2 Fragen zur Leiharbeit (Stellenangebote u. Arbeitsort)

Begonnen von Ocean, 17:42:40 Do. 27.November 2008

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Ocean

Moin moin,

ich habe Bürokaufmann gelernt und abgeschlossen. Nun bin ich seit 7 Monaten arbeitslos und bekomme sehr wenig ALG1, da ich vorher gesundheitsbedingt nur halbtags gearbeitet habe.

Frage 1: Stellenangebote von Leiharbeitsbuden

Warum stehen ständig Stellenangebote von verschiedenen Leiharbeitsbuden in der Zeitung, die Bürokaufleute suchen? Denn: Wenn ich dort anrufe, ob sie eine konkrete Stelle haben und an welchem Tag die Arbeit beginnt, dann weichen die aus. Es gibt also keine direkte Stelle, die der Anzeige zu Grunde liegt. Wollen die nur an meine Unterlagen oder warum ködern die mit Stellenangeboten ständig neue Leute?

Frage 2: Einsatzort eingrenzen?

Kann ich, falls eine Leihbude ein gutes Angebot hat im Vertrag schriftlich festhalten, dass ich nur innerhalb 30km von meinem Wohnhort tätig werde? Oder lehnen die das ab bzw. krieg ich dann ne Sperre vom Arbeitsamt reingebrummt?

lg, Ocean

Krokos

zu Frage 2:
meine Erfahrung ist, dass man in der Regel im Vorstellungsgespräch sogar gefragt wird, wie weit man entfernt maximal arbeiten möchte.
Ich habe schon oft gesagt maximal 25 km und das haben die dann auch so akzeptiert ohne irgendwie rumzunörgeln.
Was schwieriger ist: den bundesweiten Einsatz aus dem Vertrag rausstreichen zulassen.

toastbrot

zu 1) es gibt 2 plausible gründe.
entweder hat die firma tatsächlich grad keine stelle zu besetzten und hat darum eine fake-anzeige geschalten um ihren bewerberpool aufzufüllen und bei einer anfrage schnell jemanden den sie bereits in der karteihat vorzuschlagen

oder aber aus mistrauen.

zeitarbeitsfirmen spionieren sich auch gerne gegenseitig aus. je schlechter die auftragslage desto wertvoller der auftrag. wenn du per telefon erfährst welche firma was sucht und dazu noch was gezahlt wird kannst du dir als disponent ne menge arbeit in form von telefonischer kaltaquise sparen, und kannst gezielt einen bewerber vorschlagen mit "passendem"stundenverrechnungssatz.


zu 2)
die bundesweite einsatzbereitschaft wird sich keine zaf rausstreichen lassen, schliesslich ist das die notbremse falls sie dich schnell  loswerden wollen. dann bekommst du irre weit weg ein arbeitsangebot, nimmst dus nicht an fliegst du raus und hast ne sperrzeit beim amt - arbeitsverweigerung.

ich würd trotzdem bei der bewerbung den umkreis in dem ich bereit bin zu arbeiten angeben davon hängt ja auch die fahrgeldkalkulation und die einsatzmöglichkeiten ab.das wird der disponent schon aus eigeninteresse wissen wollen.

Ocean

Dass man wirklich innerhalb Deutschlands jede Leihstelle annehmen muss, schockiert mich jetzt sehr.

Aber es gibt ja immer noch dieses bekannte Papier. Din-A5 im Hochformat in gelber Farbe. Ist zwar ziemlich dünnes Papier, aber hat eine enorme Wirkung... Aber ich sage nicht, um was es geht  :P

shark1940

Ich bin Unternehmer und letztes Jahr wollten wir Leiharbeiter anstellen. Und somit kommen wir zur Frage 1.

