Müssen meine Eltern zahlen???Ich bin 24

Begonnen von Huskystefanie, 15:56:43 Do. 30.August 2007

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Huskystefanie

Hallo ihr lieben

Ich mal wieder...

Also, ich bin 24 und habe ein Kind von 6 Monaten.Ich beziehe ALG 2
Zur Zeit lebe ich mit meinem Freund zusammen.
Wenn ich mich aber jetzt bei meinen Eltern anmelde und dort Miete zahle, können dann die NETTEN Leute vom Amt sagen dass meine Eltern keine Miete verlangen können???Weil diese wohlhabend sind???Oder müssen die mir den Regelsatz bezahlen??? Wie hoch darf die kaltmiete denn sein???

Lg

Stefanie

Codeman

Hallo Stefanie,

du bildest mit deinen Freund und deinen Kind eine Bedarfsgemeinschaft.Einen Umzug zurück zu deinen eltern,kommt eigentlich nur in Frage wenn dafür ein schwerwiegender sozialer Grund vorliegt.Beispielsweise wenn die Erziehung deines Kindes nicht anders sichergestellt werden kann.

Solltest du trotzdem umziehen,so werden dir keine KdU erstattet sowie keine Umzugskosten noch sonstwas.Das heisst dann folgendes.Du bildest dann mit deinen Eltern eine Bedarfsgemeinschaft.Sollten deine eltern,wie du ja sagst,vermögend genug sein,so wirst du gar nichts vom amt bekommen. (§ 22 Abs. 2a SGB II)

Du erhällst ferner bis zum 25 Lebensjahr einen reduzierten Regelsatz auf 276 euro (§ 20 abs. 2a SGB II).

Du kannst ferner ausrechnen,ob und wie du anspruch hast auf evtl. hilfen.

Variante A - du bleibst wo du derzeit wohnst

Ich gehe davon aus,das du und dein freund als eheähnliche gemeinschaft geführt werdet.

Daraus ergibt sich dann folgender bedarf:

624 Euro (du und dein freund) + 207 euro + deine Kdu = Gesamtbedarf zur zeit (wird voll übernommen)

Variante B - du ziehst um

624 euro (deine eltern) + 207 euro + kdu deiner eltern + deines kindes = gesamtbedarf

D.h. deine eltern müssen dich mit durchziehen,in so fern sie genug vermögen haben und auch genug einkommen.du bekommst also gar nichts sofern die voraussetzungen dafür da sind.

Bezgl. der Kaltmiete wende dich bitte an deine arge,die müssen dir das sagen.

MfG
Codeman
Ich bin der Rostfleck am Schwert des Sozialismus - Zitat frei nach Schraubenwelle

Huskystefanie

na supi... somit ist mein Plan gescheitert... ich wollte mich nur ummelden, weil das Amt nun mein Geld kürzen will weil mein Freund 1200E netto verdient.
In wirklichkeit bleibe ich ja da wohnen wo ich jetzt bin...

Ich hätte halt gesagt dass ich mich von meinem Freund getrennt habe...
aber wenn dann meine Eltern für mich aufkommen müssen...

Oh man...

Was soll ich denn machen damit die mir nix kürzen??

Lg

Stefanie

Codeman

Hallo Stefanie,

das ist eine gute Frage.Natürlich wird sein einkommen auf euren bedarf mit angerechnet.Ebend das ist der nachteil im SGB II.Ihr habt alle nachteile einer eheähnlichen Gemeinschaft,aber keine vorteile,die es nach dem BGB durchaus gibt.

Ich nehme jetzt mal an eure warmmiete beträgt 500 euro.

D.h. eurer derzeitiger bedarf bemisst sich so.

624 euro + 207 euro + 500 euro = 1331 euro

Dein Freund verdient 1200 euro netto (oder meintest du brutto,wäre sehr wichtig zu wissen!)

