Urteil: Kein Krankentagegeld bei Mobbing

Begonnen von Kater, 18:40:11 Do. 13.März 2008

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Kater

ZitatKein Krankentagegeld bei Mobbing

Köln (ddp.djn). Wer grundsätzlich arbeitsfähig ist und nur an seinem aktuellen Arbeitsplatz wegen Mobbings nicht mehr arbeiten kann, hat keinen Anspruch auf Krankentagegeld. Das hat das Oberlandesgericht Köln entschieden. Ein Anspruch auf Krankentagegeld nach den Versicherungsbedingungen setzt eine generelle Arbeitsunfähigkeit voraus - nur dann muss die Versicherung zahlen.

(AZ:5 U 65/08 )
http://de.news.yahoo.com/ddp/20080313/tbs-rechtstipp-kein-krankentagegeld-bei-72f22db.html

Krokos

muss der Arzt die Krankschreibung in "Depression" etc. umformulieren...

matten

@Kater

Danke Kater guter tipp...

@Krokus
wenn die Krankmeldung raus ist ist es vorbei...

mfg
matten

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