Irritation

Begonnen von chatopac, 10:32:12 Di. 11.März 2008

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chatopac

Tach zusammen,

ich bin ja nu neu hier, und froh Euch entdeckt zu haben.
Hier nun meine Geschichte. Ich bin vor ziemlich genau 1 Jahr nach ewig langer Arbeitslosigkeit in ner Firma untergekommen. Wie  sich sehr schnell herausstellte ein echter Sauhaufen. Keine geregelten Arbeitszeiten, die Bereitschaft 12 Std. zu arbeiten wird einfach vorausgesetzt, meine bitte um einen Tag pünktlichen Feierabend pro Woche wurde mit nem oberdreisten `Sie ham ja wohl nicht jede Woche nen Termin `abgewiesen. Hab ich aber doch, ich bin alleinerz. und so muss ich denn doch mal das eine oder andere Regeln` --- `ja das ist mir doch egal schaun se sich mal die Frau Dingenskirchen an die hat vier Kinder, und Ende der Diskussion. Die anfallenden Überstundcen werden dann abgebummelt, aber so Kleckerweise wie es den Herrschaften passt, nach dem Motto `kommse mal Morgen erst um elf`. Dann diese völlige Isolierung den ganzen Tag nur Powern, kein Frühstück `ne halbe Std. Mittag und dann weiter. Hatte dann nach drei Monaten den ersten zusammenbruch und fiel drei Wochen aus. Danach wieder zum Job jetzt ging das Theater erstmal richtig los. Keine Informationen mehr, Kritikpunkte wurden lauthals angesprochen statt unter vier Augen, ich werde von Vorgesetzten nicht mehr gegrüsst und und und.
Tatsache ist ich bin jetzt wieder krankgeschrieben,
 weil garnichts mehr geht
und will diesen Laden auch nicht mehr betreten.Ich meine so weit muss der Mensch mit einde vierzig erstmal kommen Jetze wolln die aber von mir wissen was ich denn so habe, bisher hab ich  immer so rumlaviert, jetzt machen die aber mächtig Druck und vollen ne Diagnose. Ich habe aber überhaupt nicht die Absicht denen was zu sagen, denn ich bis u.a. momentan auch in psychotherapeutischer Behandlung.
Meine Frage können die mich zwingen die Dianose offenzulegen.
Besten Dank für Eure Unterstützung
" Erst hatten wir kein Glück, und dann kam auch noch Pech dazu " -Jürgen Wegmann

Ratrace

Hallo Chatopac!

Habe Folgendes dazu im Netz gefunden:

ZitatMedizinischer Dienst

"Hat der Arbeitgeber Zweifel an der vom Arbeitnehmer angezeigten und vom Arzt bescheinigten krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit, so kann er den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch eigene Nachforschungen im Rahmen des gesetzlich allgemein Zulässigen zu erschüttern versuchen. Er hat allerdings keine rechtliche Handhabe, von sich aus eine weitere ärztliche Untersuchung des Arbeitnehmers zu erzwingen (LAG Berlin, Urteil vom 30.04.1979, 9 Sa 58/78 ; LAG Hamm, Urteil vom 16.02.1977, 2 Sa 772/76).

Hingegen hat der Arbeitgeber gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen einen Anspruch, daß diese eine gutachtliche Stellungnahme des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) zur Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit einholt ( § 275 Abs. 1a Satz 3 SGB V). Die Prüfung findet auch nicht etwa erst statt, wenn die Krankenkasse (nach Ende der Entgeltfortzahlung) Krankengeld zu leisten hat; vielmehr hat die Überprüfung unverzüglich nach Vorlage der Arbeitsunfähigkeit stattzufinden, wenn der Arbeitgeber dies verlangt (vgl. § 275 Abs. 1a Satz 2 SGB V).

Will der Arbeitgeber eine Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit durch den MDK erreichen, so muß er in seinem Untersuchungsverlangen seine Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit konkret und schlüssig darlegen.

Das Gesetz nennt zwei Fallgruppen, in denen Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit insbesondere vorliegen:

    * Versicherte sind auffällig häufig arbeitsunfähig oder auffällig häufig für kurze Dauer arbeitsunfähig, oder der Beginn ihrer Arbeitsunfähigkeit fällt häufig auf nur einen Arbeitstag am Beginn oder Ende einer Woche (§ 275 Abs. 1a Satz 1 Buchstabe a SGB V) oder
    * Die Arbeitsunfähigkeit ist von einem Arzt festgestellt, der durch die Häufigkeit der von ihm ausgestellten Bescheinigungen über Arbeitsunfähigkeit auffällig geworden ist (§ 275 Abs. 1a Satz 1 Buchstabe b SGB V).

Die vorgenannten Regelbeispiele sind keine abschließende Aufzählung. Auch anderweitige Zweifel kann der Arbeitgeber vortragen."

Allerdings würde ich mir an Deiner Stelle keine Gedanken machen, da Du Dich bereits in therapeutischer Behandlung befindest. Das hat ja einen Grund. Du hörst Dich, verzeih mir bitte, komplett ausgemergelt an. Die durch Mobbing verursachten Krankheitsbilder wie z. B. Depressionen oder Burnout sind mittlerweile anerkannt wie jede andere Krankheit auch. Die können Dir nichts.

Falls Du die Untersuchung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen ablehnst, kann das Deine Kündigung zur Folge haben. Aber Du solltest hier schneller sein:

Das einzig Richtige wäre sowieso, daß Dein Therapeut Dir SOFORT eine Stellungnahme ausstellt, die besagt, daß Du in dem Laden nicht mehr arbeiten kannst aus gesundheitlichen Gründen, was ja auch der Fall ist. Dann gibt es auch keine Sperre vom Amt. Das einzige, was noch passieren wird, aber auch kein Problem ist, ist eine amtsärztliche Untersuchung. Im Falle von psychischen Problemen heißt das, daß Du lediglich Deinen Therapeuten von der Schweigepflicht befreist und dem Amtsarzt erlaubst, mit ihm zu reden. Halb so wild.
Denn kein Amtsarzt der Welt kann in einem knapp einstündigen Gespräch eine differentierte psychische Diagnose erstellen, deshalb MUSS der Amtsarzt mit Deinem Therapeuten reden.



Hau ab aus diesem Sauverein!


Grüße,
Ratrace

P.S.: Hier noch eine interessante Seite zum Thema Mobbing.
Das einzig Freie im Westen sind die Märkte.

Systhemfehler

Kann mich meinem Vorredner nur anschliessen, - im grßen ganzen können sie Dir gar nix !
Ich muss dabei immer an die Untersuchung eines Bruders denken, der dem Doc auf die Frage : was er denn hätte antwortete : "Spielsucht ! "

Antwort des Docs : "Achduscheisse - wie soll ich denn das nachprüfen ? ... der nächste bitte "

Also Kopf nicht hängenlassen und schnelle sowie vollständige Genesung !

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