1 dumme frage

Begonnen von dummfrager de luxe, 17:54:47 Di. 05.August 2008

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dummfrager de luxe

hallo
1.dumme frage.
ich arbeite auch bei soner zeitarbeiterfirma
habe jede menge überstunden angesammelt rechne jetzt aber mit der kündigung.vorrausgesetzt,mein vertrag wird jetzt nicht verlängert,kann ich es von der zeitarbeitsfirma verlangen mir die überstunden auszubezahlen,oder dafür bis zum ende urlaub zu bekommen?
sonst zahlt das arbeitsamt ja kein geld. die wollen doch wohl die letzte abrechnung sehen und dann kann ich erst von dem überstundengeld leben und habe dann quasi umsonst gearbeitet.

wenn ich schonmal dabei bin.und ich habe wirklich keine ahnung.
ich will ja bei diesem zeitarbeitskrm nicht bleiben. kann ich zu dem personalchef der zeitarbeitsagentur gehen und ihn fragen ,ob er meinen vertrag nicht verlängert und zwar so,das ich keinen ärger mit dem amt kriege?können, dürfen die auf sowas eingehen?
lieber allein als unter verrätern

UnchainedRage

ZitatOriginal von dummfrager de luxe
kann ich zu dem personalchef der zeitarbeitsagentur gehen und ihn fragen ,ob er meinen vertrag nicht verlängert und zwar so,das ich keinen ärger mit dem amt kriege?können, dürfen die auf sowas eingehen?

das würde ich bleiben lassen. wenn er einer der üblichen sorte ist hast du gute chancen dass er dich beim amt hinhängt.

Ziggy

Die Überstunden hats du bereits abgeleistet. Wenn sie dir jetzt bezahlt werden,  kann dir das Amt gar nichts. Du hast für dieses Geld gearbeitet.

Kündigungsfrist mit Überstunden absitzen = schön blöde. Deine ZAF hat dich bis zum letzten Tag zu bezahlen, und zwar ohne dein ZK anzufassen, wenn du damit nicht einverstanden bist.

Arbeitsamt darf nur Zahlung aufschieben/sperren, falls du mittels einer Abfindung gekündigt wirst, und die Kündigung aber nicht zwingend gewesen wäre. Ansonsten können sie dir nicht mal an die Abfindung.
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

UnchainedRage

ich glaube du täuscht dich da. sollte es um algII gehen hab ich da schon meine zweifel. wenn du arbeitslos wirst und alg II bekommst wird dir die lohnsteuer bei ner rückzahlung auch angerechnet, obwohl du die ja vorher zu viel bezahlt hast.

der fall kommt mir genau so vor

Ziggy

Ich bin natürlich von ALG I ausgegangen.
Bei ALG II gilt das Zuflußprinzip. Solange Geld reinkommt, gibt's nix vom Ämtle, ist klar. Aber das ist ja eine einmalige Geschichte, oder? Ab dem Folgemonat müsste dann ALG II greifen.
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

UnchainedRage

oben stand nur arbeitsamt

deswegen sag ichs gern mal dazu weil die meisten die ich kenne arbeitsamt und arge immer in einen topf schmeißen

Tiegel

Hi Dumpfbacke Delux Grins, Späßel gmacht :)
Mir stellt sich die Frage. Hast Du Deine Überstunden,Zeitkonto ? auch irgendwo auf ner Abrechnung zum Beispiel stehen. ? Habe nämlich mit meiner letzten Leiharbeitsfirma die Erfahrung machen müssen, das dieses Geld nach 2 Monaten verfällt wenn man es nicht gleich reglamiert.
Gruß Tiegel

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