Schon wieder Zeitarbeit

Begonnen von AbYsS, 19:45:05 Fr. 04.Januar 2008

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AbYsS

hallo

ich soll mich wieder bei Zeitarbeitsfirmen bewerben, da ich schon paarmal bei ZFA`s angestellt war und es echt satt habe, dauernd schlecht bezahlt, mies behandelt zu werden, was kann ich dagegen tun ?

bitte um einige tipps :(

unkraut

Sicher presst Dich das Amt ?
Dann nimm zum Vorstellungsgespräch bei der ZAF den Fragebogen mit .
Hat sich dann fast von selbst erledigt das die Dich nicht möchten .
http://www.chefduzen.de/thread.php?threadid=3568&hilight=Fragebogen
Kannst da auch weiterlesen ....
MfG
Noch Fragen Hauser ? Ja Kienzle , wer ist eigentlich Unkraut ?

Wir wagen es nicht weil es schwierig ist sondern es ist schwierig weil wir es nicht wagen .

Mein Buchtip als Gastautor :  Fleißig , billig , schutzlos - Leiharbeiter in Deutschland  > ISBN-10: 3771643945

Jürgen

Hallo,

"ich soll mich wieder bei Zeitarbeitsfirmen bewerben, da ich schon paarmal bei ZFA`s angestellt war und es echt satt habe, dauernd schlecht bezahlt, mies behandelt zu werden, was kann ich dagegen tun ?"

Wenn Du wirklich etwas dagegen tun willst, dann kannst Du in Bezug auf Deine bisherigen Beschäftigungen eine Klage erheben (da es sich um abgeschlossene Beschäftigungen handelt, besteht kein Jobrisiko auf Grund einer Klageerhebung und mit Beantragung einer Prozesskostenhilfe besteht ein sehr geringes finanzielles Klagerisiko), um rückwirkend (bis zu 4 Jahren) das "equal treatment" (gleiche Arbeitsbedingungen wie Stammarbeiter in den Entleihunternehmen) einzuklagen.

Siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Prozesskostenhilfe

Zitat:
"..Die Prozesskostenhilfe muss beim jeweils zuständigen Gericht beantragt werden. Neben der Bedürftigkeit, die anhand einer Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu belegen ist, werden auch die Erfolgsaussichten des zu führenden Prozesses einer summarischen gerichtlichen Vorprüfung unterzogen, denn die PKH wird nur bei hinreichenden Erfolgsaussichten gewährt
...
Im Falle der erfolgten Bewilligung von Prozesskostenhilfe werden die Gerichtskosten sowie die Gebühren des eigenen Rechtsanwaltes durch die Staatskasse getragen. Bei sehr geringem Einkommen wird PKH als Zuschuss gewährt. Ansonsten muss die Prozesskostenhilfe in maximal vier Jahre lang zu zahlenden Raten zurückgezahlt werden.
...
Unterliegt die Partei im Prozess, muss sie die gegnerischen Rechtsanwalts- und ggf. Gerichtskosten im gleichen Umfang erstatten wie dies auch bei nicht bedürftigen Parteien der Fall ist..."

Im Fall der Bewilligung der Prozesskostenhilfe hat ein Gericht also schon eine Vorprüfung in Bezug auf die Erfolgsaussichten durchgeführt, weshalb dadurch das Prozessrisiko minimiert wird.
Ein Restrisiko bleibt natürlich.

Gruß

Jürgen

Galenit

Bewirb Dich auf jeden Fall ...

Für eine Nichteinstellung gibts viele Gründe, die Du sicher in den tiefen dieses Forums findest.
Der Fragebogen ist sehr gut, wenn Du das mit einigen der anderen Möglichkeiten kombinierst wirst Du sicher die Firmen rausfiltern können, die Dich nur ausbeuten wollen.

Gabs zu Weihnachen wieder ein mieses Rasierwasser oder Deo?
Dann machs doch alle wenn Du zu der Firma hingehst!

Ungepflegt = Sperre
Überpflegt und ekelerrend Pafümiert = keine Sperre aber böse Blicke in der UBahn.
G.S. ehemaliger Bundeskanzler der B(ananen) R(epublik) D(eutschland):
"Was wir machen ist gut, die Menschen verstehen es nur nicht!"

AbYsS

hallo

danke für die tipps, wie ist das wenn mir einer ne arbeit anbietet, kann ich dann zumindest sagen das ich noch andere Firmen habe oder muss ich das erstbeste annehmen ?

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