Abfindung nach Mobbing/Steuern

Begonnen von refa, 14:48:36 Mo. 11.Februar 2008

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refa

Moin.

Habe nach ca. 9 Monaten Mobbing, die Betriebsbedingte erhalten gekoppelt mit Sofortiger Freistellung seitens des Arbeitgebers.
Das erste was ne "Sauerei" war, war der Zeitpunkt der übergabe.
Ausgestellt war die Kündigung am 10.12.07 und sollte zum 31.01.08 wirksam werden.
Erhalten habe ich Sie am 30.12.07, in Verbindung mit einem sofortigen Hausverbot.
Das war ein Sonntag und ich hatte Frei(Bin Koch/Sous Chef).
Mein verdacht  Sie wollten verhindern das ich Klage.

In der Kündigung selber stand nur das ich seitens des Arbeitgebers freigestellt bin, es stand nichts davon drin das der Rest/Urlaub mit auf die Freistellung angerechnet wird.

Ich habe trotzdem geklagt, unter Nennung von Zeugen die es bestätigen konnten, wann mir die Kündigung übergeben wurde.

Das Mobbing bestand unter anderem darin, das mit Reifen am Auto angelöst worden sind, ich z.t tätlich angegangen worden bin (war angeblich immer selbst Schuld), mir Informationen vorenthalten wurden, ich ständig ignoriert wurde, diskreditiert, lächerlich gemacht, Kompetenzen "weggeredet wurden, mir Stunden gestrichen wurden sind, etc....

Meine Zahlen sprich Wareneinsatz und Personalkosten haben trotzdem immer gestimmt, waren sogar weit unter denn Vorgaben.

Man hat mir unter anderem unter die "Nase gehalten" das man für meine Stelle, ja 3 Aushilfen beschäftigten könnte.

Bei der Güteverhandlung vorm Arbeitsgericht hieß es, ich wäre nicht Teamfähig,Dickköpfig, hätte Arbeitsanweisungen nicht genau befolgt, andere würden Kündigen wenn ich bleibe (waren zufällig auch genau die Mobber), auf Deutsch ich wäre nicht tragbar aufgrund meiner Person bzw. meines Verhaltens.

Sicher es gab Spannungen, nur die sind aufgrund der vorkommnise nicht wirklich ungewöhnlich.

Jedenfalls habe ich bei der Güteverhandlung eine Liste von Zeugen Präsentiert (mit Vollständiger Adresse,etc) die  meine Version des Mobbings   bestätigen konnten.
Meine Frage weshalb ich keine Verhaltensbedingte bzw Personenbedingte Kündigung erhalten habe, wurde nicht beantwortet. 8o3

Mein Kollege muss Seit meine Kündigung durcharbeiten mit mittlerweile 7 Aushilfen.

Betriebsbedingt?

Aber gut, habe während der Verhandlung vorgeschlagen das man mir 4 Brutto/Monatsgehälter als Abfindung zahlt.

Denn Rest des Urlaubs wollte ich seperat haben.
Waren immer noch 22 Tage Alt und 2 Tage Neu aus 2008.
Hatte in den letzen 2 Jahren genau 6 Tage Urlaub :cheer:
 
Mein Chef hatte mir 2 Tage vor der Güteverhandlung ein Schreiben per Einschreiben zukommen lassen, in dem Stand das der Urlaub auf die Freistellung angerechnet wird, in der Kündigung stand nichts davon.

Aber gut, die RA vom Chef hat mein "Angebot" unter Widerruf (frist 7Tage) erstmal angenommen.

Somit hätte ich das Letze Gehalt vom Januar (Freistellung) und die Abfindung bekommen, nach Fristablauf.

Einen Tag vor Fristablauf hatte ich einen "netten" Anruf vom GF, der mich  unter anderem als schmarotzer betitelt hat.

Aber egal die Frist ist verstrichen, der Vergleich ist Rechtskräftig.

Habe dann meine Papiere bekommen mit den letzten Abrechnungen.

Ich hatte darum "gebeten das die Abfindung seperat ausgezahlt wird und das Bitte in drei Teilen.

Wurde aber alles auf eine Abrechnung geschrieben und abgerechnet.

Steuern satt :aggressiv>

Der Januar in dem mein Urlaub angerechnet wurde, ist nicht weiter aufgeschlüsselt, es steht nur eine Pauschale/Festgehalt in der Abrechnung.

Nach meinem Kenntnisstand ist es so das ich gegen diese Form der Abrechnung nichts machen machen kann.

Hat jemand vielleicht einen Tip für mich?
Die "abgaben" sind echt Heftig :aggressiv>

Gruss refa

Ps.

