Unerwartete Zahnarztrechnung

Begonnen von Westfalica, 11:09:36 Mi. 28.Mai 2008

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Westfalica

Hallo Leute,

ich hab mal wieder nen Problem (Na, wer hat keins...). Ich war gestern beim Zahnarzt, der hat ne angegriffene Füllung im Backenzahn weggebohrt und neu aufgefüllt, soweit so gut.
Als der Onkel Doc langsam zum Ende kam, sprach er davon das er "Noch am Nachbarzahn nen bisschen was gemacht hätte, mir das aber nicht berechnen würde". Kam mir schon sehr merkwürdig vor. Jedenfalls bekam ich dann an der Rezeption ne Rechnung über knapp 70€ in die Hand gedrückt, Füllungen muss man offenbar jetzt selber bezahlen!?. Hatte keine Ahnung davon, Jahrelang ausser den Kontrolluntersuchungen keine Zahnprobleme gehabt, seit wann ist das so? Und vorallem, kann ich mir das Geld irgendwie von Krankenkasse oder Amt holen? Ich habs nämlich nicht....




Beste Grüße
Westfalica

Soulsurferin

Eigentlich hätte der Zahnarzt dich vor der Behandlung über die Kosten aufklären müssen. So ist das absolut nicht in Ordnung.

Hast du irgendwas unterschrieben? Nicht alle Füllungen kosten etwas. Kommt immer darauf an, was gemacht wurde - aber es muß mit dem Patienten abgeklärt werden.

Westfalica

Unterschrieben habe ich nichts, auf der Rechnung steht unter "Leistungsbeschreibung" folgendes:

Dentinadhesive Rekonstruktion 2-fl. analog §6 Abs.2 GOZ Mehrschicht-Komposit-Rekonstr. in Schmelz-Dentin-Adhäsiv-Technik.

Sektsauferle

ZitatDentinadhesive Rekonstruktion 2-fl. analog §6 Abs.2 GOZ Mehrschicht-Komposit-Rekonstr. in Schmelz-Dentin-Adhäsiv-Technik.



aha.
ähm...

also mein tip wäre
1. er hat ne spezielle füllung reingemacht, keramik oder so.
2. er hat dich schlicht und ergreifend angelogen.

hoffentlich weiß da einer hier bescheid, hast du das kauderwelsch mal nachgegooglet?

hab was gefunden, da steht was von teilkrone

link
In Memory of Menschenrechte !!!

UnchainedRage

hat halt einfach keramik statt amalgam reingeklatscht, würde vom preis her hinkommen. wenn er nicht gefragt hat würd ich dass erstmal nicht zahlen, kann ja auch nicht machen was ihm passt.

Westfalica

Hm, also vom Amt/Krankenkasse gibts da nix zurück? Verdammt ; (

Sektsauferle

wenns keramik ist, nicht.
ich würd sagen, da ist mal ne beschwerde angebracht X(
In Memory of Menschenrechte !!!

Soulsurferin

Klingt nach Zahnaufbau. Kostet in der Tat, je nach Größe. Muß aber vorher mit dem Patienten abgeklärt werden.

Würde in der Praxis anrufen und sagen, es war nicht abgeklärt. Ansonsten bei der Zahnärztekammer erkundigen, ob das so in Ordnung ist.

charity

Also - er Muss dich vorher aufklären! Vorzugsweise auch unterschreiben lassen, da er ansonsten ein Problem hat, diese Forderung gerichtlich durchzusetzen. *G* (Bist du sicher, das du da niemals was unterschrieben hast?)

Des weiteren wirds für den Preis eine Kunststofffüllung mit Keramikpartikeln sein - bei einer richtigen Keramikfüllung bist du midestens 2h oder 2x beim Zahni - ist schon aufwändig - und hast auch eine Rechnung von MINDESTENS 300 Taler in der Hand.
(Gell, die hatten zwischendurch eine Lampe mit blauem Licht in der Hand und die Füllung war "Knetmasse" - stopfbar, in so einer kleinen "Pistole")

Von Amt/KK wirst du NIX zurückbekommen, es sei denn du hast eine private Zusatzversicherung abgeschlossen, die sich beteiligt.


