Ausbildung, kein BaföG oder Ausbildungsbeihilfe, aber auf ALG II anrechnen?

Begonnen von AbenteuerKäse, 18:48:31 Di. 25.Juli 2023

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AbenteuerKäse

Hi,

mir wurde gerade erzählt: Ein Kind fängt eine Ausbildung an (bekommt ca. 700 € Ausbildungsgehalt). Die Person selbst ist Aufstocker*in. Das Geld des Kindes wird jetzt auf ALG II angerechnet. Und so werden aus 900 € ergänzendes ALG II 350 €. Mit dem höheren Betrag wurde vor allem die Miete bezahlt, die neuen 350 € sind viel zu wenig.
1. Gibt es da keine anderen Möglichkeiten? Die Lage scheint zu sein: kein Anspruch auf BaföG oder Ausbildungsbeihilfe, aber Leistungausschluss bei ALG II, weil das Kind bei den Eltern wohn)?
2. Was ist, wenn die Person aufstockend und selbstständig ist, aber krank und kein Geld verdienen kann?

Was kann sie jetzt machen, was beantragen?
Dankeschön!

dagobert

Zitat von: AbenteuerKäse am 18:48:31 Di. 25.Juli 2023Das Geld des Kindes wird jetzt auf ALG II angerechnet. Und so werden aus 900 € ergänzendes ALG II 350 €. Mit dem höheren Betrag wurde vor allem die Miete bezahlt, die neuen 350 € sind viel zu wenig.
Die Miete wird vom JC kopfanteilig gerechnet, das Kind wird also seinen Teil dazu legen müssen.

Zitat von: AbenteuerKäse am 18:48:31 Di. 25.Juli 2023Leistungausschluss bei ALG II, weil das Kind bei den Eltern wohn)?
Leistungsausschluss gibt es nicht, du schreibst ja selbst:
Zitat von: AbenteuerKäse am 18:48:31 Di. 25.Juli 2023Das Geld des Kindes wird jetzt auf ALG II angerechnet.
Die beiden sind fürs JC eine Bedarfsgemeinschaft, deshalb ist für das Kind kein eigener Alg2-Antrag möglich.

Zitat von: AbenteuerKäse am 18:48:31 Di. 25.Juli 20232. Was ist, wenn die Person aufstockend und selbstständig ist, aber krank und kein Geld verdienen kann?
In dem Fall müsste das JC für die Dauer der Krankheit mehr zahlen, weil ja das Einkommen geringer ist bzw. wegfällt und somit auch weniger angerechnet werden kann.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

AbenteuerKäse

Ok und wie berechnet das Jobcenter das, wenn nicht klar ist, wie lange eine Person krank ist?

Und wie kommt der extreme Unterschied zustande? (900 € vs. 350 €?) Es gibt auch ein zweites Kind ohne Ausbildung. Steht dem ersten Kind jetzt nur die 120 € Einkommensfreibetrag oder wie das heißt, zu?

AbenteuerKäse

"Für die Feststellung über einen Anspruch auf entsprechende Bedarfe muss eingehend geprüft werden, ob die Kinder ihren Lebensmittelpunkt in einem solchen Fall noch immer in der Wohnung der Eltern haben und ob sie gegebenenfalls selbst einen Anspruch auf Leistungen haben oder ihren Anteil an der Miete aus eigenem Einkommen decken können. Im Einzelfall kann das Jobcenter daher verpflichtet sein, die Miete der Wohnung der Eltern zu übernehmen."
https://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-jobcenter-muss-miete-trotz-ausbildung-zahlen

Der Lebensmittelpunkt befindet sich noch bei den Eltern. Also heißt das, wenn das Ausbildungsgehalt unter dem Bürgergeld liegt, muss die Miete anteilig übernommen werden?

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