Gewerbeschein trotz ALG II möglich!!!

Begonnen von kritiker, 17:33:33 So. 19.Dezember 2004

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kritiker

Hallo,

Hier ein Hinweis:
Warum Überbrückungsgeld / Ich AG beim Arbeitsamt für eine Existenzgründung beantragen,
wenn es auch anders geht!
Kaum bekannt und doch wahr! Es ist rechtens, arbeitslos gemeldet zu sein und zu bleiben, wenn man eine Existenz gründet oder eine bestehende Selbständigkeit kurzfristig keine oder zu geringe Erträge erwirtschaftet oder sich eine tragfähige selbständige Vollexistenz sich nur langsam entwickeln kann. Es ist je nach den persönlichen Bedingungen ebenso möglich, für die Zeit der Arbeitslosigkeit und gleichzeitigen selbständigen Tätigkeit entsprechende Zahlungen aus der Arbeitslosenversicherung oder der Arbeitslosenhilfe zu erhalten. Auch der Bezug von Sozialhilfe ist für Selbständige möglich. Zu beachten sind lediglich die jeweils aktuellen rechtlichen Bedingungen - hier ab 2005 die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe in das neue ALGII.
Die Arbeitsämter bieten an, über einen begrenzten Zeitraum Überbrückungsgeld oder Ich-AG Zuschüsse zu zahlen. Über 150.000 Arbeitslose gehen jährlich diesen Weg und wagen die Selbständigkeit. Kaum einer macht sich darüber Gedanken, diese Instrumente erst dann in Anspruch zu nehmen, wenn bereits eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Gründung langfristig tragfähig ist und nicht nur die Kosten der Unternehmung deckt, sondern auch die Lebenshaltung im allgemeinen erwirtschaftet. Kann der Lebensunterhalt nicht erwirtschaftet werden, scheitert man normalerweise. Die Quote des Scheiterns und der Pleiten ist dementsprechend hoch. Der Countdown beträgt nur wenige Wochen, wenn die Finanzierung zusammenbricht.

Wer weiß schon, dass man als Arbeitsloser durchaus gleichzeitig und unbefristet selbständig sein kann,
d.h. aktiv am Aufbau des eigenen Unternehmens arbeiten darf, ohne seine Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung oder ALG II zu verlieren. Es gibt spezielle Rahmenbedingungen über die das Arbeitsamt, selbst auf Nachfrage nur mühsam Auskunft erteilt. Die Mitarbeiter der Arbeitsämter sind auf berechtigte Fragen nicht vorbereitet und verweisen fast ausschließlich auf das Überbrückungsgeld und die Ich-AG. Durch umfangreiche Recherchen konnte ich fast alle Tipps und "Tricks" herausfinden, die bei bestehendem Recht nur in Anspruch genommen werden müssen - wenn man sie kennt!!. Z. B. selbständig sein und gleichzeitig dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, wenn man keine Aufträge hat oder nicht weiß, wann der nächste kommt. Je nach den persönlichen Bedingungen ist es für diese Zeit sogar möglich Arbeitslosenunterstützung zu erhalten. Wie das genau geht, und warum es aus langfristiger sozial abgesicherter Sicht so wichtig ist, beschreibt die Infoschrift ausführlich. Diese Tipps und "Tricks" aus der Infoschrift erlauben eine entspanntere Herangehensweise an eine Existenzgründung. Als "Tricks" bezeichne ich all die Informationen, die nur durch konkrete und gezielte Nachfragen von gut informierten Mitarbeitern der Arbeitsämter, preisgegeben werden. Alle "Tricks" sind somit rechtens und führen nicht zum Missbrauch des sozialen Netzwerkes und schützen ggf. vor unnötiger Verarmung.

Siehe:
http://www.existenzgruenderinfo.de/

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