was soll ich tun?

Begonnen von kalinski, 15:36:46 Mo. 21.Januar 2008

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kalinski

hallo!
mir wurde diese seite hier empfohlen um mir bei meinem problem helfen zu lassen!
ich arbeite seit 7 jahren in einem betrieb und bin seit letztes jahr april auf teilzeit angestellt,(vorher auf 400€ basis).
mein chef war schon immer ein koleriker, aber seit ca einem halben jahr, mobbt er mich massiv!
nun habe ich seit dem 3.januar einen krankenschein, er hat dirket nach einer woche kks eine untersuchung vom medizinischen dienst verlangt. die haben mich, nachdem ich denen den fall geschildert habe, noch mal bis zum 26. krank geschrieben.
danach muß ich allerdings erstmal wieder hin!(also keine weitere verlängerung meines kks).
ich weiß gar nich wie das jetzt weiter laufen soll, ich kann nich kündigen und meinchef ist leider so drauf das er leuten wirklich ungerne kündiggt, weil er ihnen das arbeitslosen geld nich gönnt!
mir wird total schlecht wenn ich daran denke das ich montag wieder hin muß, da ich von meinen arbeitskollegen erfahren habe das mein chef ordentlich über mich abläster (z.b wäre ich total besoffen am telefon gewesen als ich meine kks das erstemal verlängert habe, was absolut nich der wahrheit entspricht, da ich vorher noch beim blutabnehmen war)

vielleicht kann mir jemand sagen wie ich da jetzt weiter vorgehen soll!
kann ich mir den nach ein paar tagen einen neuen krankenschein wegen der selben sache holen?

liebe grüße kalinski

Schraubenwelle

Hallo Kalinski...also wer sagt das du da wieder hin musst ? Der Medizinische Dienst ?
Am besten ist es du sprichst es mit deinem Hausarzt ab und schilderst ihm alles.
Du solltes eine Überweisung zu einem Psychologen  mit ihm besprechen zurMitbehandlung.
Du leidest mit Sicherheit an Schlafstörungen,innere Unruhe,kannst dich auf nichts mehr Konzentrieren usw.
Dein Chef kann zwar eine Untersuchung vom Medizienischen Dienst verlangen ,aber er bekommt keine Info drüber was du hast.
Leider versuchen die KK Mobbing ab zu tun und sind der Meinung das Mobbing kein Grund  für eine Krankschreibung ist.
Deshalb ist es sehr wichtig das man zu einem Psycholgen  in Mitbehandlung  kommt.
Also wichtig...Hausarzt...Überweisung Psychologen...und dich weiter Krank schreiben lassen.
Bist du in einer Gewerkschaft...wenn ja hin da und mit denen sofort reden was man da machen kann ..wenn nicht solltest du dir Überlegen dort sofort ein zu treten...kostet nicht die Welt.Hast aber erst nach 3 Monaten Anspruch auf volle Hilfe.Wenn du nicht drinn bist bekommst du zu mindest erstmal Beratung wie man sich verhalten soll usw.
Wenn Fragen hast oder dir was Unklar ist raus damit

Hartzbeat

Hallo kalinski und willkommen in diesem Forum,

Zitat[...]nun habe ich seit dem 3.januar einen krankenschein, er hat dirket nach einer woche kks eine untersuchung vom medizinischen dienstverlangt. die haben mich, nachdem ich denen den fall geschildert habe, noch mal bis zum 26. krank geschrieben. danach muß ich allerdings erstmal wieder hin!(also keine weitere verlängerung meines kks)

Vorab hätte ich eine Frage:
Welchen medizinischen Dienst hat der Chef verlangt?
a) betriebseigenen?
b) anderen?

Aus der Verlängerung Deiner Arbeitsunfähigkeit bis zum 26.01.2008 schließe ich zuallererst einmal, dass auch der herbeizitierte medizinische Dienst nicht nur eine ordnungsgemäße und begründete Arbeitsunfähigkeit ab dem 03.01.2008 - sondern auch darüber hinaus - sogar bis zum 26.01.2008 festgestellt hat. Damit haben sich etwaige Zweifel an Deiner Arbeitsunfähigkeit erstmal aufgelöst, da kann Dir Dein Chef gar nichts.

Danach musst Du zwar wieder zur Untersuchung, das ist jedoch normal - genau wie beim Arzt, ob das allerdings rechtens ist, klärt sich vielleicht bei Beantwortung meiner o.g. Frage.

