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Begonnen von Hägar, 18:43:35 So. 30.November 2008

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Hägar

Es geht um einen Mitarbeiter in der firma wo ich zur zeit arbeite. Dieser wurde von einen Vorgesetzten (Vorarbeiter) so dermassen unter Druck gesetzt und schikaniert bis auf´s Blut bis der mitarbeiter vor einigen tagen einen Emotionalen Ausbruch erlitt wobei er sich schwer selbstverletzte in dem er seinen Kopf mehrmals gegen einen Schaltschrank schlug und ins koma fiel. Nach Aussagen einiger Kolegen soll es ihm wieder besser gehen.

Es gab auch eine mwhr oder weniger halbherzige Untersuchen des Falles der firma und es wird schon unter der Hand erzählt das der Vorfall unter dem teppich gekehrt werden soll.

In wie fern soll ich was tun oder lassen?
Gott erschuf die Zeit.
Von Eile hat er nichts gesagt.

Ziggy

Zitat von: Hägar am 18:43:35 So. 30.November 2008
In wie fern soll ich was tun oder lassen?

Solidarisiere dich öffentlich mit dem Kollegen. Motiviere ihn, sich zu wehren.
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

Hägar

Zitat von: Ziggy am 20:06:54 So. 30.November 2008
Zitat von: Hägar am 18:43:35 So. 30.November 2008
In wie fern soll ich was tun oder lassen?

Solidarisiere dich öffentlich mit dem Kollegen. Motiviere ihn, sich zu wehren.

Da fangen schon die probleme an, denn der Kolege sprich schlechtes bis garkein Deutsch.
Gott erschuf die Zeit.
Von Eile hat er nichts gesagt.

Ralf0815KU

Gibt es eine Beschwerdestelle oder ein Betriebsrat?
Die Beschwerdestelle muss tätig werden wenn sich der Kollege beschwert.
Egal in welcher Sprache.
Nach dem AGG darf niemand wegen seiner Etnischen herkunft benachteiligt werden. Wenn doch dann sollte der Kollegen sich einen guten Rechtsanwalt suchen und Klagen. Bestenfalls kann er zu hause bleiben und bekommt weiter volle Bezüge!

Er kann sich aber auch nicht wehren. Dann ändert sich aber auch nichts.

Hägar

UPDATE

Die Staatsanwaltschaft hat sich inzwischen eingeschaltet. Das Krankenhaus hatte von sich aus die Staatsanwaltschaft informiert.

Außerdem hatte der betroffene Kolege Anzeige gegen das Unternehmen und den Vorgesetzten erstattet.

Mittlerweile haben wir einen Betriebsleiter, einen Abteilungsleiter und einen Vorarbeiter weniger.

Das kann noch richtig Interessant werden.
Gott erschuf die Zeit.
Von Eile hat er nichts gesagt.

Ziggy

*Daumendrück*

Wenn's deinem Kollegen wieder besser geht, kann er sich ja vielleicht selbst mal hier zu Wort melden.

Daß er die Drecksäue angezeigt hat, dazu beglückwünsche ich ihn ausdrücklich. Gleichzeitig hoffe ich, daß diese Schweine dafür bluten müssen.
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

Wilddieb Stuelpner

Zitat von: Ralf0815KU am 16:49:39 Mo. 01.Dezember 2008
Gibt es eine Beschwerdestelle oder ein Betriebsrat?
Die Beschwerdestelle muss tätig werden wenn sich der Kollege beschwert.
Egal in welcher Sprache.
Nach dem AGG darf niemand wegen seiner Etnischen herkunft benachteiligt werden. Wenn doch dann sollte der Kollegen sich einen guten Rechtsanwalt suchen und Klagen. Bestenfalls kann er zu hause bleiben und bekommt weiter volle Bezüge!

Er kann sich aber auch nicht wehren. Dann ändert sich aber auch nichts.

Für in Deutschland arbeitende Gastarbeiter gibt es

a) die üblichen Branchengewerkschaften, die leider nicht mal für arbeitslose Mitglieder mehr einen Finger rühren und
b) den Europäischen Verein der Wanderarbeiter (EVW) mit entsprechender Rechtsbetreuung --> http://www.emwu.org/
c) die Europäischen Arbeitnehmer-Anwälte

Labournet berichtet allerdings, daß der EVW in seinen alten Strukturen aufgelöst wird und in die IG Bau überführt werden soll --> http://www.labournet.de/diskussion/gewerkschaft/real/evw.html

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