Der effektivste weg bei Mobbing

Begonnen von Ralf0815KU, 15:48:43 Di. 03.Juni 2008

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Ralf0815KU

Hallo erst mal,

hab da mal einen Tipp für Mobbing Opfer.
Ihr braucht dazu einen Betriebsrat de auf eurer Seite ist. (sollte immer so sein)

es gibt lt §84 BetrVG das Beschwerderecht.
Wenn Ihr euch ungerecht behandelt fühlt geht ihr zum Betriebsrat.
Ihr sagt Ihm Ihr habn ne beschwerde LT§84 BetrVG. Die gehbt Ihr im auch schriftlich. Er soll abhilfe schaffen.

So jetzt seit Ihr erst mal geschützt denn "Wegen einer Beschwerde dürfen dem Arbeitnehmer keine nachteile entstehen" Wenn doch könnt ihr klagen!

Irgendwann kommt der Betriebsratsvorsitzende und sagt euch wie dieses Mobbing in zukunft verhindert werden soll.  PAsst euch das nicht verlangt Ihr der BR soll eine einigungsstelle einberufen. Das Kostet den AG 10.000 € pro Tag.

Diese Beschwerden kann soweit ich weiss auch wiederholt weden. Ihr habt noch kollegen die auch scheiße behandelt werden? Wechselt euch ab!
Mal sehen wielange die das Zahlen?

AnitaE

Hy Ralf,

da hast Du Recht. Allerdings muß der Betriebsrat auch eine tatsächliche "Macht" haben. Erfahrungsgemäß sind Betriebsräte so lange vorhanden, so lange sie nicht wirklich etwas tun müssen. Sorry-meine Erfahrung. Es mag auch tatsächlich mutige Betriebsräte geben. Ich sah noch keine.
In den meisten Firmen in denen ich einen Einblick hatte waren Betriebsräte nur vorhanden weil der Chef es zulassen mußte. Dennoch blieben sie Strohpuppen und taten in vielen Fällen gar nichts für die eigene Crew!

Dann gibt es noch das Thema "Bossing" Also wo der Chef der Mobber ist! Was glaubst Du wohl wie enorm der Einsatz eines Betriebsrates in einem mittelständigen Unternehmen ist? So gut wie NULL!

Aber Danke für deinen Beitrag.

Anita

Irrlichtprojektor


blackplanet 666

mobbing ist ja auch fast immer schwer zu beweisen. kommt ja auch meist subtil und manchmal merkt man erst was wenn einen die anderen schon doof angucken weil ein lieber kollege nur müll über einen längeren zeitraum erzählt hat.
man ist ja schon fast in einer "glücklichen lage" wenn man weiß was da erzählt wird oder das überhaupt gemobbt wird. " schön" ists auch wenn die gespräche abreißen wenn man den raum betritt oder dämliche bemerkungen kommen die man überhaupt nicht einordnen kann.
arme idioten die so etwas nötig haben
ZitatConfined in the helpless safety of desires and dreams
We fight our insignificance
The harder we fight
The higher the wall
( Anne Clark )

Alex22

Seit gestern weiß ich, dass man auch Menschen aus dem Dorf mobben kann. Zum Glück ist das "Mobbingmedium" etwas beschränkt und so weis man woher das mobben kommt.
"Sozialschmarotzer" müssen die "Dorfgemeinschaft" verlassen. Stichwort ARGE
Im Betrieb gibt es sicher auch genug bereitwillige Mobber, wenn man ihnen einen sicheren Arbeitsplatz verspricht.  Den Kampf gegen Mobbing kann man in kleinen Betrieben nicht gewinnen. Das kostet zu viele Nerven.

Ziggy

Arbeistloser Kumpel von mir lebt auf dem Dorf. Hat alle gegen sich, einschließlich Vater, Mutter und Bruder. Wenn der die Dorfkneipe betritt, ist das wie in "High Noon" ...
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

Alex22

Die Marktgesellschaft ist Realität. Wer nichts einbringt hat zu gehen.
Sozialmobbing. Wegen Krankheit? Des sieht aber sehr gesund aus.
Die Dörfer sind Deutschlands Mikrokosmos.
Viel Spaß nun beim Spiel.