Natürlich kannst Du wieder aus den gleichen bzw. denselben Krankheitsursachen eine weitere Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit (Krankenschein) erhalten, wenn die gleichen Ursachen noch vorliegen und noch nicht auskuriert wurden. Also keine Panik deswegen.

Bis zur Beantwortung der Frage
wartet
Hartzbeat

Hochseefischer

hi kalinski,
diesen link hier:

http://www.mobbing-web.de/

habe ich gerade gefunden. da gibt es unter anderem den Bereich " Urteile zum Arbeits- und Sozialrecht, Gesetze, Links, etc." auf

http://www.mobbing-web.de/html/urteile-arbeitsrecht-mobbing.html

> ich kann nich kündigen

hm vielleicht doch ;) vor allem könnte das wichtig für dich sein:

ZitatNach eigener Kündigung bei Mobbing keine Sperrzeit
Kündigt ein Arbeitnehmer von sich aus, verhängt das Arbeitsamt normalerweise eine 12wöchige  Sperrzeit. Das tat es auch im Fall eines Buchhalters, der allerdings aus einem ganz besonderen Grund gekündigt hatte: Er war an seinem Arbeitsplatz extremen  Mobbing-Attacken ausgesetzt, die zu einem gefährlichen Bluthochdruck geführt hatten, so daß die Arbeit unter diesen Umständen aus medizinscher Sicht nicht mehr vertretbar war. Da sein Arbeitgeber nicht willens war, Abhilfe zu schaffen, hat der man kündigen dürfen, ohne mit einer Sperre belegt zu werden.
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz L 1 AL 110/00

ist denn der hier geschilderte fall auf dich übertragbar? ich meine: falls du da wieder arbeiten würdest, würde das mobbing bzw. die folgen für dich, würden die dich in eine lebensgefährliche lage bringen?

aber was die genaue vorgehensweise "gemobbt-werden=>selber kündigen=>keine sperre" durch das AA/die Arge betrifft, da würde ich mich 100%ig absichern, also mich umfassend informieren. denn das Urteil "L 1 AL 110/00", ist das immer noch aktuell, und gilt das ohne einschränkungen für alle vergleichbaren fälle, z.B. wenn kein anspruch auf alg 1 besteht, also nur alg II gewährt werden würde? (=frage ans forum)

hier noch eine adresse:

http://www.arbeitsplatz-mobbing-suedbaden.de/

> kann ich mir den nach ein paar tagen einen neuen krankenschein wegen der selben
> sache holen?

mir zufolge sollte das selbstverständlich sein, wenn die symptome, die sich aus mobbing ergeben (schlaflosigkeit, konzentrationsschwierigkeiten, magenschmerzen, angst usw.) immer noch vorhanden sind.

ich würde tagebuch führen über jeden einzelnen mobbing-vorfall. das tagebuch kannst du dann bei behörden (AA/Arge/Gericht) vorlegen, falls nötig.

viele grüße

hochseefischer

Ocean

Ich habe vor 3 Wochen auch meinen Job im CallCenter gekündigt, weil ich ihn psychisch nicht mehr aushalte. Ich bekomme auch keine Sperrzeit oder ähnliche Sanktionen. So ähnlich ist es ja auch beim Mobbing, welches ich selbst schon miterleben durfte.

Mobbing hat mein Leben zerstört!

Wichtig: Lass dir das nicht mehr gefallen. Hole dir Hilfe, sie steht dir zu.

kalinski

vielen dank, für die vielen antworten, das macht einem echt mut!

also hier erstmal die antworten auf die frage von hartzbeat:
mein chef hat bei meiner krankenkasse angerufen und gesagt das er daran zweifelt das ich wirklich krank bin und das er dies vom medzinischen dienst der krankenkassen überprüfen lassen will.

denen habe ich den fall ja auch geschildert und die meinten das die reaktion meines chefs auf die erste krankenschein verlängerung ja nur noch mal unterstreicht wie es auf der arbeit zu geht.woraufhin ich ,vom medizinischen dienst, noch eine zusätzliche woche länger krank geschrieben wurde.

ich möchte halt nur so schnell wie möglich da raus, da ich einfach nich mehr dort arbeiten kann!
ich denke ich werde am montag auf jedenfallwieder hin müssen da in dem befund von der krankenkasse steht:
"dass keine weiter vorraussetzung für eine verlängerung der arbeitsunfähiglkeit vorliegen"

Schraubenwelle

Hallo Kalinski..was der Medizinische Dienst oder die Krankenkasse will soll dir erstmal warm am A... vorbei gehen.
Klar die wollen das du wieder Arbeitest und dann haben die weiter keine Kosten.
Aber ich kann dir wirklich nur Raten geh zu deinem Arzt und lass dich weiter Krank schreiben...denn wenn du wieder bei der arbeit auf tauchst geht der Höllentanz wieder von vorne los.
Sag deinem Arzt das du es nicht mehr schaffst..Magenschmerzen ,Schlafstörungen, Panikattacken ..na ebend alles was dich kaputt macht an der Situation.
Der Arzt kann dich weiter krank schreiben ...da können KK und MD nichts gegen machen.

