Diagnostizierte bzw. chronische Anfallskrankheiten

Begonnen von Spätlese, 20:01:00 So. 07.Oktober 2007

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Spätlese

Benötige Lesequellen zu diesem Themenkreis.

Geht um Epilepsie und ähnliche Krampfanfallkrankheiten. Wie werden solche Krankheiten innerhalb Alg-I und -II gehandhabt? Was klar ist, ist dass solche Krankheiten ja im Antrag genannt werden und ggf. attestiert werden müssen.

Und dann? (Papier ist ja geduldig, solange nichts passiert)
Müssen Epileptiker mit unkalkulierbarem Anfallsrisiko bzw. Krampfleiden sich auch z. B. dem ganzen Alg-II-Gesetzen fügen (z. B. erhöhtes Risiko bei Bewerbungsreisen, Auswärtstätigkeit) - oder gibt es für diese oder ähnliche Krankheitsbilder gesetzlich beschriebene Verfahrenswege?

Vielleicht weiss einer, wo es geschrieben steht?
Alle von mir getätigten Aussagen/Antworten/Kommentare entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.

flipper

ungeschrieben steht, dass ein FM selbst noch auf einen aschehaufen mit "steh auf du simulant!" gebrüll treten würde  :(
"Voting did not bring us further, so we're done voting" (The "Caprica Six" Cylon Model, BSG)

Spätlese

Das ist es ja:
- herangezogen und zugeführt wird man sicher auch noch als Wachkomapatient bzw. Urnenbewohner - ohne Rücksicht auf Verluste.

Aber hier in Deutschland ist ja ALLES irgendwo gesetzlich geregelt - und so etwas (DA?) suche ich. Eigenartigerweise finde ich in BEZUG AUF DIE AfA bzw. BA gar nichts (bzw. nichts sinnvolles).
Alle von mir getätigten Aussagen/Antworten/Kommentare entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.

flipper

das entscheiden die amtsärzte von fall zu fall, natürlich mit strengster prüfauflage!

das gäbe dann SGB XII anstatt SGB II geld (*träum*).

praktisch kümmert keine ARGE solche zipperlein (siehe retrovirus massnahmebericht).

die leute werden angetrieben bis zum umfallen, spätestens dann sollte man aber strafrechtlich (körperverletzung etc) zurückschiessen, wenn man vorher beim amtsarzt war.
"Voting did not bring us further, so we're done voting" (The "Caprica Six" Cylon Model, BSG)


flipper

"Voting did not bring us further, so we're done voting" (The "Caprica Six" Cylon Model, BSG)

Spätlese

Zitat:
"das entscheiden die amtsärzte von fall zu fall, natürlich mit strengster prüfauflage!"
=
Das Wesen/Unwesen von sog. Amtsärzten ist sicher bekannt.

Anmerken möchte ich, dass es in diesem Fall nicht unbedingt um Berufs-bzw. Arbeitsunfähigkeit geht. Die betroffene Person möchte ja gerne arbeiten, sieht sich nur nicht in der Lage auf blauen Dunst hin sonstwohin in Deutschland zu irgendwelchen Vorstellungsgesprächen zu reisen.
SGB XII scheidet daher wohl aus.

Ausdrücklich wurde in diesem Fall sogar schriftlich um Untersuchung durch Amtsärzte gebeten - eben um den Reisezirkus und dadurch streßbedingte Krampfanfälle möglichst auszuschliessen.
Wurde abgelehnt, da "der Weg über eine amtsärztliche Untersuchung nicht geeignet ist". (Den vollständigen Wortlaut kann ich hier verständlicherweise nicht wiedergeben.)

??? Was tun ???
 

Um hier weiterzukommen sind wohl nach ersten Auskünften mindestens 2 bestätigende fachärztliche Gutachen. Und hier ist dann wieder so ein Knackpunkt: Insofern diese Gutachten nicht angeordnet sind treten SEHR hohe Kosten auf, die ein Alg-IIer nie im Leben aufbringen kann. (Dieser Verfahrensweg ist sicher so gewollt.)
Alle von mir getätigten Aussagen/Antworten/Kommentare entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.

flipper

ZitatOriginal von Spätlese
Wurde abgelehnt, da "der Weg über eine amtsärztliche Untersuchung nicht geeignet ist". (Den vollständigen Wortlaut kann ich hier verständlicherweise nicht wiedergeben.)
??? Was tun ???

der übliche rechtsweg.
"Voting did not bring us further, so we're done voting" (The "Caprica Six" Cylon Model, BSG)

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