Verkehrsunfall mit fahrerflucht

Begonnen von rambo123, 19:31:22 Mi. 24.Oktober 2007

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rambo123

hei hatte da mal wieder nee frage.

mir wurde nachst bzw. morgens 3 uhr mein auto geschrottet (war geparkt) der ist da voll rein und hat mir ein totalschaden verpast und ist dann abgehauen!!!!! so naturlich polizei ect.

nachsten tag wieder auf die polizei (hatte hoffnung das sie den gefunden haben) war dem nicht so  :aggressiv> gut also los und die ganze gegen abgesucht

und nach paar stunden fand ich diesses auto das mir rein ist und sofort polizei angerufen die kammen und kontrollierten das und es stelte sich herraus das es das gesuchte auto ist(war ja eigendlich nich zu wiederlegen)

und damit fing das spiel erst richtig an !!!! X( der halter des wagens konte nicht gefahren sein laut aussage der polizei der hat ein alibie
der war zur der urzeit in der ausnüchterungszelle (klasse)
und er kann sich nicht erinnern wer gefahren ist (glaube eher der darf sich nicht erinnern)  

nagut nachdem ich mich offters mit dem seiner versicherung hatte (alijanz)die mich jedesmal aufs neue vertrostete bin ich zum anwalt(besser zu spät als nie)

nun lauft das spiel mit dem anwalt genauso wieter der wird nun auch nur vertrostet er solle warte die versicherung hat ihrem versicherungsnehmer nee frist gesetzt zu abgabe der unfall ursache ect.

nun meint mein anwalt das ich so wie das aussieht das ich wahrscheinlich auf meinem schaden sitzen bleibe da der fahrer nicht ermittelt werden kann.

nun meine frage kann das sein??
das unfallverursachende auto war doch versichert!!

zur info noch die alijanz hat mir aber gutachter geschickt und alles aufgenohmen.und das wars dann!!!!

unfall ist jetzt ca 2,5 monate her

Schrubberbude

Meines Erachtens müsste die Versicherung zahlen - schliesslich
ist das Auto versichert und nicht der Halter. Hat der Halter sich falsch
verhalten kann die Versicherung das Geld anschliessend von ihm
(oder ggf. Fahrzeugdieb) einfordern.

.... wäre aber nicht das erste Mal, wenn mich mein Rechtsverständnis trügt.



Gruss aus der Schrubberbude.
Regiert, überwacht und ausgebeutet vom legalisierten organisierten Verbrechen.

BakuRock

.......

ZitatStraßenverkehrsgesetz

II. Haftpflicht

§ 7 Haftung des Halters, Schwarzfahrt

 (1) Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers, der dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden, ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

 (2) Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn der Unfall durch höhere Gewalt verursacht wird.

 (3) Benutzt jemand das Fahrzeug ohne Wissen und Willen des Fahrzeughalters, so ist er anstelle des Halters zum Ersatz des Schadens verpflichtet; daneben bleibt der Halter zum Ersatz des Schadens verpflichtet, wenn die Benutzung des Fahrzeugs durch sein Verschulden ermöglicht worden ist. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Benutzer vom Fahrzeughalter für den Betrieb des Kraftfahrzeugs angestellt ist oder wenn ihm das Fahrzeug vom Halter überlassen worden ist. Die Sätze 1 und 2 sind auf die Benutzung eines Anhängers entsprechend anzuwenden.

Suche dir schnellstens einen neuen Anwalt - deiner scheint mit der Versicherung zu "kungeln"!!! Schreibe aber in den Abschiedsbrief an den Anwalt, dass du dir nach europaeischem Recht die Forderungen auf Schadensersatz ihm gegenueber (also dem Anwalt gegenueber) vorbehaelst.
---
Wenn eine Idee am Anfang nicht absurd klingt, gibt es für sie keine Hoffnung. .... A. Einstein

Eigentumsfragen stellen!

Wer sind FAUistas

flipper

ZitatOriginal von BakuRock

Suche dir schnellstens einen neuen Anwalt -

jo würd ich auch sagen und den alten erstmal nicht bezahlen, anwaltshaftung, der versäumt der staatsanwaltschaft genug druck zu machen und will kohle für nix.

und irgendne versicherung vom gegner musst du überhaupt ned anerkennen oder mit denen reden, der halter is verantwortlich weil er hat ja gesagt er weiss ned wer gefahren ist, greif den direkt mit haftungsklage an und zeig den noch dazu an wegen alkohol am steuer und verkehrsgefährdung, das gibt haufn bussgeld und punkte und lappen weg für den suffkopp.

wer mit alkohol fährt nimmt die tötung anderer verkehrsteilnehmer bewusst in kauf. null toleranz!
"Voting did not bring us further, so we're done voting" (The "Caprica Six" Cylon Model, BSG)

Carpe Noctem

ZitatOriginal von Straßenverkehrsgesetz
(3) Benutzt jemand das Fahrzeug ohne Wissen und Willen des Fahrzeughalters, so ist er anstelle des Halters zum Ersatz des Schadens verpflichtet; daneben bleibt der Halter zum Ersatz des Schadens verpflichtet, wenn die Benutzung des Fahrzeugs durch sein Verschulden ermöglicht worden ist.