Ocean

ZitatOriginal von Schraubenwelle
Sag deinem Arzt das du es nicht mehr schaffst..Magenschmerzen ,Schlafstörungen, Panikattacken ..

Das würde ich auf jeden Fall so machen. Sag dem Doc ganz ehrlich, wie dich die Arbeit momentan zerstört und du stark an o.g. Symptomen leidest.

flipper

ZitatOriginal von kalinski
...da ich von meinen arbeitskollegen erfahren habe das mein chef ordentlich über mich abläster (z.b wäre ich total besoffen am telefon gewesen als ich meine kks das erstemal verlängert habe, was absolut nich der wahrheit entspricht, da ich vorher noch beim blutabnehmen war)...

vielleicht kann mir jemand sagen wie ich da jetzt weiter vorgehen soll!

aber gerne doch! ruf das arschloch an und schrei ihn voll zusammen, lass alles raus und dann strafanzeige wegen übler nachrede und was das StGB sonst noch hergibt, die kollegen als zeugen benennen (falls die staatsanwaltschaft nen prozess zustandebringt, vereidigen lassen). zivilklage auf schmerzensgeld. lass das von nem anwalt machen, dann haste nichts damit zu tun, wenns dich belastet. im prozess genau die psychischen störungen deines chefs öffentlich schildern, das bringt den um  :]

gratuliere zum fristlosen kündigungsgrund für dich. versuchen, andere firma zu finden?
"Voting did not bring us further, so we're done voting" (The "Caprica Six" Cylon Model, BSG)

kalinski

das ist natürlich auch sehr interessant, allerding sweiß ich nicht obmeine kollegen das vor gericht aussagen würden, da sie dann um ihren arbeitsplatz fürchten müssen. aber ich werde auf jedenfall mal nachfragen!
ist das denn dann tatsächlich ein außerordenlicher kündigungsgrund?

Schraubenwelle

Also ich sag mal sei da vorsichtig.
1.Der oder die Kollegen werden bestimmt nicht aussagen.Angst vor Verlust des Arbeitsplatzes.
2. Du bist in der Beweislast..Sprich..du must es ihm nachweisen.
Das ist alles nicht so einfach wie es sich so schreibt. Meine eigene Erfahrung.
Erkundige dich aber wenn du willst bei Rechtsanwalt.
Ich kann einfach nur immer wieder sagen geht in die Gewerkschaft da kann dir wirklich geholfen werden...auch wenn einige der Ansicht sind sowas braucht man nicht.

matten

kann nur beipflichten bin auch in der gewerkschaft

und habe sie 2mal gebraucht....

kann nur sagen super klasse

ehrlich mfg matten

macdet

ich bin der Initiator von mobbing-gegner.de und kann nur warnen und abraten.

Vor jedem (auch vom mir  ?(  ) der Ratschläge gibt! Besondersaber vor den erwähnten Seiten. Hier Lucie und andere könnt ihr euch von der  Cyber-Mobbing - Dokumentation dieser Leute überzeugen.  :aggressiv>


Wer mag kann micht anrufen (05355 / 91557)   Vorsicht vor Unbekannten im Netz, die ihre Identität verschleiern und dumm quatschen.

mergazil

ZitatOriginal von matten
kann nur beipflichten bin auch in der gewerkschaft

und habe sie 2mal gebraucht....

kann nur sagen super klasse

ehrlich mfg matten

Bei uns wurde die mobbende Person zum Dank in den BR gewählt, da konnte ihr der Chef fast nichts mehr. Rausgeschmissen wurde sie trotzdem mit fetter Abfindung.

kalinski

leider gibt es bei uns keinen betriebsrat!

mein herz schlägt mir gerade bis zum hals, in einer stunde muß ich nach drei wochen krankenschein das erste mal wieder zur arbeit.
mir ist total schlecht und die nerven liegen blank, ich kann überhaupt nicht einschätzen was mich da gleich erwartet.
naja wenn´s zu schlimm wird gehe ich morgen wieder zum arzt.

in diesem sinne

kalinski

Hochseefischer

@macdet
ZitatOriginal von macdet
ich bin der Initiator von mobbing-gegner.de und kann nur warnen und abraten.

