Zusatzvereinbarung Arbeitsvertrag

Begonnen von vampyrella, 15:44:40 Do. 05.Februar 2009

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

vampyrella

Hi,

ich hab heute von meiner Leihbude eine Zusatzvereinbarung bekommen (noch nicht unterschrieben).

Folgende Formulierungen sind hier aufgelistet:

> "(...)  das Ausführen von Internetseiten mit widerrechtlichem oder arbeitsvertragwidrigem Inhalte oder (...)ist strengstens untersagt und kann zur frsitlosen Kündigung nach sich ziehen.

Was kann das genau heissen?Wenn ich eine Gewerksschaftsseite besuche, ist das denn dann schon "arbeitsvertragwidrig"?
o
L_/
OL This is Schäuble.
Copy Schäuble into your signature to help him on his way to Überwachungsstaat.

Irrlichtprojektor

hallo vampyrella,
Allgemein und ohne Zusatzvertrag besteht ein Recht auf gewerkschaftliche Arbeit in den Pausen. Während der Arbeitszeit ist dies untersagt und kann vom AG erfolgreich abgemahnt werden. Soweit mein Kenntnisstand.
Die Zusatzvereinbarung würde ich so interpretieren, das alle Websiten die nicht mit der Arbeit in Verbindung stehen oder arbeitsrelevant sind, davon eingeschlossen sind. Also grob: Surfen nicht erlaubt!

gruß irrlicht

vampyrella

Hallo,

also wir haben erstmal ALLE nicht unterschrieben. Ich denke bis morgen lassen sich noch so eins, zwei weichkloppen, aber der Rest war ziemlich überzeugend, es nicht zu unterschreiben .

Ich habe es so verstanden, dass man wohl Wetter und Sportseiten im Internet angucken darf, jedoch keine z.B. wie chefduzen, oder die vom DGB.

o
L_/
OL This is Schäuble.
Copy Schäuble into your signature to help him on his way to Überwachungsstaat.

Ziggy

Um zu wissen, was "arbeitsvertragswidrig" bedeutet, müsste man natürlich wissen, was im AV steht.

Andererseits: Unterschrift oder nicht, Firmenrechner gehören der Firma, und die alleine kann bestimmen, was damit gemacht wird. Wenn du mit deinem privaten Laptop in der Pause online gehst, ist das was anderes. Außerdem kannst du sicher sein, daß die Rechner überwacht werden. Ob es da sinnvol ist, von der Firma aus in Chefduzen zu posten, weiß ich nicht. Außerdem gefährdest du damit auch andere, die dir z.B. PN schicken. Und dein Login wird sicher auch mitgeloggt. Sollte man sich gut überlegen, sowas.
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

Irrlichtprojektor

@vampyrella

...ja, den Gedanken hatte ich auch und gleich gefolgt von : "Wo ist denn die Grenze?" Die Formulierung ist doch ein Gummi ohne Ende und kommt einer Informationssperre gleich, da man ja keinen Einfluss auf die Gestaltung von Sportseiten hat.... die auf Grund der Auswirkungen des Arbeitskampfes der ZAF RA aus aktuellem Anlass (inoffiziell streiken ja die Leiharbeiter des TV-Senders) eine Programmänderung vornehmen und zwischenzeitlich die Sendepause mit technisiertem Videomaterial
Earthlings übertuschenbrücken. ^^

vampyrella

Im AV steht, das man sehr wohl ins Netz kann, solange es die Arbeitsleistung nicht beeinträchtig.
Also, solange wir 100 Prozent und mehr bringen, kann uns keiner was.

Aber jetzt... :-( Naja, mal gucken was heute wird.
o
L_/
OL This is Schäuble.
Copy Schäuble into your signature to help him on his way to Überwachungsstaat.

vampyrella

Achja, hier sind noch so eine Formulierung, die mich etwas stutzig gemacht haben

_ Die Protokollierung personenbezogener Daten geschieht mit Übereinstimmung mit den geltenten datenschutzrechtlichern Bestimmungen

Ich dachte, personenbezogene Daten dürfen nicht gespeichert werden? Kam da nicht vor kurzem was dazu im Fernsehen?
o
L_/
OL This is Schäuble.
Copy Schäuble into your signature to help him on his way to Überwachungsstaat.

