Elektronische Gesund­heits­karte: Ab Januar Pflicht

Begonnen von dagobert, 03:37:20 Sa. 19.Oktober 2013

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dagobert

ZitatAlte Karten ungültig

Die normalen Chipkarten verlieren zum Ende des Jahres ihre Gültig­keit – selbst wenn auf der Karte noch ein gültiges Datum steht. Ab Januar müssen gesetzlich Versicherte dann bei Arzt­besuchen die elektronische Gesund­heits­karte vorlegen. Darauf haben sich der GKV Spitzen­verband und die Kassen­ärzt­liche Bundes­ver­einigung verständigt. Immerhin: Nach Angaben des GKV Spitzen­verbands besitzen bereits rund 95 Prozent der Versicherten die neue Gesund­heits­karte. Alle anderen sollten sich beeilen und sich bei ihrer Krankenkasse melden. Um die elektronische Gesund­heits­karte auszustellen benötigen die Kassen ein Pass­bild von ihren Versicherten.
http://www.test.de/Elektronische-Gesundheitskarte-Ab-Januar-Pflicht-4621276-0/?mc=news.2013.10-18-1227
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

schwarzrot

ZitatSonntag, 29. September 2013
Werden alle bisherigen Krankenversichertenkarten (KVK) ab 1.1.2014 schlagartig ungültig?
Diverse Krankenkassen setzen im Augenblick ihre kritischen Versicherten massiv unter Druck mit dem Hinweis, dass ihre bisherige Krankenversichertenkarte, selbst wenn mit einem längeren Ablaufdatum versehen, ab 1.1.2014 schlagartig ungültig werden würde. Alle Anfragen an die Krankenkassen, wo das denn so stünde, verliefen bislang erfolglos.

Wie ist die faktische Lage?

Diese Regelungen stehen in keinem Gesetz sondern in einer untergesetzlichen Regelung, dem sogenannten Bundesmantelvertrag Ärzte (BMÄ) der gerade geändert worden ist. Am 27.9.2013 wurde dieser erstmalig veröffentlicht als CD Beilage zum Deutschen Ärzteblatt, der neue BMÄ 2013, mit Protokollnotizen, aber ohne die Anhänge, die aber für die Frage der e-GK Regelungen besonders interessant sind! Aus den nicht veröffentlichten Anlagen zum BMÄ geht tatsächlich hervor, dass die Krankenkassen zum 1.1.2014 alle bisherigen ,,alten" Krankenversichertenkarten für ungültig erklären.

ABER:

Im veröffentlichten Haupttext des BMÄ steht auch Folgendes:

,,§ 19 (2) 1Solange die elektronische Gesundheitskarte noch nicht an den Versicherten ausgegeben worden ist, ist der Versicherte verpflichtet, zum Nachweis der Anspruchsberechtigung die Krankenversichertenkarte gem. § 291 Abs. 2 SGB V vorzulegen."(BMÄ 2013)

Und:

Die Krankenkassen müssen, wenn sie denn das ,,Ungültig-Werden" faktisch durchsetzen wollen, aktiv selbst die alten Karten vom Versicherten einziehen (das steht übrigens auch im Sozialgesetzbuch). Dass das praktisch nicht wirklich möglich ist, ist wohl auch beim Spitzenverband Bund der Krankenkassen jedem klar. Da die Kartenlesegeräte in den Arztpraxen sowohl die alten wie auch die neuen Karten auslesen können wird es also auch nach dem 1.1.2014 möglich sein, dort die alten Karten für die Behandlung zu nutzen, sofern sie noch nicht abgelaufen sind, hier ein Zitat aus der aktuellen Info einer kassenärztlichen Vereinigung an ihre Mitglieder von vorgestern:

►► Elektronische Gesundheitskarte


,,Ab Januar 2014 gilt offiziell nur noch die e-GK als gültiger Versicherungsnachweis der Patienten. Im Rahmen einer unbefristeten Übergangsregelung können aber die alten Krankenversichertenkarten weiterhin in das PVS eingelesen werden. Auf Basis der ,,alten" KVK können also auch in Zukunft Leistungen abgerechnet oder veranlasst und Verordnungen und Bescheinigungen ausgestellt werden. Es ist davon auszugehen, dass die Krankenkassen ihre Versicherten eingehend auffordern werden, bis Jahresende ein Lichtbild zwecks Ausstellung der eGK einzureichen, soweit dies noch nicht erfolgt ist."(KV Telegramm HH 27.9.2013)

Man kann also jedem, der noch eine KVK mit einem späteren Ablaufdatum besitzt, nur empfehlen, sich bei der Kasse nach der Rechtsgrundlage für das ,,Ungültig-Werden" zu erkundigen. Und allen, die keine gültige KVK haben, bei ihrer Krankenkassen um einen schriftlichen Behandlungsausweis zu bemühen für jeweils ein Quartal falls sie nicht gewillt sind, ein Foto für die Ausstellung einer neuen e-GK einzureichen. Medizin-Rechtler haben mehrfach nachgewiesen, dass die Frage des Versichertenstatus an sich nicht vom Besitz einer elektronischen Gesundheitskarte abhängig ist.

Dr.Silke Lüder
http://www.stoppt-die-e-card.de/

http://www.foebud.org/gesundheitskarte/fragen-und-antworten-zur-egk

http://www.patientinformiertsich.de/aktuelle_meldungen/details.php?msgid=381&msgtyp=

http://www.foebud.org/gesundheitskarte/copy_of_5-gegen-egk
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

dagobert

Sieh an, sieh an. Bisher habe ich die Stiftung Warentest noch für eine der seriöseren Quellen gehalten.
@schwarzrot: Danke für die Links, sehr aufschlussreich.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

vampyrella

Meine Karte ist noch bis Ende 2016 gültig, und solange wollte ich sie auch noch nutzen (ist doch Platikverschwendung), habe auch noch kein Bild eingereicht.
Also kann ich die doch schon noch nutzen, habe ich das richtig verstanden?
Immerhin wird der KV-Beitrag jeden Monat bezahlt.
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