Sammelthread: Polizeibrutalität in D

Begonnen von mlawrenz, 23:42:00 So. 16.Dezember 2007

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mlawrenz

Freiheitsberaubung, Körperverletzung
Alfred Bomanns 16.12.2007 18:33

Ein Polizeimeister vom Polizeipräsidium Oberhausen, der außer Dienst war, griff mich an und warf mich zu Boden. Die Staatsanwaltschaft Duisburg und die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf versuchten diesen Angriff in eine Jedermann-Festnahme umzumünzen.
Angriff des Polizeimeisters Patrick H. gegen mich
Polizeipräsidium Oberhausen
Polizeipräsidentin Heide Flachskampf-Hagemann bleibt gleichgültig
Staatsanwaltschaft Duisburg bleibt gleichgültig
Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf bleibt gleichgültig

Am 17.11.2006 wollte mich Patrick H. vor seiner Wohnung in Oberhausen widerrechtlich festhalten. H. ist Polizeimeister in Oberhausen, war aber zu dem Zeitpunkt außer Dienst. Er warf mir vor, seinen Privatwagen betrachtet zu haben. H. wollte deswegen meine Personalien feststellen lassen. Ich stand neben meinem PKW und wollte abfahren. Ich nannte H. meinen Namen und erklärte ihm, daß mir nichts vorzuwerfen sei. Ich wolle losfahren. Er könne sich auch gerne mein Kennzeichen notieren.

Als ich meine Fahrertür öffnen wollte, warf mich H. auf den Boden. Als ich mich wieder hochgekämpft hatte, eilte ihm sein Nachbar Martin G. zur Hilfe. Beide hielten mich fest und preßten mich auf meine eigene Motorhaube. Ich erlitt Prellungen am Thorax, am Oberarm und an den Knien, festgestellt am selben Nachmittag durch die St.-Clemens-Hospitale Sterkrade.Die herbeigerufenen Polizeibeamten stellten sich sofort auf die Seite ihres Kollegen H. Ich wurde als Angreifer betrachtet und H. als Geschädigter. Mit H. gingen die Beamten zu seinem PKW und machten dort prompt eine Beule und zwei Kratzer ausfindig, die ich dort angebracht haben sollte (ohne Werkzeug!). Mit dieser Unterstellung sollte also meine "Festnahme" gerechtfertigt werden.

Ein Polizeiwagen fuhr mit Blaulicht und Martinshorn vor. Er war besetzt mit Polizeikommissar Klaus O. und dem Polizeikommissar zur Anstellung P. Ich verschaffte mir Gehör und versuchte die Situation zu klären, indem ich den richtigen Polizeibeamten laut und deutlich sagte: "Ich bin der Geschädigte. Ich wurde von diesen beiden Männern widerrechtlich festgehalten. Ich erstatte Anzeige."

Die Polizeibeamten legten mir Handschellen an und ließen Patrick H. und Martin G. frei herumlaufen. Sie durchsuchten mein Auto, fanden aber nichts Interessantes. Ferner erhielt ich einen Platzverweis. Gegen all diese Repressalien legte ich später bei Polizeipräsidentin Heide Flachskampf-Hagemann Widerspruch ein. Sie entschied aber nicht über meinen Widerspruch, sondern verwies mich auf eine "Fortsetzungsfeststellungsklage" vor dem Verwaltungsgericht. Ihre Antwort zögerte sie so lange hinaus, bis die Frist für meine Fortsetzungsfeststellungsklage abgelaufen war.

H. und die Staatsanwaltschaft Duisburg (Leiter: Manfred Claßen) stellten später den Angriff gegen mich als Jedermann-Festnahme nach § 127 StPO dar. H. will geglaubt haben, ich hätte an seinem Auto etwas "beschädigt oder manipuliert".

H.'s Auto stand genau vor dem Schaufenster einer Bäckerei. Die Verkäuferin B. hatte alles im Blickfeld. Sie erklärte den Polizeibeamten sofort an Ort und Stelle, daß ich H.'s Auto überhaupt nicht angerührt hatte. Trotzdem zeigte mich Polizeikommissar Klaus O. hinterher wegen Sachbeschädigung an! Meine mündlich geäußerte Strafanzeige gegen Patrick H. und Martin G. (s. o.) nahm er dagegen nicht zur Kenntnis. Die Staatsanwaltschaft zeigte Klaus O. später wegen Strafvereitelung im Amt an; dieses Verfahren wurde aber eingestellt.

Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Duisburg hat H. schon des öfteren Sachbeschädigungen an seinem PKW zur Anzeige gebracht. Wenn das so ist, müßte er den Zustand seiner Karosserie ganz genau kennen. Man darf sich fragen, warum H. bei den Polizeibeamten angab, die Beule sei frisch, wenn sie doch nachweislich nicht von mir angebracht wurde (Zeugnis der Bäckerin) und schon vorher vorhanden gewesen sein muß.

Und obwohl H. weder verletzt noch als Amtsperson im Dienst war, zeigte mich Polizeikommissar Klaus O. wegen "Körperverletzung" und Widerstands gegen "Vollstreckungsbeamte" an. Wohlgemerkt: H. und G. hielten mich fest, obwohl ich keine Straftat begangen hatte. Das gibt heute sogar die Staatsanwaltschaft Duisburg zu.
Der Polizist, Dein Freund und Helfer?
Oder eher: der Polizist, der Helfer seiner Freunde?

Ich erstattete bei der Staatsanwaltschaft Duisburg Strafanzeige gegen H. und G. wegen Freiheitsberaubung, Körperverletzung und unterlassener Hilfeleistung. Oberstaatsanwalt Harden stellte das Verfahren ein (AZ: 147 Js 21/07). Er behauptet, H. habe mich festhalten dürfen, auch wenn ich objektiv keine Straftat begangen habe. Frau Böing und Oberstaatsanwalt Ludwig von der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf bestätigten das (AZ: 4 Zs 634/07).

Ebenso wurde das gegen mich gerichtete Verfahren wegen Widerstands gegen "Vollstreckungsbeamte" eingestellt, allerdings nicht deshalb, weil ich mich nicht strafbar gemacht habe (was die Wahrheit ist), sondern wegen angeblich vorhandener "geringer Schuld" gemäß § 153 (1) StPO (AZ: 147 Js 11/07). Im Wiederholungsfalle könne ich nicht mit einer Einstellung rechnen, versuchte mich Staatsanwältin Herber-Mittler (Staatsanwaltschaft Duisburg) zu ermahnen. Dem widersprach ich und teilte mit, daß ich mir nichts vorzuwerfen habe und mich jederzeit wieder genauso verhalten würde. Ich beantragte, zwecks gerichtlicher Klärung die öffentliche Klage gegen mich zu erheben. Das wurde mir aber verwehrt. Offensichtlich haben weder die Staatsanwaltschaft Duisburg noch die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf Interesse daran, daß die Sache einem unabhängigen Richter vorgetragen wird. Sie ziehen es vor, daß die Staatsanwaltschaft Duisburg mich weiterhin mit ihrer voreingenommenen Bewertung belasten kann.

Die Staatsanwaltschaft Duisburg und die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf wollen die Sache nicht aus ihrem Macht- und Einflußbereich herausgeben. Wenn gegen mich Anklage erhoben würde, dann würde ich freigesprochen, und daraus würde folgen, daß der Polizeimeister H. und sein Nachbar G. mich zu Unrecht festgehalten haben. Das darf auf keinen Fall geschehen, und deshalb weigern sich die Staatsanwaltschaft und die Generalstaatsanwaltschaft, gegen mich Anklage zu erheben.
Polizeimeister Patrick H. erfand einen Schlag gegen seine Schulter

Der Polizeimeister H. gab gegenüber den uniformierten Beamten an, ich hätte ihm mit dem rechten Arm einen schmerzhaften Schlag gegen seine linke Schulter versetzt. Aufgrund dieser Angabe ermittelten Staatsanwaltschaft und Polizei gegen mich wegen Körperverletzung. Diesen Schlag habe ich allerdings niemals ausgeführt. Ich zeigte H. wegen falscher Verdächtigung an. Daraufhin wurde der Zeuge G. vernommen. Im Schreiben der Staatsanwaltschaft Duisburg vom 17.10.2007 steht:

"Der Zeuge G. hat angegeben, daß er gesehen habe, wie zwei Personen auf der Motorhaube eines roten Vans rangelten, als er hinzugekommen sei. Er habe aber nicht mitbekommen, ob Sie den Beschuldigten eventuell zuvor im Schulterbereich geschlagen hätten."

G. weiß absolut nichts von einem Schlag gegen die Schulter des Polizeimeisters H. und kann sich offenbar nur vorstellen, daß dieser Schlag vor seinem Eintreffen erfolgt sein könnte.

Im Einsatzbericht der Polizei, den der Polizeikommissar O. noch am selben Tag aufgrund der Angaben des Polizeimeisters H. verfaßt hat, steht dagegen ein ganz anderer Ablauf. H. wird in dem nachfolgenden Textauszug als der Geschädigte bezeichnet, ich spiele die Rolle des Beschuldigten:

"Der Zeuge G. wurde auf den Sachverhalt aufmerksam und eilte dem Geschädigten zur Hilfe. Beide versuchten den Beschuldigten in Höhe der ...straße 10 festzuhalten. Hierbei gab der Geschädigte erneut an, daß er Polizeibeamter sei. Der Beschuldigte könne auch seinen Dienstausweis sehen. Dieser erwiderte mit den Worten: 'Ich weiß, daß du ein Polizist bist. Du hast ja mehr als 20 Verfahren anhängig.' BEI DIESEN WORTEN schlug der Beschuldigte dem Geschädigten mit dem rechten Arm auf die linke Schulter. Dies war nach Angaben des Geschädigten schmerzhaft."

Der Polizeimeister H. hat hier sehr genaue Angaben über die zeitliche Abfolge gemacht: Zunächst eilte ihm der Zeuge G. "zur Hilfe", dann folgte ein Wortwechsel, und schließlich ("bei diesen Worten") soll ich ihm mit dem rechten Arm auf die linke Schulter geschlagen haben. Danach wäre der Schlag also im Beisein des Zeugen G. erfolgt, während dieser dem Polizeimeister half, mich festzuhalten.

Dies steht im Widerspruch zur oben angeführten Aussage des Zeugen G., der von diesem Schlag nicht das Geringste bemerkt hat. Damit ist erwiesen, daß der Polizeimeister Patrick H. den Schlag gegen seine Schulter frei erfunden hat. H. wollte mich für etwas bestrafen lassen, was ich nicht getan habe.