Es war eine Ordentliche Kündigung, auf die Frist bezogen.
Somit wird die Abfindung ja nicht auf das Alg1 angerechnet, oder?

Wilddieb Stuelpner

Wende Dich,

a) sofern Gewerkschaftsmitglied einer DGB-Branchengewerkschaft an die zuständige Verwaltungsstelle und die verweist Dich dann an die DGB Rechtsschutz GmbH oder
b) als Mitglied einer privaten Berufsrechtsschutzversicherung an diese Geschäftsstelle oder
c) an einen Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht.

In laufende Verfahren und bei einer Mitgliedschaft unter 3 Monaten greift der gewerkschaftliche und der private Berufsrechtsschutz nicht ein. Das geht nur bei vollendeter 3monatiger Mitgliedschaft mit bereits gezahlten Beiträgen.

Adressen findest Du auf den Internetseiten der

- Arbeitsloseninitiative Tacheles e.V. Wuppertal unter http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adressen/default.aspx oder
- bei der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen Berlin unter http://www.erwerbslos.de/adressen/anfrage.html

Es gibt darüberhinaus örtliche Mobbingberatungsstellen. An solche Beratungsstellen kann Dich, sofern Sie noch existieren sollte, die Mobbing-Zentrale Hamburg weitervermitteln.

Mobbing-Zentrale e.V. Hamburg

Hamburg
Sibeliusstr. 4
22761 Hamburg
Telefon: 040 79319 627
FAX: 040 79319 693
E-Mail: zentrale@mobbing-zentrale.de

Weitere Mobbingberatungs-Kontaktmöglichkeit für Gewerkschafts- und Nichtgewerkschaftsmitglieder der DGB-Branchengewerkschaften: http://www.dgb.de/themen/mobbing/kontakte/index_html - Adressen nach Bundesländer sortiert

Die Internetseite der Mobbingzentrale ist leider nicht mehr im Internet zu finden.

Näheres zum Mobbing --> http://de.wikipedia.org/wiki/Mobbing

http://www.dgb.de/themen/mobbing/mobbing.htm

Mobbingtagebuch

Als ein nützliches Hilfsmittel für Opfer gilt ein ,,Mobbingtagebuch",[ in dem das Opfer den Verlauf der Mobbingsituation so genau wie möglich festhalten soll. Dabei hält man jedes Mal die Uhrzeit und die jeweilige Situation fest, in der gemobbt wurde, wer welche Handlung begangen hat, wer mit anwesend war und die Situation eventuell mitbekommen hat und wie man sich dabei gefühlt hat. Eventuelle körperliche oder gesundheitliche Reaktionen als Folge werden auch vermerkt, genauso wie in welchem zeitlichen Abstand sie aufgetreten sind.

Außerdem bietet sich in diesem Tagebuch auch die Möglichkeit, eventuelle Arztbesuche zu dokumentieren, die aufgrund der Vorfälle nötig sind. Sollte es aufgrund des Mobbings zu einer Gerichtsverhandlung kommen, dann bietet dieses Mobbingtagebuch eine deutliche Hilfe zur Beweissicherung.

Rechtliche Möglichkeiten gegen Mobbing und Bossing

Bossing ist Mobbing, das vom Vorgesetzten ausgeht, ansonsten geht das übliche Mobbing von Kollegen oder Dritten aus

Mobbing und Bossing: Pflichten des Arbeitgebers

Wilddieb Stuelpner

ARD/WDR, Sendung "ARD-Ratgeber Recht" vom 07.01.2008: Mobbing: Albtraum am Arbeitsplatz

von Ravi Karmalker

Beitrag im Web-TV

Die Kolleginnen und Kollegen schätzten die Arbeit von Krankenschwester Karla T.. Die 40-Jährige hatte trotz Überstunden und Stress immer ein offenes Ohr für Patienten und Angehörige. Zu ihrer Chefin, der Pflegedienstleiterin Frau M., hatte sie ein freundschaftliches Verhältnis. Doch das sollte sich in dem Moment radikal ändern, als Karla zur leitenden Ambulanzschwester befördert wurde. Da stand sie plötzlich auf Augenhöhe mit ihrer Chefin. Arbeitsbereiche überschnitten sich. In einer Mittagspause gerieten die beiden erstmals aneinander. Karla erinnert sich: ,,Ich sitze mit den Kollegen zusammen. Wir machen gerade Mittagspause, da kommt Frau M. in den Raum und brüllt mich an, ich hätte diese Dienstpläne nicht richtig zusammengestellt, es wäre nur Chaos, und ich würde alles falsch machen. Ich war wie vom Donner gerührt! Das war das erste Mal, dass ich so eine richtige Feindseligkeit gespürt habe. Ich habe das aber auch erst einmal gar nicht so ernst genommen, weil ich dachte, vielleicht hat die Frau ein privates Problem."

