Monitor: Zwangsverrentung für ältere Arbeitslose

Begonnen von Kater, 17:28:54 Do. 25.Oktober 2007

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schwarzrot

Auf den ersten blick sieht das nach etwas mehr menschlichkeit/weniger zwang aus.

Ist es aber nicht.

Auf den zweiten blick, versuchen sie nur wieder geld zu sparen: Bringt dem staat natürlich nix, wenn zwangsfrühverrentete wegen der dann folgenden rentenabzüge anschliessend 'grundsicherung' beantragen müssen.

Klar, dass sie sowas auf betroffene beschränken, bei denen sie ungestraft rente klauen können. ;)
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Ferenz

Zitat"§ 6 Hilfebedürftigkeit im Alter

Unbillig ist die Inanspruchnahme, wenn Leistungsberechtigte dadurch hilfebedürftig im Sinne der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch werden würden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn der Betrag in Höhe von 70 Prozent der bei Erreichen der Altersgrenze (§ 7a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch) zu erwartenden monatlichen Regelaltersrente niedriger ist als der zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Unbilligkeit maßgebende Bedarf der leistungsberechtigten Person nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch."

Somit sind diejenigen betroffenen prekären Rentner auch in Zukunft angeschissen, deren erwartbare Rente bei der Vergleichsprüfung voraussichtlich die nach meiner Ansicht nicht transparente willkürliche 70%-Hürde überschreitet und bei den zukünftigen Grusirentnern der notwendige Bedarf für HLU, KDU und KV/PV (egal ob pflichtversichert oder freiwillig zu höherem Tarif versichert) dennoch nicht zu 100 % gedeckt sein wird . Das führt mit Sicherheit wegen zu erwartender Ermessensfehler und Unverhältnismäßigket der Jobcenterentscheidungen zu einer großen Anzahl von Rechtsstreiten bis zum BSG. Rechtsklarheit stelle ich mir anders vor...


dagobert

Zitat von: schwarzrot am 13:51:22 Mo. 19.September 2016Klar, dass sie sowas auf betroffene beschränken, bei denen sie ungestraft rente klauen können. ;)
+
Zitat von: Ferenz am 17:23:20 Mo. 19.September 2016
Somit sind diejenigen betroffenen prekären Rentner auch in Zukunft angeschissen, deren erwartbare Rente bei der Vergleichsprüfung voraussichtlich die nach meiner Ansicht nicht transparente willkürliche 70%-Hürde überschreitet
... die in wenigen Jahren ohnehin die absolute Ausnahme sein werden.

Zitat von: Ferenz am 17:23:20 Mo. 19.September 2016Das führt mit Sicherheit wegen zu erwartender Ermessensfehler und Unverhältnismäßigket der Jobcenterentscheidungen zu einer großen Anzahl von Rechtsstreiten bis zum BSG.
Davon ist auszugehen.
Abgesehen von der 70%-Grenze ist auch die Prognose für die Rente ein äußerst fehleranfälliges Teil.
Die DRV rechnet dabei mit dem Durchschnitt der Rentenpunkte, die in den letzten fünf Jahren erworben wurden. Das wird einfach bis zum Renteneintrittsalter fortgeschrieben.
Ist jetzt ein Zwangsverrentungskandidat schon seit fünf Jahren (oder länger) in Hartz IV, dürfte die DRV-Prognose in etwa stimmen.
Hat er jedoch bis vor etwa zwei Jahren noch voll gearbeitet und entsprechend in die Rentenkasse eingezahlt, rechnet die DRV mit zu hohen Werten mit der Folge, dass auch das JC falsch rechnet.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dagobert

Zitat,,Rente mit 63" – die einen wollen, die anderen müssen, aber auch nicht alle. Die ,,halbierte" Zwangsverrentung von Hartz IVEmpfängern als Beispiel für eine verirrte Sozialpolitik

Mehr als nur irritierend: Die Diskussion über ein immer höheres gesetzliches Renteneintrittsalter wird munter vorangetrieben, die vorübergehende ,,Rente mit 63" wird gebrandmarkt, aber für bestimmte Hartz IV-Empfänger soll die auf Dauer und per Zwang verlangt werden

[...]
Die geplante ,,Flexi-Rente" erscheint an dieser Stelle als ein ,,vergiftetes Geschenk" an die Betroffenen. Wenn sie denn von ihrer Rente nicht leben können, dann können sie sich ja aufstockend dem Arbeitsmarkt flexibel zur Verfügung stellen und hinzuverdienen. Und das als ,,Tipp" für Menschen, von denen viele bis zu ihrer Zwangsverrentung haben lernen müssen, dass der Arbeitsmarkt sie nicht mehr will, denen die Jobcenter keine Angebote mehr haben machen können.

http://stefan-sell.com/Sozialpolitik2016-20.pdf
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dagobert

2. Neue Unbilligkeitsverordnung bei Zwangsverrentung veröffentlicht

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Der neu aufgenommene Punkt zur Unbilligkeitsverordnung bei Zwangsverrentung ist jetzt im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.

BGBl. I, 2016, Nr. 47, Seite 2210. Hier: http://tinyurl.com/j6ornae

Inkrafttreten: 1.1.2017

Kurzinhalt:

Wenn bei regulärem Renteneintrittsalter 70 Prozent der zu erwartenden Regelaltersrente im Zeitpunkt der Entscheidung über die Zwangsverrentung niedriger sind als der bestehende ALG II-Bedarf



Quelle: Thome-Newsletter vom 17.10.16
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

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