EILT! Kennt jemand die Firma Tonsor Inc.?

Begonnen von Zoe, 14:11:37 Sa. 15.März 2008

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Zoe

Hallo @all,

kann mir jemand weiter helfen? Habt Ihr Erfahrung mit der Firma Tonsor Inc?
Besitzer ist ein Rechtsanwalt der amerikanische Kosmetikartikel verkauft. Eine Freundin von mir hat jetzt einen Arbeitsvertrag mit dieser Firma unterschrieben, der aber der reinste Knebelvertrag ist. Sie muß 9 Std ohne geregelte Pause in diesem Laden stehen und bekommt 1000€ Brutto. Bei Unterschreitung des vorgegebenen Mindestumsatzes wird sie in Höhe eines Monatsbruttoentgeldes haftbar gemacht

Kann mir jemand diese Regelung erklären? Kann nicht erkennen, was damit gemeint sein soll:

"Schadenersatzansprüche, die der AN bei Unfall oder Krankheit wegen des Verdienstausfalles gegen Dritte erwirbt, werden hiermit an den AG bis zur Höhe der Beiträge abgetreten, die er aufgrund gesetzlicher, tariflicher und vertraglicher Bestimmungen für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit gewährt" :denk>

oder das:

"Eine Lösung des Beschäftigungsverhältnisses durch die Tonsor Inc. ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kann erfolgen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Als wichtiger Grund gelten u.a. die Betätigung zu gunsten eines Konkurrenzunternehmens, die Nichtbeachtung der Schweigepflicht über geschäftliche Angelegenheiten und wiederholte Unterschreitung der Umsatzvorgaben"

Da stehen noch mehr solche Knebelsätze drin.
Was kann sie jetzt tun? Sie hat das Ding unterschrieben.
Die erste Freiheit der Presse besteht darin, kein Gewerbe zu sein

besorgter bürger

ZitatKann mir jemand diese Regelung erklären? Kann nicht erkennen, was damit gemeint sein soll:

"Schadenersatzansprüche, die der AN bei Unfall oder Krankheit wegen des Verdienstausfalles gegen Dritte erwirbt, werden hiermit an den AG bis zur Höhe der Beiträge abgetreten, die er aufgrund gesetzlicher, tariflicher und vertraglicher Bestimmungen für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit gewährt"

Beispiel:
Wenn du deine Freundin niederschlägst und sie dadurch eine Woche Krank ist kann der Anwalt dich auf Schadenersatz verklagen (selbst wenn deine Freundin das nicht will) weil er die eine Woche weiter Lohn zahlen musste.
Viele Menschen würden eher sterben als denken. Und in der Tat: Sie tun es.

hoozzog

Vielleicht hilft das:

aus: http://www.palm-bonn.de/arbeitsvertraege.htm

Fall: Der Kläger schloss mit der Beklagten am 23.1.2002 einen Arbeitsvertrag. Danach sollte die Beklagte ab dem 1.3.2002 für den Kläger tätig werden. Für seine Arbeitsverträge verwendet der Kläger das Muster   einer Einzelhandelsorganisation. In § 11 des Arbeitsvertrags war geregelt, dass die Beklagte eine Vertragsstrafe in Höhe eines Bruttomonatsentgelts zu zahlen hat, wenn sie das Arbeitsverhältnis nicht antritt oder vertragswidrig löst. Die Kündigung vor Dienstantritt war vertraglich ausgeschlossen. In der Probezeit betrug die Kündigungsfrist zwei Wochen.

Die Beklagte teilte dem Kläger mit Schreiben vom 27.1.2002 mit, dass sie ihre Tätigkeit nicht aufnehmen werde. Daraufhin verlangte der Kläger die Zahlung der vereinbarten Vertragsstrafe. Die Klage auf Zahlung hatte in allen Instanzen keinen Erfolg.

So sieht es das BAG:  Zwar sind Vertragsstrafenversprechen auch nach der Ausweitung der Inhaltskontrolle für allgemeine Vertragsbedingungen auf Arbeitsverträge weiterhin grundsätzlich zulässig. Die im Streitfall geforderte Vertragsstrafe von einem Bruttomonatsgehalt ist aber angesichts der Kündigungsfrist von zwei Wochen unverhältnismäßig und daher insgesamt unwirksam.

Hier bezieht sich die vertragsstrafe auf das nicht antreten, aber meiner meinung nach ist die vertagsstrafe die deine freundin hat genauso unverhältnismäßig.

kündigung schreiben und nicht dahin.  


Wenn nichts vertraglich geregelt ist gelten die gesetzlichen bestimmungen zum arbeitszeitgesetz (ArbZG)

§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten.
Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs
Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich
nicht überschritten werden.
§ 4 Ruhepausen
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei
einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer
Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach
Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.
Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause
beschäftigt werden.
Ja, Hallo? Einen Mindestlohn ansetzen? Ja, ich würde es trennen von der Frage, was hat ein Mensch für eine Arbeit und von der Tatsache, dass er lebt, und er braucht das Einkommen, weil er lebt, und er braucht nicht das Einkommen, weil er arbeitet.

Zoe

danke besorgter bürger, dein Beispiel ist sehr anschaulich 8)

@hoozzog

Zitat§ 4 Ruhepausen

In dem Vertrag steht überhaupt nichts von Pausenregelungen, dazu kommt, sie ist von 9:00 - 18:00 Uhr völlig allein in diesem Laden. Sie kann faktisch keine Pause machen

Würde Sie unbeschadet aus der Sache raus kommen wenn sie den Vertrag kündigt?
Die erste Freiheit der Presse besteht darin, kein Gewerbe zu sein

hoozzog

Sind vertraglich keine pausen geregelt gelten die gesetzulichen bestimmungen. also laden abschließen!!!!

Wahrscheinlich kommt sie da so ohne weiteres nicht raus. der cheffe ist ja anwalt. und wird bestimmt was fordern. also ne richtige rechtsberatung aufsuchen. und die kündigung von einem anwalt aufsetzten lassen.
Ja, Hallo? Einen Mindestlohn ansetzen? Ja, ich würde es trennen von der Frage, was hat ein Mensch für eine Arbeit und von der Tatsache, dass er lebt, und er braucht das Einkommen, weil er lebt, und er braucht nicht das Einkommen, weil er arbeitet.

Zoe

ja das wird wohl das beste sein. Lohn hat sie für diesen Monat auch noch nicht bekommen
Die erste Freiheit der Presse besteht darin, kein Gewerbe zu sein

nontestatum

Bei der Kündigung sollte man auch die Agentur für Arbeit mit einbeziehen.

In der Regel ist es ja bekanntlich so, dass bei Eigenkündigung eine dreimonatige Leistungssperre/Sanktion verhängt wird.

Bei Vorliegen der U25-Regelungen würde dies bedeuten, dass man drei Monate lang keinen Regelsatz bekommt und am Ende noch vor's Sozialgericht latschen muss.

Das sollte man vermeiden und vorher ein Gespräch mit Agentur/ARGE führen.

Ich denke mal, hier greift der § 36 SGB III.
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. X(

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