Leider stehen ihn kein Freibetrag zu.Allerdings kann er werbungskosten sowie sämtliche versicherungen,die nicht von der 30 euro pauschale abgedeckt sind,anrechnen lassen wie z.b. riester rente

Ich mache mal nen beispiel auf

1200 euro netto
- 30 euro versicherungspauschale
- 30 euro riester rente
- 70 euro Monatskarte

= anzurechnendes netto einkommen =  1070 euro

1331 - 1070 = 261 euro ungedeckter bedarf.

Das würde euch das amt noch zahlen.

MfG
Codeman
Ich bin der Rostfleck am Schwert des Sozialismus - Zitat frei nach Schraubenwelle

Huskystefanie

Also unsere Warmmiete beträgt 569 Euro Strom geht extra sowie Heizkosten

Ich bin auch aufgefordert worden innerhalb von 6 Monaten auszuziehen.

 Netto bekommt mein Freund 1200Euro Brutto 1900
Rieser Rente hat er keine, der weg zu seiner arbeit ca 15km die fährt er mit dem Auto.

Lg

Stefanie

Codeman

ZitatIch bin auch aufgefordert worden innerhalb von 6 Monaten auszuziehen.

Bei der sache sieht das allerdings anders aus.Unter diesen Umständen wird dir auch der Umzug bezahlt sowie alle Folgekosten eines Umzugs,wie z.b. renovierung der wohnung.Dir bleibt ebenso auch der regelsatz erhalten.

Leider wirst du hier mit Hausbesuchen bei deinen Eltern rechnen müssen.In wie fern diese stark genug sind,diese leute nicht reinzulassen,weiss ich nicht.Auch bei deinen freund werden hausbesuche statt finden und wenn man dort eine komplett,auf euch beide,eingerichtete Wohnung findet,habt ihr ein Erklärungsproblem und eine dicke Rückforderung der Arge an der Backe.

MfG
Codeman
Ich bin der Rostfleck am Schwert des Sozialismus - Zitat frei nach Schraubenwelle

Huskystefanie

Bei meinen Eltern ist eine komplette Wohnung eingerichtet, Kinderzimmer,Wohnzimmer,Schlafzimmer und Badezimmer.
In den Schränken sind alle meinen "alten" aussortierten Kleider also da sehe ich gar kein problem die können gerne komen...

In der Wohnung wo ich jetzt wohne ist das Elternschlafzimmer und Kinderzimmer ein gemeinsames Zimmer..und die können ja nicht verbieten das hier noch Kindersachen sind....
Im Schrank die Kleider können ja von der "Neuen" Freundin sein....



Ich will halt nur nicht dass die an das Geld meiner Eltern gehen, und wissen wollen was die verdienen und so...

Codeman

Es wäre noch wichtig zu erfahren warum du ausziehen sollst ? Die Begründung bitte.

MfG
Codeman
Ich bin der Rostfleck am Schwert des Sozialismus - Zitat frei nach Schraubenwelle

Huskystefanie

..die Wohnung ist zu groß und zu teuer für 3 Personen...

110qm
569Miete
140E Strom
Und Heizöl mußten wir uns für´s ganze Jahr kaufen das hat 700Euro gekostet

Ziggy

ZitatOriginal von Huskystefanie
Also unsere Warmmiete beträgt 569 Euro Strom geht extra sowie Heizkosten
Wenn das Warmmiete ist, sind da auch Heizkosten drin ... oder? Strom geht natürlich extra.

ZitatIch bin auch aufgefordert worden innerhalb von 6 Monaten auszuziehen.
Nicht ganz ... du bist zur "Kostensenkung der Miete" aufgefordert worden, richtig? Man wird dir nach 6 Monaten nur noch KdU bis zu einer gewissen Höhe erstatten, den Rest musst du dann entweder selber aufbringen oder suchst dir eine billigere Bleibe.