Was tun - willst du da weiter hingehn und dich behandeln lassen: Anrufen, Ratenzahlung vereinbaren und lautstark drüber meckern (gerne auch in der Praxis an der Anmeldung) - weil du vorher NICHT darüber informiert wurdest.


- willst du da nichtmehr hin: Praxis informieren, Zahlung verweigern und auf ein Mahnverfahren ankommen lassen - ggfls die Zahnärztekammer informieren. (Und hoffen dass du auch wirklich damit durchkommst.)

Kater

@Westfalica

ZitatOriginal von charity
Von Amt/KK wirst du NIX zurückbekommen

bei Alg 2-Bezug stimmt das so nicht.

ZitatUm Versicherte mit geringem Einkommen im vor übermäßigen finanziellen Belastungen durch Zahnersatz zu bewahren, gibt es eine Härtefallregelung. Patienten die unter die Härtefallregelung fallen erhalten von den Gesetzlichen Krankenkassen den doppelten Festzuschuss, so dass für die Regelversorgung kein Eigenanteil zu leisten ist. Für das Jahr 2006 fallen Alleinstehende, deren monatliches Bruttoeinkommen 980 € nicht überschreitet unter die Härtefallregelung. Für Patienten mit einem Angehörigen gelten 1347,50 € und für jeden weiteren Angehörigen kommen 245 € hinzu.

http://www.arzt-preisvergleich.de/haertefallregelung.php

also mit Alg2-Bescheid und Rechnung zur Krankenkasse und Härtefallregelung beantragen...

Gruß, Kater

Westfalica

ZitatOriginal von charity

(Gell, die hatten zwischendurch eine Lampe mit blauem Licht in der Hand und die Füllung war "Knetmasse" - stopfbar, in so einer kleinen "Pistole")


jepp

ZitatOriginal von Kater

also mit Alg2-Bescheid und Rechnung zur Krankenkasse und Härtefallregelung beantragen...



Danke! Das werde ich mal probieren. Ergebnis wird natürlich hier geposted ; ).

charity

Kater - da wirste Pech haben - bei ZAHNERSATZ jo, das heisst Krone, Brücke, Prothese...

bei Füllung kriegste NIX - garnix....

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Westfalica - viel Spaß aber vergebliche Liebesmüh.

Kater

@charity

tja, dann ist es ja als Hartz-IVler besser sich gleich die Zähne ziehen zu lassen, der Zahnersatz wird dann ja dann in der Härtfallregelung übernommen...  :rolleyes:

 :aggressiv>

charity

Naja - eigentlich sollte jeder Zahnarzt auch was Kassenfreundliches anbieten.

Aber richtig glücklich wird man da nicht - da hast du recht.

