[Einzelhandel] Was ist meine Arbeit wert?

Begonnen von , 19:20:15 Do. 18.September 2003

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:?: so ich bin neu hier also erklär ich es mal ganz genau! Ich arbeite als Verkäuferin, in na ja sowas wie flexible teilzeit, und will in prinzip einfach wissen ob mein mikriger lohn nicht durch bestimmte gesetzes Vorlagen zu erhöhen geht! Mein Bezirksleiter behauptet dass ich weder recht auf einen sonntags zuschleg noch eine chance auf mehr geld wegen Verantwortung habe. Aber wie ich so nebenbei erfahren habe geht doch so das eine oder andere, ich muss nur handfeste Argumente haben. Und leider weiß ich nicht wo ich die her bekomme! Kann mir da bitte mal jemand weiterhelfen? Cu  :wink:

DeppVomDienst

Also, ich habe vor einiger Zeit mal bei Citti in Kiel gearbeitet. Da war alles über den Einzelhandels-Tarifvertrag (damals Gewerkschaft HBV) geregelt. So weit ich mich erinnere, gab es Zuschläge ab 20 Uhr, allerdings keinen SAMSTAGSzuschlag o.ä.. Ich tippe allerdings, dass in den einschlägigen Tarifverträgen irgendwas über Sonn-/Feiertagszuschläge drinstehen müsste (z.B. 50% Sonntagszuschlag).

Im Internet fand ich dabei zum Thema:
http://www.jobware.de/ra/rf/av/11.html

Muss ein Arbeitnehmer an einem Sonn- oder an einem Feiertag arbeiten, ist ihm diese Arbeit bei entsprechender tariflicher oder vertraglicher Vereinbarung zu vergüten. Fehlt eine solche Vereinbarung, ist darauf abzustellen, ob orts- oder branchenüblich ein Zuschlag für Sonn- und Feiertagsarbeit gezahlt wird. Häufig hat der Arbeitnehmer aber an einem anderen Werktag frei, wenn er am Sonntag oder an einem Feiertag arbeiten musste. Die Bezahlung von Arbeit an Sonn- oder Feiertagen kann aber auch vom Monatsgehalt umfasst sein. Dieses ist beispielsweise der Fall, wenn Sonntagsarbeit im Tätigkeitsbereich des Arbeitnehmers üblich ist und ein Sonntagszuschlag nicht vereinbart worden ist.

Generell, falls Du als sogenannte "Aushilfe" arbeitest, gäbe es keinen Grund dafür, Dir Zuschläge zu verwehren, wenn z.B. Vollzeitkräfte diese für die gleiche Arbeit erhalten würden. Dazu gibt es einschlägige Urteile und zur Zeit verklagen in Kiel knapp 40 Ex-Call-Center-Agents die Mobilcom, weil die Firma die Zuschläge nicht zahlte, die ausdrücklich in Betriebsvereinbarungen festgelegt waren.

Ich hoffe, ich konnte ein bißchen weiterhelfen ...

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