Und da könnte schon der Knackpunkt liegen. 569 € Warmmiete für 3 Personen ist nicht zwingend zuviel, es muß "angemessen" sein, und da gibt es regional doch z.T. große Unterschiede (Mietstufen etc.). Und es gibt auch mittlerweile einige Urteile zu dem Thema. Da, wo ich wohne, wären 569 € warm für 3 Personen nur knapp drüber, deswegen würde ich nicht aus- bzw. umziehen. Wenn Einkommen da ist, kann man schon mal 50 € selber tragen, das haben wir auch so gemacht. Aber ich kenne deine persönliche finanzielle Situation nicht, das musst du selbst wissen.

Jedenfalls sollte man solche Bescheide nicht ungeprüft hinnehmen, sondern zu einer Beratungstelle gehen und das mal gegenchecken lassen. Viele ARGE Bescheide sind schlichtweg falsch, weil
a) Arschlöcher am Werk waren und sind
b) die Software Scheiße war und ist

Außerdem muß es dir erstmal gelingen, binnen 6 Monaten eine "angemessene" Unterkunft zu finden, das ist nämlich manchmal schlicht unmöglich, und wenn dir das nachweislich trotz "angemessener" Bemühungen nicht gelingt, ist erstmal Widerspruch angesagt.

Grüße, Ziggy
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

Huskystefanie

Fakt ist, wir möchten hier nicht weg.
Mein Freund hat eine feste arbeit und bekommt 1200Netto, ich bekomme Elterngeld ALG2 und Kindergeld...aber auf grund weil mein Freund nun ne feste arbeit hat, bekomme ich Geld gekürzt, das heißt wir sitzen genauso beschissen da wie zuvor auch...(er hat 400Euro Ausbildungsgeld gehabt)..

Ja die Warmmiete ist 569Euro, aber die Heizung mußten wir extra zahlen..also wir haben den Öltank foll gemacht von unserem Geld...


In dem Schreiben steht:

569,50Euro Grundmiete bzw Zinsbelastung+Nebenkosten (ohne Heizung)
Diese Höhe kann im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nicht auf Dauer anerkannt werden,da die Kosten im Verhältnis zur Personenzahl bzw Wohnungsgröße unangemessen hoch sind.
Angemessen sind für die oben aufgeführten Unterkunftskosten nach den Richtlinien das Landkreis Saarlouis über die pauschale Abgeltung angemessener Leistungen für Unterkunft und Heizung eines 3Personen Haushalt in Ihrer Wohngemeinde bis zu 385,20Euro


....Ich fordere Sie auf, Ihre Laufenden Leistungen für die Unterkunft gemäß § 22abs.1SGB-II durch einen Wohnungswechsel,durch Vermieten oder auf andere Weise auf eine angemessene Höhe zu senken.

Nach ablauf der 6 Monatsfrist bla bla bla können bei Berechnung Ihrer Leistungen nurnoch die angemessdenen Kosten für Unterkunft und Heizung zugrunde gelegt werden

Huskystefanie

Und ich muß dazu sagen...eine Mietwohnung in dieser Preisklasse findet man hier nicht!!!
Zuvor haben wir in einer  2ZKB 60qm Wohnung gewohnt, (Sozialwohnung) total Verschimmelt...und die hat schon 400Euro gekostet...
Tja und mit Baby wohne ich sicher nicht in einer SCHIMMELBUDE..

Ziggy

Also 385 Ocken sind ein Witz, such dir professionelle Beratung.
In deinem Landkreis, das ist bestimmt eine Optionskommune, stimmt's? Die machen eh, was sie wollen, bei uns haben die sogar eigene Fragebögen zu H4, hab damals die Hälfte der Fragen verweigert wegen Unzulässigkeit und das Ding nur mit dem Nötigsten abgegeben. Als sie mir drohten, hab ich gesagt: "Versucht's nur!" Und was war? Heiße Luft, hatte pünktlich mein üppiges ALG II ...

ZitatFakt ist, wir möchten hier nicht weg.
Das kann ich gut nachvollziehen, ging und geht uns genauso!