Heididei

Hi, ich glaube ich kann Dir helfen.
Ich bin Neu hier-kenne mich mit dem Forum  nicht aus. Aber mit Zahnarztrechnungen und Erstattungen!
Also
Grundsätzlich ist die Kunststofffüllung eine Füllung und genauso billig wie eine Amalgamfüllung zu berechnen. Es ist die gleiche Gebührenziffer.
Aber, die Zahnärzte meinen, dass diese Kunststofffüllung aufwendiger ist -weil, sie nehmen z.B das blaue Licht zum härten der Füllung - kostet Ihnen Zeit -diese wollen sie bezahlt haben. Auch der Zahnschmelz wird vorher angeätzt und muss 1min einwirken. Wieder Zeit die er bezahlt haben will usw.
Weil dieses Kunststoffmaterial bei Erstellung der Gebührenordnung noch nicht bekannt war, meinen die Zahnärzte, es gäbe daher auch folglich keine Gebühr. Ganz so unrecht haben sie damit ja auch nicht.
Nun wussten aber die schlauen Leute, die die Gebührenordnung für Zahnärzte erstellt haben, dass sich die Medizin weiterentwickelt und sie daher nicht alle Leistungen in der Gebührenordnung erfassen können.
Deswegen haben sie Paragraphen eingebaut. Z.B. besagt
§6, dass Leistungen, die nach Erstellung der Gebührenodnung erst bekannt wurden, analog einer anderen Gebühr (nicht höherwertig) aber nach Zeit-Art - und Kostenaufwand vergleichbar analog herangezogen werden kann.
Da liegt der Hase auf Deutsch begraben und so kommt es, dass jeder Zahnarzt eine andere Gebühr für vergleichbar hält und es bei den Erstattungstellen dann abgelehnt wird, zB. weil sie nicht Art-Kosten oder Aufwandsgleich angesetzt wurde. Die Meinungen gehen also auseinander.
Aber anders ist es bei der Kunststofffüllung. Da gibt es bereits Urteile, dass die Kunststofffüllung analog und je nach Größe (Fläche) wie eine hochwertige Einlagefüllung (Ziffer 215-217 GOZ) berechnet werden darf. Die Erstattungsstellen beteiligen sich daher auf freiwilliger Basiis. Sie sind aber der Meinung, dass diese Füllung noch lange nicht so hochwertig und aufwendig ist wie eine echte Einlagefüllung - sprich auch Inlay, welches meist in der Zahntechnik extra gegossen oder gebrannt wird. Da haben sie Recht.
Fazit, der Zahnarzt kann also analog berechnen, wenn §6 zutrifft. Es entbindet ihn aber keinesfalls von seiner Aufklärungspflicht, denn schließlich entstehen Mehrkosten. Mehrkosten sind grundsätzlich vor Beginn schriftlich zu vereinbaren (§2). "Vereinbaren"!!! Das heißt leider in der Praxis, dass ihr einen Preis vom ZA erhaltet den ihr unterschreiben sollt. Nein Leute - handelt! Es heißt Vereinbarung nicht seinen Preis akzeptieren sondern euren gemeinsamen Preis. Wissen die meisten nicht. Schade eigentlich. Ich habe schon gedacht ob ich mich mit meinen Ratschlägen selbstständig machen soll, da es für die armen Patienten keine Anlaufstellen gibt. Die Zahnärztekammer? Vergiss es, es ist der Berufsverband der Zahnärzte, sie leben von deren Beiträgen!
Patiientenberatung? Oftmals keine Fachkenntnisse und Ahnung von der Gebührenordnung. Meist stürzen sie sich nur auf den Steigerungsatz, geholfen ist euch damit nicht wirklich. Ich hoffe ich konnte Klärung bringen.
Fazit, wer nicht unterschreibt, hat nichts bestellt. Wer nichts bestellt, kriegt auch nichts geschickt (Rechnung), der alte Brauch wird nicht geknickt. Ihr seid fein raus- sein Fehler. Du kannst Dich zurück lehnen, Basta.
Also wer mich anschreiben will, ich helfe gerne.

sedanon

Hört sich an, als hätte Dir der Zahnarzt ein Inlay o.ä. verpaßt.
Amalgam wird m.W.n. kaum oder garnicht mehr verwendet.
Gerade im Backenzahnbereich gerne verabreicht, da sich dieses Inlay oft fix verabschiedet, aufgrund der oft nur noch dünnen Zahnwand.
Spätestens dann, wenn der Zahn wieder zerbröselt ist, wäre dann die Krone die Wahl der Mittel.
Kostet zwar auch, sofern Du nicht auf einem blanken Stahlstumpen im Mund herumkauen willst (also evtl. Gold und darüber eine Kermikverblendung).