Das bedeutet nichts anderes, als dass der Halter haftet. Immerhin hat er sein Auto nicht gestohlen gemeldet, sondern es irgendjemandem zugänglich gemacht. Auch wenn er sich nicht erinnern kann weil er sturzhageldicht in der Zelle genächtigt hat, gibt er zu dass er jemandem seine Zustimmung für die Fahrt gegeben hat, indem er keine Anzeige wegen Autodiebstahl erstattet.

Wie er das Problem im Innenverhältnis löst, d.h. den Fahrer seinerseits zur Haftung bringt, ist sein Problem. Die StA müsste zumindest wegen Unfallflucht ermitteln und ihn als Zeugen vorladen lassen. Ob er dann immer noch an Amnesie leidet oder nicht, wird sich dann herausstellen. Es ist aber normal, dass die KFZ-HP nicht zahlt, wenn man vorsätzlich Schaden anrichtet oder sich dabei strafbar macht.

Grüsse - CN
Art. 1 GG: "Die Menschenwürde steht unter Finanzierungsvorbehalt"

rambo123

erstmal danke

also zu Carpe Noctem

Original von Straßenverkehrsgesetz
(3) Benutzt jemand das Fahrzeug ohne Wissen und Willen des Fahrzeughalters, so ist er anstelle des Halters zum Ersatz des Schadens verpflichtet; daneben bleibt der Halter zum Ersatz des Schadens verpflichtet, wenn die Benutzung des Fahrzeugs durch sein Verschulden ermöglicht worden ist.

glaube genau das ist ja das problem  
soweit ich es mitbekommen habe hat der halter dem noch unbekanten fahrer den schlüssel übergeben(solte sich ein packchen taback aus dem auto nehmen) was dieser so wie mann sieht nicht getann hat.
das 2te problem es wird sich total in schweigen geschlossen!!

genau da sehe ich ja das problem da die versicherung den fahrer (genau wie die polizei) nicht ermitteln kann sieht sich die versicherung auch nicht dazu in der lage den schaden zu bezahlen.

damit hatte ich wieder ein problem da ich im dem fall zwar das verursachende auto kenne aber nicht wer gefahren ist kann ich logischer weise auch keinen haftbar machen.so das ich den schaden habe und sehen kann wie ich rum kommen :-(

ps:klar hat er dem fahrer den schlussel übergeben (unbekanter weise)wenn sie diesen wer weis doch noch ermittel heist das so wie ich das sehe noch lange nicht das ich den schaden bezahlt bekomme und dieser konte dann obendrauf noch behaupten das er den schlüssel verloren hat da dieser laut aussage des halter nicht mehr da ist.

kompliziert oder ?

rambo123

danke Schrubberbude

ich dachte das auch so !!

aber mann wird irgendwie wieder eines anderen belehrt.

rambo123

Original von Straßenverkehrsgesetz
(3) Benutzt jemand das Fahrzeug ohne Wissen und Willen des Fahrzeughalters, so ist er anstelle des Halters zum Ersatz des Schadens verpflichtet; daneben bleibt der Halter zum Ersatz des Schadens verpflichtet, wenn die Benutzung des Fahrzeugs durch sein Verschulden ermöglicht worden ist.


TRIEFT ABER IRGENDWIE NICHT ZU DA ER DEN SCHLÜSSEL JA WEITERGEGEBEN HAT ALSO WILLENLICH11


Das bedeutet nichts anderes, als dass der Halter haftet. Immerhin hat er sein Auto nicht gestohlen gemeldet, sondern es irgendjemandem zugänglich gemacht. Auch wenn er sich nicht erinnern kann weil er sturzhageldicht in der Zelle genächtigt hat, gibt er zu dass er jemandem seine Zustimmung für die Fahrt gegeben hat, indem er keine Anzeige wegen Autodiebstahl erstattet.

GLAUBE IST NEE AUSLEGUNGSSACHE ER HAT JA IM PRINZIP LAUT SEINER AUSSAGE NUR ERLAUBT DAS SICH DIESER JEMAND EINE PACKUNG TABACK AUS DEM AUTO HOLLE1

Wie er das Problem im Innenverhältnis löst, d.h. den Fahrer seinerseits zur Haftung bringt, ist sein Problem. Die StA müsste zumindest wegen Unfallflucht ermitteln und ihn als Zeugen vorladen lassen. Ob er dann immer noch an Amnesie leidet oder nicht, wird sich dann herausstellen. Es ist aber normal, dass die KFZ-HP nicht zahlt, wenn man vorsätzlich Schaden anrichtet oder sich dabei strafbar macht.

