Links für Leiharbeiter

Begonnen von Jürgen, 10:18:01 Mi. 16.Juni 2004

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Jürgen

Hier ein paar Links für Leiharbeiter :

1.) Merkblatt der BA für Leiharbeitnehmer ( Stand 05/2004 ) :


http://www.arbeitsagentur.de/content/de_DE/hauptstelle/a-08/importierter_inhalt/pdf/merkblatt_leihan.pdf

2.) Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG :

http://www.bza.de  Recht / Gesetzestext AÜG
( Fassung ab 01.01.2004 )

3.) Mehrere Tarifverträge ( BZA, IGZ, MVZ, INZ, usw. ) :

http://www.personalorder.de/index.asp?goto=tarife

4.) Infos des IAB ( Kurzbericht Nr. 20 und 21 ) zur Zeitarbeit


http://doku.iab.de/kurzber/2002/kb2002.pdf


http://doku.iab.de/kurzber/2002/kb2102.pdf

5.) Urteil des LAG Köln vom 15.11.2002 zur Reisekostenerstattung eines Leiharbeiters :

http://www.jurion.de/bsp_news/56.html

Zitat :
"... Zu den vertraglichen Verpflichtungen eines Leiharbeitnehmers gehört es, an den Orten zu arbeiten, an denen ihm der Verleiher Arbeiten zuweist. Deshalb stellt das Reisen für den Leiharbeitnehmer einen Teil seiner übernommenen Arbeitspflicht dar (vgl. insoweit BAG 03.09.1997 AP Nr. 1 zu § 611 BGB Dienstreise – zum Fall eines Außenprüfers –). Dieses gilt jedoch nicht einschränkungslos.
..... Es ist nämlich zu berücksichtigen, dass jeder Arbeitnehmer grundsätzlich von seiner Privatwohnung zu seiner Arbeitsstätte zu fahren hat. Die Aufwendungen dafür sind – worauf das Arbeitsgericht mit Literaturhinweisen zu Recht hingewiesen hat - grundsätzlich seine Privatangelegenheit und nicht vom Arbeitgeber zu bezahlen. Der Verleiher braucht daher die Fahrtkosten nicht zu zahlen, die bei der Anreise zu seiner Arbeitsstätte nicht angefallen wären... "

6.) Da das obere LAG-Urteil auf das BAG vom 03.09.1997 hinweist, hier auch der Link zu diesem Urteil :

http://www.jurawelt.com/gerichtsurteile/sonstige/arbeitsrecht/bag/1690

Zitat :

" LEITSATZ "1. Reisezeiten, die ein Arbeitnehmer über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus im Interesse des Arbeitgebers aufwendet, hat der Arbeitgeber als Arbeitszeit zu vergüten, wenn das vereinbart oder eine Vergütung "den Umständen nach" zu erwarten ist (§ 612 Abs. 1 BGB).

2. Ist eine Regelung nicht getroffen, sind die Umstände des Einzelfalls maßgeblich. Einen Rechtssatz, daß solche Reisezeiten stets oder regelmäßig zu vergüten seien, gibt es nicht.

3. Bei der Prüfung der Umstände steht dem Tatsachengericht ein Beurteilungsspielraum zu. Es kommt auch eine Vergütung eines Teils der Reisezeiten in Betracht.".. "

7.) Urteil zum Annahmeverzug ( BAG vom 23.01.2001 ) :

http://www.arbeitsrecht.de/aktuell/aktuell26.htm

8.) Adressen der Regionaldirektionen der BA ( für Beschwerden oder Anfragen ) :

http://www.arbeitsagentur.de/vam/?content=/content/supertemplates/Content.jsp&navId=247

Zuständig ist die Regionaldirektion, in dessen Bundesland ein Leiharbeiter wohnt.

9.) Zur Insolvenzsicherung von Zeitkonten :

http://www.iatge.de/projekt/am/insolvenz21.html

10.) 2 Links zum Thema Steuerrecht :

http://www.steuernetz.de/

http://www.steuerthek.de/

11.) Zum Arbeitsrecht :

http://www.tu-berlin.de/~ifr1/inharb.htm

http://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/aktuell/index.htm

http://www.arbeitsrecht.de/

12.) Zum Thema gesetzlicher Mindestlohn :

http://www.boeckler.de/cps/rde/xchg/SID-3D0AB75D-E98C1362/hbs/hs.xsl/510_29278.html

13.) Aktuelle Infos zur Sozialpolitik :

http://www.arbeitnehmerkammer.de/sozialpolitik/

14.) Infos zum Thema Arbeit und Gewerkschaften :

http://www.labournet.de/

Ich weise darauf hin, das ich für den Inhalt der Links nicht verantwortlich bin.

Gruß
Jürgen

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