Ralf0815KU

ZitatOriginal von blackplanet 666
mobbing ist ja auch fast immer schwer zu beweisen.

Musst Du auch nicht.

Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs zu beschweren, wenn er sich vom Arbeitgeber oder von Arbeitnehmern des Betriebs benachteiligt oder ungerecht behandelt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt fühlt. Er kann ein Mitglied des Betriebsrats zur Unterstützung oder Vermittlung hinzuziehen.

Ralf0815KU

ZitatOriginal von AnitaE
Was glaubst Du wohl wie enorm der Einsatz eines Betriebsrates in einem mittelständigen Unternehmen ist? So gut wie NULL!

Aber Danke für deinen Beitrag.

Anita

Leider leider stimmt das wohl oft.
Du siehst aber hieran wie wichtig die besetztung des BRs ist.
Deshalb die dringende Bitte Wählt gute Btriebsraäte in euren Firmen.
Dann lässt sich so viel machen.

http://www.orkpack.de/Mitbestimmung.ppt

nur so als Anregung

Ralf0815KU

ZitatOriginal von Alex22
  Den Kampf gegen Mobbing kann man in kleinen Betrieben nicht gewinnen.

Ja es ist definitiv schwiriger.
Kopf hoch es gibt Menschen die auf Deiner Seite sind!

Woodstock

hallo, Ralf0815KU

sehr schön, was du da so schreibst :cheer:



MFG

Ralf0815KU

So haben nun einen konkreten Fall gehabt.
Der Mitarbeiter hat sich nach §84 Beschwert.
Wichtig ist das man nur eine Einigungstelle anrufen kann wenn der Arbeitgeber der Beschwerde wiederspricht.
Bei der gegenmassnahme hat der BR dann keine möglichleiten mehr.
Eins Zeichnet sich schon mal ab. Dieser MA wird nicht mehr gemobt. Mal sehen ob sogar der Vorgesetzte noch fliegt.

Alex22

Man kann sogar Leute aus dem Dorf mobben, in dem man sie im Einwohnermeldeamt abmeldet.
Wer das dann tat wird nicht mitgeteilt und eine Abladebestätigung wird auch verweigert.
Bei der nächsten Wahl fehlt dann die Wahlbenachrichtigung

Ralf0815KU

So also der Mitarbeiter hat jetzt einen neuen Vorgesetzten  ;D
Es sind aber ein paar Taktische feinheiten dabei nötig. Aber es geht. :D

Am Interessantesten ist dabei die Aussenwirkung.
Jeder Sieht was passiert wenn sich ein MA wert!

Allerleirauh

Guten tag,

ich ( W/ 36) arbeite im sozialen bereich und in dieser jetzigen einrichtung nun seit 5 jahren.

mein chef( gruppenleitung) mobbt mich schon sehr lange aber ich habe mich immer tapfer gewehrt.
jetzt hat er sich zum betriebsratsvorsitzenden hochgearbeitet ( er sagte: haja dann kann ich nicht gekündigt werden) und mobbt mich noch mehr, so das ich jetzt mit der chefetage zu kämpfen habe.

er arbeite über die kinder, welche er manipuliert, so dass diese gegen mich sind, sich selbst stellt er so dar, dass er nichts gegen mich hat nur die kinder eben und er mich ja sogar beschützt.

jetzt will ich erst krank  machen,d as heißt ich bin echt krank, denn das heftige mobbing läuft seit einem jahr und ein chronisches schmerzsyndrom ist schon lange diagnostiziert. dann will ich wahrscheinlich kündigen
würde meinem chef aber irgendwie gerne eine reinwürgen. er hat aber alle auf seiner seite und auf der chefetage gölaubt man mir auch nicht, nur er ist gut.

Meine freundin die in der psychatrie arbeitet: Hitler ist auch so an die macht gekommen!
was denkt ihr ? wie kommt man an so einen Typ ran? wenn alles aus der chefetage ihm glauben und anhimmeln?

Hat jemand ideen?