Vor jedem (auch vom mir  ?(  ) der Ratschläge gibt! Besondersaber vor den erwähnten Seiten.

Meine beiden genannten Links waren das Ergebnis einer Internet-Recherche inklusive einer Minimal-Überprüfung, ob die Inhalte, die diese Links bereitstellen, brauchbar (nützlich/hilfreich) sind. Ich habe bisher die Inhalte der genannten Seiten nicht in Anspruch genommen. Kann also nicht einschätzen, ob die entsprechenden Betreiber bösartige Absichten haben.

ZitatHier Lucie und andere könnt ihr euch von der  Cyber-Mobbing - Dokumentation dieser Leute überzeugen.  :aggressiv>

Welche Leute meinst Du genau?
Nachtrag zu dieser Frage: vielleicht ist das Nennen der (Real-) Namen ja auch heikel für Dich (und das Forum?). Nichts überstürzen, was meine Frage betrifft ;)

Könntest Du vielleicht bitte kurz schildern, worüber es da auf dem von Dir genannten Link geht? Da steht ziemlich viel an Information.

Öh, wenn ich aktuell auf http://www.mobbing-gegner.de gehe, hagelt's nur Fehlermeldungen ... Was steht denn bei Euch auf der Startseite?

Gruß

HSF

Hochseefischer

ZitatOriginal von Hochseefischer
Öh, wenn ich aktuell auf http://www.mobbing-gegner.de gehe, hagelt's nur Fehlermeldungen ... Was steht denn bei Euch auf der Startseite?

Ah, jetzt geht die Startseite wieder, danke ;)

Gruß

HSF

kalinski

ja, jetzt war ich am donnerstag das erstemal wieder arbeiten und hab auch direkt die kündigung zum monatsende februar bekommen!
in der kündigung steht allerdings kein kündigungsgrund drin, ist das überhaput rechtens?
ich mein im endeffekt soll es mir egal sein, da ich echt froh bin aus dem laden raus zu sein, und das ich mit dem stress dort endlich abschließen kann!

Hochseefischer

hi kalinski,

erst mal hut ab, dass du wieder zur arbeit gegangen bist ....
frage ist: sollst du die kündigung hinnehmen?

du schreibst:
Zitatja, jetzt war ich am donnerstag das erstemal wieder arbeiten

also am 31.1.. dann meint dein ag also, er könne dich mit einer frist von 4 wochen kündigen.

dein ag will offensichtlich geld sparen und dich so schnell wie möglich los werden. er will deinen lohn/dein gehalt nicht so lange zahlen wie er gesetzlich dazu verpflichtet ist (also bis zum ende der gesetzlich vorgeschriebenen kündigungsfrist), weil du nicht arbeitsfähig bist. das ist meine einschätzung.

ZitatDie Kündigungsfrist:
 
 Die Kündigungsfrist während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, beträgt mindestens zwei Wochen.
 Nach der Probezeit beträgt die Grundkündigungsfrist, die Arbeitgeber und ArbeitnehmerIn einzuhalten haben, vier Wochen zum 15. des Monats oder zum Monatsende.
 Je nach Dauer des bestehenden Beschäftigungsverhältnisses hat der Arbeitgeber bei einer Kündigung verlängerte Fristen einzuhalten.
 Die verlängerten Kündigungsfristen betragen nach
 
 2jähriger Betriebszugehörigkeit - 1 Monat zum Monatsende,
 5jähriger Betriebszugehörigkeit - 2 Monate zum Monatsende,
 8jähriger Betriebszugehörigkeit - 3 Monate zum Monatsende,
 10jähriger Betriebszugehörigkeit - 4 Monate zum Monatsende,
 12jähriger Betriebszugehörigkeit - 5 Monate zum Monatsende,
 15jähriger Betriebszugehörigkeit - 6 Monate zum Monatsende,
 20jähriger Betriebszugehörigkeit - 7 Monate zum Monatsende.
 
