Sozialgericht: Fiktiver Bruttolohn bei Schwarzarbeit als Beitragsgrundlage

Begonnen von Kater, 19:21:26 Mo. 20.Oktober 2008

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Kater

ZitatFiktiver Bruttolohn bei Schwarzarbeit als Beitragsgrundlage

Bei Schwarzarbeit muss ein Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge auf einen fiktiven Bruttolohn nachzahlen, der mit der ungünstigsten Steuerklasse sechs besteuert wurde. Das hat das Sozialgericht Dortmund entschieden (Urteil vom 8. September 2008, Az.: S25R129/06)

Im vorliegenden Fall hatte ein Bochumer Friseur eine Frau beschäftigt, ohne Sozialbeiträge zu zahlen. Die Friseurin bezog zugleich Arbeitslosengeld. Grundlage für die Nachberechnung der Sozialversicherungsbeiträge waren die Einnahmen der Frau einschließlich Steuern.

http://www.wdr.de/themen/kurzmeldungen/2008/10/20/fiktiver_bruttolohn_basis_fuer_beitraege.jhtml

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