Ich kann doch nicht einfach so gehen? oder?
gruß Allerleirauh

LibertärerCommie

als ich bei tks gemobbt wurde hat mir der igm-betriebsrat nicht geholfen. ich bekam nur den tipp: regel das am besten selbst
toller br und tolle gewerkschaft die igm
"Der Name Deutschland bedeutet heute brutalen und triumphierenden Sklavensinn"

Bakunin in "Gott und der Staat"

sandraschulze81

wo arst du?? bei tks ??  wasn das ??

jobless0815

Zitat von: Allerleirauh am 18:55:14 Sa. 23.Mai 2009
Guten tag,

ich ( W/ 36) arbeite im sozialen bereich und in dieser jetzigen einrichtung nun seit 5 jahren.

mein chef( gruppenleitung) mobbt mich schon sehr lange aber ich habe mich immer tapfer gewehrt.
jetzt hat er sich zum betriebsratsvorsitzenden hochgearbeitet ( er sagte: haja dann kann ich nicht gekündigt werden) und mobbt mich noch mehr, so das ich jetzt mit der chefetage zu kämpfen habe.

er arbeite über die kinder, welche er manipuliert, so dass diese gegen mich sind, sich selbst stellt er so dar, dass er nichts gegen mich hat nur die kinder eben und er mich ja sogar beschützt.

jetzt will ich erst krank  machen,d as heißt ich bin echt krank, denn das heftige mobbing läuft seit einem jahr und ein chronisches schmerzsyndrom ist schon lange diagnostiziert. dann will ich wahrscheinlich kündigen
würde meinem chef aber irgendwie gerne eine reinwürgen. er hat aber alle auf seiner seite und auf der chefetage gölaubt man mir auch nicht, nur er ist gut.

Meine freundin die in der psychatrie arbeitet: Hitler ist auch so an die macht gekommen!
was denkt ihr ? wie kommt man an so einen Typ ran? wenn alles aus der chefetage ihm glauben und anhimmeln?

Hat jemand ideen?

Ich kann doch nicht einfach so gehen? oder?
gruß Allerleirauh



Vieleicht wäre es das Beste sich einen Anwalt zu wählen, der in Bezug auf Mobbing was drauf hat,
bzw. wenigstens Arbeistrecht beherrscht.

Ist das eine private Einrichtung oder städtisch? GGfs Gleichstellungsbeauftrate  informieren, manche haben
auch einen Ansprechpartner für Mobbing. Heikel ist natürlich ,wenn die Personen sich kennen und stützen.
Dann lieber Hilfe von außen (Anwalt)

Wilddieb Stuelpner

Um gegen den Mobber erfolgreich vorgehen zu können, braucht man Beweise. D.h. eigenes Mobbingtagebuch führen.

http://www.online-netzwerk-lernen.de/mobbing/mobbing-tagebuch.html oder http://www.mobbing-web.de/html/mobbingtagebuch.html

Warum ein Mobbing-Tagebuch?
Sie ahnen, dass sich eine Mobbing-Situation anbahnt? Ihre Verdachtsmomente verstärken sich? Dann ist es wichtig, dass Sie von Anfang an mit der Beweisführung beginnen. Um Mobbing vor Gericht beweisen zu können, brauchen Sie nämlich schlagkräftige und unwiderlegbare Beweise. Deshalb: Führen Sie ein Mobbing-Tagebuch.

Was muss festgehalten werden?
In das Mobbing-Tagebuch gehört alles, was Ihnen im Zusammenhang mit dem Mobbingversuch auffällt. Einzelne Vorfälle, kurz alles, was bei einem eventuellen Prozess vor Gericht der Beweisführung dient:

- Wer hat etwas getan oder gesagt?
- Wann, Wo?
- Wer war Zeuge?

Je mehr Informationen in glaubwürdiger Form schriftlich vorliegen um so größer sind Ihre Chancen, einen Mobbing-Fall vor Gericht beweisen zu können.

Wie sieht ein Mobbing-Tagebuch aus?
Hier gibt es keine festen Regeln oder »Formblätter«.

- Eine nummerierte Loseblattsammlung oder
- ein Schulheft,

beide erfüllen ihren Zweck genau so gut. Werden Ihre Eindrücke und Erfahrungen allerdings in einem gebundenen Format festgehalten, dann reduziert sich der Verdacht, dass nachträglich Änderungen vorgenommen wurden.

