Interne Stellenausschreibung

Begonnen von klaus72, 13:26:53 Do. 08.November 2007

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

klaus72

Habe mehrere interne Stellenausschreibungen von der Stadt durch eine dritte Person erhalten. Auf mehrere Stellenanzeigen habe ich mich beworben.
Hatte mal seit mehreren Wochen keine Rückmeldung vom Personalamt erhalten. Habe aktuelle Stellenausschreibung erneut erhalten, und die Bewerbungsmappe dort persönlich abgegeben.

Habe festgestellt, dass in der Kommune sehr viele freie Stellen zu besetzen hat. Diese freie Stellen werden nur an die stadtinterne Mitarbeiter besetzt.

Das Rathaus verteilte die interne Stellenausschreibungen an die Stadtsparkasse, Altenheime, Stadttheater und Stadtwerken.

Meine Frage ist:
Ist rechtlich erlaubt, die Bewerber aus den externen Bereich im vornherein bei der Stellenvergabe auszuschließen ?
Laut Aussage des Personalamtes ist, dass die Stellen für die externen Bewerber seit 4-5 Jahren nicht mehr zu besetzen sind.

Herrscht hier wieder die Selektion wie im dritten Reich ?

RacingPaul

Hi, ich persönlich finden Deinen Vergleich, sagen wir mal echt beschissen

und zwar deshalb, weil die die Selektion der Juden und alles damit verbundene Leid mit Sicherheit NICHT zu vergleichen ist mit der Selektion wer nun ein Jobangebot bekommt oder nicht

Einfach mal das Gehirn einschalten....

Schrubberbude

Nach meinen Erfahrungen in der Industrie sind interne Stellenausschreibungen
schon besetzt, bevor sie zum Aushang gelangen. Offene Stellen sind immer gut
für interne Kungelgeschäfte.


Gruss aus der Schrubberbude.
Regiert, überwacht und ausgebeutet vom legalisierten organisierten Verbrechen.

deutscher Michel

Bleibt sozusagen alles in der Familie.

Grüße ins Michelland
"Unsichtbar macht sich die Dummheit
indem sie massenhaft auftritt"

Bertolt Brecht

Ziggy

ZitatOriginal von Schrubberbude
Nach meinen Erfahrungen in der Industrie sind interne Stellenausschreibungen schon besetzt, bevor sie zum Aushang gelangen. Offene Stellen sind immer gut für interne Kungelgeschäfte.
Jein ... Ersteres ist sicher wahr, das letzte würde ich so nicht sagen. Ich kenne persönlich den Fall einer internen Ausschreibung, wofür es einen höchst qualifizierten Kollegen gab. Trotzdem musste laut Vorschrift eine Ausschreibung gemacht werden. Lustigerweise war die dann so messerscharf formuliert, daß sie wie angegossen auf den Kollegen passte, der den Job dann auch völlig zu Recht bekam. Sicher ist das auch ein bißchen Kungelei, aber eine passendere Umschreibung wäre m.E.: Typisch bürokratischer Schwachsinn.

Grüße, Ziggy
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

Sung

Ich finde es mittlerweile echt fair, wenn in der Stellenausschreibung steht: "Der/die bisherige Stelleninhaber/in bewirbt sich auch auf die Stelle." Heißt im Klartext, dass man sich die Bewerbung schenken kann, weil eh klar ist, wer die Stelle kriegt. Leider kommt diese Ehrlichkeit viel zu selten vor. Ich will gar nicht wissen, wie viele teure, von vorneherein sinnlose Bewerbungen ich dieses Jahr rausgeschickt habe.

  • Chefduzen Spendenbutton