Bundesarbeitsgericht: Anspruch auf Schmerzensgeld bei Mobbing

Begonnen von Kater, 13:55:19 Fr. 26.Oktober 2007

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Kater

ZitatAnspruch auf Schmerzensgeld bei Mobbing

Erfurt (AP) Ein Arbeitnehmer, der von seinem Vorgesetzten gemobbt wird und erkrankt, hat Anspruch auf Schmerzensgeld und gegebenenfalls auch auf eine Versetzung. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt hervor. Die Versetzung auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz kann der Betroffene vom Arbeitgeber aber nur verlangen, wenn eine solche Stelle im Betrieb vorhanden ist.

Im vorliegenden Fall war der Oberarzt der neurochirurgischen Abteilung eines Krankenhauses vom Chefarzt gemobbt worden. Daraufhin entwickelte sich bei dem Oberarzt eine psychische Erkrankung, an der er mit Unterbrechungen seit November 2003 leidet. Die Erfurter Richter erklärten, der Chefarzt habe die Erkrankung des Oberarztes schuldhaft herbeigeführt. Das Schmerzensgeld müsse die betroffene Klinik zahlen, da der Chefarzt ihr «Erfüllungsgehilfe» sei. Weiter gehende Forderungen des Oberarztes lehnte das Gericht ab. So könne der Oberarzt beispielsweise nicht die Entlassung des Chefarztes fordern.

(Aktenzeichen: Bundesarbeitsgericht 8 AZR 593/06)

http://de.news.yahoo.com/ap/20071026/tde-anspruch-auf-schmerzensgeld-bei-mobb-3fc80be_1.html

Schraubenwelle

Und was ist wenn solch eine Stelle nicht vorhanden im Betrieb ist ?
Na klar ...es Winkt die Arbeitslosigkeit.
Und Mobbing must du als geschädigter immer beweisen...und das ist verdammt schwer.

dagmar

Auch ich denke, dass das nahezu nicht möglich ist, Mobbingabsicht zu beweisen. Ich kann per Mail belegen, dass für viele Dinge ich verantwortlich gemacht werde, selbst wenn ich gerade Urlaub habe - dass grundsätzlich ich dienenige bin, die bei Problemen rund gemacht wird. Da ich aber in der Verwaltung bin heisst es am Schluß, das war Zufall und ist nicht auf mich persönlich gemünzt.... bingo.... und das könnte ja sein ....

Die folgende Abmahnung, die bereits beim Rechtsanwalt ist, nein, die ist kein Mobbing. Die Versetzung, die geplant ist mit 50 km Entfernung, das sind dienstliche Belange. Ein Betriebsrat, der mir quasi die Kündigung und die dazugehörigen Konditionen verspricht, diese aber nicht schriftlich artikulieren will, weil ja nur der Chef in einem persönlichen Gespräch (aber bitte ohne RA, die kosten nur Geld ;-) klären will, das ist kein Mobbing oder mürbe machen, das ist einfach nur der Charakter von Verhandlungen.

Ich denke auch, auf der Basis von Mobbing einen Prozeß gewinnen zu wollen ist recht schwer, nahezu unmöglich...

Davon mal abgesehen, ich hatte Probleme mit dem Oberboss, wüsste nicht, dass die Leute in meinem Umfeld Probleme mit mir gehabt hätten, wer bitte schön geht den Oberboß an und riskiert selbiges.....

Schön, dass per Gesetz das Thema Mobbing verbal angefasst wird, bis zur machbaren Umsetzung dürfte es jedoch noch ein paar Rentengenerationen dauern.

Lieben Gruß von Dagmar

macdet

ZitatOriginal von dagmar
Auch ich denke, dass das nahezu nicht möglich ist, Mobbingabsicht zu beweisen. Ich kann per Mail belegen, dass für viele Dinge ich verantwortlich gemacht werde, selbst wenn ich gerade Urlaub habe - dass grundsätzlich ich dienenige bin, die bei

ist leider immer wieder der fall. leugnen, verfälschen...

ohne öffentlichkeit hat das keinen sinn!

einzelheiten zum urteil unter:
http://forum.mobbing-gegner.de/urteile-f3.html

lest doch bitte auch mal http://mobbing-gegner.de/planet/

macdet
-- hartz iv muss  man sich leisten können -- :aggressiv>


macdet

http://forum.mobbing-gegner.de/search.php?search_author=Tom

nicht nur das seine Beträge Erwähnung in der FAZ finden, auch Anwälte wundern sich mittlerweile hinter verdeckter Hand woher das alles .... hat?

peppess

da gab es mal einen fall. ein mobbingopfer hatte ein betrieliches tagebuch geführt, über monate. damit ging er zum gerichtshof und hatte erfolg.

macdet

http://tinyurl.com/36muec

Wahnsinn, und Nochmals Wahnsinn!

Das muss ein Ende haben!

n den letzten Tagen ist dem Autor aufgefallen, dass es eine ganze Anzahl von Beschwerden und äußerst negativen Berichten über einen Helmut Naujocks gibt, der in in Duisburg eine Anwaltskanzlei betreibt und ausschließlich Arbeitgeber vertritt. Helmut Naujocks verkauft ein Buch "Kündigung von Unkündbaren", welches man für eine Art "Mobbing-Baukasten

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