Die Daten für Ihr Mobbing-Tagebuch können natürlich auch zuerst auf einem Diktiergerät oder einem Schmierzettel fest gehalten und abends in Ruhe dann zu Hause in Ihr Tagebuch übertragen werden.

Was muss ich beachten?
Wichtig ist, dass keine Daten verloren gehen in Ihrer Beweisführungskette:

- Notieren Sie auch die Punkte,
die Ihnen im Moment nicht so bedeutend erscheinen.
- Halten Sie ebenso fest, wenn man Sie zu Hause anrief
und belästigte.
- Notieren Sie auch die Tage, an denen nichts passierte. Protokollieren Sie vor allem Ihr persönliches Befinden
nach einer Attacke sowie Ihren Gesundheitszustand.
- Halten Sie auch - im Nachhinein - fest, wie Sie anders hätten reagieren können.

Kennzeichnen Sie auch die Zeiträume, an denen Sie nicht im Unternehmen anwesend waren, zum Beispiel während des Urlaubs. Zur Untermauerung Ihres Mobbing-Tagebuchs sollten Sie auch Anweisungen, die Sie z.B. per Mail erhielten, in gedruckter Form sammeln und aufbewahren. Auch damit stellen Sie Beweise sicher.

Aufbereiten können Sie Ihre Daten in Form einer Tabelle wie im folgenden Beispiel.

Beispiel für ein Mobbing-Tagebuch auf oben genannter Internetseite

Warnsignale wahrnehmen
Achten Sie auch einmal auf Ihre Wortwahl im Tagebuch. Ohne dass es Ihnen bewusst ist schildern Sie nämlich, was in Ihnen vor sich geht. Ihre Krankheitssymptome werden von Ihnen bereits recht präzise beschrieben durch Sätze wie:

- Das ist mir auf den Magen geschlagen.
- Da bleibt mir glatt die Luft weg.
- Darüber zerbreche ich mir den Kopf.
- Daran habe ich zu knabbern.
- Das lässt mir keine Ruhe.
- Das raubt mir den Schlaf.
- Ich kann es nicht mehr hören.
- Ich muss hier alles schlucken.
- Ich muss mich zusammen reißen.

Das heißt, Ihr Körper sendet Ihnen über die Sprache vielfältige Warnsignale, die Sie durch das Führen eines Mobbing-Tagebuchs bewusst und rechtzeitig wahrnehmen.




Was sagen die Gerichte zum Thema Mobbing?
von  Jürgen W. Goldfuss

Was kann der Staat gegen Mobbing unternehmen? Warum greift die Justiz nicht härter durch? Warum gibt es keinen Mobbing-Paragrafen?

Ein Menge berechtigter Fragen zu einem unangenehmen Thema.

Aber zuerst eine Pressemitteilung mit einer guten Nachricht:
Seit dem 1.8.2002 kann zum ersten Mal vor Gericht Schadens-Ersatz für Mobbing eingefordert werden.

Hier hat der Gesetzgeber, nicht zuletzt auf Grund von EU-Vorgaben, einen offensichtlichen Mangel beseitigt. Der neu hinzugefügte Absatz 2 des Paragrafen 253 erlaubt nun nämlich auch für einen Schaden, der Nichtvermögensschaden ist, eine Entschädigung in Geld einzufordern.

Gemobbten fällt es nun bedeutend leichter, sich ihren Schaden in Euro vergüten zulassen (sofern seelischer Schaden überhaupt mit Geld verrechnet werden kann). Mancher Arbeitgeber befürchtet sogar schon, dass sich wechselwillige Mitarbeiter zu Sammelklagen zusammenschließen können.

Aber schauen wir uns die juristischen Aspekte des Themas »Mobbing« etwas genauer an.

Welche Gesetze können Mobbing verhindern?
Es gibt in Deutschland keinen Mobbing-Paragrafen. Das bedeutet aber nicht, dass der Justiz die Werkzeuge fehlen, Mobbing wirksam zu sanktionieren. Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages meinte sogar, dass ein gesetzliches Verbot des Mobbing nur symbolische Bedeutung erlangen könne. Die vorhandenen Gesetze und Paragrafen reichten aus, wirksam gegen Mobbing vorzugehen.

