begleitung != beistand. es geht schon los mit der verwirrung durch die SGB sprache.
du sollst nur begleiten, nicht beistehen. das ist viel zu gefährlich ohne anwaltsbefähigung, besonders wenn der FM/SB einen
beistand dabei hat!
ausserdem könntest du beim beistehen fehler machen, die den beigestandenem ordentlich reinreiten können, vorsicht:
Was der Beistand sagt,muss von der Behörde so behandelt werden,als hätten Sie es selbst gesagt.Es sei denn,Ihr widersprecht unverzüglich (§13 Abs.4 SGB X)
da freut sich die ARGE.
lieber forumtopicentsprechend auf begleitung beschränken.