Beistand

Begonnen von Codeman, 17:31:29 Do. 14.Februar 2008

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Codeman

1. Recht auf Beistand

Sie haben das Recht,eine Person Ihres Vertrauens mit auf die Behörde zu nehmen,einen so genannten Beistand (§13 Abs.4 SGB X).Was der Beistand sagt,muss von der Behörde so behandelt werden,als hätten Sie es selbst gesagt.Es sei denn,Ihr widersprecht unverzüglich (§13 Abs.4 SGB X)

Wenn Ihr mit einen Beistand auf der Behörde erscheint,werdet ihr in der Regel höflicher behandelt.Der SB geht korrekter mit euch um,weil Ihr nicht alleine seit und einen Zeugen habt.Wenn Ihr ängstlich seid oder Konflikte habt,empfiehlt es sich einen Beistand mitzunehmen.

2. Wie weit geh das Recht auf Beistand ?

Der Beistand kann in allen notwendigen Verfahrenshandlungen im Rahmen der Beantragung von Sozialleistungen teilnehmen.Er kann bei jeder Vorsprache anwesend sein.Er darf nicht von Gesprächen ausgeschlossen werden.Das gilt auch für Gespräche über Eingliederungsvereinbarungen,für Eigungsuntersuchungen im Rahmen des Profilings oder bei gesundheitlichen Untersuchungen beim Amtsarzt oder medizinischen Dienst.Auch gilt das bei Hausbesuchen der Arge.

Ein Beistand kann nur zurückgewiesen werden,wenn er zum "sachgemäßen Vortrag" nicht fähig ist (§13 Abs. 6 SGB X),also dummes Zeug lallt oder die Amtsmitarbeiter beschimpft oder anschreit.Er kann auch zurückgewiesen werden,wenn er geschäftsmäßig fremde Rechtsangelegenheiten besorgt,ohne dazu befugt zu sein (§13 Abs.5 SGB X)

3. Folgen rechtswidrigener Zurückweisung eines Beistands

Wenn ein Beistand zurückgewiesen wird,muss das Ihnen und Ihm schriftlich mitgeteilt werden (§13 Abs. 7 SGB X),natürlich mit Begründung.Man kann dagegen gerichtlich vorgehen.
Wenn Ihr also einen Termin zum Abschluss einer EV habt oder einen Termin nicht wahrnehmt,weil eurer Beistand zurückgewiesen wurde,darf das nicht gegen euch ausgelegt werden.Es müsste als "wichtiger Grund" anerkannt werden,der Sanktionen ausschliesst (§31 Abs.1 und s SGB II).
Auch die Mitwirkungspflicht habt ihr in diesem Fall nicht verletzt,denn ihr hatten einen wichtigen Grund. (§ 65 Abs.1 Nr.2 SGB I)
Ich bin der Rostfleck am Schwert des Sozialismus - Zitat frei nach Schraubenwelle

Phoolan Devi

ZitatOriginal von Codeman
1. Recht auf Beistand

Sie haben das Recht,eine Person Ihres Vertrauens mit auf die Behörde zu nehmen,einen so genannten Beistand (§13 Abs.4 SGB X).

Was mache ich denn, wenn ich kurzfristig (oft nur 24 h oder weniger) einer Vorladung Folge leisten muss und ich so schnell keinen geeigneten Beistand finden kann. Über PN dauert das doch auch gewiss 2-3 Tage.
Kann ich dann da sagen, bitte geben sie mir einen neuen Termin, da ich mir erst einen Beistand organisieren möchte ?(
,,Wenn jemand dich einmal schlägt, dann schlage zweimal zurück. Wir haben bereits zu viel erdulden müssen."

Arwing

Zum Arzt gehen und dir aufgrund von vorgegaukelten Sympthomen einen Krankenschein für diesen Tag ausstellen lassen.
Das aktuelle Geldsystem ist auf die Gewinnmaximierung einer kleinen Elite ausgerichtet, die von der Gemeinschaft der Bürger Europas erbracht werden soll und die politische Elite fungiert als Handlanger.

Lefat

man verbessere mich ,wenn ich falsch liege !

ZitatSie haben das Recht,eine Person Ihres Vertrauens

aber kann man nicht soviele Beistände mitnehmen wie man auftreiben kann ?
10?
100?
1000 ?

meines wissens nach können (dürfen ) die nicht einen einzigen davon grundlos abweisen !

ich google da noch mal nach !
Es ist immer wieder erstaunlich, dass ein Jahr der Arbeitslosigkeit einen ehemaligen Leistungsträger zu einem bildungsfernen Asozialen verkommen läßt..so zumindest die landläufige Meinung.

Adelskronengang

Termin absagen wegen fehlenden Beistand - Ganz schlechte Idee.

Der SB wird sicher keinen gesteigerten Wert auf Zeugen legen

und wenn du einfach zu Hause bleibst 10% Sanktion.

Du kannst theoretisch auch mehrere Beistände mitnehmen.

Die Frage ist, was bringst.

Viele SBs fühlen sich dann scheinbar bedroht....es könnte
bei massenhafter Anwendung schnell dazu führen daß
das recht auf Beistand gekippt wird...eher kontraproduktiv.

In der Diskussion scheint das bereits zu sein.

Also werde krank, sowas passiert ständig und tut
keinem weh...