Ich habe Polizeipräsidentin Heide Flachskampf-Hagemann bereits unterrichtet, daß ihr Polizeimeister Patrick H. falsche Angaben gemacht hat, um ein strafrechtliches Verfahren gegen mich einzuleiten. Auf mein Schreiben vom 31.10.2007 (siehe hier, S. 6) zeigte die Polizeipräsidentin keine Regung. Man muß sich vor Augen führen, daß der Polizeimeister H., der nachweislich falsche Angaben machte (s. o.), im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit als Zeuge an Gerichtsverfahren teilnehmen und Bürger belasten darf!
Verzeichnis der Beteiligten

Oberstaatsanwalt Bronny, Klaus, Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf: Er behauptet, ich hätte mich strafbar gemacht, indem ich mich gegen Patrick H. zur Wehr setzte. Ich beantragte, gegen mich Klage zu erheben, damit ich einen Freispruch erlangen kann, aber Oberstaatsanwalt Bronny vereitelte eine gerichtliche Klärung.

Polizeipräsidentin Flachskampf-Hagemann, Heide, Polizeipräsidium Oberhausen: Sie ist die Dienstherrin des Polizeimeisters Patrick H. und hat sich bisher (wie üblich) überhaupt nicht geäußert.

Oberstaatsanwalt Harden, Staatsanwaltschaft Duisburg: Er stellte die Verfahren gegen Polizeimeister Patrick H. und seinen Nachbarn Martin G. ein. Er behauptet, Patrick H. und Martin G. hätten mich festhalten und auf den Boden schmettern dürfen, obwohl ich keine Straftat begangen hatte.

Staatsanwältin Herber-Mittler, Staatsanwaltschaft Duisburg: Sie behauptet, ich hätte mich strafbar gemacht, indem ich mich gegen Patrick H. zur Wehr setzte.

Oberstaatsanwalt Ludwig, Jürgen, Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf: Er behauptet, ich hätte mich strafbar gemacht, indem ich mich gegen Patrick H. zur Wehr setzte. Ich beantragte, gegen mich Klage zu erheben, damit ich einen Freispruch erlangen kann, aber Oberstaatsanwalt Ludwig vereitelte eine gerichtliche Klärung.

Oberstaatsanwalt Seither, Wolfgang, Staatsanwaltschaft Duisburg: Er eröffnete gegen mich ein Strafverfahren wegen angeblicher Falscher Verdächtigung und stellte mir einen Strafbefehl in Aussicht.

Oberstaatsanwalt Stahl, Axel, Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf: Er stellte das Verfahren wegen Strafvereitelung gegen Polizeikommissar O. ein. Polizeikommissar O. hatte meine mündliche Strafanzeige gegen Patrick H. und Martin G. nicht weitergeleitet. Oberstaatsanwalt Stahl weigert sich, die Zeugen zu vernehmen. Er will die Wahrheit nicht ans Licht bringen.

http://de.indymedia.org/2007/12/202919.shtml
"Es herrscht Klassenkrieg, richtig, aber es ist meine Klasse, die Reichen, die Krieg führt und wir sind dabei zu gewinnen'"
Warren Buffet, zweitreichster Mann der Welt


Nikita

Von Fefes Blog:
ZitatDie Polizei, dein Freund und Helfer: Die Polizei soll eine Frau nachts bei Gewitter und im Dunkeln im Wald ausgesetzt haben. Sie war gerufen worden, weil die Frau sich im Krankenhaus gegen eine Behandlung körperlich gewehrt hat. Der Arzt rief dann die Polizei, um die Frau aus dem Krankenhaus rauszuschmeißen. Die Polizei kam dann und soll sie unter den oben beschriebenen Umständen im Wald ausgesetzt haben.

    Bei Gewitter und im Dunkeln sei die Frau durch den Wald geirrt. Sie sei immer wieder gestürzt und habe sich Verletzungen zugezogen, berichtete sie später einem Vertrauten, der sich mit dem Fall an "Freie Presse" wandte.

Krasse Nummer.

Update: Das scheint gar nicht mal ein Einzelfall zu sein mit dem Aussetzen. WTF?! (Danke, Gerry)

Nikita

ZitatDie Polizei, dein Freund und Helfer: Bayerischer Polizist schlägt 15jährigem Jungen die Zähne ein.

    Ein leitender Polizeibeamter habe den mit Handschellen gefesselten Buben am Kragen und an den Haaren gepackt und seinen Kopf gegen die Wand geschlagen. ,,Mindestens fünf Mal", berichtet sie – immer noch mitgenommen.

Also das ist ja wohl ein klarer Fall von Selbstverteidigung!1!! (Achtung: mit unappetitlichem Foto des Opfers) (Danke, Bodo)

Nikita

ZitatDie Polizei, dein Freund und Helfer: Polizist lässt bei Hausdurchsuchung Bargeld mitgehen. Ich wusste ja, dass Polizisten nicht so opulent entlohnt werden wie sagen wir mal Politiker, aber das geht doch zu weit. (Danke, Achim)

Nikita



cyberactivist

http://www.merkur-online.de/nachrichten/bayern/zaehne-eingeschlagen-15-jaehriger-polizist-verpruegelt-meta-1415640.html?popup=true

Zitat    Artikel publiziert am:
    Datum: 28.09.2011 - 13.44 Uhr
    Quelle: http://www.merkur-online.de/nachrichten/bayern/zaehne-eingeschlagen-15-jaehriger-polizist-verpruegelt-meta-1415640.html

Zähne eingeschlagen: 15-Jähriger von Polizist verprügelt?

Rosenheim - Wo hört bei Polizei-Einsätzen entschlossenes Zupacken auf, wo fängt die Brutalität an? Eine Mutter aus Rosenheim erhebt schwere Vorwürfe. Ein leitender Beamter soll ihren Buben (15) übel zugerichtet haben.



© fkn

Mit kaputten Zähnen und blutverschmiert kam der 15-Jährige aus der Rosenheimer Wache.

Fassungslos sitzt Petra K. vor den Bildern, die ihren Sohn Hans (Namen geändert) so zeigen, wie er am 3. September während des Rosenheimer Herbstfestes aus der Wiesn-Wache kam. ,,Es ist eine unglaubliche Geschichte", sagt sie. ,,Wenn ich es nicht mit eigenen Augen gesehen hätte, würde ich meinem Sohn das niemals glauben." Ein leitender Polizeibeamter habe den mit Handschellen gefesselten Buben am Kragen und an den Haaren gepackt und seinen Kopf gegen die Wand geschlagen. ,,Mindestens fünf Mal", berichtet sie – immer noch mitgenommen. Petra K. hat Anzeige wegen Körperverletzung erstattet.

Das Polizeipräsidium Oberbayern Süd erklärte auf Anfrage des ,,Oberbayerischen Volksblatts", zu laufenden Verfahren gebe es keine Stellungnahme. Ein Sprecher bestätigte aber den Eingang der Anzeige und, dass die Staatsanwaltschaft Traunstein und Beamte der Miesbacher Polizei ermitteln. Heute kommt ein Kripo-Beamter aus München nach Rosenheim, um Hans K. – er trägt seit Wochen eine Schiene im Mund, um die lockeren Zähne zu retten – zu befragen.

Dass die Mutter und bis zu sechs weitere Zeugen sehen, wie die Polizei mit dem Hauptschüler umspringt, ist reiner Zufall. Um 22 Uhr wollen sie sich mit dem Buben am Glückshafen vor der Wiesn-Wache treffen, um gemeinsam nach Hause zu gehen. Kurz zuvor ist es in der Nähe zu einer Keilerei gekommen. Ein Mann (25) soll drei Minderjährige, darunter Hans K., angepöbelt haben. Der 15-Jährige, ein Leichtgewicht von 54 Kilo, hat wohl einen Schubser abbekommen, woraufhin ein Spezl von Hans K. dem 25-Jährigen einen Schlag ins Gesicht verpasst. Augenblicke später wird Hans K. von einem uniformierten Polizeibeamten überwältigt, auf den Boden gedrückt und mit Handschellen gefesselt. Der 25-Jährige erklärt angeblich, dass Hans K. gar nicht zugeschlagen hat – trotzdem führt der Polizist den 15-Jährigen ab. Es geht zur Wiesn-Wache.

Dort hinein sei ihr Sohn von dem Polizeibeamten mehr getreten als geführt worden, so die Mutter. Der 15-Jährige habe keinerlei Widerstand geleistet, jeden Tritt mit dem Knie nur ironisch mit einem ,,Danke" quittiert. Und: Er sei zu diesem Zeitpunkt völlig unverletzt gewesen. Das hätten ihre sechs Verwandten und Bekannten sowie eine Handvoll Polizisten gesehen.

Petra K. versucht sofort, in die Wache zu kommen, aber andere Polizisten versperren ihr den Weg, beruhigen sie mit Sätzen wie ,,Ihr Sohn wird nur als Zeuge befragt". Diese Beamten seien ,,sehr nett" gewesen, erklärt sie. Aber die Schmerzensschreie ihres Sohnes seien bis draußen zu hören gewesen. Als ein Zivilbeamter die Wache verlässt, stellt ihre Begleiterin den Fuß in die Tür – und schon sind die Frauen drin.

,,Wie im Film" habe der Polizist in Uniform den Kopf des gefesselten Buben gegen die Wand geschlagen, erklären sie. ,,Ich hab geschrien, ein paar Sekunden später hat er endlich aufgehört", sagt die Mutter. Sie fragt vergeblich nach dem Namen und der Dienstnummer des Beamten. Erst um 23.30 Uhr schiebt ihr ein anderer Polizist einen Zettel mit dem Namen eines Vorgesetzten zu.

Obwohl er schwer verletzt ist, wird Hans K. nach Angaben der Mutter bis 23.30 Uhr in Handschellen festgehalten – erst auf der Wache, dann im 100 Meter entfernten Präsidiumsgebäude. Der Grund: Beamtenbeleidigung. Dass der 15-Jährige den Polizisten beschimpft hat, streiten Mutter und Sohn – er hatte eine Mass Bier getrunken, die Blutentnahme ergab den Wert von 1,1 Promille – auch gar nicht ab: ,,Aber erst, nachdem er so schwer misshandelt wurde."

Gegen Mitternacht werden die Platzwunden an der Lippe im Rosenheimer Klinikum genäht. Ein Schneidezahn ist abgebrochen und steht schief, der Zahnarzt wird später feststellen, dass oben und unten mehrere Zähne locker sind. Eine Schiene soll retten, was noch zu retten ist. Beim Schulstart elf Tage später bleibt der Stuhl des Achtklässlers frei. Er ist noch krank geschrieben.

