Arbeitsverhältnis beendet, -Krankengeld?

Begonnen von AK 47, 12:38:44 Sa. 29.Dezember 2007

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

AK 47

Bin fertig mit meinem Arbeitgeber, bin weiterhin krankgeschrieben.
Übernimmt jetzt automatisch die Agentur die Krankenkassenbeiträge?
Hab mich ja arbeitssuchend gemeldet.
Was muss ich beachten damit die KK das Krankengeld weiterhin zahlt?

Gruß

Ziggy

Arbeitsuchend melden reicht nicht. Sobald das AV beendet ist bzw. du davon Kenntnis hast, musst du dich arbeitslos melden.
Automatisch geht da gar nix.

Grüße, Ziggy
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

AK 47

Die wissen ja das ich krankgeschrieben bin. Hab denen mit der Post bereits mitgeteilt das ich mich persönlich am ersten Tag meiner Arbeitsfähigkeit melden werde.

Ziggy

Du musst dich trotzdem sofort arbeitslos melden, auch wenn du krankgeschrieben bist.
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

denis

Naja so sicher bist du dir da auch nicht... ist den sonst keiner hier der sich auskennt???

Ziggy

Die Agentur zahlt für dich keinerlei Leistung (also auch keine SozVersBeiträge), solange keine Arbeitslosmeldung mit Antrag auf ALG vorliegt.

Rückwirkend geht nicht, es zählt das Datum der Arbeitslosmeldung.

Du bist zwar krankgeschrieben, aber eben auch arbeitslos.

Du kannst aber glauben, was du willst, mir isses egal.
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

Soulsurferin

Hey!

Ich hatte vor kurzer Zeit genau das gleiche Problem. Obwohl ich gekündigt wurde und noch krank geschrieben war, ging ich zum Arbeitsamt um mich arbeitslos zu melden. Die haben mich aber wieder weggeschickt und meinten, erst wenn ich wieder gesund bin, muß ich wieder zum Arbeitsamt kommen, um mich dann arbeitslos zu melden.

Habe dann bei der Krankenkasse angerufen und der Herr hat mir das bestätigt. Und so nimmt nun alles seinen Gang :) Und ich hoffe mal, dass das alles so richtig war......

Kettensägenmassaker

Zitathoffe mal, dass das alles so richtig war......
Erst wenn die Kohle auf dem Konto ist, wurde richtig gehofft.
Vielleicht ist es ratsam,  VORHER jeweils MEHRERE* Sachbearbeiter bei AA u. KK anzurufen
sofern die jeweilige Krankheit das zulässt.

* wegen zu befürchtender Inkompetenz
"Das soziale Kettensägenmassaker ist Grausamkeit pur,
es nützt noch nicht einmal dem Kapital."(Jürgen Elsässer 11.11.05)

Erkah

Hi,

Wenn du im Krankengeldbezug bist und mittendrin dein Beschäftigungsverhältnis beendet wird, dann bist du weiterhin über die KK versichert und zwar bis zu dem Tag an dem du ausgesteuert wirst oder wieder gesund bist. Die KK zahlt sämtliche Beiträge und du bist versichert. Anschl. ab zum AA.

Mfg

  • Chefduzen Spendenbutton