Wie aber sehen die »passenden« juristischen Grundlagen einmal aus?

Da gibt es das

- Betriebsverfassungsgesetz
- Arbeitsschutzgesetz
- Sozialgesetzbuch
- Strafgesetzbuch
- Bürgerliche Gesetzbuch
- Grundgesetz.

Das Grundgesetz, die »Mutter aller Gesetze«, der Stolz der Bundesrepublik, auf politischen Veranstaltungen und bei Sonntags-Reden gerne zitiert - aber meist wenig konkret, wenn es um Probleme des Alltags geht.

In einem Aufsehen erregenden Urteil http://www.landesarbeitsgericht.thueringen.de/urteile/U5_40300.htm bezog sich das Landesarbeitsgericht Thüringen aber auf den 1. Artikel des Grundgesetzes (Aktenzeichen 5 Sa 403/00), 10.04.2001, LAG Thüringen 5. Kammer:

»Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.«

Dieser Satz erhält in der Urteilsbegründung des Gerichts plötzlich eine ganz konkrete Bedeutung:

»Der Staat, der Mobbing in seinen Dienststellen und in der Privatwirtschaft zulässt oder nicht ausreichend sanktioniert, kann sein humanitäres Wertesystem nicht glaubwürdig an seine Bürger vermitteln und gibt damit dieses Wertesystem langfristig dem Verfall preis.«

Weiterhin heißt es in dem Urteil:

»... muss die Rechtsprechung in Ermangelung einer speziellen gesetzlichen Regelung... gegenüber Mobbing ein klares Stopp Signal setzen.«

Also, es geht doch. Die Werkzeuge sind offenbar vorhanden.

Welche Gesetze gibt es noch, die sich hilfreich zur Problemlösung eingesetzt lassen?
Laut dem Betriebsverfassungsgesetz können Arbeitgeber gerichtlich verpflichtet werden, gewisse Handlungen durchzuführen oder zu unterlassen. Verstöße gegen eine gerichtliche Anordnung zum Schutz der Arbeitnehmer können mit Ordnungs- bzw. Zwangsgeldern in Höhe von (leider nur) 5.000 € geahndet werden.

Das Gericht kann sogar die Entfernung von betriebsstörenden Arbeitnehmern anordnen!

Nach dem Arbeitsschutzgesetz können auch die Gewerbeaufsichtsämter zur Beurteilung gesundheitsgefährdender Situationen im Betrieb eingeschaltet werden. Das Gesetz verlangt, für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten in Bezug auf alle Aspekte, die die Arbeit betreffen, zu sorgen.

Das Sozialgesetzbuch fordert sogar die Krankenkassen auf, den für den Arbeitsschutz zuständigen Stellen und dem Unfallversicherungsträger bei berufsbedingten gesundheitlichen Gefährdungen Meldung zu machen.

Der Arbeitgeber kann dann auf Grund seiner organisatorischen Unfähigkeit, Mobbing zu verhindern, in Regress genommen werden. (Bei konsequenter Anwendung des § 20 könnten die über leere Kassen klagenden Organisationen sogar ihre Budgets entlasten - denn nach dem Verursacher-Prinzip zahlt der Verursacher, das Unternehmen).

Das Strafgesetzbuch erlaubt die Ahndung von Beleidigungen, übler Nachrede, Verleumdung, Körperverletzung, Nötigung und Bedrohung. Mindestens einer dieser Gesichtspunkte wird bei einem Mobbingfall zutreffen.

In Bürgerlichen Gesetzbuch gab es schon immer die Schadensersatzpflicht, die sich allerdings in der Vergangenheit (s.o.) nur auf materiellen, also messbaren Schaden erstreckte.

Außerdem erlaubte das Gesetz schon vorher die Verweigerung der Arbeitsleistung (Zurückbehaltungsrecht) unter Fortzahlung der Vergütung, wenn der Arbeitgeber nicht gegen Mobbing vorgeht.

Geschädigte sollten sich allerdings im Klaren sein, dass die Erfolgs-Chancen vor Gericht wesentlich von der eigenen Beweisführung abhängen: das Führen eines Mobbing-Tagebuchs ist Grundvoraussetzung für jede gerichtliche Auseinandersetzung.