Ihr Sohn habe noch nie etwas ausgefressen oder Ärger mit der Polizei gehabt, beteuert die Rosenheimerin. Sie hat sich einen Anwalt genommen. Möglicherweise gibt es ein zivilrechtliches Nachspiel. Eines ist klar: Ist der 15-jährige Bub unversehrt in die Wache geführt worden und mit eingeschlagenen Zähnen wieder herausgekommen, ist die Polizei in großer Erklärungsnot.

Erst am Wochenende hatte eine Familie schwere Vorwürfe gegen die Rosenheimer Polizei erhoben. Bei einem zivilen Einsatz hätten die Beamten unschuldige Personen erheblich verletzt.

Ludwig Simeth
Nur Exhibitionisten haben nichts zu verbergen.

Rudolf Rocker

Sorry, aber irgendwie fällt mir dazu nur folgedes ein: >:(



Slime - Bullenschweine

zubloed

Von Fefes Blog:

Zitat[size=10pt]Wenn man in den Akten der Polizei Rosenheim nach Verletzungen bei Einsätzen sucht, gibt es eine auffällige Häufung bei vier Polizisten. Das sagt ein Anwalt aus Rosenheim, der die schlechte Presse in Sachen Polizeibrutalität mal zum Anlass genommen hat, um ein bisschen zu recherchieren. [/size]

http://www.sueddeutsche.de/bayern/2.220/folgenreiche-einsaetze-in-rosenheim-rambos-in-polizeiuniform-1.1170558
Zitatbayern
Folgenreiche Einsätze in Rosenheim Rambos in Polizeiuniform

21.10.2011, 17:25
Von Heiner Effern

Die Gewaltvorwürfe gegen Polizisten in Rosenheim haben Anwälte auf den Plan gerufen: Sie haben die Akten der vergangenen Jahre durchforstet - mit einem eindeutigen Ergebnis: Sie halten einzelne Beamte für besonders gewalttätig und machen der Staatsanwaltschaft Vorwürfe.

Provokation, Fuß in die Tür, sich mächtig aufblasen, harsche Sprüche - und am Ende der Festnahme ist einer verletzt. Meistens keiner der Polizisten. Ein Verhalten, das dem Rosenheimer Strafverteidiger Andreas Michel immer wieder begegnet. Nach den jüngsten Vorwürfen gegen die Rosenheimer Polizei haben er und einige Kollegen die Akten der vergangenen drei bis vier Jahre systematisch durchgesehen. Mit einem eindeutigen Ergebnis: "Wir haben vier Namen, bei denen sich Verletzungen bei Festnahmen auffällig häufen."
Justiz ermittelt gegen Polizeichef

Schwere Vorwürfe gegen die Rosenheimer Polizei: Ein 15-Jähriger soll auf der Wache verprügelt worden sein. (© dpa)

Knapp ein Dutzend alarmierender Fälle haben die Strafverteidiger zusammengetragen. Dabei geht es nicht um kleinere Blessuren wie Blutergüsse, wunde Handgelenke oder leichte Prellungen. "Einer Mandantin von mir wurde zum Beispiel der Ellbogen gebrochen. Sie musste operiert werden", sagt Michel. "Ich will keinen Vorsatz unterstellen, aber wenn es um Körperverletzungen geht, sind diese Beamten oft dabei." Sein Kollege Marc Herzog stellt bei einigen wenigen in der Rosenheimer Polizei "Rambo-Manieren" fest.

Drei der vier Beamten auf der Liste der Anwälte sollen auch bei einem Vorfall in Pfaffenhofen bei Rosenheim beteiligt gewesen sein, bei dem eine Familie in ihrem Haus von Polizisten überwältigt wurde. Die Eltern samt Tochter und Ehemann beschwerten sich über das rabiate Vorgehen und Gewalt durch die Beamten. Auf der Anklagebank werden sie selbst sitzen - ihnen wird Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen. Die Ermittlungen gegen die Polizisten wurden vorläufig eingestellt.

Auch das entspricht einem Muster, das Anwalt Michel einem System zuschreibt, in dem Polizisten, Staatsanwälte und Richter zu große Nähe aufwiesen: "Es ist der überwiegende Eindruck der Verteidiger, dass solche Verfahren nicht objektiv laufen." Der einzige Zeuge, der einen anderen Ausgang ermöglichen könnte, ist oft der Partner des betroffenen Polizisten. "Der Weggucker deckt das schwarze Schaf, und ich verstehe den sogar. Wenn einer das Maul aufmacht, dann gibt es in jeder Gruppe Mobbing, auch bei der Polizei. Das ist dann der Petzer."

Die Initiative ergriffen haben die Anwälte, weil sie sich nach den jüngsten Vorfällen in Rosenheim über den ständigen Verweis auf Einzelfälle ärgern. "Das öffentliche Wegdrücken eines solchen Problems hilft der Polizei nichts", sagt Michel. "Ich kann mich nicht hinstellen und solche Vorfälle unter den Teppich kehren." Die Strafverteidiger betonen, dass der Großteil der Polizisten "hervorragende Arbeit leistet".

Das sei ja gerade das Traurige, dass deren Ruf ruiniert werde durch "ein paar schwarze Schafe, die möglicherweise Rückendeckung von der alten Leitung hatten", sagt Anwalt Herzog. Der frühere Chef der Polizeiinspektion Rosenheim wurde im September 2011 suspendiert, weil er einen Jugendlichen auf der Wiesnwache am Rosenheimer Herbstfest blutig geschlagen haben soll.

Die Anwälte sehen die zuständige Staatsanwaltschaft in Traunstein am Zug. "Ich weiß nicht, warum man das dort nicht nachprüft, wenn immer die gleichen auftauchen", sagt Anwalt Herzog. Doch der Leitende Staatsanwalt Helmut Vordermayer sieht das ganz anders. "Die Anwälte würde uns am meisten helfen, wenn sie uns Ross und Reiter nennen würden. Dann würden wir das überprüfen."

Öffentliche Vorwürfe ohne konkrete Aussagen trügen nur dazu bei, "dass die Polizei in ein schlechtes Licht gerückt" wird. Bisher lägen ihm keine Hinweise vor, dass die Rosenheimer Polizei sich im Vergleich zu anderen Dienststellen negativ abhebe. Sollte man etwas erfahren, gehe man dem ohne Ansehen der Person nach. "Schützt man die Polizei zu Unrecht, tut man ihr keinen Gefallen." Das Polizeipräsidium Oberbayern Süd in Rosenheim äußerte sich nicht, "da nur spekulative Äußerungen im Raum stehen".

URL:
    http://www.sueddeutsche.de/bayern/folgenreiche-einsaetze-in-rosenheim-rambos-in-polizeiuniform-1.1170558
Copyright:
    sueddeutsche.de GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
    (SZ vom 22.10.2011/sonn)

Es ist kein Zeichen von Gesundheit, an eine kranke Gesellschaft angepasst zu sein...

Nikita

ZitatDie Polizei spielt mal wieder Freund und Helfer, diesmal in Aschaffenburg.

    Es sieht zunächst nach einer ganz normalen Polizeikontrolle aus. Als das Ehepaar nach den Namen der Beamten fragt, rammt einer der Frau die Faust in den Bauch - und führt sie ab. Die zuständige Polizeipräsidentin stellt sich schützend vor den Beamten.

Natürlich, denn der Polizist genießt bei uns ja leider per Definition mehr Vertrauen als das Opfer. Und natürlich ziehen die Polizisten auch wieder das volle Programm durch, inklusive einer Anzeige gegen das Opfer:

    Statt seinen vollen Namen zu nennen, springt Polizeihauptmeister W. aus dem Streifenwagen und rammt Martina S. unvermittelt seine Faust in den Bauch, dann greift er nach ihrem Arm, nimmt sie in den Polizeigriff und drückt ihren Kopf auf den Motorhaube. Die Handschellen klicken. "Wegen Behinderung der Polizeiarbeit", schnaubt er.

Und auch danach wird deren Verhalten nicht vorteilhafter:

    Vor der Polizeidienststelle erklärt die Frau den beiden Polizisten, dass sie so lange im Fahrzeug warten werde, bis ihr Mann angekommen sei. "Ich wollte sichergehen, dass noch eine weitere Person von dem Verhalten der Polizeibeamten Kenntnis hat." Hauptmeister W. blafft: "Ich entscheide, was hier geschieht", und packt Martina F. an den Haaren. Sie stolpert aus dem Auto. W. schleift sie mehrere Meter über den Boden.

Klar, denkt man sich da, dieser Typ wurde sofort suspendiert, fliegt raus, verliert seine Pensionsansprüche und landet nach einem ordentlichen Gerichtsverfahren im Knast. Wäre wahrscheinlich auch so gelaufen, wenn der Mann nicht Polizist wäre. Denn als Polizist hat man in Deutschland offensichtlich die Lizenz zum Bürger-Misshandeln.

    Auch die Ermittlungen der Aschaffenburger Staatsanwaltschaft sind recht bald beendet, die beiden Polizisten sagen aus, sie seien von einer schwer alkoholisierten Frau angegriffen worden.

Na dann ist ja alles klar. Klarer Fall von Notwehr. (Danke, Felix)

Von Fefes Blog.

Ruby

Ok etwas neben dem Thema, aber trotzdem ein nettes Video zum Thema, allerdings aus Österreich.


5.12.2011 ORF ZiB2: Darf man Polizisten bei der Arbeit filmen?

Linux

Nicht brutal, aber voll krass:

ZitatMit Hilfe verfälschter Drogengutachten hat ein Polizist 14 Menschen ihre Führerscheine entziehen lassen. Am Freitag gestand der 38-Jährige vor dem Landgericht Ellwangen seine Taten. Zum Motiv machte er keine Angaben. http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,802851,00.html

Tom_

Zitat von: Nikita am 15:55:38 Mo. 26.September 2011
Von Fefes Blog:
Zitat

Update: Das scheint gar nicht mal ein Einzelfall zu sein mit dem Aussetzen. WTF?! (Danke, Gerry)

Erinnert sich noch jemand an Bruno Schillinger (sein Kampf ist immer noch nicht vorbei und die Rechtswidrigkeiten seiner zuständigen Behörden auch nicht) der wurde OHNE Haftbefehl von der Polizei aus der Wohnung geholt zum Gefängnis gefahren. Dort schickte man die Polizei mit ihm wieder weg, weil eben kein Haftbefehl vorlag. Auf dem Rückweg setzte man ihn im Zustand des Insulinmangels einfach aus. Dies war den Polizisten bekannt. Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft? Natürlich keine, wie so oft...

