Härten durch Arbeitslosengeld II
Saarbrücken/Berlin (dpa) - Mit Einführung des Arbeitslosengeldes II droht vielen Langzeitarbeitslosen der Verlust sämtlicher Sozialleistungen. Denn nach der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe können die Behörden Erwerbslose laut einem Bericht der "Saarbrücker Zeitung" auf deren Eltern oder erwachsene Kinder verweisen.
Nach Informationen der "Saarbrücker Zeitung" sollen volljährige Langzeitarbeitslose künftig Unterhaltsansprüche geltend machen - gegebenenfalls auch gegenüber ihren Eltern oder erwachsenen Kindern, sofern diese nicht ebenfalls verarmt sind. Zahlen diese nicht, können die Ämter sie laut Gesetzentwurf dazu zwingen. Außerdem wird bei Arbeitslosen, die mit Verwandten und Verschwägerten in einem Haushalt leben, dem Gesetzentwurf zufolge angenommen, dass sie von diesen versorgt werden.
dpa/ecoline vom 17.08.2003
Deutschland hat ja einige Erfahrung mit Arbeitslagern.
Jetzt sollen wir an die Arbeit gehungert werden. Arbeit zu einem Lohn so hoch wie gestern der Betrag des Arbeitslosengeldes.
Das aktuelle Problem ist nicht die Arbeitslosigkeit sondern der Zwang zur Arbeit zu immer fieseren Bedingungen!