,Dass die Polizei allerdings die falsche Wohnung gestürmt hat, ist ihm nicht anzulasten", sagt der Richter der taz.

,,Dass SEK-Beamte, die derartige Eingriffsbefugnisse in unser Leben haben, so ihre Sorgfaltspflicht verletzen und derartig schlampig arbeiten, darf nicht folgenlos bleiben", sagt Adam.

Der Sprecher der Göttinger Staatsanwaltschaft Michael Buick bestätigt am Donnerstag gegenüber der taz die Intervention des Anwaltes: ,,Wir haben heute die Beschwerde bekommen und prüfen, ob wir die Ermittlungen wieder aufnehmen", sagt Buick. Das werde sicherlich bis nächste Woche dauern.

Nikita

http://blog.fefe.de/?ts=ac6656bb

ZitatHier gibt es mal wieder eine auffallend schlechte Ausrede, und zwar von der Staatsschutzabteilung der Polizei. Und zwar gab es Hausdurchsuchungen wegen einer Blockupy-Spontandemonstration, und dabei hat die Polizei den Anwalt des Opfers nicht in die Wohnung lassen wollen. So soll sich das konkret abgespielt haben:

        Nach Aussage der Landesregierung sei Noetzel das Betreten der Wohnung seines Mandanten verwehrt worden, weil er die anwaltliche Vertretung des Durchsuchten nicht hätte nachweisen können. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft hätte er dann hineingedurft. Doch das ist Unsinn, so Noetzel: ,,Zum einen ist so ein Nachweis der Bevollmächtigung nicht nötig. Zum Anderen habe ich, während ich mit dem Staatsanwalt telefoniert habe, heftig gegen die Tür meines Mandanten geklopft und dabei laut gerufen, dass ich den Staatsanwalt gerade dran habe. Erst dann ist Bewegung in die Sache gekommen. Da stand ich dort aber schon gut zwanzig Minuten".

    Das ist noch nicht der Hammer. Der Hammer ist das hier:

        Laut Noetzel habe der Leiter der Staatsschutzabteilung Hirsch in einer dienstlichen Stellungnahme zuvor jedoch behauptet, man habe zwar eine Person vor der Wohnungstür bemerkt, sie aber für einen ,,Störer" gehalten. Als Grund für diese Einschätzung gab er demnach an, der ,,Störer" sei dabei beobachtet worden, wie er aus einem nahegelegenen linken Projekt gekommen sei. Daher habe man auch die Klingel abgestellt, Rufe hätten die BeamtInnen nicht wahrgenommen.

    Ja klar, wenn da so ein Störer vor der Tür steht, dann macht man doch die Klingel aus! (Danke, Martin)


http://rotehilfegreifswald.blogsport.de/2013/09/25/pm-rechtsverstoesse-bei-hausdurchsuchungen-in-rostock-und-greifswald/

Zitat

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« Kein Geld, keine Freiheit
Zivilpolizei darf bei Versammlungen in Niedersachsen nicht mehr unerkannt bleiben »
PM: Rechtsverstöße bei Hausdurchsuchungen in Rostock und Greifswald
25. September 2013
in Pressemitteilungen der Roten Hilfe Greifswald und Rote Hilfe Greifswald

- Teils schwere Rechtsverstöße der Rostocker Polizei bei Hausdurchsuchungen am 24.9.
- Nötigung und Durchsuchungen ohne Rechtsgrundlage durch Polizeibeamte
- Verhalten der Beamten untergräbt alle Grundsätze eines fairen und rechtsstaatlichen Verfahrens

Die Ortsgruppen Rostock & Greifswald der Rechtshilfeorganisation Rote Hilfe e.V. kritisieren die teils massiven Grundrechtsverstöße durch Polizeibeamte in Zusammenhang mit Hausdurchsuchungen gegen mehrere Personen in Rostock und Greifswald am Dienstag, den 24. September, scharf.

Die Wohnungen von sieben Personen wurden im Laufe des Vormittags in Zusammenhang mit Ermittlungen wegen Landfriedensbruch durchsucht. Dabei ist es bei den Durchsuchungen in Rostock zu schweren Rechtsverstößen durch die eingesetzten Beamten des Staatsschutzes gekommen. Bei einer Durchsuchung in Rostock hatten die Beamten versucht, den Rostocker Rechtsanwalt Michael Noetzel während der Durchsuchung an der Anwesenheit zu hindern: ,,Ich wurde trotz Sturmklingelns, Klopfens und Rufens nicht in die Wohnung meines Mandanten gelassen, in der die Durchsuchung gerade stattfand. Erst nach etwa 20 Minuten und einem Telefonat mit dem zuständigen Staatsanwalt öffneten mir die Kripobeamten die Tür."

In einem weiteren Fall berichten Betroffene von einer unrechtmäßigen Durchsuchung. In einer Wohngemeinschaft wurden Wohnräume einer Person durchsucht, für die es keinen Durchsuchungsbeschluss gab. Da die Bewohner nicht anwesend waren, konnten sie sich nicht dagegen wehren, auch die deutliche namentliche Kennzeichnung der Räume hielt die Beamten nicht vom unbefugten Eindringen ab.