Mobbing: Wer kann (mir) helfen?
von  Jürgen W. Goldfuss

Um sich helfen lassen zu können, muss der Gemobbte zuerst einmal erkennen, ob es sich tatsächlich um einen Mobbingfall handelt. Hier beginnt bereits das Problem, genau zu erkennen: »Werde ich gemobbt oder bilde ich mir das alles nur ein?«

Hilfe durch Vertrauten
An dieser Stelle ist eine genaue Analyse des Vorgefallenen erforderlich. Hilfreich ist, die eigenen Betrachtungen und Beobachtungen mit einer Person des Vertrauens zu besprechen. Ideal, wenn es sich dabei um eine Kollegin oder einen Kollegen handelt, der oder die das berufliche Umfeld genauer beurteilen kann.

Eine andere Alternative ist eine Person des Vertrauens im privaten Bereich. Sie sollten sich als Diskussions-Partner allerdings jemanden auswählen, der Ihnen gegenüber offen und ehrlich seine Meinung äußert. Ist Ihr Gesprächs-Partner jemand, der Sie bewundert oder aus anderen Gründen keine objektive Betrachtung garantiert, dann sollten Sie sich einen anderen »Sparrings-Partner« aussuchen. Es besteht nämlich die Gefahr, dass Ihr Gesprächs-Partner »aus Höflichkeit« Ihnen in Ihrer Situation nicht wehtun will und Sie unter Umständen sogar noch darin bestätigt, dass es sich um eine sehr traurige Lage handelt. Botschaften aus dem Jammertal helfen Ihnen allerdings nun gerade in einer solchen Lage nicht weiter.

Irgendwann hören Sie dann vielleicht sogar den Satz: »Du musst dich eben durchsetzen, wir haben alle unsere Probleme«. Seien Sie nicht enttäuscht, aber die Solidarität Ihres Umfeldes ist in einer solchen Situation von begrenzter Lebensdauer.

Hilfe vom Unternehmen
Im Unternehmen kommen auch Mitglieder des Betriebsrats oder des Personalrats als Gesprächspartner in Frage.
Andere Ansprechpartner könnten sein:

- die Personalabteilung oder
- ihr Chef.

Voraussetzung ist, dass all diese Personen nicht in Ihren »Fall« persönlich verwickelt sind.

Am Logischsten wäre es natürlich, wenn Sie das Thema direkt mit der Person besprechen könnten, die in Ihren Augen der Verursacher der Situation ist. Ergibt sich bei einem solchen Gespräch kein Lösungsansatz, dann ist die Einschaltung interner Helfer ohnehin nicht zu vermeiden.

Hilfe von Dritten
Solange der Konflikt noch innerhalb des Unternehmens gelöst werden kann, können externe Dritte vermieden werden. Wird allerdings die Stufe erreicht, in der Sie nur noch Hilfe von außen erwarten dürfen, eskaliert der Prozess - das Problem wird über die Grundstücks-Grenze des Unternehmens hinaus sichtbar.

Nun wird der Betroffene zum Auslöser von Prozessen, deren Ablauf nicht mehr planbar ist.

Und das alles nur, weil das Unternehmen mit der professionellen Handhabung einer Konflikt-Situation überfordert war.

Als externe Stellen kommen in Frage:

- Gewerbeaufsichtsämter bzw. Arbeitsschutzämter
- Gewerkschaften
- Betriebseelsorge
- Krankenkassen
- Anwälte
- Selbsthilfegruppen

Oft ist es allerdings hilfreich, sich bereits im Vorfeld, bevor eine Situation eskaliert, bei einer dieser Stellen über das mögliche Vorgehen zu erkundigen.

Checkliste
Was habe ich schon unternommen? oder
Wen will ich noch kontaktieren?

- Anwalt
- Arzt
-  Betriebsrat/Personalrats
- direktes Ansprechen der Gegenseite
- Führungskräfte
- Gewerkschaft
- Heilpraktiker
- Krankenkasse
- Personalabteilung
- Psychologe
- Selbsthilfegruppe
weitere eigene Ideen...

