Rentenkürzung bei Hartz IV-Beziehern durch Systemfehler der Bundesagentur für Arbeit?

Begonnen von Kater, 03:15:30 Sa. 22.März 2008

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Kater

Pressemeldung des Erwerbslosen Forum Deutschland, 21.03.2008

Zitat*Rentenkürzung bei Hartz IV-Beziehern durch Systemfehler der Bundesagentur für Arbeit?

Wegen Verjährungsfrist der BA können unter Umständen die Rentenbeiträge von 2005 und 2006 nicht korrigiert werden

Bonn - Bezieher von Arbeitslosengeld II aus den Jahren 2005 und 2006 können offenbar durch einen Systemfehler der Bundesagentur für Arbeit eine Kürzung ihres Rentenanspruches entstehen, der so nicht sein dürfte. Dies teilte das Erwerbslosen Forum Deutschland in einer heute verfassten Mitteilung mit. Demnach haben bundesweit Erwerbslose durch Einsicht in ihre Rentenverläufe festgestellt, dass die BA Daten an die Deutsche Rentenversicherung falsch übermittelt hat. Beispielsweise wären für diese Personen das falsche Format 02 »Arbeitslosengeld ohne Arbeitslosigkeit» übermittelt worden. Dies bedeutet, sie erhalten geringere Rentenansprüche und eine falsche Punktbewertung. Richtig hätte das Format 01 übermittelt werden müssen: »Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit«.

Ein Berater der Rentenberatungsstelle in Hannover teilte einer örtlichen Erwerbsloseninitiative (Arbeitskreis Arbeitslose Linden) im Januar mit, dass ihm die Bundesagentur für Arbeit (BA) verbindlich mitgeteilt hätte, dass die Korrektur des Systemfehlers von rentenrechtlichen Zeiten erst 2009 erfolgen würde. Für Betroffene aus dem Jahr 2005/06 bedeutet dies aber, dass eine Korrektur nicht stattfinden kann, da die Daten bei der Bundesagentur für Arbeit nach drei Jahren gelöscht werden.

Laut Auskunft einer »Versicherungsältesten« in Hannover sollen die Rentenversicherungsgesetze für Hartz IV-Bezieher zeitfern beschlossen worden sein. Das heißt: für Bezieher von Arbeitslosengeld II wurde kein Extragesetz bei der Rentenversicherung eingeführt bzw. es wurde vergessen. Die Sozialhilfebewertung sei einfach auf Hartz IV-Bezieher übergestülpt worden. Dies bedeutet in der Konsequenz: »Null Ansprüche - wegen Format 02«.

»Wir raten allen Betroffenen, dass sie bei der Deutschen Rentenversicherung  ihre Rentenverläufe ansehen und dabei insbesondere die Jahre 2005 und 2006 genau überprüfen. Sollten Zeiten »Arbeitslosengeld ohne Arbeitslosigkeit» im Verlauf stehen, dann sollten sich umgehend an die Rentenversicherung wenden, damit dies korrigiert wird. Wer dies nicht macht verliert durch die drei jährige Verjährungsfrist unter Umständen Rentenansprüche. Der Gesetzgeber ist aufgefordert diese Gesetzeslücke umgehend zu beheben. Dazu zählt unserer Meinung auch alle Schul-, Ausbildungs- und Weiterbildungszeiten aus den Jahren 2005 und 2006, da sonst wegen der Verjährungsfrist diese Zeiten 2009 in der Rente auf Null gesetzt sind. Ebenso erwarten wir vom Bundesarbeitsministerium und der Bundesagentur für Arbeit umfassende Aufklärung, wie viele Menschen davon betroffen sein könnten und wie Abhilfe geschaffen wird«, so Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland.

