Betriebsrenten - Wie erfolgt eine Erhöhung?

Begonnen von Kater, 12:34:52 Sa. 15.September 2007

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Kater

ZitatBetriebsrenten - Wie erfolgt eine Erhöhung?
Sendeanstalt und Sendedatum: BR, Samstag, 4. August 2007

Wenn der Rentner Rudi Gängrich Einkaufen geht, dann dreht er jeden Euro zweimal um. Und das, obwohl der 75-jährige Berliner, so wie insgesamt knapp zwei Millionen Menschen in Deutschland auch - zusätzlich zur gesetzlichen - eine Betriebsrente, bekommt. 250 Euro pro Monat zahlt ihm sein einstiger Arbeitgeber. Das Problem: Der Betrag wurde seit 1994, also seit 13 Jahren, nicht mehr erhöht. Und durch die Inflation haben die 250 Euro nach knapp eineinhalb Jahrzehnten nur noch eine Kaufkraft von etwas über 200 Euro.

Anhebung gesetzlich vorgeschrieben
Wie ihm geht es vielen Rentnern. Nach Schätzungen erhöhen über die Hälfte der Arbeitgeber ihre Betriebsrenten nicht ordnungsgemäß. Doch was viele Rentner und auch manche kleinere Firmen nicht wissen: Über eine mögliche Anhebung müssen, das ist gesetzlich vorgeschrieben, Unternehmen regelmäßig entscheiden.

Grundlage ist das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge. Hier heißt es im Paragraph 16: "Der Arbeitgeber hat alle drei Jahre eine Anpassung zu prüfen und hierüber nach billigem Ermessen zu entscheiden". Doch oft bleibt das aus.

Beim ehemaligen Arbeitgeber nachhaken
Ruheständler sollten bei unterbliebener Erhöhung der Betriebsrente beim Arbeitgeber nachhaken. Denn die Erfahrung zeigt: Wenn Rentner hartnäckig nachfragen und auf die gesetzliche Pflicht zur Überprüfung hinweisen, dann erhöhen die Firmen oft die Rente. Denn meist ist die Ursache bei Problemen schlicht Unwissenheit bei den Betrieben.
Keine Anhebung bei schlechten Geschäftszahlen

Grundsätzlich anders stellt sich allerdings die Situation dar, wenn die Geschäfte des Unternehmens schlecht laufen. "Dort sagt die Rechtssprechung, dass wenn sich das Unternehmen in einer schlechten wirtschaftlichen Lage befindet, dass immer dann das Unternehmen eine Anpassung auch auslassen darf", erklärt Klaus Stiefermann von der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung. Eine sinnvolle Regelung. Schließlich werden dadurch das Unternehmen und die derzeitigen Mitarbeiter vor einer zu starken Belastung geschützt.

Fristen beachten
Auch der ehemalige Arbeitgeber von Rudi Gängrich verwies auf schlechte Unternehmenszahlen.
Doch was, wenn Rentner nicht an die ungünstige Unternehmenslage glauben? Dann sollte man Widerspruch einlegen. Doch Vorsicht hier gelten Fristen. "Für Anpassungsablehnungen des Arbeitgebers ist seit 1999 vorgesehen, dass der Arbeitgeber dies begründet und mit einem Hinweis auf ein Widerspruchsrecht versieht. Ist dies geschehen, so muss der Arbeitnehmer innerhalb von drei Monaten Widerspruch einlegen, möchte er dies nicht akzeptieren", so Michael Fleischmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht in München.

Inflationsausgleich fordern
Allgemein gilt: Wer widerspricht, sollte eine konkrete Erhöhung der Betriebsrente einfordern – und zwar einen Ausgleich für die jeweilige Teuerungsrate. Diese wird im sogenannten Verbraucherpreisindex regelmäßig vom statistischen Bundesamt ermittelt – im vergangen Jahr lag sie beispielsweise bei 1,7 Prozent.
http://www.daserste.de/ratgeber/geld_beitrag_dyn~uid,5hcgnhzuxnvfp0uj~cm.asp

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