Weitere Tipps
Bei der Auswahl eines geeigneten Anwalts greifen Sie am besten auf Empfehlungen von Personen zurück, die ähnliche Situationen bereits mit anwaltlicher Hilfe gelöst haben. Denn nicht jeder Anwalt hat das nötige psychologische Feingefühl, das in Mobbing-Situationen eher gefordert ist als bei üblichen straf- oder zivilrechtlichen Auseinandersetzungen. Der Streitwert von Mobbing-Fällen war in der Vergangenheit auch selten lukrativ genug, um bei Anwälten als Top-Thema zu gelten.

Gewerkschaften beraten auch Nichtmitglieder.

Ebenso die Betriebsseelsorge, die sich nicht um die Konfession oder Nichtkonfession eines Betroffenen kümmert.

Bei Selbsthilfegruppen sollte auf die richtige »Wellenlänge« geachtet werden. Manche Gruppen vertreten etwas »eigenwillige« Thesen über das Funktionieren der Welt, bei anderen Gruppen nehmen sie unter Umständen noch einige Probleme mit nach Hause, die Ihnen vorher unbekannt waren. Die passende Selbsthilfegruppe ist unbezahlbar (im wahrsten Sinn des Wortes), denn es sollen dort nur Gedanken und nicht Geldscheine getauscht werden.

Tipp:
Weitere Information zum Thema unter:

http://www. fairness-stiftung.de
http://www.mobbingwerkstatt.de
http://www.antimobbing.de
http://www.soliserv.de




Betriebsvereinbarungen - Ein wirksames Rezept gegen Mobbing
von  Jürgen W. Goldfuss
Wie können Sie mit einer Betriebsvereinbarung Mobbing vorbeugen? Warum ist Vorbeugen in jedem Fall besser?

Kostenlos über die rote Ampel?
Jeder Autofahrer weiß, dass das Ignorieren einer roten Verkehrsampel strafbar ist. Die Einhaltung dieser Regel wird vom Staat kontrolliert - und ein Verstoß gegen das Verbot bedeutet Sanktionen (Punkte in Flensburg, Bußgeld, Fahrverbot).

Stellen Sie sich nun vor, ab morgen würde niemand mehr die Einhaltung der »Rotlicht-Regel« kontrollieren.

Ganz ehrlich:

- Wer von uns würde rote Verkehrsampeln
noch ernst nehmen?

Es passiert ja nichts bei einem Verstoß.

Genau so verhält es sich bei Verstößen gegen das (unausgesprochene) Mobbing-Verbot, denn eigentlich weiß jeder »normal« denkende Mensch, dass man nicht mobben sollte. In Unternehmen, die Regeln aufstellen und konsequent überwachen gibt es keine Mobbing-Probleme.

Jedes Betriebsmitglied weiß nämlich:

1. was in diesem Unternehmen unter Mobbing verstanden wird und
mit welchen Sanktionen zu rechnen ist,
2. wenn gegen die festgelegten Regeln verstoßen wird.

Mustergültige Mobbing-Vereinbarungen
Betrachten wir einmal zwei Beispiele:

Beispiel 1
Bei der Volkswagen AG wird bereits bei der Verleumdung von Werksangehörigen und deren Familien (!) von Mobbing gesprochen. Absichtliches Zurückhalten von arbeitsnotwendigen Informationen oder sogar Desinformationen gilt ebenfalls als Mobbing.

Weiterhin zählen dazu:

- Drohungen oder Erniedrigungen
- Beschimpfungen
- unwürdige Behandlung durch Vorgesetzte,
zum Beispiel durch Zuteilung kränkender, unlösbarer, sinnloser oder gar keiner Aufgaben.

Beispiel 2
Im Sozialministerium Baden-Württemberg wird zum Beispiel das Vorenthalten von Führungsdienstleistungen durch fehlende Anleitung oder die Verweigerung einer konstruktiven Mitarbeit als Mobbing betrachtet, ebenso wie der Ausschluss aus - oft informellen - zwischenmenschlichen Kommunikationsformen.

Vorbeugen ist besser
Mobbing kann im Vorfeld verhindert werden. Deshalb ist jedem Unternehmen als vorbeugende Maßnahme zu empfehlen, möglichst frühzeitig eine Mobbing-Betriebsvereinbarung zu erstellen.

