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Begonnen von DeppVomDienst, 14:33:35 Di. 09.September 2003

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DeppVomDienst

EuGH: Ärztliche Bereitschaft ist Arbeitszeit

Einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zufolge gilt die Bereitschaftszeit von Ärzten als Arbeitszeit. Dies gelte auch dann, "wenn der Arzt sich in der Zeit, in der er nicht in Anspruch genommen wird, an der Arbeitsstelle ausruhen darf", hieß es in dem Urteil weiter. Die Luxemburger Richter schlossen sich mit dem Urteil dem Generalanwalt beim EuGH an. Dieser hatte im April dem Kläger, einem Kieler Klinikarzt, Recht gegeben und erklärt, der Bereitschaftsdienst eines Arztes sei "in vollem Umfang" Arbeitszeit, weil dieser dem Arbeitgeber "zur Verfügung steht". Die Richter kamen damit zu dem Schluss, dass die deutsche Regelung mit der entsprechenden Gemeinschaftsrichtlinie nicht vereinbar ist.
(Auszug aus: www.tagesschau.de)

Das Urteil wird wohl nicht nur im Krankenhausbereich, wo die Arbeitszeiten aufgrund der illegalen Praxis teilweise der absolute Hardcore sind, massive Verbesserungen bringen, sondern wohl auch in restlichen Teilen der Wirtschaft, wo unbezahlte "Bereitschaftsdienste" teilweise an der Tagesordnung sind. Es gibt sie, die guten Schlagzeilen, die made in Kiel sind!

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