Wieso wurde er verhaftet? Weil ein er sich weigerte seinen Kampf gegen die verbrecherischen Verhaltensweisen seiner Behörden aufzugeben und einen gerichtlich verordneten "Maulkorb" zu akzeptieren.


schwarzrot

Mal wieder ein schläger locker davongekommen:
ZitatFußballfan geschlagen
Prügelpolizist verurteilt

Das Kriminalgericht verurteilt einen Polizisten zu einer Bewährungsstrafe. Er hatte nach dem Spiel Union vs. St. Pauli eine Frau schwer verletzt
.
...

Am Ende war es eine eindeutige Sache: Beinahe alle Indizien sprachen dafür, dass ein Polizeibeamter die 29-jährige Anne H. während eines Einsatzes ohne Grund mehrfach ins Gesicht geschlagen hat. Am Freitagabend verurteilte ihn das Kriminalgericht Moabit wegen vorsätzlicher Körperverletzung im Amt zu zehn Monaten Freiheitsstrafe. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Damit blieb das Gericht knapp unter der Grenze von zwölf Monaten Freiheitsstrafe, ab der der Polizeibeamte seinen Job verloren hätte.
...
Der Prozess hat eine lange Vorgeschichte. Die Berlinerin Anne H. hatte im April 2010 als Fan des FC St. Pauli ein Spiel gegen den 1. FC Union Berlin in Köpenick besucht. Nach dem Spiel kam es vor einer Tankstelle zu Tumulten zwischen mehreren Polizeibeamten der 21. Einsatzhundertschaft, in der auch der Angeklagte Dienst verrichtete, und einigen Fußballfans. Bei dem Zusammenstoß mit dem Polizisten trug Anne H. dem Arztbericht zufolge zwei blaue Augen, vier gesplitterte Zähne und Gesichtsschwellungen davon und musste sich einer Nasenbein-Operation unterziehen. Dennoch stand die 29-Jährige 2010 zunächst selbst wegen Körperverletzung an dem Polizeibeamten vor Gericht. Kurz vor dem ersten Prozess tauchte jedoch ein Video auf, das den Polizisten stark belastete. Die 29-Jährige wurde freigesprochen.
Stattdessen nahm die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Polizeikommissar auf.  

...
"Wir haben aber den Eindruck erhalten, dass der Angeklagte durch das Verfahren beeindruckt war und ähnliche Aktionen nicht mehr zu erwarten sind", begründete der Richter schließlich das relativ geringe Strafmaß.

...

http://taz.de/Fussballfan-geschlagen/!83534/

'Polizeikommissar'=er ist kein einfacher polizist, sondern wahrscheinlich sogar trupp/zugführer, geht also als (mieses) beispiel voran.

21. Einsatzhundertschaft =  gehört zu den zweiten, immer wieder bekannten schläger und nazisympatisantenhundertschaften der berliner polizei.

Er hatte natürlich seinerseits die geschlagene mit einer anklage überzogen=beliebtes mittel von schlägerbullen, um ihre eigene gewalt zu rechtfertigen und ihre opfer zu kriminalisieren.

Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre = er darf weitermachen!
>:(
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

behörden_duzer

Verfasst von: Stadtfeldkollektiv

Nach dem Naziaufmarsch begleiteten Polizeikräfte eine antifaschistische Spontandemonstration durch Stadtfeld. Als die Demo vor dem Sozialen Zentrum eintraf wurden Personen, welche sich vor dem Laden aufhielten, unvermittelt von Polizeikräften mit Schlagstöcken attackiert. Ein übermotivierter Beamter versuchte Knüppel schwingend über den kleinen Eingang in den ansässigen Infoladen zu gelangen. Auf Grund dieser Szenerie wehrten sich die Anwesenden erheblich, so dass sich die Polizei kurzzeitig zurückziehen musste.

Innerhalb von wenigen Minuten füllte sich der ganze Stadtteil mit Konzentration auf die Alexander – Puschkin – Straße mit hunderten Polizeikräften. Diese riegelten die umliegenden Straßen des Sozialen Zentrums ab und bauten eine Drohkulisse auf. BewohnerInnen des Stadtteils wurden bedroht und eingeschüchtert. Eine mögliche Öffentlichkeit, die den Einsatz der Polizei kritisch beobachtet, wurde versucht zu unterbinden. Unterdessen verliefen Verhandlungen mit Hilfe von RechtsanwältInnen zwischen TeilnehmerInnen der antifaschistischen Gegenaktivitäten, welche sich im Sozialen Zentrum aufhielten, und der Polizei. Ziel dieser Verhandlungen von Seiten der AntifaschistInnen war es die Situation zu deeskalieren und den Schaden im Sozialen Zentrum möglichst gering zu halten. Seitens der Polizei wurde sich nicht an alle Absprachen gehalten, jedoch konnten die meisten AntifaschistInnen dank dem juristischen Beistand nach und nach das Haus verlassen. Es wurden Personalien aufgenommen und Lichtbilder von den Personen angefertigt. Ein Aktivist wurde in Gewahrsam genommen, da er keinen deutschen Pass hatte. Nach dem sich keine Personen mehr im Haus befanden, wurde dieses mit hohem technischen Aufwand durchsucht. Dabei wurden auch alle privaten Räumlichkeiten aufgebrochen. Die Belagerung des Sozialen Zentrums durch die Einsatzkräfte der Polizei dauerte insgesamt achteinhalb Stunden bis in den frühen Morgen hinein. Vor Ort waren hunderte Polizeibeamte in Uniform und zivil, unzählige Einsatzfahrzeuge, Überwachungswagen, zwei Räumungspanzer, Rammböcke und zeitweilig Kommandos des SEK.

Dieses Vorgehen der Polizei am Tag des Naziaufmarsches reiht sich ein in die absolut unverhältnismäßige und repressive Praxis gegen entschlossenen antifaschistischen Widerstand. Die Polizei sorgte am 14. Januar 2012 für ein Nazi- Event, indem sie den Aufmarsch der Faschisten wieder einmal durchsetzte, während AntifaschistInnen gehetzt und verletzt wurden. Über 25 Ingewahrsamnahmen, unzählige Festsetzungen von AktivistInnen und mindestens 10 gemeldete Verletzte.

Die gleichen Polizeihorden knüppelten bereits 1 Woche zuvor am 07.01.2012, dem Todestag von Oury Jalloh, in Dessau auf die Gedenkdemonstration ein und verletzten viele TeilnehmerInnen.

Trotz NSU-Hysterie setzt sich die Linie von Staatsseite fort; der Feind steht links, gegen Linke wird weiterhin konsequent vorgegangen, während den Nazis Rosen auf den Weg gestreut werden. Faschisten können weiterhin ihre menschenverachtenden Parolen verbreiten, vom Verfassungsschutz (mit-) finanzierte Wehrsportübungen durchführen u.ä., während gegen Linke der Knüppel geschwungen wird und wir AntifaschistInnen mit Verfahren überzogen werden. Wie schon in Dresden im letzten Jahr zielte der gestrige Polizeieinsatz auf die größtmögliche Schwächung antifaschistischen Engagement und deren Kriminalisierung.

Gegen diese Zustände müssen wir uns vehement zur Wehr setzen. Ein antifaschistisches Engagement, welches sich nicht auf die ,,Hilfe" des Staates und seiner Behörden stützt, ist von Nöten. Das zeigt nicht nur der aktuelle Fall der Verflechtung der NSU mit staatlichen Behörden, sondern auch die genannten Beispiele, wie eben das Vorgehen der Polizei am 14. Januar in Magdeburg.

DKP – Land Sachsen – Anhalt
Ermittlungsausschuss Magdeburg
Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen Magdeburg
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zubloed

http://www.gulli.com/news/17881-freiheit-statt-angst-2009-prozess-wegen-polizeigewalt-beginnt-2012-01-16

ZitatFür zwei Polizisten, die wegen mutmaßlich unverhältnismäßiger Gewalt gegen einen Aktivisten im Rahmen der "Freiheit statt Angst"-Demonstration am 12. September 2009 in Berlin vor Gericht stehen, war am heutigen Montag der erste Verhandlungstag. Die beiden versuchten, ihre Tat zu relativieren; einer bezeichnete den Vorfall als "bedauerliches Versehen".

Die "Freiheit statt Angst"-Demonstrationen für Datenschutz und Bürgerrechte haben mittlerweile schon Tradition. Auch im Jahr 2009 hatten zahlreiche Menschen in Berlin unter anderem gegen die Vorratsdatenspeicherung und den "Bundestrojaner" demonstriert. Im Rahmen dessen kam es zu einer Auseinandersetzung mit der Polizei, die Schlagzeilen machte. Das von Demonstranten aufgenommene Video eines Fahrradfahrers im blauen Hemd, der von mehreren Beamten verprügelt wurde, erreichte im Internet schnell eine erhebliche Bekanntheit. Viele Beobachter waren sich einig, dass die beteiligten Beamten unverhältnismäßig handelten. Der Betroffene erstattete Anzeige.

Nun, über zwei Jahre später, fand der erste Verhandlungstag statt. Dabei rechtfertigten die beiden 26 und 42 Jahre alten Polizeibeamten ihr Handeln. Trotz des brutalen Anscheins sei die Auseinandersetzung ein "rechtmäßiges Eingreifen" gewesen, so die Aussage der beiden laut ihren Anwälten. "Ich habe mir zur Durchsetzung der Festnahme nicht anders zu helfen gewusst", erklärte Dirk K., der jüngere Beamte, über seinen Anwalt. Zur Begründung erklärte er, der Radfahrer habe einem Platzverweis nicht befolgt. Als er versucht habe, den Aktivisten am T-Shirt zu ergreifen und vom Gelände zu eskortieren, seien zwei andere Demonstranten aufgetaucht und hätten den Radfahrer zu befreien versucht. Daraufhin habe der zweite Beamte eingegriffen, um "seinen Kollegen zu schützen", erklärte der Anwalt des zweiten Angeklagten. Die geballte Faust des älteren Beamten habe auch nicht dem Radfahrer, sondern dessen beiden Unterstützern gegolten. Der Radfahrer sei im Handgemenge lediglich versehentlich getroffen worden.

