Carpe Noctem
Original von Straßenverkehrsgesetz
(3) Benutzt jemand das Fahrzeug ohne Wissen und Willen des Fahrzeughalters, so ist er anstelle des Halters zum Ersatz des Schadens verpflichtet; daneben bleibt der Halter zum Ersatz des Schadens verpflichtet, wenn die Benutzung des Fahrzeugs durch sein Verschulden ermöglicht worden ist.
Das bedeutet nichts anderes, als dass der Halter haftet. Immerhin hat er sein Auto nicht gestohlen gemeldet, sondern es irgendjemandem zugänglich gemacht. Auch wenn er sich nicht erinnern kann weil er sturzhageldicht in der Zelle genächtigt hat, gibt er zu dass er jemandem seine Zustimmung für die Fahrt gegeben hat, indem er keine Anzeige wegen Autodiebstahl erstattet.
Wie er das Problem im Innenverhältnis löst, d.h. den Fahrer seinerseits zur Haftung bringt, ist sein Problem. Die StA müsste zumindest wegen Unfallflucht ermitteln und ihn als Zeugen vorladen lassen. Ob er dann immer noch an Amnesie leidet oder nicht, wird sich dann herausstellen. Es ist aber normal, dass die KFZ-HP nicht zahlt, wenn man vorsätzlich Schaden anrichtet oder sich dabei strafbar macht.
Grüsse - CN
moin Carpe Noctem
so wie ich mitbekommen habe hat der besitzer jetzt nee anzeige gegen unbekannt erstattet.so wie es aussieht wird er nicht preisgeben wer gefahren ist.und jetzt???