Krank im Ausland

Begonnen von kentuckyfriedchicken, 22:01:25 So. 14.Oktober 2007

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kentuckyfriedchicken

Nun,

ich bin neu hier im Forum und sage zunächst mal HALLO.
Nun zu meiner ersten Frage, wie sieht es aus wenn ich mich aus dem Auslandsurlaub krank melden möchte um den Aufenthalt noch etwas zu verlängern ?
Wie ist der Umgang mit Ärzten im Ausland und welche Dokumente musss ich nach D zu wem senden ? Arbeitgeber, Krankenkasse ?
Gibt es im Ausland (vorzugsweise USA, also fluguntauglich wäre naheliegend) Krankmeldungen wie bei uns ?

hanni

Hm.. :rolleyes:..http://www.chefduzen.de/thread.php?threadid=10463&hilight=post+von+arge   ?( ?( ?( ?(


Wenn das nicht auf Dich zutrifft, dann sorrysorrysorry

Eivisskat

Warscheinlich wieder mit 5000€ auf Bali! :P

Gornich um kümmern, wie de Hamburger secht...
Schöne Woche für dich, Hanni!

hanni

Tsts, am frühen Morgen schon! :rolleyes:
Dir auch ne schöne Woche, Grüße in den Norden! :)

kellerkind

Nicht schon wieder die Saskia-Alpenmilch-Masche. Ist zwar kein Arbeitsamtrechner, von dem gepostet wurde, aber die Ähnlichkeit des Schreibstils ist verblüffend.

Im Übrigen sind wir nicht dazu da, uns in aller Öffentlichkeit mit widerrechtlichen Tips zu diskreditieren. Na ja, viel Feind, viel Ehr'.

Was Dich angeht, kentuckyfriedchicken: :aggressiv>


Kellerkind

Wilddieb Stuelpner

Für Leute, die den Florida-Rolf auf Kosten ihrer AG mimen wollen, wird der deutsche Bundestag sofort für alle AN und Arbeitslosen ein neues Abschreckungsschmarotzergesetz erlassen.

Also gilt für Dich besser das Lied der deutschen Kleinbürger und Spießer:

Üb' immer Treu und Redlichkeit

Text: Ludwig Hölty
Melodie: Wolgang Amadeus Mozart

1. Üb' immer Treu und Redlichkeit
Bis an dein kühles Grab,
Und weiche keinen Finger breit
Von Gottes Wegen ab.

2. Dann wirst du wie auf grünen Au'n,
Durch's Pilgerleben geh'n
Dann kannst du sonder Furcht und Grau'n
Dem Tod ins Antlitz seh'n.

3. Dann wird die Sichel und der Pflug
In deiner Hand so leicht,
Dann singest du beim Wasserkrug,
Als wär' dir Wein gereicht.

4. Dem Bösewicht wird alles schwer,
Er tue was er tu,
Ihm gönnt der Tag nicht Freude mehr,
Die Nacht ihm keine Ruh.

5. Der schöne Frühling lacht ihm nicht,
Ihm lacht kein Ährenfeld,
Er ist auf Lug und Trug erpicht,
Und wünscht sich nichts als Geld.

6. Der Wind im Hain, das Laub im Baum
Saust ihm Entsetzen zu,
Er findet, nach des Lebens Raum
Im Grabe keine Ruh.

7. Drum übe Treu und Redlichkeit
Bis an dein kühles Grab,
Und weiche keinen Finger breit
Von Gottes Wegen ab!

8. Dann suchen Enkel deine Gruft
Und weinen Tränen drauf,
Und Sonnenblumen, voll von Duft,
Blüh'n aus den Tränen auf.

Anders wäre die Situation, wenn einer der großen Abzocker der Göttinger Gruppe sich mit Anlagegeldern seiner kleinen Kunden an den Sonnenstrand Kaliforniens absetzt. Der bekommt noch Steuergeschenke vom Deutschen Bundestag hinterhergeschmissen.

Bitte habe Verständnis, daß wir auf Dein unnötiges Problem nicht ernsthaft eingehen, sondern uns mit den Belangen der AN und Arbeitslosen befassen, die zu Recht aus einer echten Notsituation heraus Hilfe und Unterstützung brauchen. Wenn sich jemand einen Auslandsurlaub leisten kann, dann hat er auch normalerweise die Moneten übrig für eine preiswerte Auslandskrankenreiseversicherung und man erkundigt sich vorsorglich vor Reiseantritt bei seiner Krankenkasse wie derartige Zwischenfälle des Lebens organisatorisch, versicherungsrechtlich und finanziell geregelt werden.

Ich gebe allerdings auf Deine provokante Frage eine ernsthafte Antwort:

Die Frage der Erkrankung und seiner Auswirkungen stellt sich allerdings anders, wenn man aus Not Arbeit im Ausland aufnimmt und der Möglichkeiten 3 hat, wo man erkranken kann.