Weitere Informationen unter:
http://www.erwerbslosenforum.de

Troll

ZitatIm Bundestag notiert: Rentenkürzungen infolge eines Systemfehlers bei der Bundesagentur für Arbeit

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Die Linksfraktion möchte von der Bundesregierung wissen, ob Hartz-IV-Beziehern Rentenkürzungen infolge eines Systemfehlers bei der Bundesagentur für Arbeit drohen. In einer Kleinen Anfrage (16/11475) bezieht sich die Fraktion auf eine Pressemitteilung des Erwerbslosen Forums Deutschland vom 21. März 2008. Demnach seien durch einen solchen Systemfehler Daten an die Deutsche Rentenversicherung falsch übermittelt worden. Beziehern von Arbeitslosengeld II würden, so heißt es weiter, aus den Jahren 2005 und 2006 Verluste bei ihren Rentenansprüchen entstehen

Quelle: hib-Meldungen

Vorgangsübersicht

Kleine Anfrage komplett (PDF)

Antwort der Bundesregierung (PDF)



Zitat von: Antwort der BR zu Frage 11. Kann die Bundesregierung den vom Erwerbslosen Forum Deutschland beschriebenen Sachverhalt bestätigen, dass es bei der Übertragung der Daten an die Deutsche Rentenversicherung bei der Bundesagentur für Arbeit zu einem Systemfehler gekommen ist, der sich negativ auf die Rentenanwartschaften der Betroffenen auswirken kann, wenn der Fehler nicht rechtzeitig vor Ablauf des dreijährigen Zeitraums für die Datenaufbewahrung entdeckt und korrigiert wird?

Nein. Bezieher von Arbeitslosengeld II sind gemäß § 3 Satz 1 Nr. 3a des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) versicherungspflichtig zur gesetzlichen Rentenversicherung. Dementsprechend übermitteln die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende eine Meldung an die Träger der Rentenversicherung, sobald die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung eintritt. Die im IT-Verfahren A2LL generierten Meldungen haben in der Vergangenheit wegen einer fehlenden Funktionalität im System im Hinblick auf die Leistungsgewährung nicht zwischen Arbeitslosengeld-II-Beziehern mit Arbeitslosigkeit und solchen ohne Arbeitslosigkeit differenziert. Die geäußerte Befürchtung, hierdurch seien negative Auswirkungen auf die Rentenanwartschaften der Betroffenen zu erwarten, trifft nicht zu. Die Bundesagentur für Arbeit hat sichergestellt, dass zukünftig eine differenzierte Meldung an die Rentenversicherungsträger übermittelt wird und – soweit notwendig – eine Berichtigung für die Vergangenheit erfolgt. Für die Vergangenheit erfolgt eine gegebenenfalls notwendige Korrektur der Meldung von Amts wegen. Hierbei werden automatisch alle Leistungszeiträume des Bezugs von Arbeitslosengeld II seit dem 1. Januar 2005 berücksichtigt. Es erfolgt keine Löschung von Daten bei der Bundesagentur für Arbeit nach drei Jahren. Weiterhin tritt auch keine Verjährung ein.
Politik ist der Spielraum, den die Wirtschaft ihr lässt.
Dieter Hildebrandt
Es ist kein Zeichen geistiger Gesundheit, gut angepasst an eine kranke Gesellschaft zu sein.
Jiddu Krishnamurti

Wilddieb Stuelpner

Zitat von: Troll am 09:32:42 Mi. 21.Januar 2009
ZitatIm Bundestag notiert: Rentenkürzungen infolge eines Systemfehlers bei der Bundesagentur für Arbeit

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Die Linksfraktion möchte von der Bundesregierung wissen, ob Hartz-IV-Beziehern Rentenkürzungen infolge eines Systemfehlers bei der Bundesagentur für Arbeit drohen. In einer Kleinen Anfrage (16/11475) bezieht sich die Fraktion auf eine Pressemitteilung des Erwerbslosen Forums Deutschland vom 21. März 2008. Demnach seien durch einen solchen Systemfehler Daten an die Deutsche Rentenversicherung falsch übermittelt worden. Beziehern von Arbeitslosengeld II würden, so heißt es weiter, aus den Jahren 2005 und 2006 Verluste bei ihren Rentenansprüchen entstehen

Quelle: hib-Meldungen

Vorgangsübersicht

Kleine Anfrage komplett (PDF)

Antwort der Bundesregierung (PDF)


Zitat von: Antwort der BR zu Frage 11. Kann die Bundesregierung den vom Erwerbslosen Forum Deutschland beschriebenen Sachverhalt bestätigen, dass es bei der Übertragung der Daten an die Deutsche Rentenversicherung bei der Bundesagentur für Arbeit zu einem Systemfehler gekommen ist, der sich negativ auf die Rentenanwartschaften der Betroffenen auswirken kann, wenn der Fehler nicht rechtzeitig vor Ablauf des dreijährigen Zeitraums für die Datenaufbewahrung entdeckt und korrigiert wird?