Das entpuppte sich jedoch als Fehleinschätzung. Denn danach eskalierte die Situation zwischen Karla und ihrer Chefin. Für den Experten Prof. Dr. Pfaff ist das ein typischer Fall. Probleme am Arbeitsplatz entstehen oft dann, wenn sich das Machtgefüge verändert: ,,Man kann vermuten, dass hier die Beförderung ein auslösendes Moment war. Das kommt ja oft vor in Betrieben, dass es auch um Macht geht. Wer hat was zu sagen? Wer gefährdet vielleicht die zukünftige Stellung? Wer wird der Nachfolger oder die Nachfolgerin? Solche Ängste können bestehen. Die können dazu führen, dass auf einmal die gute Beziehung kippt, weil man sie jetzt auf einmal mit anderen Augen betrachten muss."

Karla jedenfalls stand von nun an unter Beschuss. Die Pflegedienstleiterin kanzelte sie häufig vor anderen ab, sogar vor Patienten. Es dauerte einige Zeit, bis Karla begann, sich gegen die Vorwürfe zu wehren und Grenzen zu ziehen. Ihre Vorgesetzte griff daraufhin zum nächsten Mittel: Mitarbeiterinnen werden aufgehetzt.

Karla fühlte sich zunehmend isoliert. Und Frau M. enthielt ihr immer öfter wichtige Informationen vor, was Karla dann auch bei den Stationsärzten in Misskredit brachte. Der Druck machte aus Karla schließlich selbst eine Patientin. Ein halbes Jahr nach Beginn der Mobbingattacken schrieb ihr Hausarzt sie krank und riet ihr, sich an die Mobbinghotline NRW zu wenden. Dort empfahl man unter anderem einen letzten Gesprächsversuch. Doch der gute Rat kam in diesem Fall zu spät, so Prof. Dr. Pfaff: ,,Generell gilt der Grundsatz, die Kommunikation am Laufen zu halten, also praktisch viel zu reden. Sie hat sich aber zurückgezogen. Wenn man praktisch nicht mehr redet, bekommt man zu wenig Informationen. Und man gibt noch das Signal, dass man sich zurückzieht. Das ist für die Gruppe dann der Punkt, wo sie denkt, die will mit uns nichts zu tun haben. Und dann wird die Kluft größer."

Für Karla T. wurde die Kluft unüberwindbar. Über die Mitarbeitervertretung erwirkte sie schließlich eine Versetzung in ein anderes Krankenhaus. Noch immer besucht sie eine Selbsthilfegruppe für Mobbingopfer.

Hilfe und Beratung bei Mobbing:

MobbingLine NRW
Gemeinschaftsinitiative Gesünder Arbeiten e. V.
c/o Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Tel.: 0 18 03 - 10 01 13
mo. - do. 16.00 bis 20.00 Uhr
(0,09 Euro/Min. a. d. dt. Festnetz)
Internet: www.gesuenderarbeiten.de

Klinikum Duisburg
Beratungsstelle Mobbing
Zu den Rehwiesen 9
47055 Duisburg
Ansprechpartner: Uwe Ruddat, Jürgen Eufinger
Tel.: 02 03 - 733 21 15
Internet: http://www.klinikum-duisburg.de/sonstiges/beratungsstelle.htm

Beratungsstelle für Versicherte der AOK Rheinland
Machabäerstr. 19-27
50668 Köln
Tel.: 02 21 - 161 -82 03 / -82 04

refa

Danke für die Infos!

Gibt es Ähnlichkeiten, auf jeden Fall.
Ich war nach 3 Monaten schon Sous Chef und nach einem Jahr hatte ich das Ende der Lohnskala erreicht.
Sprich mehr Stundenlohn ging nicht mehr.

Da hat es im Prinzip schon angefangen, nur waren meine jetzigen Mobber mir entweder gleich gestellt oder in der Hierarchie unter mir.

Erst nach wechsel des Betriebsleiters, gab es die ersten "Spannungen" und die "Mobber" waren plötzlich aufgestiegen.
 Da Sie im Dunstkreis des neuen BL waren.

Scheiß Situation, habe mich aber nie unterkriegen lassen, sprich habe meine Arbeit immer Korrekt ausgeführt und mir nie was zu Schulden kommen lassen.

Und was für mich am wichtigsten war, ich bin aufrecht und Geraden Kreuzes aus dem Gerichtssaal gegangen l

Mit einem Lächeln im Gesicht. :P

Einen neuen Job habe ich auch schon. :cheer:

Gruss refa

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