Ich rief also bei verschiedenen Leihfirmen an und immer boten die mir einen Leiharbeiter an, der sofort anfangen könnte, weil er zufällig frei war.
Ich nahm dann ein Angebot an. Wir machten aus, daß der Leiharbeiter am Montag anfängt und um kurz vor 9 Uhr da wäre. Am ersten Tag kommt immer einer der Leihfirma kurz mit.

Am Montag um kurz vor 9 Uhr kamen beide. Der Chef fragte, ob er sich kurz mit dem Leiharbeiter an einen Tisch setzen könnte um Details kurz durch zu sprechen. Das taten die auch. Ich - neugierig wie ich bin - habe zufällig im Raum dahinter was erledigt und hörte natürlich alles. Fakt war, der Leiharbeiter wurde zu diesem Zeitpunkt erst angestellt.

Mittlerweile habe ich mich etwas mehr erkundigt und einiges heraus gefunden.

Leihfirmen suchen meist Mitarbeiter, die sie nicht anstellen sondern die sie anstellen, wenn sie den Mitarbieter verleihen können. Aber sie brauchen Leute, die sie abgreifen können, um schnell reagieren zu können. Die werden dann 2 Minuten vorher angestellt.

Viele Leiharbeitsfirmen zahlen sehr sehr wenig und bekommen vom Unternehmer sehr sehr viel. Aber dazu mehr in einem anderen Thread.

Zur Frage 2:
Meiner Meinung nach gibt es gesetzlich eine Regelung, daß ein Mitarbeiter bis zu einer Stunde Anfahrt in Kauf nehmen muß. Irgendwie sowas gibt es. ich weiß aber nicht mehr ob es eine besteimmte Zeit oder Km war. Aber in Deutschland darf man keinen Job absagen nur weil dieser mehr als 20km entfernt liegt. Und das hat nichts mit Leihfirmen zu tun.

Wir hatten auch schon Bewerber hier, die dann den Job nicht wollten, weil sie 30km Anfahrt hätten. Dies schrieb ich dann auch auf den Zettel vom Arbeitsamt drauf und die Bewerber bekamen richtig Ärger - sofern sie Arbeitslosengeld o. ä. beziehen.

Ob ein bundesweiter Einsatz gesetzl. korrekt ist, bezweifel ich.

Ocean

Hallo Shark1940,

ich denke auch, dass es so läuft. Die Leiharbeitsbude muss flexibel sein, denn die Kunden müssen es auch sein.

Ich sehe ja ein, dass ich bis 50km einfach fahren muss, zumindest moralisch. Aber alles was drüber liegt, ist in der heutigen Zeit der sich-nicht-mehr-bezahlbaren-Mobilität schlichtweg unrealistisch. Es sei denn ich bekomme meine 20 Euro die Stunde...

lg, Ocean

Krokos

@Shark

Klar gibt es solche Regelungen, soweit ich weiss sogar mehr als eine Stunde Fahrt, bis zu 2 wenn ich mich richtig erinnere.

Allerdings sind die meisten ZAF und Unternehmer so schlau und erfahren, und fragen ob die weite Entfernung ein Problem darstellt, weil sie genau wissen, wie oft ein unzufriedener Angestellter krank wird...
Ich wurde bisher in 75 % der Vorstellungsgesprächen gefragt wie weit ich maximal fahren würde, diese Frage ich immer ehrlich mit beispielsweise 40km (sogar noch viel niedriger teilweise...)beantwortet und ausnahmslos jede ZAF hat dies akzeptiert, weil sie nicht so dumm sind ;)


Wenn die ZAF jemanden ein Jobangebot aufdrückt, das 80 km weit entfernt ist, obwohl dieser vorher gesagt hat, dass er eine Arbeit mit maximal 20km Entfernung sucht, wird man als unzufriedener mit Unwillen eingestellter Arbeiter shcnell krank oder verärgert sogar einen Kundenbetrieb.
Deswegen sind halt die meisten ZAF schlau und drücken einen kein Jobangebot auf (meine Erfahrung jedenfalls...).
Die restlichehn Unternehmen und ZAF die eine andere Praktik wählen sind dumm oder unerfahren, zu denen gehörst du ;)

Ich hatte nie Probleme damit und werde auch nie Probleme damit haben, ich bin mir sicher, dass ein Unternehmer der wert auf motivierte Angestellten legt, Ehrlichkeit zu schätzen weiss, und wenn ich sage maximal 40km ist das sehr ehrlich.