Nein. Bezieher von Arbeitslosengeld II sind gemäß § 3 Satz 1 Nr. 3a des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) versicherungspflichtig zur gesetzlichen Rentenversicherung. Dementsprechend übermitteln die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende eine Meldung an die Träger der Rentenversicherung, sobald die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung eintritt. Die im IT-Verfahren A2LL generierten Meldungen haben in der Vergangenheit wegen einer fehlenden Funktionalität im System im Hinblick auf die Leistungsgewährung nicht zwischen Arbeitslosengeld-II-Beziehern mit Arbeitslosigkeit und solchen ohne Arbeitslosigkeit differenziert. Die geäußerte Befürchtung, hierdurch seien negative Auswirkungen auf die Rentenanwartschaften der Betroffenen zu erwarten, trifft nicht zu. Die Bundesagentur für Arbeit hat sichergestellt, dass zukünftig eine differenzierte Meldung an die Rentenversicherungsträger übermittelt wird und – soweit notwendig – eine Berichtigung für die Vergangenheit erfolgt. Für die Vergangenheit erfolgt eine gegebenenfalls notwendige Korrektur der Meldung von Amts wegen. Hierbei werden automatisch alle Leistungszeiträume des Bezugs von Arbeitslosengeld II seit dem 1. Januar 2005 berücksichtigt. Es erfolgt keine Löschung von Daten bei der Bundesagentur für Arbeit nach drei Jahren. Weiterhin tritt auch keine Verjährung ein.[

"...nicht zwischen Arbeitslosengeld-II-Beziehern mit Arbeitslosigkeit und solchen ohne Arbeitslosigkeit ..."

Was ist denn das für ein verkorkstes Beamtendeutsch?

Da wird doch keine Sau aus dem Geschreibsel schlau. Einmal sind Arbeitslosengeld-II-Beziehern arbeitslos und das andere mal wieder nicht? Arbeitslos bleibt arbeitslos, egal wie man es ausdeutet. Richtig wäre, daß es Arbeitslose gibt, die das Glück hatten, ihren Alg-II-Antrag von amtswegen als Alg-II-Bezieher bewilligt bekommen zu haben und deswegen Geldleistungen in Form von Alg II erhalten. Das sind Arbeitslose im Leistungsbezug. Und dann gibt es noch Arbeitslose, die aus der Kenntnis der vorherrschenden Zugangsvoraussetzungen zum Alg II auf die Abgabe des Alg-II-Antrags verzichteten oder deren abgegebener Alg-II-Antrag abgelehnt wurde. Und dann haben wir noch Arbeitslose, die aller 3 Monate nicht ihren Nachweis erbringen, daß sie aktiv auf Jobsuche waren. Denen werden die Zeiten der Jobsuche auch nicht als Rentenanwartschaftszeit an die gesetzliche Rentenversicherung durch die jeweilige Arbeitsagentur oder ARGE gemeldet. So entstehen auch Rentenlücken. Das sind Arbeitslose ohne Leistungsbezug.

Wenn sich die Beamten der gesetzlichen Rentenversicherung richtig ausdrücken könnten, dann mußte es heißen:

Die im IT-Verfahren A2LL generierten Meldungen haben in der Vergangenheit wegen einer fehlenden Funktionalität im System im Hinblick auf die Leistungsgewährung nicht zwischen Arbeitslosen mit Leistungsbezug und solchen ohne Leistungsbezug differenziert.

Und noch eins:

Solche Verwechslungen und Rechenirrtümer entstehen nicht durch reinen Zufall, sondern werden durch interne Verwaltungsanordnungen, Erlässe und Durchführungsbestimmungen von Beamten- und Politikerseite angewiesen. Dahinter steht wieder der CDU-Scheißladen und die asozialen AG-Verbände, deren Interessen so vertreten werden. Das hat Methode. So was gehört zum politischen Lügen, Betrügen, Bestehlen, Enteignen, Verarmen und Verelenden einfach mit dazu.