In einem dritten Fall wurde ein Betroffener offenbar zu einer erkennungsdienstlichen Behandlung (ED-Behandlung) genötigt. Er wurde vor die Wahl gestellt, sich der ED-Behandlung freiwillig zu unterziehen, oder in Untersuchungshaft genommen zu werden, die aber für einen solchen Fall gar nicht vorgesehen ist. Darüber hinaus versuchten Polizisten den Beschuldigten als Informanten anzuwerben.

Das Verhalten der Beamten ist ein Skandal und untergräbt alle Grundsätze eines fairen und rechtsstaatlichen Verfahrens. Wir prüfen gemeinsam mit den Betroffenen und Anwälten rechtliche Schritte gegen die Art und Weise der Durchsuchungen.

http://kombinat-fortschritt.com/2013/11/27/hausdurchsuchungen-thema-im-landtag/

ZitatPolitik
Hausdurchsuchungen Thema im Landtag

polenteDas Verhalten der BeamtInnen der Rostocker Staatsschutzabteilung während mehrerer Hausdurchsuchungen im September ist nun auch Thema im Landtag. Der Rechtsanwalt Michael Noetzel und die Rote Hilfe hatten nach den Durchsuchungen wegen einer Spontandemonstration im Sommer massive Rechtsverstöße bemängelt. So wurde Noetzel nicht in die Wohnung eines Mandanten gelassen, die gerade von den PolizistInnen durchsucht wurde, außerdem wurden auch Räume einer Person durchsucht für die kein Durchsuchungsbeschluss vorlag. Den regionalen Medien war das Vorgehen der Rostocker Polizei keine Meldung wert, lediglich die Tageszeitung Neues Deutschland berichtete.

Aufgrund der Berichterstattung stellte der Grünen-Abgeordnete Johannes Saalfeld eine Kleine Anfrage im Landtag. Die Antwort der Landesregierung liegt nun vor und lässt aufhorchen, widerspricht sie doch teilweise den Darstellungen der BeamtInnen. Nach Aussage der Landesregierung sei Noetzel das Betreten der Wohnung seines Mandanten verwehrt worden, weil er die anwaltliche Vertretung des Durchsuchten nicht hätte nachweisen können. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft hätte er dann hineingedurft. Doch das ist Unsinn, so Noetzel: ,,Zum einen ist so ein Nachweis der Bevollmächtigung nicht nötig. Zum Anderen habe ich, während ich mit dem Staatsanwalt telefoniert habe, heftig gegen die Tür meines Mandanten geklopft und dabei laut gerufen, dass ich den Staatsanwalt gerade dran habe. Erst dann ist Bewegung in die Sache gekommen. Da stand ich dort aber schon gut zwanzig Minuten".

Immerhin ist die Lesart des Justizministeriums schon näher an der Wahrheit, als die Darstellung des leitenden Beamten, Enrico Hirsch, schließlich konnte der Anwalt die Wohnung tatsächlich erst nach Einschalten des Staatsanwalts betreten. Laut Noetzel habe der Leiter der Staatsschutzabteilung Hirsch in einer dienstlichen Stellungnahme zuvor jedoch behauptet, man habe zwar eine Person vor der Wohnungstür bemerkt, sie aber für einen ,,Störer" gehalten. Als Grund für diese Einschätzung gab er demnach an, der ,,Störer" sei dabei beobachtet worden, wie er aus einem nahegelegenen linken Projekt gekommen sei. Daher habe man auch die Klingel abgestellt, Rufe hätten die BeamtInnen nicht wahrgenommen. Doch auch diese Darstellung stimmt nicht: ,,Ich war zwar an dem Morgen auch in dem Projekt, zu der Durchsuchung bin ich aber später per Fahrrad aus meiner Kanzlei gekommen", sagt Noetzel, ,,und die liegt auch nicht in der selben Richtung wie das Hausprojekt, nicht mal ungefähr. Außerdem konnte ich die Beamten ja durch die Wohnungstür hören". Der Eindruck jedenfalls, die StaatsschützerInnen wollten sich hier lediglich einen lästigen Anwalt vom Hals halten, kann so nicht revidiert werden.

Eine Beschwerde im Fall der ohne Beschluss durchsuchten Räumlichkeiten einer anderen Person liegt gerade vor Gericht. Die Darstellung der Landesregierung aber, es habe sich um eine gemeinsame Wohnung mit einem Lebenspartner gehandelt und daher sei die Durchsuchung rechtmäßig gewesen, wies die Betroffene gegenüber dieser Seite zurück: ,,Das ist Quatsch".

Nikita

Völlig überdrehte Aktion der Staatsanwaltschaft und Polizei Köln mit erheblichem Sachschaden. Das Grundgesetz spielte hier keine Rolle. Mittlerweile muss man sich wohl freuen, wenn niemand von der Polizei über den Haufen geschossen wird in Deutschland.

https://tarnkappe.info/google-bewertung-sek-stuermte-koelner-wohnung-nach-strafanzeige/

"Google Bewertung: SEK stürmte Kölner Wohnung nach Strafanzeige
Ein Kölner Jurastudent wurde durchsucht. Das SEK beschädigte dabei 15 Türen. Wegen negativer Google Bewertungen wurde Strafanzeige gestellt."


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