HMM SEHE ICH AUCH SO ABER DAS IST JA IM DEM SINN WIEDER WAS ANDERES DAMIT IST JA MEIN SCHADEN NICHT BEHOBEN:

TROTZDEM VIELEN DANK

rambo123

DANKE FLIPPER

jo würd ich auch sagen und den alten erstmal nicht bezahlen, anwaltshaftung, der versäumt der staatsanwaltschaft genug druck zu machen und will kohle für nix.

HM DARAUF WERDE ICH DEN NOCHMAL ANSPRECHEN!

und irgendne versicherung vom gegner musst du überhaupt ned anerkennen oder mit denen reden, der halter is verantwortlich weil er hat ja gesagt er weiss ned wer gefahren ist, greif den direkt mit haftungsklage an und zeig den noch dazu an wegen alkohol am steuer und verkehrsgefährdung, das gibt haufn bussgeld und punkte und lappen weg für den suffkopp.
NAJA DAS WIRD WOHL IM GENAUSO NACH HINTEN LOSGEHN SO WIE DER AUSSIEHT IST DAS MIT SICHERHEIT EIN HARZ 4 EMPFANGER UND DA IST DANN AUCH WIEDER NIX ZU HOLLEN.UND ER SASS JA ZUR UNFALLZEIT IN UNHAFT (AUSNÜCHTERUNGSZELLE)

wer mit alkohol fährt nimmt die tötung anderer verkehrsteilnehmer bewusst in kauf. null toleranz!

GEBE DIR DA ZU 1000% RECHT

GEBE DIE DA JA IRGENDWIE RECHT BIN ABER JETZT DOCH ÜBERRASCHT ???ICH MUSS MEINEN ANWALT SELBST BEZAHLEN???

WURDE MIR ANDERS ERZÄHLT: OH OH OH  :aggressiv>

BakuRock

ZitatBIN ABER JETZT DOCH ÜBERRASCHT ???ICH MUSS MEINEN ANWALT SELBST BEZAHLEN???

WURDE MIR ANDERS ERZÄHLT: OH OH OH

Moin :-)

also, wenn kein Fahrer zu ermitteln ist der Schuld hat und wenn der Halter nicht haftbar gemacht werden kann, weil er keinen hat fahren lassen (;-)) - dann hast du ja niemanden der die Haftung uebernimmt. Wenn das so ist, dann bist du deinem Anwalt gegenueber zur Zahlung verpflichtet - du hast ihn ja beauftragt. Da ist ein Vertrag zwischen dir und dem Anwalt zustande gekommen - und er hat seinen Teil erfuellt - ob ihr nun gewinnt oder verliert.........

Wenn eine Partei (Halter oder Fahrer oder beide) in Haftung genommen werden koennen, dann muessen sie auch deinen Anwalt bezahlen.

So ist das im Recht eben (manchmal) leider....

Ich druecke dir die Daumen .......  :tischkante>
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rambo123

lieben dank BakuRock

beruhigt mich wieder ein bisschen  :aggressiv>

BakuRock

Jo, manno - rambo123 - ist nicht boes gemeint, und vielleicht troestet dich die Tatsache, dass ich in aehnlicher Sache seit mehr als einem Jahr kaempfe, und deshalb die Frage so beantwortet habe, weil ich vor einem halben Jahr schon diesen Erkenntnisgewinn machen musste - ich habe ganz sicher keine Freude am Leid anderer.....

Aber - Recht haben bedeutet noch lange nicht - Recht zu bekommen - und kostenlos schon gar nicht...... Ich meine das ehrlich - Ich druecke dir die Daumen!

Ein Erkenntnisgewinn vielleicht noch, aus meiner Erfahrung: Gib nicht auf!!!
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flipper

1. anwaltshaftungsrecht: mandant darf durch ergebnis der anwaltsarbeit wirtschaftlich nicht schlechter gestelt sein.