Gegen den Radfahrer wurden laut Anklageschrift drei Faustschläge ins Gesicht sowie ein "Nasen-Druck-Hebel" angewandt. Er erlitt eine Verletzung im Mund, die genäht werden musste. Der 40-Jährige berichtete, er habe sich vor dem Vorfall nach der Dienstnummer von Dirk K. erkundigt. Als er keine Auskunft bekam, habe er sich die Rückennummer notiert und sich dann entfernen wollen. Dazu sei es jedoch aufgrund der Eskalation der Situation nicht mehr gekommen. Der Aktivist war wegen Widerstands gegen die Staatsanwaltschaft angezeigt worden. Das Verfahren wurde aber bereits 2010 eingestellt. Die Verhandlung gegen die beiden Polizeibeamten geht nächste Woche Montag weiter.


http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=TDYfm-NsXq8
Es ist kein Zeichen von Gesundheit, an eine kranke Gesellschaft angepasst zu sein...

zubloed

http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Region/Im-Norden/Wedemark/Familie-aus-der-Wedemark-nach-SEK-Einsatz-im-Schock

ZitatFamilie aus der Wedemark nach SEK-Einsatz im Schock
Von Vivien-Marie Drews |
09.01.2012 21:22 Uhr

Ein schwer bewaffnetes Spezialeinsatzkommando (SEK) der Polizei stürmte sein Haus, erschoss seinen Hund, versetzte die Frau und die beiden Kinder in Angst und Schrecken: alles völlig ohne Grund, sagt der 56 Jahre alte Bauleiter Andreas Worm aus der Wedemark.
Foto: Die Polizei stürmte sein Haus: Andreas Worm wurde verdächtigt, mit Waffen zu handeln. Inzwischen wurde das Verfahren eingestellt. In seinem Haus in der Wedemark fanden die Beamten lediglich ungefährliche Dekowaffen. Familienhund ,,Carlo" wurde bei dem Einsatz erschossen.

Die Polizei stürmte sein Haus: Andreas Worm wurde verdächtigt, mit Waffen zu handeln. Inzwischen wurde das Verfahren eingestellt. In seinem Haus in der Wedemark fanden die Beamten lediglich ungefährliche Dekowaffen. Familienhund ,,Carlo" wurde bei dem Einsatz erschossen.
© Alexander Körner



Wedemark. ,,Ich habe mir nichts zuschulden kommen lassen." Mit den Folgen des aus seiner Sicht absolut ungerechtfertigten Polizeieinsatzes haben er und seine Familie noch heute zu kämpfen: Albträume plagten den vierjährigen Sohn, sagt Worm. Seine Frau befinde sich in psychologischer Behandlung, die Nachbarn seien auf Distanz gegangen.

Am 27. Juli 2011 waren die vermummten Beamten in das Haus des Wedemärkers eingedrungen. Ein lauter Knall riss Andreas Worm nach eigener Darstellung aus dem Schlaf. Taghell sei es im Schlafzimmer gewesen, schließlich habe er begriffen, dass ein Hubschrauber über dem Haus kreiste. Worm lief in den Flur, wurde von den Beamten zu Boden gebracht. ,,Meine Frau und unser jüngstes Kind – es ist erst ein Jahr alt – standen daneben. Es war grausam", sagt Worm.

Offenbar wähnten sich die Polizeibeamten einem Waffenhändler gegenüber. Tatsächlich ist Worm Sportschütze und hat auch eine Waffensammlung – dabei handelt es sich allerdings um harmlose Dekowaffen. Die Erklärung für den Einsatz: Den Ermittlern lag ein Zeugenhinweis vor, Worm habe einem Unternehmer eine Maschinenpistole besorgen wollen. Diese Aussage, so erzählt der 56-Jährige, stamme von einem Bekannten, der kürzlich noch bei dem Unternehmer beschäftigt war, dann aber entlassen wurde. ,,Der vermeintliche Zeuge wollte seinen ehemaligen Arbeitgeber denunzieren und hat mich da reingezogen", sagt Worm. Er wundert sich, wie die Polizei dazu kommt, aufgrund eines einzigen Hinweises sein Haus mit etwa 25 Beamten zu stürmen. Auch Worms Anwalt meint: ,,Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wurde gesprengt." Die Beamten hätten das Haus mehrere Stunden lang durchsucht, aber weder Kriegswaffen noch andere verbotene Gegenstände gefunden. ,,Irgendwann fragte mein Vierjähriger nach dem Hund", berichtet Worm. Der sei tot, soll einer der Beamten dem Kind knapp entgegnet haben. Die Polizei hatte ,,Carlo" gleich zu Beginn des Einsatzes erschossen.

Die Polizei begründet ihr Vorgehen mit ,,Gefahr im Verzug". Man habe vor der Polizeiaktion Ermittlungen angestellt, der Tatverdacht habe sich dadurch erhärtet, sagt Heiko Steiner, Sprecher der Polizeidirektion Hannover, die damals das SEK einschaltete. ,,Unsere Beamten hatten einen Auftrag zu erfüllen", sagt Falco Schleier, Sprecher des Landeskriminalamts, dem das SEK unterstellt ist. Die Spezialisten würden nur dann eingesetzt, wenn die Polizei davon ausgehen müsse, dass sie auf gewalttätige oder bewaffnete Personen trifft. Der Hund, sagt Schleier, habe erschossen werden müssen, weil er im Begriff war anzugreifen. Bei dem Tier handelte es sich um einen zweijährigen Hund der Rasse Cane Corso, die in einigen Bundesländern als gefährlich eingestuft wird.

Inzwischen hat Andreas Worm Nachricht von der Staatsanwaltschaft erhalten. Das Verfahren gegen ihn sei eingestellt worden, er habe Anspruch auf Entschädigung, teilte ihm die Behörde mit. ,,Zumindest die kaputte Haustür will ich ersetzt haben." Doch der eigentliche Schaden lässt sich nicht mit Geld aufwiegen. ,,Mein Vierjähriger feiert bald Geburtstag. Die Hälfte der eingeladenen Kinder hat abgesagt. Die Leute denken, wir seien Kriminelle." Er erwartet eine Entschuldigung von den Behörden.
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Nikita

Rentner will helfen und gerät mit Zivilpolizisten aneinander

http://www.tz-online.de/aktuelles/muenchen/rentner-will-helfen-geraet-zivilpolizisten-aneinander-tz-1581336.html
Zitat    Artikel publiziert am:
    Datum: 31.01.2012 - 16.51 Uhr

Rentner will helfen und gerät mit Zivilpolizisten aneinander

München - Rentner Miroslav Z. (72) soll Zivilbeamte bei einer Festnahme behindert haben. Er sagt, er wollte einer Frau in Not helfen. Jetzt steht er erneut wegen versuchter Gefangenenbefreiung vor Gericht.

Miroslav Z. versteht nicht, warum er vor Gericht steht. Er habe nur helfen wollen, sagt er.

Von dem, was am 13. November 2010 im Leben von Miroslav Z. passiert ist, gibt es zwei Versionen. In der ersten ist der 72-Jährige ein renitenter Rentner, der sich bewusst gegen die Polizei auflehnte. In der zweiten ist er ein alter Mann, der einer Frau in Not helfen wollte. An die erste Version glaubt die Staatsanwaltschaft. Auf die zweite schwört er selbst. Einmal hat Miroslav Z. vor Gericht gewonnen. Nun geht der Fall in Berufung.

Der 13. November 2010 ist ein Samstag. An diesem Tag gibt es einen Nazi-Aufmarsch in München. Mehr als 4000 Gegendemonstranten gehen in der Innenstadt auf die Straßen, rund 2000 Polizisten sind im Einsatz, um die beiden Lager auseinander zu halten.

Zwischen den Demonstranten ist gegen 16.15 Uhr auch Miroslav Z. unterwegs. Der 72-Jährige läuft die Christophstraße im Lehel entlang. Er ist allein unterwegs, ohne politische Agenda, wie er sagt. Seine Version klingt so: ,,In der Mitte der Straße habe ich gesehen, dass zwei junge Männer eine Frau festgehalten haben. Sie hatte offensichtliche Schmerzen. Ich wollte ihr helfen und habe laut geschrien: 'Lassen sie die Frau sofort los!'" Als er dazwischengehen will, schlägt einer der Männer dem Rentner ins Gesicht. Der 72-Jährige stürzt, knallt mit dem Kopf auf den Bordstein.

Miroslav Z. trägt eine sieben Zentimeter lange Platzwunde davon. Erst dann versteht er: Es sind Polizisten in Zivil, mit denen er sich angelegt hat. Die Frau hatte die Beamten zuvor beleidigt und wurde vorläufig festgenommen. ,,Es war unmöglich für mich, zu erkennen, dass die zwei Polizisten waren", sagt der 72-Jährige. ,,Hätte ich das gewusst, hätte ich mich nicht eingemischt."

So kann es nicht gewesen sein, glaubt die Staatsanwaltschaft. Die Polizisten beteuern später vor Gericht, dass sie sich laut und deutlich als Beamte zu erkennen gegeben hätten. Dennoch habe Miroslav Z. versucht, die Frau aus dem Polizeigriff zu befreien. Den Schlag ins Gesicht des alten Mannes bestreiten sie nicht.

Miroslav Z. wird nach dem Vorfall zur Polizeiwache gebracht, er muss seine Fingerabdrücke abgeben und wird verhört. Nach zwei Stunden darf er wieder gehen. Er will die Sache so schnell wie möglich vergessen – von einer Anzeige gegen den Polizisten nimmt er Abstand. ,,Ich wollte nicht noch mehr Ärger."

Doch neun Monate später liegt ein Strafbefehl in seinem Briefkasten. Der Vorwurf: versuchte Gefangenenbefreiung. ,,Ich sollte 900 Euro Strafe zahlen oder für 30 Tage ins Gefängnis gehen", sagt der Senior. Hinzu kommt die Forderung eines dritten Polizisten: Er sei über den am Boden liegenden 72-Jährigen gestolpert, sagt der – und verlangt Schadensersatz. 433,89 Euro soll Z. zusätzlich zahlen. Es sind die Kosten für den Dienstausfall des Beamten und für die Behandlung seiner Abschürfungen und Prellungen an Hand und Knie.

,,Er ist gefallen, weil sein Kollege mich zu Boden geschlagen hat", sagt Miroslav Z.. ,,Die Forderung ist eine absolute Frechheit!" Der Rentner sucht anwaltschaftlichen Rat bei Angelika Lex. Das Schmerzensgeld ist schnell vom Tisch: ,,Ich habe Widerspruch eingelegt", sagt Lex. ,,Seitdem hat sich der Beamte nie wieder gemeldet." Doch es bleibt der Strafbefehl – der Fall landet vor Gericht. ,,Ich hätte meinem Mandanten geraten, den Polizisten wegen Körperverletzung anzuzeigen", sagt Lex. ,,Doch dafür gilt eine Frist von drei Monaten, die bereits verstrichen war."