In der letzten MDR-Sendung "Ein Fall für Escher": Arbeiten im Ausland vom 11.10.2007 ist Peter Escher zum wiederholten Mal auf das wichtige Problem der Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung eingangen, wenn es 3 mögliche Wohnsitze der doppelten Haushaltführung für einen Auslandsarbeitsplatz geben kann:

a) Zweitwohnsitz im Ausland nahe dem ausländischen AG
b) das Grenzgängerproblem: deutscher Zweitwohnsitz im Tagependelbereich nahe der Grenze und nahe des Firmensitzes des ausländischen AG
c) nur den Hauptwohnsitz im tiefsten, deutschem Hinterland

Escher lud zu dem Zweck zwei Fachleute ein, die eben Auskunft zur unterschiedlichen Anwendung der deutschen bzw. ausländischen Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung gaben - zum einen

eine Vertreterin von der

Bundesagentur für Arbeit,
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)
Produkte und Programme
53107 Bonn
E-Mail: zav-auslandsvermittlung@arbeitsagentur.de

genauer gesagt von

Auslandsvermittlung Dresden der Bundesagentur für Arbeit
Nossener Brücke 12
01187 Dresden
E-Mail: Dresden-ZAV.Europaservice@arbeitsagentur.de
Tel.: 0351 43896-340

und einen Vertreter vom Verein

Grenzgänger Info e.V. Lörrach
Aufenthalter INFO e.V.
Rolf Eichin
Lörracher Str. 50 c
79541 Lörrach-Brombach
http://www.grenzgaenger.de/
E-Mail: info@grenzgaenger.de, info@aufenthalter.ch

Am Beispiel der Bedingungen Deutschland und der Schweiz wurden 2 Fälle beschrieben, die so oder ähnlich alle anderen deutschen jobsuchenden AN und Arbeitslosen treffen können, die ihr Glück im Ausland suchen.

1. Ein Arbeitsloser hatte über eine Leih- und Zeitarbeitsbude Arbeit bei einem Schweizer Bauunternehmen gefunden und wird mit Beginn der Winterperiode wieder zeitweilig arbeitslos, kann aber im kommenden Frühjahr dort wieder die Arbeit aufnahmen.

In der Schweiz gibt es im Vergleich zu Deutschland höhere Arbeitsverdienste, aber auch höhere Lebenshaltungskosten.

a) Hält er sich während seiner Arbeitslosigkeit weiter in der Schweiz auf, dann erhält er Schweizer Alg.
b) Hält er sich als arbeitsloser Grenzgänger in der Nähe zur Schweiz auf, so erhält er Schweizer Alg ohne Berücksichtung der deutschen Lebenshaltungskosten.
c) Hält er sich während der winterlichen Arbeitslosigkeit an seinem Hauptwohnsitz, z.B. in Thüringen auf und meldet sich bei seiner heimischen Arbeitsagentur unter Vorlage des Scheins E 302 arbeitslos, dann bekommt er ein erheblich geringeres Alg als wenn er in der Schweiz geblieben wäre. Denn das deutsche Alg wird nicht auf Grundlage der tatsächlich erzielten Schweizer Bruttoarbeitsverdienste, sondern auf Grundlage der durchschnittlich möglichen Verdienste eines gleichen deutschen Berufsausübenden fiktiv unter Berücksichtigung der deutschen Lebenshaltungskosten heruntergerechnet. So werden aus 3.300 Euro Schweizer Bruttomonatsverdienst eines Bauarbeiters schnell mal fiktiv 1.900 Euro in Deutschland und davon ca. 60% Alg.

Die Wahl des Zweitwohnsitz und der momentane Aufenthalt nach a, b oder c hat auch seine langfristigen Auswirkungen auf die Art und Höhe der Rentenberechnung nach den Anteilen der heimatlichen Rentenversicherung und der des Gastarbeitergeberlandes.

2. Der deutsche Gastarbeiter in der Schweiz fährt während seiner Arbeitslosigkeit nach Hause und erkrankt dort, muß sich einer Herzoperation mit stationärem Aufenthalt in der Jenaer Universitätsklinik unterziehen. Trotz schriftlicher Zusicherung seiner Schweizer Krankenkasse zahlt diese ihm für die Rechnung der Klinik von 5.000 Euro nur 1.800 Euro, weil nur soviel die Kosten in der Schweiz gewesen wären. Der Arbeitslose soll dann die Differenz von 3.200 Euro privat der Klinik ersetzen.

Ein ähnliches Problem hätte ein deutscher Gastarbeiter mit einem niederländischem AG und niederländischer Krankenkasse, weil deren Krankenversicherung vorzugsweise nach einem Basistarif und damit schlechter als deutsche gesetzliche Krankenversicherungen abrechnen.

Das sind echte Problemfragen, die uns AN und Arbeitslose berühren, wenn wir uns um unsere eigene Existenzsicherung und der Familie kümmern müssen, wenn wir gezwungen werden Auslandsjobs aufzunehmen und nicht Deine Beschißszenarien.

kellerkind

"kentuckyfriedchicken" hat sich per Mail bei mir über seine Sperrung beschwert und versichert, kein U-Boot vom Amt zu sein. Das kann und will ich nicht überprüfen (er bot mir eine Offenlegung seiner persönlichen Daten an, aber das ist komplett gegen meine Überzeugung), aber ich will ihm gerne die Möglichkeit zur Stellungnahme geben. Deswegen habe ich ihn vorläufig - soll heißen, wenn alles gut geht, endgültig - wieder freigeschaltet.


Kellerkind

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