2. halterhaftung gilt in diesem fall unbedingt, weil halter hat gewusst dass fahrer besoffen ist.

zu beiden siehe bgh.juris.de

fälle so darlegen, dass die nachteiligen bgh urteile nicht greifen.

schweigen egal, rambo, geh so vor wie ichs gesagt habe oder du gehst leer aus.
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RacingPaul

ich kann mich da BakuRock nur anschließen, habe ich selbst erlebt, dass mein eigener Anwalt mit der Allianz gemeinsame Sache gemacht hat und ich am Ende durch Parteiverrat von dem Socken verkauft wurde -

Hintergrund: Mein SUPER toller Anwalt war quasi Hausanwalt bei der Allianz (was ich hinterher erfuhr) und sollte mich gegen den Verein vertreten -

meine Fresse, am Ende hat der Knallfrosch das Mandat niedergelegt weil ich ihm auf die Pelle gerückt bin

Moral von der Geschicht: Traue keinem Anwalt nicht!!!!

rambo123

moin erstmal vielen dank fur eure antworten

hier mal kurz der aktuelle stand

war nochmal beim anwalt,zwischenzeitlich hat auch die versicherung al..
geantwortet

also der anwalt hat ja die versicherung nochmal angeschrieben und als antwort bekamm er das die versicherung noch auf akteneinsicht der polizei wartet damit das abschliessend bearbeitet werden kann.!!!

voll die hinhaltetaktig oder???


an RacingPaul hort sich gar nicht gut an bei deiner sache tut mir echt sehr leid !!!!  hoffe das es bei mir nicht so lauft.

rambo123

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(3) Benutzt jemand das Fahrzeug ohne Wissen und Willen des Fahrzeughalters, so ist er anstelle des Halters zum Ersatz des Schadens verpflichtet; daneben bleibt der Halter zum Ersatz des Schadens verpflichtet, wenn die Benutzung des Fahrzeugs durch sein Verschulden ermöglicht worden ist.


Das bedeutet nichts anderes, als dass der Halter haftet. Immerhin hat er sein Auto nicht gestohlen gemeldet, sondern es irgendjemandem zugänglich gemacht. Auch wenn er sich nicht erinnern kann weil er sturzhageldicht in der Zelle genächtigt hat, gibt er zu dass er jemandem seine Zustimmung für die Fahrt gegeben hat, indem er keine Anzeige wegen Autodiebstahl erstattet.

Wie er das Problem im Innenverhältnis löst, d.h. den Fahrer seinerseits zur Haftung bringt, ist sein Problem. Die StA müsste zumindest wegen Unfallflucht ermitteln und ihn als Zeugen vorladen lassen. Ob er dann immer noch an Amnesie leidet oder nicht, wird sich dann herausstellen. Es ist aber normal, dass die KFZ-HP nicht zahlt, wenn man vorsätzlich Schaden anrichtet oder sich dabei strafbar macht.

Grüsse - CN

moin Carpe Noctem  


so wie ich mitbekommen habe hat der besitzer jetzt nee anzeige gegen unbekannt erstattet.so wie es aussieht wird er nicht preisgeben wer gefahren ist.und jetzt???

Kater

in deinem 2. Beitrag hattest du geschrieben:

ZitatOriginal von rambo123
soweit ich es mitbekommen habe hat der halter dem noch unbekanten fahrer den schlüssel übergeben(solte sich ein packchen taback aus dem auto nehmen) was dieser so wie mann sieht nicht getann hat.

wenn das wirklich seine Aussage war, wird seine "Anzeige gegen Unbekannt" wenig Sinn machen...

flipper

ZitatOriginal von RacingPaul
ich selbst erlebt, dass mein eigener Anwalt mit der Allianz gemeinsame Sache gemacht hat und ich am Ende durch Parteiverrat von dem Socken verkauft wurde -
Hintergrund: Mein SUPER toller Anwalt war quasi Hausanwalt bei der Allianz (was ich hinterher erfuhr) und sollte mich gegen den Verein vertreten -

meine Fresse, am Ende hat der Knallfrosch das Mandat niedergelegt weil ich ihm auf die Pelle gerückt bin

- parteiverrat ist strafbar, hätteste den halt mit nem spezialisten für anwaltshaftungsrecht verfolgt

- einfach nicht bezahlen...  am besten sofort fristlos kündigen wenn sowas rauskommt :rolleyes:
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rambo123

neuer zwischenstsand

war heute mal wieder bei anwalt um nachzuhorren alles beim alten
es hangt zur zeit an der stadtsanwaltschaft die die akte noch nicht freigegeben hat. :-( und die versicherung macht solange nix bis sie diese eingesehen hat :-(

so hangt eins am dem anderen


bleibe aber dran gebe nicht auf werde euch auf dem laufenden halten

mfg vielen dank für die zahlreichen antworten

rambo123

hei leute

habe heute bescheid bekommen!!! von meinem anwalt.

die Alijanz hat (gehe mal von aus Akteneinsicht erhalten)
und nun meinem anwalt geschrieben das sie den schaden nun bezahlen. :cheer:

so hiernochmal herzlichen dank an alle die mir geholfen haben.!!!!! 8o3


mfg rambo123 :cheer:

BakuRock

Freu - mensch rambo123 - mal was gutes........

 :laola>

Aber, sag niemandem (Versicherung, Anwalt) Danke - das hat dir zugestanden und sie alle verdienen sich ne goldene Nese an solchen Geschichten.......
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legia


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