Beim Zahnarzt geht normalerweise nix kostet ohne vorherige Unterschrift z.B. zur Behandlungs als Privatpatient o.ä. oder Kostenplan, der bei der Krankenkasse einzureichen wäre.
Inlays wären eher eine "Schickimicki"- Zahnbehandlung.

Lange Rede kurzer Sinn : Wenn Du nichts unterschrieben hast, würde ich auch nichts bezahlen.
Franz Josef Strauß :

"Everybody's Darling is Everybody's Depp"

charity

Stimmt - nur willst Du dir im Anschluss einen anderen Zahnarzt suchen? Er MUSS dich im Zweifel nur beim Notfall behandeln, ansonsten kann er auch einfach nööö sagen.


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Nichts falsch verstehn, gelle. Ich bin dafür immer vorher alles gut aufzuklären. Die Unterschreiberei nervt mich persönlich, aber ich kenne soviele Leute, denen man vorher war erklärt, die aber irgendwie vor Aufregung oder was nicht wirklich zugehört haben.

Insofern - mein Goldstück ist auch ohne Job und braucht Behandlung - ich hab mich mit dem Zahni zusammengesetzt und besprochen, wie man das alles kostengünstig hinbekommt (und auch was es mich kosten wird)

Grüsse und schönes WE

sedanon

ZitatOriginal von charity
Stimmt - nur willst Du dir im Anschluss einen anderen Zahnarzt suchen? Er MUSS dich im Zweifel nur beim Notfall behandeln, ansonsten kann er auch einfach nööö sagen.

Naja, Zahnärzte die einen über den Tisch zerren findet man überall.
Natürlich einen anderen Zahnarzt suchen. Was denn sonst ?
Franz Josef Strauß :

"Everybody's Darling is Everybody's Depp"

Heididei

Hi Sedanon.
Auch wenn es ich so anhört, dass der Zahn mit einem Inlay versorgt wurde, ist er es aber nicht!
Eine Kunststoff-FÜLLUNG beibt eine Füllung. Jedoch nicht aus Amalgam, sondern aus Kunststoff.
Die Kunststoff-Füllung darf aber wie eine teure Inlayversorgung berechnet werden. Man sagt dazu "analog".

Jede Versorgungsart hat Vor- und Nachteile. Musst Dir Vorstellen wie bei Medikamenten.
Die einfache und von der Kasse bezahlte Amalgamfüllung ist nicht schlecht, aber verpönt. Wissenschaftlich liegen keine Beweise vor, dass es gesundheitliche Beeinträchtigungen gibt - wie beim Handy .-)
Der Laie sagt, aber da ist doch giftiges Quecksilber drin. In feuchte Umgebung, so wie im Mund, gehen aber keine Dämpfe aus. Die meiste Gefahr besteht lediglich dann, wenn die Amalgamfüllung mit dem Diamanten rausgebohrt wird und nicht richtig abgesaugt wird. Aber selbst diese Gefahr ist so minimal.
Nachteil der Amalgam Füllung ist, wenn die Dosierung nicht stimmt, kann sie sich ausweiten und den Zahnrand sprengen oder umgekehrt - schrumpfen. Dann entsteht ein Zwischenraum und birgt erneute Kariesgefahr (Sekundärkaries). In der heutigen Zeit stimmen aber die Mischungen, da nicht mehr mit der Hand angerührt wird, es gibt fertige Amalgamkapseln. Vorteil von Amalgam ist: dass es sich polieren lässt und dann wie ein Silber- Inlay aussehen kann. Vorteil ist aber, dass das Material beim Kaudruck weich mitfedert (wenn man es so beschreiben kann)
Die Kunststoff-Füllung wird zahnfarbenähnlich ausgesucht und sieht eben schicker aus. Nachteil: sie wäscht sich schnell aus und verfärbt sich beim rauchen, Tee usw.. Sie wird erfahrungsgemäß daher alle 3-5 Jahre erneuert. Die Amalgamfüllung ist wesentlich billiger und hält in der Regel länger. Was meinst Du zu was Dir Dein ZA rät und worauf Du abfährst? Schick und bloß kein Gift. Tja wer das glaubt und wählt, meint die Kasse-soll dafür auch bezahlen. Sie können und dürfen Dich darüber nicht so aufklären wie ich es hier mache. Zahnärzte würden sie verklagen. Welche Kasse kann sich so einen Ruf leisten?