Pinnswin

Auf den ArGen laufen ne Menge Leute rum, die genau dieselben Probleme wie du haben. Es sind zwar nicht die "Leute" deines Vertrauens, aber man kann am Eingang, in der Raucherecke, schon mal jemanden Anquatschen und oftmals findet man auch jemanden verbal Integeres, der dann mit rein kommt und einen Unterstützt. Man sollte halt ne Stunde früher kommen, um sich jemanden passendes rauszusuchen, ist aber nur n Tipp, der nicht für Jedermann umzusetzten ist.

Die Raucherecke auf m Amt ist sowieso echt lustig, falls mal jemand Zeit hat, oder grad sowieso da ist - einfach dazu stellen, man muss auch nicht rauchen, aber 8-ung vor U-Booten.
Das Ende Der Welt brach Anno Domini 1420 doch nicht herein.
Obwohl vieles darauf hin deutete, das es kaeme... A. Sapkowski

Adelskronengang

Klar zur Not geht das.

Aber besser is schon, jemand bei dir zu haben dem
du kennst und vertraust.

Verbessert einfach die Performance ungemein.

flipper

ZitatOriginal von Codeman
1. Recht auf Beistand

bitte sprachlich an das forumtopic halten. Du verwirrst die leute mit dem SGB-pastegedöns, wie ich bereits gewarnt hatte:
http://www.chefduzen.de/thread.php?postid=124471#post124471
http://www.chefduzen.de/thread.php?postid=135363#post135363
danke

dieses beistandsgesetz schützt die "mandanten" nicht, wie das RBerG an das RAe gebunden sind. leider denken manche hier immer noch das wäre ein gesetz für uns gemacht, ihr irrt euch! das is gemacht worden um kosten für sozialrechtsanwälte zu sparen.
"Voting did not bring us further, so we're done voting" (The "Caprica Six" Cylon Model, BSG)

Woki

Dein Einwand zu diesem Thread verwirrt mich wesentlich mehr...  :rolleyes:
Fullquote ist ganz schlechter Stil...  :P

Sektsauferle

fliiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiip...................

nu bleib mal ganz ruhig, es geht ja auch um beistand im wortssinn und um eventuelle aussagen, falls es probleme gibt, zeuge ist zeuge.
In Memory of Menschenrechte !!!

flipper

ich hab nur daraufhingewiesen was codeman gesagt hat und auf das risiko.
"Voting did not bring us further, so we're done voting" (The "Caprica Six" Cylon Model, BSG)

speedport

Ja, das meine ich,

Anderfalls setzt sich die ARGE dem Verdacht aus (von uns aus würden wir ja nie auf so eine Idee kommen), dass sie durch die kurzfristigen Vorladungen Dein Recht auf einen Beistand unterlaufen wollen.

Ich würde, sollte ich in einem solchen Fall für ein solches Verhalten sanktioniert werden, umgehend Klage einreichen.

Gruß
speedport
Gruß
speedport

Adelskronengang

Was denn für ein Verdacht..und Verdacht bei wem?
Beim Richter?

Viel Spaß bei der Klage muaaahhh.....

Onkel Tom

ZitatOriginal von Adelskronengang
... Viele SBs fühlen sich dann scheinbar bedroht....es könnte
bei massenhafter Anwendung schnell dazu führen daß
das recht auf Beistand gekippt wird...eher kontraproduktiv.

In der Diskussion scheint das bereits zu sein...

Der § 13 Abs.4 SGB III steht zur Abschaffung / Änderung in Diskussion ?

Gibt es dazu ein Link ?
Lass Dich nicht verhartzen !

Adelskronengang

Ich erinnere nur an Heides Posting...Ya Know....

Onkel Tom

Moin Adelskronengang

Welches Posting von Heide meinst Du ?
Lass Dich nicht verhartzen !

Adelskronengang

Habs gerade nicht griffbereit.....

Es ging mal wieder um den Beistand und entsprechende Berichte,
daß sich mittlerweile Sachbearbeiter immer wieder bedroht fühlen
weil Leute auf die Idee kommen gleich mit 5 oder mehr Beiständen aufzutauchen und das für den ganz großen Wurf halten...

Heide hat dann geschrieben daß man sehr aufpassen müsse daß
diese schon tendenziell übergriffigen Aktionen als wllkommene
Steilvorlage dienen könnten das Recht auf Beistand früher oder später
ganz aus dem SGB zu tilgen.

Ich selber halte es auch für ziemlich unsinnig, hierüber eine Drohkulisse
inszenieren zu wollen, ein Beistand reicht meiner Erfahrung nach völlig aus um die gewünschte Wirkung, nämlich die Wahrung eines gewissen Respekts dem HE gegenüber und "dokumentarische Funktion"
durch einen Zeugen  zu gewährleisten.

Onkel Tom

Ach soo.. verstehe, was Du meinst.
Ja, da hast Du Recht und bei uns wenden wir sowas auch nicht an, mit soviel Leuten als Beistand
zu begleiten. EineR mit ausreichender H4-Kenntniss genügt.
Es entwickelt sich jedoch bei uns gerade ein Härtefall, wo wir wohl doch mit 2 Begleitpersonen
oder sogar in Aktionsform unterstützen sollten..

Dabei darf die Aktionsform etc. natürlich keine Drohung ausüben, sondern soll nur zeigen was
gerade hinter der Makulatur der ARGE abgeht..
Lass Dich nicht verhartzen !

Adelskronengang

Ack.

Dosiert und überlegt einsetzen sind die Zauberworte.

Ich habe ganz gute Erfahrungen damit gemacht die Beistände
regelmässig zu wechseln, dann gewöhnt sich PAPi nicht
daran und kann sich auch nicht auf einzelne Personen einschießen.

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