 Berücksichtigt wird dabei die Betriebszugehörigkeit nach Vollendung des 25. Lebensjahres. In Tarifverträgen können diese Kündigungsfristen verlängert oder aber auch verkürzt werden. Einzelvertraglich können zwischen Arbeitgeber und ArbeitnehmerIn keine kürzeren Fristen vereinbart werden. Ferner ist es nicht zulässig, in Tarif- und Arbeitsverträgen für ArbeitnehmerInnen längere Kündigungsfristen als für Arbeitgeber festzuschreiben.
http://recht.verdi.de/rechtstipps/die_beendigung_des_arbeitsverhaeltnisses/die_kuendigung

die kündigung, ist das eine ordentliche oder eine fristlose kündigung? das muss mir zufolge auf dem kündigungsschreiben genannt sein.

ZitatFristlose Kündigung Arbeitsvertrag durch den Arbeitgeber

[...] Ist dem Arbeitgeber die weitere Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar, kann er den Arbeitvertrag durch eine fristlose Kündigung - also außerordentlich - beenden. Die Kündigung muss nicht fristlos, sie kann auch zu einem bestimmten Termin erklärt werden.
http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/kuendigung/fristlose_kuendigung_arbeitsvertrag.htm

schaue dir auf der zuletzt genannten seite die einzelnen punkte an, also vor allem

- 2. Vorliegen eines Kündigungsgrundes
- 3. Einzelne Kündigungsgründe
- 6. Kündigungserklärung, Ausschlussfrist für Kündigung

Unter "Kündigungserklärung, Ausschlussfrist für Kündigung" steht u.a.:

Zitat1. Fristlose Kündigung: Kündigungserklärung und Angabe des Kündigungsgrundes
Die Kündigungserklärung muss seit dem 1.5.2000 schriftlich erfolgen. Grundsätzlich nicht erforderlich ist aber, dass sie auch mit einer Begründung versehen ist.
...
b) Im übrigen hat der Gekündigte jedoch einen Anspruch darauf, dass ihm die Kündigungsgründe unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. Dadurch soll ihm die Überprüfung ermöglicht werden, ob er sich zu gerichtlichen Schritten entschließt.

bitte informiere dich auf die gleiche weise, falls es sich um eine ordentliche kündigung handelt auf

http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/kuendigung/kuendigung_arbeitsvertrag.htm

alle angaben ohne gewähr! am besten zu einem rechtsanwalt gehen oder sich an eine gewerkschaft wenden (s.o).

gruß

hochseefischer

flipper

ZitatOriginal von kalinski
ja, jetzt war ich am donnerstag das erstemal wieder arbeiten und hab auch direkt die kündigung zum monatsende februar bekommen!
in der kündigung steht allerdings kein kündigungsgrund drin, ist das überhaput rechtens?
ich mein im endeffekt soll es mir egal sein, da ich echt froh bin aus dem laden raus zu sein, und das ich mit dem stress dort endlich abschließen kann!

heh! denen wird nix geschenkt! das macht Dich doch bestimmt schmerzhaft fertig so weggeworfen zu werden wie eine ausgedrückte plastikflasche? dann lass Dich aber sofort für länger krankschreiben. dann müssen die volle 4-6 wochen lohnfortzahlung auch über den kündigungstermin hinauszahlen und danach gibts 75% krankengeld vom netto, das is doch besser als der terror vom amt? grund nicht nötig bei regulärer kündigung.
"Voting did not bring us further, so we're done voting" (The "Caprica Six" Cylon Model, BSG)

kalinski

ja  es ist schon sehr entäuschend nach so langer zeit so ab serviert zu werden!
er hat mir donnerstags abend die kündigung überreicht, mit den worten" sie können sich ja warscheinlich denken warum meine frau und ich heute hier sind".
das war´s alles!!!

die kündigung ist fristgrecht, so steht es in der kündigung drin.

das mit der kündigungsfrist ist schon richtig da ich erst 26 jahre alt bin und die jahre vor meinem 25. lebensjahr nicht in die kündigungsdauer einberechnet werden, (was ich übrigens total unsinnig finde!)

morgen habe ich einen termin beim anwalt, da ich das irgendwie auch nicht so auf mir sitzen lassen will. ich habe ja auch noch meinen stolz!

was einfach auch lächerlich ist, ist das er anfang des monats jemand neuen eingestellt hat, auch auf teilzeit.
also kann es ja wohl kein betrieblicher grund sein, warum mir gekündigt wurde!

heute wurde ich vorläufig krank geschrieben, da ich es einfach nich verpacken kann weiterhin dort hin zu gehen! schließlich werden weiter gerüchte verbreitet und hinter meinem rücken getuschelt, (allerdings schon so, das ich es merke).
das kann ich mir nicht zumuten.