ZitatMein Freund hat eine feste arbeit und bekommt 1200Netto, ich bekomme Elterngeld ALG2 und Kindergeld...aber auf grund weil mein Freund nun ne feste arbeit hat, bekomme ich Geld gekürzt, das heißt wir sitzen genauso beschissen da wie zuvor auch...(er hat 400Euro Ausbildungsgeld gehabt)..
Nicht du bekommst gekürzt, sondern ihr! Und zwar alle drei, jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft. Du musst das immer als Ganzes sehen ... oder beweisen, daß dem nicht so ist, was aber fast unmöglich ist, wie du sicher schon festgestellt hast. Wäre heiraten eine Option für euch? Ich weiß, es ist Scheiße, wegen Geld zu heiraten, aber er würde mit Steuerklasse 3 und Baby deutlich besser dastehen. Wenn ihr beide wieder arbeitet, isses allerdings ziemlich egal ...

Kurz und gut: 1200 Netto ist besser als wenn gar kein Einkommen da wäre, einiges bleibt ja anrechnungsfrei ... Ich weiß es ist kein Trost, das ganze System ist Scheiße, meine Frau bekommt knapp 1000 Netto, ich kriege im Moment knapp 500 ALG, bei ALG II fast nichts mehr ... und es sind einige in diesem Forum, die sind noch viel übler dran.

Deswegen wiederhole ich es noch einmal: Such dir vor Ort professionelle Hilfe, poste auch mal bei Tacheles oder anderen Foren, nimm jede Hilfe in Anspruch, die du kriegen kannst.

Grüße, Ziggy
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

Kater


Codeman

Hallo Stefanie,Hallo Ziggy,

Fakt ist doch auch,dass es zur zeit so ist,dass sie mit ihren Daten über den angemessenen Bedarf liegt.Allerdings kann man nicht pauschal sagen,ob Stefanie in einer Optionskommune lebt oder nicht,weil bei den normalen Argen immer BA und Kommune ebenso mit sitzen.Da die Kommunen allerdings meist an niedrige KdU interessiert sind,um möglichst wenig zu zahlen,kann man hier so pauschal nicht vorgehen.

Allerdings möchte ich Ziggys Vorschlag,eine proffesionelle Erwerbslosenini aufzusuchen unterstützen.Ich möchte dich ferner bitten,dein Problem auch noch mal ausführlich bei //www.arbeitslosennetz.de reinzustellen.In diesen Forum bin ich überings auch als Moderator tätig.

MfG
Codeman
Ich bin der Rostfleck am Schwert des Sozialismus - Zitat frei nach Schraubenwelle

Ziggy

Hi Codeman,
ich kenne es halt nur von hier, da ist das strikt oranisatorisch und räumlich (einige km) getrennt, hier die BfA, da die Optionskommune, die sind sich auch spinnefeind, von wegen Zusammenarbeit, och nööö ... da weiß sie eine nicht, was die andere tut. Ist immer spannend beim Wechsel von ALG I auf II ... Gilt aber nur für Landkreis-Bewohner, die Menschen in der Kreisstadt bleiben bei der BfA, auch als H4ler.

Aber was den Bedarf angeht, isses ja wurscht, bei welcher Behörde sie ist, da gibt's ja Regeln, und wenn sie drüber liegt, is Essig. Was ist dann mit der KV? Selber versichern? Au Backe!

Bei uns war's halt beim letzten H4 Bezug so, daß meine Frau über 900 € Netto hatte, damit war die Grundsicherung abgedeckt und ein Teil KdU, ein paar € gab's noch, und wenigstens war ich versichert. Is aber 2 Jahre her, muß mich erst selber wieder reinfinden ins Thema.

Fein, wenn du dort Mod bist, kennst du dich ja gut aus, das ist gut zu wissen. Da sehen wir uns bestimmt noch.

Grüße, Ziggy
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

Codeman

Hallo Ziggy,

ZitatWas ist dann mit der KV? Selber versichern? Au Backe!

Würde ich so nicht sehen.So lange du ALG I beziehst,bist du über die Agentur versichert.Solltest du ALG II beziehen und unter 23 Jahre alt sein,so wirst du familienversichert.Ab den 23 Lebensjahr dann wirst du aus der Familienversicherung heraus genommen und bist wieder selbstständig versichert.

