Keine Wohnung an Hartz IV Bezieher

Begonnen von klaus72, 18:29:22 Sa. 11.Oktober 2008

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klaus72

Hallo,


stimmt das, dass die städtische WBG Augsburg weder freifinanzierte noch öffentlich geförderte Wohnungen an Hartz IV-Bezieher vermieten will ?

Die Bruttomiete wäre tragbar, wird aus verschiedenen Geldmitteln bezahlt.

1. Geldbetrag in Höhe der angemessene Miete ( Bruttokaltmiete )
2. Geldbetrag in Höhe von Heizkosten pro qm circa 1 €
3. Der Eigenanteil wäre circa 35,00 €

Die Mieten der öffentlich geförderte Wohnungen sind etwas höher als die Regelung der Angemessenheit der Miete.

Frage ist, ob eine Klage gegen die Arge angestrengt werden muss, um sie die volle Miete der öff. geförderte Wohnung übernommen werden kann / muss ?


Danke für die evtl. Info im voraus.

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