Der Bundespräsident schlug vor, daß Belegschaften zunehmend (bei permanenten Lohnsenkungen) am Gewinn eines Betriebs beteiligt werden sollen. Der Konkurenzkampf und das Prinzip des Ellenbogens werden als höchstes Prinzip erhoben. Das ist schon längst gang und gäbe und die Gewerkschaften spielen mit. .. .
Mir geht dieses CDU-Parolengeplärre über eine angebliche Gewinnbeteiligung von Betriebsbelegschaften gegen den Strich und man muß es als Lüge und Betrug darstellen, was es real ist.
Und wenn ich schon den verlogenen Vogel Horst Köhler als Exdirektor des IWF mit so was höre, dann könnte ich ihn all seine Federn ausrupfen und ihn bei lebendigen Leib auf einer heißen Herdplatte schmoren.
Dem CDU/CSU/FDP-Scheißhaufen und den AG-Verbänden geht es nicht um Gewinnbeteiligungen der Belegschaften, sondern mit der Umwandlung von Lohnanteilen in Kapitalbeteiligungen verschaffen sich Unternehmer auf diese unredliche, hinterhältige Tour ihre Erhöhung des Eigenkapitals ohne an den Belegschaften gegenüber Sicherheitsleistungen garantieren zu müssen. Die Banken geben den Unternehmern keine Kredite mehr, weil diese vorher nach Basel I- und -II-Verfahren die Firmen auf ihre Ertragskraft und Sicherheiten strenger bewerten und die Finger von einer Unternehmensbeteiligung lassen oder die Kreditkonditionen der Firma gegenüber erheblich verschlechtern.
Also fällt dem CDU/CSU/FDP-Scheißhaufen und den AG-Verbänden der Weg des geringsten Widerstandes ein:
Man verspricht den Belegschaften wieder goldene Zeiten, spart sich die Sicherheitsleistungen und beteiligt sie mit nachzuschießenden Ersparnissen, Lohnverzicht etc. voll an den
Betriebsrisiken bis zur Firmeninsolvenz. An Gewinnen hat ein Unternehmer nie seine Belegschaft beteiligt, aber an der Firmenpleite schon und das obwohl ein AN sozial schwächer geschützt wird als ein Unternehmer. Der Unternehmer hat seine Vitamin-B-Beziehungen zur Politik, schmiert Verwaltungen, Anwälte und bringt seine Firmenvermögen vor der Pleite durch Eigentumsübergang an seine Ehefrau, bucklige Verwandtschaft und Strohmänner in Sicherheit und überläßt dann das leere Firmengehäuse den Aasgeier Insolvenzverwalter.
Flugs macht der Unternehmer mit neuen Firmennamen und geretteten Vermögen seine Geschäfte weiter, ohne daß die Altschulden auf die Folgefirma übertragen werden. Tolles Sanierungskonzept!!! Ein AN hat durch die Firmenpleite seine Existenzgrundlage verloren und wird abhängig von den Machenschaften der Arbeitslosenverwaltungsbürokratie und dann soll er mit seiner "Unternehmensbeteiligungen" für die Bankrottgeschäfte draufzahlen und Geld nachschießen, das er selbst zum Überleben braucht.
Man sollte als CDU/CSU/FDP-Scheißhaufen und AG-Verband schnellstens rechtlich dafür sorgen, daß Arbeitszeitkonten, offene Lohn- und Gehaltsansprüche und Betriebsrenten durch Firmeninsolvenzen nicht verlorengehen und in die Insolvenzmasse nicht mit einfließen. Bis jetzt sind diese 3 Dinge für den AN immer verloren, wenn eine Firma pleite geht. Den so was betrachte ich als Lohn- und Rentenraub von fremden Gläubigern an der erbrachten, vergütungspflichtigen Arbeitsleistung der Belegschaften. Und bei der vorrangigen Bedienung von Gläubigeransprüchen müssen die arbeitslos gewordenen AN an erster Stelle kommen und nicht das Finanzamt, die Sozialversicherung und andere Geschäftspartner. Aktuell sind nämlich die AN der letzte zu bedienenende Teil in der ganzen Kette von Gläubigern und dafür hat der CDU/CSU/FDP-Scheißhaufen vor einigen Jahren durch eine "Reform" des Firmeninsolvenzrechts gesorgt, daß AN im Insolvenzfall der letzte Arsch im Glied sind.
Es ist immer besser für den AN, der in einem Arbeitsverhältnis steht, daß sein voller Lohn- und Gehaltsanspruch ausgezahlt wird und er selbst darüber befindet, wo, wie und wann er es außerhalb des Zugriffs des Unternehmers für seine eigene Sozialabsicherung anlegt.
Wie sagt man jetzt wieder so schön im Angesicht der Finanz- und Bankenkrise zu den Anlegern: Man soll nie alle Eier in denselben Korb legen - also keine Reinvestition in eine Firma, von der man keine Sicherheiten bekommt, kein Eigentümer ist und kein Mitbestimmungsrecht auf die Unternehmenspolitik hat.