Was gehört zum Beispiel in eine solche Vereinbarung hinein?

-Die Zielsetzung:
Was wollen wir mit der Vereinbarung erreichen?
- Der Geltungsbereich:
Innendienst, Außendienst, Verwaltung usw.
- Die Definition von Mobbing:
Was versteht »das Unternehmen« unter Mobbing?
- Die Ansprechpartner:
wen können Betroffene (angstfrei) ansprechen?
- Die Maßnahmen und Zeitpläne:
Im Mobbing Fall muss nicht unbedingt sofort eine Strafaktion erfolgen.

Fazit
Oft reicht es aus, die Täter mit ihrem Verhalten unmissverständlich zu konfrontieren, in Kommunikation zu schulen - und erst im Wiederholungsfall mit Strafen zu drohen.

Der Aufwand für die Abstimmung und Erstellung einer Mobbing-Betriebsvereinbarung stellt eine gute Investition dar, denn Mobbing kann sich kein Unternehmen leisten - wenn es überleben will.




Mobbing - die Fehler der Chefs
von  Jürgen W. Goldfuss

Bei der Vermeidung von Mobbing kommt den Führungskräften eine herausragende Rolle zu. Denn bei ihnen liegt die Verantwortung für das Funktionieren einer Abteilung - und für das Betriebsklima.

Viele Chefs sind allerdings mit den »weichen« Faktoren des Führungsgeschäfts überfordert. Es zeigen sich insbesondere
drei klassische Fehler der Vorgesetzten.

Fehler 1: Fehlende Wahrnehmung
Mobbing-Verhalten wird nicht erkannt oder der zum Mobbing führende Umgang untereinander wird als normal betrachtet.

Man schaut weg nach dem Motto:
»Das sind doch alles erwachsene Menschen, die werden schon miteinander klarkommen. Reibereien und Unstimmigkeiten kommen halt überall im Leben vor.«

Fehler 2: Fehlende Kompetenz
Die Mobbing-Situation wird erahnt oder sogar erkannt, aber aus Angst vor einer direkten Ansprache der Beteiligten wird weggeschaut.

Der Grund:
Der Chef hat nie gelernt Konflikte wahrzunehmen und zu lösen. Er kümmert sich mehr um die Arbeit als um die Menschen.

Fehler 3: Offensichtliche Absicht
Das Mobbing wird vom Chef initiiert oder sichtbar geduldet.

Persönliche Gründe können eine Rolle spielen, zum Beispiel:

- Aversionen gegen den betroffenen Mitarbeiter oder
- der Wille, den Mitarbeiter hinaus ekeln zu wollen.

Der Grund:
Das Einsparen einer Abfindung.

Das Vertrauen schwindet
Da sich in einem solchen Umfeld kein Mitarbeiter sicher und geborgen fühlt sollte sich ein Chef über die langfristige Auswirkung seines Verhaltens im Klaren sein. In seinem Umfeld wird sich nämlich keine vertrauensvolle Atmosphäre aufbauen, sondern ein Verschwörungsklima, das durch Misstrauen geprägt ist. Dass in einem solchen Klima keine Kreativität und keine angstfreie Kommunikation aufleben kann, liegt auf der Hand.

Das  Resultat von Mobbing
Die verdeckten Kosten für das Unternehmen sind immens. Die Wettbewerbsfähigkeit und Überlebensfähigkeit solcher Strukturen kann zu Recht bezweifelt werden.

Chefs, die Mobbing in ihrer Abteilung zulassen, gehen auch ein juristisches Risiko ein:

- sie verletzen ihre Fürsorgepflicht gegenüber den Anvertrauten und
- sie können im Ernstfall nicht nur vom Opfer zur Kasse gebeten werden - sondern auch von ihren nächsten Vorgesetzten bzw. der Geschäftsleitung.

Sollte Mobbing allerdings von oben geduldet oder gewollt sein, dann kann sich der Chef schon einmal darauf vorbereiten, dass er wie bei dem Spiel »Die Reise nach Jerusalem« bald selbst ohne Stuhl dastehen wird.

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