Vor dem Amtsgericht sagen im Oktober 2011 alle Beteiligten aus. Beide Versionen werden gehört – am Ende sagt die Richterin: Endgültig bewiesen sei keine von beiden. Man könne nicht beweisen, dass Miroslav Z. gehört habe, wie sich die Polizisten als solche zu erkennen gaben. ,,Der für eine versuchte Gefangenenbefreiung erforderliche Vorsatz ist nicht nachweisbar", heißt es im Urteil. Freispruch für den 72-Jährigen.

Doch die Staatsanwaltschaft gibt nicht auf und geht in Berufung. Dabei geht es vor allem um einen Satz, den Miroslav Z. gegenüber einem Polizisten gesagt haben soll: ,,Ich wollte ihr nur helfen, damit sie keinen Ärger mit der Polizei kriegt." Daraus gehe klar hervor, heißt es in der Berufungsbegründung, dass dem Rentner bewusst war, dass er es mit Polizeibeamten zu tun hat. Miroslav Z. bestreitet die Aussage. Der Gerichtstermin für die Berufungsverhandlung ist am kommenden Mittwoch.

Egal, welche Version das Gericht am Ende glaubt: Miroslav Z. hat aus der ganzen Sache gelernt. ,,Wenn ich das nächste Mal in eine Situation komme, wo jemand Hilfe braucht, schaue ich in eine andere Richtung", sagt er. ,,Manchmal lohnt sich Zivilcourage nicht."

Ann-Kathrin Gerke

Auferstanden

... erinnert irgendwie an die Anfänge im Nationalsozialismus als verängstigte Bürger,
bei der Selbstjustiz der SA gegenüber der jüdischen Bevölkerung hinweg sahen.

Nikita

Zitat[K] Polizeigewalt in Münster - Demonstrant auf Intensivstation - Demonstration gegen Polizeigewalt

auf der anti-nazi demonstration in münster am 03.03.2012 wurde ein genosse so von der polizei zusammengeschlagen, dass er schwerverletzt ist. nach der behandlung durch eine demo-ärztin und einen notarzt kam er auf die intensivstation und war nach stunden immer noch bewusstlos.

dies ist ein schockierendes ausmaß an polizeigewalt - uns wundert es aber nicht, da wir auf demonstrationen gehen und dadurch wissen, dass wir bei jeder aktion damit rechnen müssen, dass wir polizeigewalt erfahren und es dann auf dem revier wahrscheinlich weitergeht. dabei ist es egal, ob es gegen nazis, atomkraft oder gegen die diskriminierung von migrant_innen geht - der polizeiapparat geht gewaltsam gegen menschen vor, die eine andere meinung vertreten.

das werden wir uns nicht bieten lassen!

wenn die taktik von polizei und regierung ist, mal wieder die linken zusammenzuschlagen, während nazis in deutschland ungestört waffenarsenale aufbauen und einsetzen, während sie marschieren und töten. wenn es teil der politischen taktik ist, uns durch gewalt von der straße fernzuhalten und nicht die nazis, werden wir uns trotzdem nicht einschüchtern lassen.

wer polizeigewalt kritisiert wird in der öffentlichkeit schnell in die "linksextreme" ecke gedrückt, damit wird zum einen die extremismustheorie bemüht, die auch der nrw-innenminister jäger vertritt und die linke und rechte zu gleichen im geiste macht. aus solchen kruden theorien resultieren dann äußerungen wie die des kölner polizeipräsidenten albers, der zur letzten kalk-demo sagte, dass man die nazis doch spazierengehen lassen sollte um dann seine untergebenen hart gegen die antifaschist_innen einzusetzen.

zum anderen sind die gewalttaten der polizei ein thema, für das sich inzwischen auch amnesty international interessiert und kampagnen gegen polizeigewalt in deutschland und deren mangelnde verfolgung macht. und das anti-folter-komitee des europarates kritisiert die kölner polizei.

polizeigewalt ist ein thema dieses staates und dieser stadt, in der vor 10 jahren kölner polizist_innen stefan neisius totprügelten. 2005 verbrannte oury jalloh gefesselt in einer dessauer polizeizelle.

es reicht uns. wir werden nicht zuhause sitzen bleiben oder uns wir uns einschüchtern lassen.
wir werden uns die straße zurück nehmen, um in der öffentlichkeit darauf hinzuweisen, dass polizeigewalt nicht nur ein thema von ländern außerhalb europas ist.

wir werden am montag den 05. März 2012 um 19h auf die straße gehen. treffpunkt ist der rudolfplatz.

kommt mit.

in solidarität zu dem verletzten genossen, seiner familie und seinen freund_innen und aller anderen durch polizei verletzten. wir hoffen, dass unser genosse keine bleibenden schäden durch die polizeibrutalität zurückbehält.

http://linksunten.indymedia.org/de/node/55833

Nikita

Das kann man wohl auch unter Polizeibrutalität einordnen:

http://blog.fefe.de/?ts=b19d7903

ZitatBürger dürfen die Polizei bei der Arbeit beobachten. Es geht um einen Mann, der bei einer Gegendemo gegen einen Naziaufmarsch den Polizeikessel beobachtet hat. Das hat die Polizei gestört und sie haben ihn drangsaliert.

    Diese haben den Betriebswirt kurz vor Ende des Kessels untergefasst, ihn sowohl von vorne als auch von hinten über eine Minute per Video ,,abgefilmt", oder ,,videografiert", wie die Polizei es nannte. Dabei war dem Kläger der Personalausweis vor die Brust gehalten worden, angeblich um ihm eine länger dauernde schriftliche Aufnahme seiner Personalien zu ,,ersparen".

Außerdem haben sie ihm noch einen Platzverweis erteilt und eine Verhaftung angedroht, wenn er sich nicht innerhalb von 15 Minuten entfernt hat. Das hat der Mann nicht gemacht und stattdessen angefangen, die Bürokratie gegen die Polizei in Stellung zu bringen. Erst hat er erreicht, dass die Daten über ihn gelöscht werden, dass der Datenschutzbeauftragte das prüft und bestätigt, und dass das Verwaltungsgericht Freiburg jetzt alle polizeilichen Maßnahmen gegen ihn für unrechtmäßig erklärt hat. Die Polizei hatte diese peinliche Ohrfeige noch durch ein Schuldeingeständnis zu vermeiden versucht, aber das Gericht hat sie damit nicht durchkommen lassen und das amtlich gemacht jetzt.

Der Kläge wurde übrigens durch die Humanistische Union unterstützt. Gut, dass es die gibt. (Danke, Walter)

Nikita

http://hpd.de/print/13059
Zitathpd
Veröffentlicht auf hpd (http://hpd.de)

Versammlungsfreiheit 16.03.2012 · Nr. 13059
Bürger beobachten die Polizei


Versammlungsfreiheit

FREIBURG. (hpd/hu) Das Verwaltungsgericht Freiburg hat jetzt in einem Urteil der Polizei verboten, gegen Beobachter von Polizeieinsätzen vorzugehen. Die Humanistische Union begrüßt das Urteil als Stärkung des Versammlungsrechts.


Mit dem Urteil hat die 4. Kammer des Verwaltungsgerichtes Freiburg (4 K 2649/10) festgestellt, dass die am 14.11.2009 gegen einen Bürger gerichteten polizeilichen Maßnahmen rechtswidrig gewesen sind. An diesem Tage fand der sog. ,,Freiburger Kessel" statt, bei dem die Polizei die Teilnehmer einer ,,Gegen Rechts" gerichteten Demonstration am Oberlindenbrunnen in Freiburg eingekesselt und in einer ca. sechsstündigen Prozedur die Personalien von 374 Demonstrationsteilnehmern festgestellt hat.

Der Kläger, ein Diplom-Betriebswirt aus dem Freiburger Umland, hat an dieser Demonstration nicht teilgenommen. Er hatte jedoch die Vorgänge, wie viele andere auch, über mehrere Stunden vom Bürgersteig aus beobachtet. Dies hat einer aus vier Beamten bestehenden Doku-Gruppe missfallen. Diese haben den Betriebswirt kurz vor Ende des Kessels untergefasst, ihn sowohl von vorne als auch von hinten über eine Minute per Video ,,abgefilmt", oder ,,videografiert", wie die Polizei es nannte. Dabei war dem Kläger der Personalausweis vor die Brust gehalten worden, angeblich um ihm eine länger dauernde schriftliche Aufnahme seiner Personalien zu ,,ersparen". Nach diesem unwürdigen Übergriff wurde dem Kläger ein Platzverweis von 12 Stunden für die Freiburger Innenstadt und 1 km um das Schwabentor ausgesprochen und für den Fall, dass er sich nicht nach 15 Minuten entfernt habe, die Ingewahrsamnahme angedroht.

Hiergegen hatte sich der Betriebswirt zunächst brieflich zur Wehr gesetzt und erreicht, dass die über ihn erhobenen Daten wieder gelöscht worden sind. Dieser Sachverhalt wurde auch vom eingeschalteten Landesdatenschutzbeauftragten überprüft und bestätigt. In dem nun ergangenen Urteil hat das Verwaltungsgericht die Rechtswidrigkeit aller gegen den Kl. gerichteten Maßnahmen festgestellt. Noch in der mündlichen Verhandlung versuchte die Polizei ein gegen sie gerichtetes Urteil zu vermeiden, in dem sie die Rechtswidrigkeit aller gegen den Kläger verhängten Maßnahmen zugestand. Dem ist das Gericht jedoch nicht gefolgt und hat ausdrücklich durch Urteil die Rechtswidrigkeit der aller gegen den Kläger gerichteten polizeilichen Maßnahmen festgestellt

Die Polizei hatte zuvor argumentiert, dass die gegen den Kläger gerichteten Maßnahmen als ,,Gefahrenabwehrmaßnahme" sinnvoll gewesen seien, da sie grundsätzlich dazu geeignet seien, potentielle Störer von weiteren Störungen, hier der Behinderung der Amtsausübung, abzuhalten. Wörtlich hat die Polizei im Prozess ausgeführt:

,,Die Auffassung des eingesetzten Polizeibeamten, dass die sich in der Bearbeitungszone der Polizei angetroffenen Personen durch eine Feststellung ihrer Personalien aus ihrer Anonymität gerissen werden und deshalb von einer (event. vorhandenen) Absicht, weitere Störungen der polizeilichen Arbeit zu begehen, abgehalten werden können, und die Personalienfeststellung und die Personenfeststellung somit ein geeignetes Mittel ist, um einen Beitrag zur Abwehr von Gefahren zu leisten, kann danach rechtlich nicht beanstandet werden."