Fisch38

ZitatOriginal von kalinski
...
in der kündigung steht allerdings kein kündigungsgrund drin, ist das überhaput rechtens?
...

Hallo Kalinski! DAS würde ich auf jeden Fall vom Anwalt prüfen lassen - ein Fachanwalt für Arbeitsrecht freut sich über so was! Es MUSS ein triftiger Kündigungsgrund enthalten sein! Triftig=nicht "aus betrieblichen Gründen"

nontestatum

ZitatEs MUSS ein triftiger Kündigungsgrund enthalten sein!

.... nicht unbedingt. Es kommt auf die Unternehmensstruktur an.

Google: "Kündigen ohne Kündigungsgrund".
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. X(

macdet

Zitatin der kündigung steht allerdings kein kündigungsgrund drin, ist das überhaput rechtens?

ein grund muss nicht sein. im verfahren schon. die art der kündgung ist wichtig!

http://tinyurl.com/3cdoda

matten

moin kalinski....

wie war es beim anwalt...

mfg
matten

kalinski

ja mein anwalt sagt die kündigung ist sozial ungerechtfertigt und somit geht es vor gericht!
was allerdings nicht zur folge hat das ich wieder eingestellt werde, da das verhältnis zerrüttet ist!
mein anwalt ist ganz nett und meinte ich habe ganz gute chancen auf ne abfindung!
allerdings geht es mir bei der geschichte nicht um´s geld sondern um´s prinzip, da mein (ex)chef sich schon des öfteren von angestellten auf diese weise entledigt hat!
es kommen keine kosten auf mich zu da mein anwalt direkt prozesskosten beihilfe bantragt hat!
jetzt ist mir allerdings etwas schlecht da das mit sicherheit nochmal sehr nervenaufreibend wird, und irgenwie hab ich halt ein bisschen schiss vor der ganzen sache!
naja bin mal gespannt wie es läuft!

Hochseefischer

Hi kalinski,

ZitatOriginal von kalinski
ja mein anwalt sagt die kündigung ist sozial ungerechtfertigt und somit geht es vor gericht!

Find ich gut ;)

Zitatmein anwalt ist ganz nett und meinte ich habe ganz gute chancen auf ne abfindung!

Das ist auch gut ;) - aber Abfindungen können unter Umständen dazu führen, dass der Anspruch auf Alg I ruht. Dies ist nur dann der Fall, wenn die Kündigungsfrist, die für den Arbeitgeber gilt, nicht eingehalten worden ist (§ 143a SGB III).

Der Inhalt des § 143a SGB III steht z.B. hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__143a.html

Zitatallerdings geht es mir bei der geschichte nicht um´s geld sondern um´s prinzip, da mein (ex)chef sich schon des öfteren von angestellten auf diese weise entledigt hat!

Richtig, solchen Leute muss mal die Grenze gezogen werden.

Zitatjetzt ist mir allerdings etwas schlecht da das mit sicherheit nochmal sehr nervenaufreibend wird, und irgenwie hab ich halt ein bisschen schiss vor der ganzen sache!

Aus einer Krankschreibung heraus lässt es sich viel besser prozessieren ;)

Viele Grüße

HSF

kalinski

bis du dir da sicher,ich habe ja gehört das man vor gericht schlechtere karten hat, wenn man einen krankenschein hat!

Hochseefischer

ZitatOriginal von kalinski
bis du dir da sicher,ich habe ja gehört das man vor gericht schlechtere karten hat, wenn man einen krankenschein hat!

Du meinst: stimmt es, dass es sich besser prozessieren lässt mit nem Krankenschein? Also, wenn Du quasi das Gegenteil behauptest, dann kann ich nur sagen: weiß ich nicht ...

Vielleicht ist ja ein Krankenschein ein Grund umso mehr, dass Dein AG Dich unberechtigterweise gekündigt hat. Und das Verhältnis zwischen Dir und Deinem AG deswegen zerrüttet ist. Und Du ne Abfindung erwirken kannst.

Aber das weiß ich alles nicht, ich bin kein Rechtsanwalt ;)

Viele Grüße

HSF

kalinski

aber trotzdem danke für deine beträge und hinweise!
ich weiß das mir hier niemand gewährleistung geben kann, aber ich muß echt sagen das mir dieses forum echt mut macht, mich gegen diese ungerechtigkeit zu währen!
vielen dank dafür!

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