Im Norden kann ein offiziell anerkannter Arbeitsloser, auch wenn er z. B. mal mehr als ein Jahr mit meist mündlichen Arbeitsverträgen seinem Job nachgeht, am öffentlichen Gesundheitswesen partizipieren. Die Zuzahlungen sind heftig, die Wartezeiten übel, z. B. für Zahnarzttermin zwei jahre.
Auf der anderen Seite gibt es privat betriebene Ärztegebäude mit fast allen denkbaren Doctores bzw. Apparaturen - dort zahlt wer die Musik bestellt, also jeder Patient überwiegend selbst, ab 100,- Euro pro Besuch aufwärts. Mit Kreditkarte direkt nach dem Termin.
Dann übernimmt im besten Fall der AG bei Vollzeitkräften die Kosten für privat betriebene Gesundheitsfürsorge, Massagen etc.. Doch sind so etliche Menschen ausgeschlossen.
MfG
BGS