Betriebsrat loswerden

Begonnen von apo-st, 15:04:21 So. 22.Juli 2007

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apo-st

Moin,
wie kann man eigentlich rein betriebsverfassungsgesetzmäßig seinen Betriebsrat loswerden, wenn der nicht vernünftig arbeitet, ohne auf die nächsten Wahlen zu warten?

Zanx

Ziggy

Du solltest diese Frage im FUCKYOU-Forum stellen. Oder denkst du ernsthaft, daß dir hier jemand hilft, einen demokratisch gewählten Betriebsrat zu killen?
Unglaublich, was für ein Dreck hier manchmal angeschwemmt wird.
Verzieh dich, Arschloch.
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

apo-st

erst denken, dann fragen, dann blöken, ok, ziggy? und dann das mit dem "arschloch" nochmal überdenken...

falls alle das so verstanden haben wie mr ziggy, sag ich nochmal genauer, was ich meine:

Betriebsrat gewählt, nimmt Arbeit auf, nach und nach merkt die gesamte Belegschaft, die Arbeiterinnen und Arbeiter, NICHT der Arbeitgeber, dass der Betriebsrat real nicht mehr ist als der verlängerte Arm der Arbeitgeber, und sich auch nach mehrfacher Aufforderung, seinen vorgeschriebenen Aufgaben nachzukommen, nicht anders verhält.

Welche Möglichkeiten gibt es für die Belegschaft, nicht bis zu den nächsten Wahlen zu warten sondern sofort zu handeln. Man kann ihn sicherlich einfach zum Teufel/ aus dem Betrieb jagen, aber ich meine - auch nochmal für ziggy! - welche demokratischen/ bvg-gemäßen Möglichkeiten es gibt, Neuwahlen durchzuführen, Misstrauen auszusprechen etc. pp.

salud y libertad!

Ziggy

Zitaterst denken, dann fragen
So ist es! Wenn du das Problem gleich etwas konkreter beschrieben hättest, hätte es keine Mißverständnisse gegeben! Also belehr dich erstmal selbst, bevor du mich belehrst.

So aber war das Mißverständnis vorprogrammiert, und wenn du hier vielleicht schon länger mitliest, ist dir auch klar, warum.

Stell dir vor, ich melde mich neu an mit der Frage: "Wie werde ich einen Behinderten los?" - ohne weitere Erläuterung. Kannst dir ausmalen, was für Antworten da kommen.

Angesichts der geänderten Situation nehme ich mein Schimpfwort natürlich zurück. Allerdings weiß ich auf dein Problem keine richtige Antwort. Vielleicht solltest du dich da wirklich mal in ein Arbeitgeber-Forum trauen, die haben da gewiß mehr Ideen dazu ... Oder rede mal mit der Gewerkschaft.
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

apo-st

hintergründig geht es ja darum, eine wirkliche Interessenvertretung der ArbeiterInnen zu schaffen, eine, die nicht mit den Arbeitgebern küngelt und die sich auch nicht auf ihren Freistellungsposten einen lauen Lenz macht.
Auf solche Fragen werde ich mit Sicherheit in keinem Arbeitgeberforum eine Antwort finden (und selbst wenn, ist das nicht der Ort, in dem ich mich rumzutreiben pflege). Bei den Gewerkschaften ist das auch so eine Sache, da es dort leider auch den wenigsten (Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel) wirklich um die Selbstorganisation der ArbeitnehmerInnen sondern vielmehr um den Erhalt von Macht und Status Quo geht.

Ratrace

Gib mal in Google die Begriffe "Betriebsrat" und "Mißtrauensvotum" ein. Da kommen schon einige informative Links. Wobei es ein Mißtrauensvotum gegen den BR nicht gibt, aber dann kommt man auf Seiten, die ein paar Hinweise enthalten, wie man mit einem allzu geschäftsführungsnahen BR umgeht. Zum Beispiel kann man den BR für Verstöße gegen das Betriebsverfassungsgesetz verantwortlich machen. Die meisten geschäftsführungsnahen BR lassen sich diesbezüglich nicht lumpen. Fängt bei der Nichteinhaltung regelmäßiger Betriebsversammlungen an und hört bei der Nichtumsetzung arbeitsrechtlicher Standards auf.


Grüße,
Ratrace
Das einzig Freie im Westen sind die Märkte.

AndreasLung

Guten Tag,

gem. § 23 Betriebsverfassungsgesetz kann mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft den Ausschluss eines Mitglieds des Betriebsrates oder die Auflösung des Betriebsrates wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragt werden.

Diese groben Pflichtverletzung können sein:
wiederholte Unterlassung der Einberufung von Betriebsversammlungen (mindestens 4 im Jahr!)
Diskriminierung ausländischer Arbeitnehmer
Verletzung der Schweigepflicht
ständige Nichtwahrnehmung betriebsverfassungsrechtlicher Befugnisse und Aufgaben (das steht wiederum im § 80 BetrVG...)
Viele Grüße
Andreas Lung
mobifair
Verein für fairen Wettbewerb in der
Mobilitätswirtschaft e.V.
www.mobifair.eu

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