ZitatFein, wenn du dort Mod bist, kennst du dich ja gut aus, das ist gut zu wissen. Da sehen wir uns bestimmt noch.

Wir sehen uns sicherlich auch noch hier,weil ich hier fast jeden Tag rüberlese.Oft beteilige ich mich nicht an Diskussionen,aber als stiller Mitleser fungiere ich trotzdem.Wollte mich hier nur mal einschalten und evtl. helfen.

Habe z.b. deine ganze Randstadt geschichte mitverfolgt.

ZitatAber was den Bedarf angeht, isses ja wurscht, bei welcher Behörde sie ist, da gibt's ja Regeln, und wenn sie drüber liegt, is Essig.

Diese Sache mit dem Bedarf und der angemessenen KdU ist nur beim ALG II so.Beim ALG I sind diese sachen völlig unerheblich,weil es eine Versicherungsleistung ist und diese auch nur für den Versicherungsfall,in diesem Sinne Arbeitslosigkeit,abdeckt.

ALG II ist ja kein Arbeitslosengeld in diesem Sinne.Erstmal schon nicht aus 2 formalen Sachen.ALG II finanziert sich nicht über Sozialversicherungsbeiträge sondern Steuern.Auf ALG II haben,anders als beim ALG I,auch nicht arbeitslose Anspruch.So genannte Aufstocker.Es ist halt vieles unterschiedlich.

MfG
Codeman
Ich bin der Rostfleck am Schwert des Sozialismus - Zitat frei nach Schraubenwelle

Anjouli

Hallo Stefanie,

hier mal ein praktikabler Rat: Seht zu, daß sich dein Freund woanders anmeldet. Dann hat er dich halt kurzerhand verlassen ;-)) Selbst wenn er sich irgendwo nur ein billiges Zimmer nimmt, fahrt ihr auf lange Sicht besser!

Du bleibst dann einfach offiziell in der Wohnung. Natürlich ist die dann zu groß und du müßtest umziehen - das aber nicht von heute auf morgen und schon gar nicht mit Kind.

Man wird dich auffordern, dir was günstigeres zu suchen und du mußt dich dann halt bemühen, eine kleinere 2,5 Zimmer Wohnung im angemessenen Rahmen zu finden. Deine Bemühungen mußt du nachweisen können.

Wenn du allerdings trotz aller Bemühungen nichts findest, muß die Sache mit der Wohnung erst einmal so weiter laufen. Du kannst dich da ja auch an die ARGE halten und verlangen, daß man dir dann eine preisgünstige Sozialwohnung zuweist, wenn sie die teure Wohnung nicht weiter bezahlen wollen. Das werden sie aber wohl nicht können - falls doch: Umso besser!

Also laß deinen Freund ausziehen und zur Not mußt du dir vielleicht wirklich eine etwas kleinere Wohnung suchen. Aber es ist die rechtlich am besten abgesicherte Lösung.
Wenn Freiheit wirklich etwas bedeutet, dann vor allen Dingen das Recht, anderen Leuten zu sagen, was sie nicht hören wollen. (George Orwell)

Huskystefanie

...es ist aber möglich, dass wir bald Heiraten... und dann??? ?( ?( ?( ?( ?( ?( ?( ?( ?(

anti-hartz4

Am besten Du fragst mal deine Kollegen bei der ARGE,denn die wissen am besten wie man bescheißt.
Widerstand dem Kapitalgesindel

Lefat

ZitatAm besten Du fragst mal deine Kollegen bei der ARGE,denn die wissen am besten wie man bescheißt.

Der Gedanke kam mir auch beim durchlesen  !
Es ist immer wieder erstaunlich, dass ein Jahr der Arbeitslosigkeit einen ehemaligen Leistungsträger zu einem bildungsfernen Asozialen verkommen läßt..so zumindest die landläufige Meinung.

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