Auch wenn Du mit einem Inlay scheinbar schlechte Erfahrungen gemacht hast, finde ich das echte Inlay, welches in der Zahntechnik gegossen wird noch das oualitativ Beste = schickste  und langfristig wirtschaftlichste. Ein Inlay kannst Du dir in Zahnfarbe (Keramik), Metall (Gold,Silber) oder kombiniert bestellen. Man sollte da auf den Rat des Zahnrztes hören, da er Deinen Kaudruck bzw. Bissverhältnisse am besten einschätzen kann. Denke dran -starker Kaudruck -Keramik platzt oder spengt die Wände, weil es nicht mitfedert. Metall ist da weicher und hält in der Regel jeden Druck angenehmer für Deine Zähne aus.

Bei einer Krone verhält es sich wie bei einem Inlay. Kosten ziemlich gleich bei Teilkrone und Inlay. Allerdings fehlt, wenn eine Krone indiziert ist, schon viel Zahnsubstanz. Ein Inlay reicht dann nicht mehr. Je nach größe der Kavität (Loch) entscheidet der Zahnarzt ob Inlay oder Krone. Das sollte man ihm überlassen, denn er weiß das besser und er hat eine Gewährleistungszeit von 2 Jahren.
Ich persönlich würde daher, wenn der Zahn nicht Wurzelbehandelt ist (Risiko) das echte Inlay im Backenzahnbereich vor einer Füllung vorziehen. Dies ist langlebig wie eine Krone (10-15 Jahre) kostet ca. je nach Größe mittelmaß um die 300 EUR.  Eine Krone ca. 500 EUR.

Beachte: Bei den 200er Gebührenziffern (215-222) dürfen keine Provisorien, Abrdücke, Einproben oder Korrekturen mehr zusätzlich berechnet werden. Nur wenige Zahnärzte halten sich daran. Meist rechnen sie noch die teuerste Abform-Gebühr an  = Ziffer 517. kannste streichen, darf er nicht, alles schon mit der 200er abgegolten.

Abschließend: Nicht alle Zahnärzte sind unfair. Die meisten preiswerteren sitzen noch in den neuen Bundesländern. Lass Dir mal einen Plan in den alten und einen in den neuen Bundesländern erstellen. Wirst sehen ob ich recht habe. Und doch bleibst Du qualitativ und rechtlich in Deutschland abgesichert.

AnitaE

Guten Tag,

Also, Amalgam wird nach wie vor  benutzt..
Was dein Zahnarzt mit Dir gemacht hat ist schlichtweg (in meinen Augen) Betrug..
Wenn er dich nicht vorher gefragt hat ob du Amalgam haben möchtest ist das eine Schweinerei.  Das Problem ist nur das es dir nichts nutzen wird wenn du vor Gericht gehst.
Ich habe einen ähnlichen Fall einmal erlebt und da ging es vor Gericht ,allerdings war da die Summe etwas höher, letztendlich kam ein Vergleich heraus.
Normalerweise, fragen die Zahnärzte schon was man für eine Füllung möchte.  Denn es gibt ja auch noch andere  Materialien, Zement etc.  Ich kann nur jeden den Tipp geben wenn er zum Zahnarzt geht ihm gleich zu sagen von sich aus, falls gebohrt werden muss dann bitte Amalgam.  Geht alles auf Kasse und man muss selber nichts bezahlen.  Oder Zement.  Es geht auch auf Kasse.

Anita

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