Dem ist das Gericht nicht gefolgt und hat das Recht des Klägers bestätigt, als Bürger einen Polizeieinsatz beobachten zu dürfen, wenn von dem Bürger keine Störung der Amtsausübung ausgehe.

Der Kläger ist in seiner Klage von der Humanistischen Union unterstützt worden, die das Urteil begrüßt: ,,Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg wird das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit bestätigt und dessen Schutz durch eine das polizeiliche Handeln unmittelbar kontrollierende Öffentlichkeit gestärkt. Polizeiliches Handeln muss öffentlich kontrollierbar bleiben."

Udo Kauß
Quellen-URL: http://hpd.de/node/13059

Verweise:
[1] http://hpd.de/bundeslaender/baden-wuerttemberg
[2] http://hpd.de/politik
[3] http://hpd.de/soziales

Nikita


Nikita

http://blog.fefe.de/?ts=b18d5a01

ZitatErmittlungsverfahren gegen Polizisten eingestellt. Er hatte auf einen am Boden liegenden psychisch kranken Mann eingeschlagen. Ein Passant hatte die Sache mit seinem Handy gefilmt. Selbstverständlich wurde die Sache eingestellt, es handelt sich schließlich um einen Polizisten. Begründung (Achtung, festhalten!): er wehrte sich, als sie ihm Handschellen anlegen wollten.

    Daraufhin habe der Polizist von der antrainierten Methode Gebrauch gemacht, mit bestimmten Schlägen die Muskulatur zu lockern und so den Widerstand zu überwinden. Ein rechtsmedizinisches Gutachten bescheinige, dass diese Schläge nicht heftig gewesen seien.

Seht ihr? Das war im Wesentlichen nur eine kleine Massage!1!!

jobnomade

Klar, so machen die das mit allen Menschen, die "Zivilcourage" zeigen.

Glaubt Ihr die kommen zu ner Schlägerei und fragen erst "Wer ist der mit der Zivilcourage?!?" ?  :rolleyes:

Die hauen gleich alle zusammen, die nicht im nächsten Loch verschwunden sind, und ab in den Bulli, samt dem Notrufer  ;(
Die Anzeigen hat der mitm Schreibdienst aufm Revier schonmal für alle von der gleichen Vorlage ausgedruckt,
nicht dass sich noch einer beschwert, er hätte zuwenig gekriegt.

Und dann stempelt der Amtsrichter noch Tagessätze drauf, damit man sich die "Zivilcourage" daheim einrahmen kann.
Searching each day for the answers  Watching our hopes disappear.
Set on a course for disaster  Living our lives in fear.
Our leaders leave us in confusion.  For them there's only one solution.

zak

Zitat von: Nikita am 18:36:06 Sa. 31.März 2012
    Daraufhin habe der Polizist von der antrainierten Methode Gebrauch gemacht, mit bestimmten Schlägen die Muskulatur zu lockern und so den Widerstand zu überwinden. Ein rechtsmedizinisches Gutachten bescheinige, dass diese Schläge nicht heftig gewesen seien.

Ich habe gehört, daß JC- Mitarbeiter jetzt auch mit antrainierten Methoden versuchen dürfen, den Widerstand zu brechen. Mit bestimmten systemkonformen Schlägen in das Selbstbewusstsein des Kunden soll seine aufsässige Renitenz gelockert und in die richtigen Bahnen gelenkt werden. Nicht heftig, aber es soll bei vielen sehr effektiv wirken.

Oder war das nur ein Gerücht?

Dürfte ich denn auch so eine Massage anwenden?

counselor

Nbg: Polizeigewalt überschattet Antifademo
AAB   31.03.2012 18:06   Themen: Antifa 

Am heutigen Samstag zogen rund 600 AntifaschistInnen von der Nürnberger Südstadt über die Innenstadt bis nach Gostenhof. Unter dem Motto ,,Nazistrukturen bekämpfen! Verfassungsschutz abschaffen! Antifa in die Offensive!" mobilisierte das Antifaschistische Aktionsbündnis zur Demonstration. Bereits am Bahnhof kam es zu den ersten Polizeiübergriffen.

Das Verbot die Demo durch die Fußgängerzone ziehen zu lassen, hatte ein massives Polizeiaufgebot auf Höhe des K4 zur Folge. Noch bevor die DemonstrantInnen überhaupt an den Absperrgittern ankamen, die sie von der verbotenen Route trennte, schlug ihnen ihnen Reizgas vom USK entgegen. Ein Bild der Provokation bot sich den Umstehenden, als einzelne Beamte mit ihren Schlagstöcken gegen die Absperrgitter schlugen und ,,Kommt doch her, ihr Hurensöhne!" riefen. ,,Diese völlig überzogene Reaktion hatte zwar zur Folge, dass sich etliche PassantInnen mit uns sympathisierten. Aber drei Personen wurden schon an dieser Stelle durch das Reizgas leicht verletzt", kommentiert Klara Weinberg das Vorgehen der Polizei.

Immerhin wurde den VeranstalterInnen durch das Verbot bewusst verwehrt ihre Inhalte einem breiten Publikum in der Fußgängerzone zu unterbreiten. Der Vorwand der Polizei, eine Tierrechtsdemo sei der Grund, konnte nicht aufrecht erhalten werden. Im Auflagenbescheid des Ordnungsamtes kam zum Ausdruck, dass die Demonstration aufgrund von einem Mobilisierungsvideo im Internet und den Aufruf von linksradikalen Gruppen eine ,,Gefährdung für die öffentliche Sicherheit" darstellt. Gegen das Verbot der ursprünglichen Demonstrationsroute reichten die AnmelderInnen klage ein, welche aber abgelehnt wurde. Wir sehen diese Entscheidung als einen extremen Eingriff in das Versammlungsrecht. Ebenfalls wurde aufgeführt, dass durch unsere Demonstration PassantInnen gefährdet werden. Diese Begründung stellt einen absoluten Skandal dar, da noch nie die BesucherInnen der Innenstadt von unseren DemonstrationsteilnehmerInnen angegriffen wurden.

In der Grasergasse versuchte ein Teil der DemonstrantInnen durch eine Passage doch noch in die Innenstadt zu gelangen. ,,Dieser Versuch zog eine Gewaltorgie der Polizei nach sich. Personen kamen blutüberströmt aus der Passage zurück und konnten sich teilweise kaum mehr auf den Beinen halten. Und das ist wiederum kein Wunder. Immerhin lautete der Befehl eines ranghöheren Beamten:`Knüppelt sie weg bevor sie sich sammeln.` Selbst als sich ErsthelferInnen um die Verletzten kümmerten, kam es zu Pöbeleien. Eine Stadträtin der Linken Liste und eine junge Frau wurden von Seiten eines USK- Beamten als ,,Wichser" betitelt, die junge Frau anschließend wegen Beleidigung festgenommen. Die Stadträtin kündigte dem Einsatzleiter gegenüber bereits rechtliche Schritte an.

,,Angesichts mindestens drei Menschen, die nun im Krankenhaus behandelt werden müssen, weil sie schwere Kopfverletzungen und weiteres erlitten, angesichts der Festnahmen und der allgemeinen Polizeibrutalität, kann unsere Bilanz für den heutigen Tag nicht allzu positiv ausfallen. Doch obwohl wir gezwungen waren, uns massiv mit den Folgen der Repression der Polizei zu beschäftigen, haben wir es dennoch geschafft, einen starken und kraftvollen Startschuss für weitere antifaschistische Aktivitäten zu setzen. Die Einschränkung des Demonstrationsrechtes, wie wir sie heute erlebt haben, schockiert uns und wir müssen in Zukunft überlegen ob diese `Kooperation` mit den Behörden für uns nach solch einem Debakel noch zur Debatte stehen kann."

Viele AntifaschistInnen konnten am heutigen Samstag nicht an der Demo teilnehmen, weil die Nazis in Schwandorf, Deggendorf, Pegnitz und Hof Kundgebungen und Aufmärsche angemeldet hatten. An dieser Stelle solidarische Grüße aus Nürnberg, an alle die sich den Nazis in den Weg gestellt, sie gestört und sabotiert haben!
Euer AAB

Quelle: Indymedia
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

Nikita

von Fefes Blog:
ZitatEs gibt mal wieder einen klaren Fall von Notwehr. Die Polizei musste sich von hinten gegen einen Fahrradfahrer verteidigen.

    Zunächst dachte Annette R. aus Fürstenzell an eine Faschingsschlägerei, als sie nachts in Passau auf der gegenüberliegenden Straßenseite miterlebte, wie ein dunkel gekleideter Mann einem Radfahrer hinterherrannte und nach ihm griff. "Der hat ihn abrupt gepackt und ohne Vorwarnung vom Rad zu Boden gerissen - mit vollster Brutalität", sagt sie.

Dafür gibt es mehrere Zeugen. Und wie üblich in solchen Fällen läuft ein Verfahren gegen das Opfer, den Fahrradfahrer.

Aber die Staatsanwaltschaft hat auf die erdrückende Beweislast reagiert und das Verfahren eingestellt. Wie? Nein, nicht das gegen den Fahrradfahrer. Das gegen die Polizei! Gegen das Opfer wird weiter ermittelt. Wo kämen wir da auch hin. Das ist schließlich ein Rechtsstaat hier! Da gilt die Unschuldgsvermutung... für die Polizei. Für das Opfer natürlich nicht:

    Alles in allem will der Staatsanwalt auch nicht ausschließen, dass sich Bauer "einen Teil der Verletzung (etwa Ausreißen eines Haarbüschels) selbst zufügte, um diese Verletzungen dem Beschuldigten nachfolgend anzulasten".

Reicht euch noch nicht? Einen hab ich noch:

    Der Hof der Polizeiinspektion ist zwar videoüberwacht - doch es gibt keine Aufzeichnungen, auch konnte in der Polizeiinspektion keiner als Zeuge "zum Tatgeschehen Auskünfte geben", wie es im Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft heißt.

Die Staatsanwaltschaft hat völlig recht. Es ist sonnenklar, gegen wen hier ermittelt werden muss. Leider ermittelt sie gegen den anderen.


