Bundesverwaltungsgericht: Einwegverpackungen dürfen besteuert werden

Begonnen von dagobert, 15:28:52 Fr. 09.Juni 2023

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dagobert

ZitatTübingen darf eine Verpackungsteuer auf Einwegbecher und Essensverpackungen erheben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Damit unterlag die Betreiberin einer McDonald's-Filiale in der Universitätsstadt, die unterstützt von dem Fast-Food-Konzern gegen die kommunale Verpackungssteuersatzung geklagt hatte (Az.: BVerwG 9 CN 1.22).

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Seit Anfang 2022 werden in Tübingen je 50 Cent für Einweggeschirr und Einwegverpackungen sowie 20 Cent für Einwegbesteck fällig, höchstens aber 1,50 Euro pro »Einzelmahlzeit«. Zahlen müssen die Verkäufer der Speisen und Getränke – nach Angaben der Stadt rund 440 Betriebe in Tübingen. Wegen des laufenden Rechtsstreits wurden bisher aber noch keine Steuern eingezogen.

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Nach Überzeugung des Bundesverwaltungsgerichts hat Tübingen die Kompetenz, eine solche Steuer zu erheben. Speisen zum Mitnehmen würden »typischerweise« sehr bald gegessen und blieben damit meist im Gemeindegebiet. Es handele sich also um eine örtliche Steuer. Die Satzung stehe zudem nicht im Widerspruch zu den Abfallregeln des Bundes. Beide verfolgten exakt dasselbe Ziel – nämlich die Vermeidung von Abfall.
https://www.spiegel.de/wirtschaft/tuebingen-mcdonald-s-stadt-darf-verpackungssteuer-erheben-a-47306c8c-c040-446b-baf0-6eb52921aaf1
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dagobert

ZitatBerlin, 8.9.2023: Eine Franchisenehmerin des Fast-Food-Konzerns McDonald's hat beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen die Tübinger Verpackungssteuer eingereicht. Vorausgegangen war ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, welches die Klage der Unternehmerin abgewiesen und die Tübinger Steuer auf Einweggeschirr für rechtmäßig erklärt hatte.

Dazu sagt die Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Barbara Metz:

,,Es ist bezeichnend: Anstatt Einweg endlich aus seinen Filialen zu verbannen und auf Mehrweg umzusteigen, will McDonald's mit allen Mitteln mutige Kommunalpolitik verhindern. Dabei hat sich das Bundesverwaltungsgericht Leipzig klar positioniert und die Rechtmäßigkeit einer kommunalen Einwegsteuer sowie deren Wirksamkeit zur Abfallvermeidung bestätigt. Wir gehen davon aus, dass die Verfassungsbeschwerde scheitern und das Bundesverfassungsgericht endgültig Klarheit schaffen wird. Deshalb fordern wir weiterhin alle Kommunen dazu auf, sich dem Tübinger Mehrwegkurs anzuschließen, solange es keine bundesweite Einweg-Abgabe gibt. Die Verfassungsbeschwerde durch die McDonald's-Unternehmerin ist ein Spiel auf Zeit und soll wirksame Maßnahmen zur Mehrwegförderung verhindern. Dieses Treiben verschwendet wertvolle Ressourcen des Bundesverfassungsgerichtes und könnte leicht durch Bundesumweltministerin Steffi Lemke beendet werden, indem sie unnötiges Einweggeschirr durch eine bundesweite Abgabe von mindestens 20 Cent finanziell unattraktiv macht. Einweg-Plastik schadet dem Klima und verschwendet Ressourcen, deshalb muss es mehr kosten. Eine bundesweite Lösung wäre der mit Abstand effizienteste Ansatz. Ministerin Lemke muss endlich Handeln anstatt zu blockieren. Wie wirksam eine Abgabe ist, zeigt die Stadt Tübingen. Dort hat die Einwegsteuer zu einem sprunghaften Anstieg des Mehrwegangebots und zu einer Verringerung des Mülls im öffentlichen Raum geführt."

Hintergrund:
In Tübingen gilt seit dem 1. Januar 2022 eine Verpackungssteuer. Zahlen müssen sie die Verkaufsstellen von Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck, die darin Speisen und Getränke für den sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen ausgeben. Die Steuer liegt bei 50 Cent für Einwegbecher und Essensboxen sowie 20 Cent für Einwegbesteck. Um die Tübinger Verpackungssteuer zu kippen, hatte eine McDonalds-Franchisenehmerin geklagt.
https://www.duh.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/deutsche-umwelthilfe-zur-verfassungsbeschwerde-von-mcdonalds-unternehmerin-gegen-tuebinger-verpackun/

siehe auch:
ZitatStädte können kommunale Verpackungssteuer bedenkenlos einführen: Rechtsgutachten der Deutschen Umwelthilfe belegt Vereinbarkeit mit nationalem Einwegkunststofffonds
https://www.duh.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/staedte-koennen-kommunale-verpackungssteuer-bedenkenlos-einfuehren-rechtsgutachten-der-deutschen-umwel/
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

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