@toastbrot

Stimmt nur zum Teil...
Bei Ziggy ist sowas wie es hart auf hart kam nicht eingetreten und bei mir auch nicht.
Es gibt aber sicherlich solche Fälle, aber man darf es auch nicht pauschalisieren...

Falcko

Achtung


shark1940    ist ein FAKER

oder Verbrecher

Zitat:   Ich bin Unternehmer.............
und......

Wir hatten auch schon Bewerber hier, die dann den Job nicht wollten, weil sie 30km Anfahrt hätten. Dies schrieb ich dann auch auf den Zettel vom Arbeitsamt drauf und die Bewerber bekamen richtig Ärger - sofern sie Arbeitslosengeld o. ä. beziehen.


Die Aussage sagt alles



Gruss Falcko

Ocean

Bin auch stutzig geworden...

Vorsicht ist wohl immer angebracht.

Globalloser

Zitat von: Falcko am 14:30:50 Fr. 28.November 2008
Achtung


shark1940    ist ein FAKER

oder Verbrecher

Zitat:   Ich bin Unternehmer.............
und......

Wir hatten auch schon Bewerber hier, die dann den Job nicht wollten, weil sie 30km Anfahrt hätten. Dies schrieb ich dann auch auf den Zettel vom Arbeitsamt drauf und die Bewerber bekamen richtig Ärger - sofern sie Arbeitslosengeld o. ä. beziehen.


Die Aussage sagt alles



Gruss Falcko
nee der ist ein troll und noch ein saudaemlicher dazu selten so gelacht  ;D ;D ;D
no country for old man

Krokos

Ich habe auch noch nie einen Unternehmer gesehen der nen Chef hat^^

Mal davon abgesehen halten sich viele die in der Hierarchieebene auf die zweite Stufe aufgestiegen sind (die erste Stufe ist Leiharbeiter) schon für Unternehmer...könnt mir glauben was ich schon für Freaks gesehen habe.
Selbst wenn soetwas in diesen Bescheid fürs Arbeitsamt geschrieben wurde, reicht es nicht für eine Sperre.
In der Regel (nach dem was ich gelesen habe) wird man dann zum Arbeitsamt beordert, wo der Vorfall nochmal besprochen wird.
Meistens stellt sich die Sache dann ganz anders da, als auf dem Zettel stand und das Ding verschwindet in den Papierkorb.
In einigen Fällen wird eine Sperre verhängt, bei der man ziemlich sichere Aussichten auf Erfolg hat, wenn man dagegen klagt, weil Aussage gegen Aussage steht.
Ist jedenfalls meine Theorie.

Es gibt einfach zu viele Micky Mäuse die sich für zu wichtig halten und sich dann erfolglos rächen wollen, wenn man sie auf dem Vorstellungsgespräch gefressen hat.
Ich wurde sogar schon einmal aus einem Vorstellungsgespräch rausgeschmissen und es gab keine Sperre.
Wenn jemand im Vorstellungsgespräch behauptet der christliche Tarifvertrag sei besser als alle anderen und man sagt, dass das nicht stimmt, und deswegen rausgeschmissen wird, liefert das keinen Grund für eine Sperre.
Natürlich sollte man keine Sätze bringen wie "kein Bock", aber wenn man sagt, 30 km sind ein bisien viel, gibts mit Sicherheit keine Sperre.
Den Job annehmen muss man zwar, aber in der Regel wissen schlaue ZAF dann schon bescheid und suchen sich einen anderen Arbeitslosen der motivierter ist.

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