Artikel in der SZ dazu:
ZitatUmstrittener Einsatz in Passau "Der Polizist hat mich auf den Teer geschmettert"

11.04.2012, 12:36
Von Dietrich Mittler

Siegfried Bauer soll von Polizisten schlimm zugerichtet worden sein: Der Passauer Augenarzt berichtet, dass zwei Beamte ihn vom Rad gerissen und später so auf den Boden geschleudert hätten, dass er bewusstlos geworden sei. Mehrere Zeugen bestätigen seine Version. Doch die Staatsanwaltschaft stellt die Ermittlungen ein.

Zunächst dachte Annette R. aus Fürstenzell an eine Faschingsschlägerei, als sie nachts in Passau auf der gegenüberliegenden Straßenseite miterlebte, wie ein dunkel gekleideter Mann einem Radfahrer hinterherrannte und nach ihm griff. "Der hat ihn abrupt gepackt und ohne Vorwarnung vom Rad zu Boden gerissen - mit vollster Brutalität", sagt sie.

Erst kurz darauf bemerkte die 50-Jährige, dass es sich bei dem Verfolger um einen Polizisten handelte, der von einem Kollegen unterstützt wurde. Ihre Beobachtungen im Frühjahr 2011 teilte Annette R. als Zeugin auch der Staatsanwaltschaft Passau mit, doch die hat nun das Ermittlungsverfahren gegen die beiden Beamten eingestellt. Begründung: Straftaten seien den Beschuldigten "nicht mit der für eine Anklageerhebung zu fordernden Sicherheit nachzuweisen".

Weiterhin ermittelt wird indes gegen den Radfahrer, den Passauer Augenarzt Siegfried Bauer - ihm werden sowohl Widerstand gegen Vollzugsbeamte als auch Körperverletzung vorgeworfen. Bauer spricht von einem Skandal. "Der Beamte hat mich auf den Teer geschmettert, unfassbar. Ich - aber auch er - können froh sein, dass ich noch lebe", sagt er. Mittlerweile lässt sich Bauer vom Münchner Anwalt Hartmut Wächtler vertreten - wie jene Familie, die in Schechen bei Rosenheim von Zivilbeamten mit äußerster Härte angegangen wurde.
Parallelen zu einem Fall in Rosenheim

Dass auch die Ermittlungen gegen die Rosenheimer Beamten eingestellt wurden, gegen die betroffene Familie aber ein Strafverfahren läuft, ist laut Bauer eine Absurdität unter vielen: "Hundert Prozent der Polizeianzeigen werden vor Gericht verhandelt, Bürgeranzeigen gegen Polizeibeamte hingegen werden zumeist eingestellt", behauptet er.

Annette R. ist nicht die einzige Zeugin des Vorfalls. Eine weitere Frau gab an, der Polizist habe den Radfahrer gepackt, umgeworfen und sich, als er am Boden lag, auf ihn gekniet. Ihr Eindruck von diesem Polizeieinsatz: "Übertrieben."

Eine dritte Zeugin bekam von ihrem Auto aus nur mit, dass der Radfahrer, der sich offenbar entfernen wollte, plötzlich samt Rad am Boden lag. Ein Polizist habe dann auf ihm gekniet und dessen Arm nach hinten gebogen. Ihre Mitfahrerin wiederum will gesehen haben, wie der Polizist den Radler gepackt und zu Boden geworfen hat.

Annette R. ist immer noch schockiert von diesem Vorfall. "Der Radler hat mehrmals geschrien: ,Ich wehre mich nicht, ich wehre mich nicht!' Aber keiner der Beamten hat auch nur Anstalten gemacht nachzuschauen, ob er sich bei dem schweren Sturz - er war ja doch relativ schnell unterwegs - verletzt hat." Stattdessen habe man ihn hochgezerrt "und wie ein Schlachtvieh oder so eine Mülltüte ins Auto" geworfen.

Laut Bauer war damit sein Martyrium aber noch nicht zu Ende. Er sei von den Beamten zur Polizeiinspektion Passau gebracht worden. Als er verlangt habe, dass man ihn in ein Krankenhaus bringe, sei er brutal aus dem Auto gezerrt und zu Boden geschleudert worden. Er sei erneut mit dem Kopf aufgeprallt und daraufhin bewusstlos geworden.
Der Augenarzt spricht von "Opferverhöhnung"

Aus Sicht der Beamten stellt sich der Fall indes ganz anders da. Bauer habe sich bewusst einer Personenkontrolle entzogen. Er habe - nachweislich alkoholisiert - eine rote Fußgängerampel missachtet, sei der Aufforderung, sofort anzuhalten, nicht nachgekommen, sondern einfach weitergefahren. Er sei auch keineswegs vom Rad geschubst, sondern erst zu Boden geworfen worden, nachdem er sich immer wieder dem Zugriff entwunden und wie wild um sich geschlagen habe.
Platzwunden, Prellungen, Schüsse

Im Polizeifahrzeug habe er mit seinen Beinen die Tür blockiert und sich im Hof der Polizeiinspektion so heftig widersetzt, dass einer der Beamten mit ihm umgefallen sei und sich dabei selbst am Knie und an der Hand verletzt habe.

Der ermittelnde Staatsanwalt hält die Aussagen der zwei Beamten für glaubwürdig. "Soweit seitens der Zeuginnen ausgeführt wird, sie seien über die Brutalität des Polizeieinsatzes entsetzt gewesen, mag dies auf die Unkenntnis des Gesamtgeschehens zurückzuführen sein", heißt es im Einstellungsbescheid. Allein Bauers mangelnde Bereitschaft, den Weisungen der Beamten zu folgen, habe zum Einsatz von Zwangsmitteln geführt.

Bauer habe selbst angegeben, er sei mit dem Fahrrad davongefahren, weil er eventuellem Ärger aus dem Weg gehen wollte. Zudem seien die Aussagen der Zeuginnen nicht widerspruchsfrei. Das gelte auch für jene Aussage Bauers, der Beamte, der ihn massivst misshandelt habe, sei auf dem Beifahrersitz gesessen.

Nach Angaben der Polizisten lenkte der Hauptbeschuldigte das Streifenfahrzeug. Alles in allem will der Staatsanwalt auch nicht ausschließen, dass sich Bauer "einen Teil der Verletzung (etwa Ausreißen eines Haarbüschels) selbst zufügte, um diese Verletzungen dem Beschuldigten nachfolgend anzulasten".

Für den Augenarzt grenzt das an "Opferverhöhnung". Aus seiner Sicht gibt es Ungereimtheiten: Der Hof der Polizeiinspektion ist zwar videoüberwacht - doch es gibt keine Aufzeichnungen, auch konnte in der Polizeiinspektion keiner als Zeuge "zum Tatgeschehen Auskünfte geben", wie es im Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft heißt.

Bauer fing an zu recherchieren und will dabei herausgefunden haben, dass einer der Polizisten bereits als gewalttätig aufgefallen ist. Aber in der Ermittlungsakte gegen den Beamten sei kein Auszug aus dem Strafregister zu finden.

Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Passau wird kein "Auszug aus dem Bundeszentralregister eingeholt, wenn ein Staatsanwalt davon ausgeht, dass der Betroffene nicht tatverdächtig ist". Bauer indes gibt noch nicht auf. Sein Anwalt hat Widerspruch gegen den Einstellungsbescheid eingelegt.

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Quelle:
    (SZ vom 11.04.2012/mest)

Nikita

Eine Pressemeldung der Polizei und anschließend ein Augenzeugenbericht des gleichen Geschehnisses:

Zitat"Unbekannte haben gestern Abend zwei Polizisten bei der Überprüfung eines vorübergehend Festgenommenen in Friedrichshain mit einer unbekannten Flüssigkeit bespritzt. Die Beamten des Polizeiabschnitts 51 überprüften einen 26-jährigen Mann in der Rigaer Straße, nachdem dieser die Polizisten beleidigt hatte. Aufgrund der Überprüfung kam es gegen 21 Uhr zunächst zu lautstarken Unmutsäußerungen von Passanten, deren Anzahl im weiteren Verlauf auf etwa 15 Personen anstieg. Kurz darauf öffnete eine Frau die hintere Fahrzeugtür des Einsatzwagens und ein Mann spritzte aus einer Flasche die Flüssigkeit in den Fahrzeuginnenraum. Hierbei wurde einer der Beamten, der zu diesem Zeitpunkt die Überprüfung des vorübergehend Festgenommenen vornahm, getroffen. Zeitgleich bedrohte eine Person, die einen Motorradhelm trug, einen der Beamten, in dem sie den Wurf einer Glasflasche andeutete, dies jedoch nach Aufforderung des Beamten unterließ und sich entfernte. Eine weitere, bislang unbekannte Frau, nutzte den kurzen Augenblick, in dem der Beamte abgelenkt war, und bespritzte den Polizeiobermeister ebenfalls mit einer Flüssigkeit. Nachdem die angegriffenen Beamten Unterstützungskräfte anforderten, entfernte sich die Gruppe vor Eintreffen weiterer Polizisten. Die beiden Polizisten klagten über brennende Schmerzen im Gesicht sowie an den Armen und wurden ambulant behandelt. Die Beamten standen unter dem Eindruck des Geschehens und konnten ihren Dienst nicht mehr fortsetzen. Der Polizeiliche Staatsschutz hat die Ermittlungen übernommen."
http://www.berlin.de/polizei/presse-fahndung/archiv/369973/index.html

Zitat
Vor unserem Haus wollen Polizeibeamte einen Mann kontrollieren. Der sieht wohl irgendwie links aus. Der Mann sagt was zu den beiden Beamten und die stürzen sich auf ihn, schlagen mit Handschuhen, treten ihn. Schließlich liegt er gefesselt im Streifenwagen. Der Mann schreit um Hilfe, ein Beamter drückt sein Knie auf den Hals des Festgenommenen. Der Mann schreit weiter. Der Polizist quetscht die Genitalien des Mannes. Der hat jetzt Schaum vorm Mund.

Passanten nähern sich, fragen was das soll. Der Mann ruft dass ihn die Polizei umbringen wolle. Die Passanten fordern die Beamten zur Mäßigung auf. Der eine Beamte fasst nach seiner Pistole, mit der anderen Hand sprüht er Pfeffer in die Menge, sprüht einmal im Kreis, trifft sogar sich selbst und seinen Kollegen. Dann kommen vier Streifenwagen und ein Mannschaftswagen, schubsen die Leute weg. Auf die Frage warum der Mann so mißhandelt wird sagen die Beamten, er habe seine Frau in der Wohnung zusammengeschlagen.

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