Also was nutzt mir die beschissene bundesdeutsche Meinungs-, Reise- und Versammlungsfreiheit unter den Schäuble-BND-/Verfassungsschutz-Schnüffelbedingungen und der finanziellen Bescheißerei von amtswegen?

Die Arbeitslosen ohne Leistungsbezug werden künftig tatsächlich zur notleidenden Bevölkerung zählen, weil es jetzt und in Zukunft keine aktive, amtliche Arbeitsförderung und -vermittlung für Arbeitslose gibt. Da setzt die CDU immer auf individuelle Eigenverantwortung und Eigenvorsorge. So braucht sie für ihre gesellschaftspolitischen Fehlleistungen nicht gradezustehen. War eben gottesgewolltes Schicksal für den betroffenen Arbeitslosen.

Die CDU kennt keine Definition für notleidende Arbeitslose, aber dafür eine Definition für notleidende Banken.

tagesschau vom 21.01.2009: Größter sprachlicher Missgriff 2008: "Notleidende Banken" ist "Unwort des Jahres"

Das "Unwort das Jahres" 2008 heißt "notleidende Banken". Ausgewählt wurde der Sieger aus mehr als 2100 Vorschlägen, teilte die Jury um den Sprachwissenschaftler Horst Dieter Schlosser in Frankfurt am Main mit. Die Formulierung "notleidende Banken" stelle das Verhältnis von Ursachen und Folgen der Weltwirtschaftskrise auf den Kopf, sagte Schlosser zur Begründung der Entscheidung. Während die Volkswirtschaften in ärgste Bedrängnis gerieten und die Steuerzahler Milliardenkredite mittragen müssten, würden die Banken mit ihrer Finanzpolitik, durch die die Krise verursacht wurde, zu Opfern stilisiert.

Ebenfalls vorgeschlagen worden waren "unwortverdächtige" Sprachschöpfungen wie "Rentnerdemokratie" und "Karlsruhe-Touristen".

So eine Freiheit, solche Behörden und Politiker braucht kein Bundesbürger.

Lefat

@Jochen

Zitat"...nicht zwischen Arbeitslosengeld-II-Beziehern mit Arbeitslosigkeit und solchen ohne Arbeitslosigkeit ..."

Das eine sind Menschen ohne Erwerbstätigkeit !

Das andere sind ALG II Empfänger mit einer Erwerbstätigkeit ,aber ohne ausreichendes Einkommen sog. "Aufstocker" !

Zitatnicht zwischen Arbeitslosengeld-II-Beziehern

Jemand der nix bekommt ist kein ALG II Bezieher !


ZitatSolche Verwechslungen und Rechenirrtümer entstehen nicht durch reinen Zufall, sondern werden durch interne Verwaltungsanordnungen, Erlässe und Durchführungsbestimmungen von Beamten- und Politikerseite angewiesen.

Das sehe ich allerdings genauso !, sonst musste es nach den Gesetzen der Wahrscheinlichkeit auch mal positiv für
den Empfänger passieren .


Es ist immer wieder erstaunlich, dass ein Jahr der Arbeitslosigkeit einen ehemaligen Leistungsträger zu einem bildungsfernen Asozialen verkommen läßt..so zumindest die landläufige Meinung.

hoessi666

Der Staat will ja sowieso nur immer sparen. Die Rente mit 67 ist ja genauso eine Verar...ung. Wer, wie die meisten, nicht solange arbeitet bekommt z.B. mit 65 billiges ALG1 bzw. ALG2 statt der Rente und verliert noch zusätzlich 2 Jahre lang Rentenansprüche für später...

Insofern: Ganz klar! Solche "Fehler" sind gewollt!

Tetrarchos

Bei mir ist es jetzt schon fast sicher, daß ich später auch Grundsicherung-Hartz IV als Rente kriege. Zb dank des Deutschen Lohn-niveaus. Ich bin erst 34. Aber im Prinzip bin ich jetzt schon in Rente, weils in gut 30 Jahren auch dann kaum mehr wird, wenn ich mir jetzt den Arsch aufreisse. Meines Erachtens lohnt Arbeit in Deutschland aus mehreren Gründen kaum noch. Das einzige Problem ist noch der Kampf mit Sozialgesetzgebung und diversen Sachbearbeitern. Ansonsten wird sich den Rest meines Lebens wohl wenig ändern.

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