Arwing

Lass dir die merkwürdigen Zusätze im Arbeitsvertrag umschreiben. Z.B. Nur personenbedingte Daten, die für dein Arbeitsverhältnis beruflich relevant sind. Die schwammige Formulierung ,,personenbezogene Daten" lege ich so aus, dass man auch nette private Daten erst mal auf Vorrat sammelt und das solltest du nicht unterschreiben.

,,das Ausführen von Internetseiten mit widerrechtlichem oder arbeitsvertragwidrigem Inhalte oder (...)ist strengstens untersagt"

Es sind zwar deren Rechner, mit denen sie euch diktieren können, welche Seiten vom Arbeitsplatz nicht besucht werden dürfen, aber der Zusatz fristlose Kündigung greift meines Erachtens zu schwer voraus. Ich behaupte, dass erst mal eine Abmahnung erfolgen muss. Dieses Passus sollte also auch mitumgeschrieben werden.

Eins solltest du definitiv mit diesem Arbeitsvertrag anstellen: So wie du ihn in der Hand hältst, dem Anwalt für Arbeitsrecht zur Einsicht und Prüfung überreichen.

Zur schnellen Unterschrift unter druck würde ich nicht raten. Gerade wenn die Zaf zwecks eiliger Unterschrift Druck aufbaut, scheint es ein Anzeichen von Nervosität zu sein, dass man  ihren widerrechtlichen Inhalten im Arbeitsvertrag auf die Schliche kommt.
Das aktuelle Geldsystem ist auf die Gewinnmaximierung einer kleinen Elite ausgerichtet, die von der Gemeinschaft der Bürger Europas erbracht werden soll und die politische Elite fungiert als Handlanger.

Ziggy

Welche Konsequenzen hätte es denn, die Unterschrift zu verweigern mit der Begründung, man könne die vollständige Tragweite dieser ZV mangels juristischer Grundlagen nicht beurteilen?

Oder anders: Können die mich zwingen, sowas zu unterscheiben?

Ich würde so etwas nicht unterschreiben wollen, auch nicht, wenn es anders formuliert ist. Es ist, als würde man jemandem eine Waffe in die Hand geben und sagen: "Los, jetzt drück doch endlich ab!"

Was passiert denn z.B., wenn ich eine ganz normale Internetseite aufrufe, die "fragwürdiges" Zeug von woanders nachlädt?
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

Workless

Schwer zu sagen. Aber nur, damit keine Missverständnisse aufkommen.
Nur die Rechner sind es natürlich nicht, die der Firma gehören. Sondern das gesamte Netzwerk inklusive Internetzugang.
Jetzt sein privates Laptop zu nehmen und zu surfen, damit wäre man auch nicht auf der sicheren Seite.
Im Übrigen sollte man sich natürlich auch klar sein, dass der gesamte Datenverkehr mitgelesen und gespeichert werden kann.
Allein deshalb würde ich Surfen am Arbeitsplatz nicht unbedingt empfehlen.

ZitatUnd dein Login wird sicher auch mitgeloggt. Sollte man sich gut überlegen, sowas.
Hier würde eine Verschlüsselung, zumindest beim Login, vielleicht etwas weiter helfen. ;)

Wilddieb Stuelpner

Zitat von: vampyrella am 15:44:40 Do. 05.Februar 2009
Hi,

ich hab heute von meiner Leihbude eine Zusatzvereinbarung bekommen (noch nicht unterschrieben).

Folgende Formulierungen sind hier aufgelistet:

> "(...)  das Ausführen von Internetseiten mit widerrechtlichem oder arbeitsvertragwidrigem Inhalte oder (...)ist strengstens untersagt und kann zur frsitlosen Kündigung nach sich ziehen.

Was kann das genau heissen?Wenn ich eine Gewerksschaftsseite besuche, ist das denn dann schon "arbeitsvertragwidrig"?

Die Benutzung des Internets hat nur zweckgebunden zu erfolgen und Dein AG schreibt Dir detailliert vor, was Du im Internet recherchieren darst, also mit und zur Erfüllung Deines konkreten Arbeitsauftrags zu tun hat.

In einigen Betrieben wird freies fachliches Recherchieren in gewissen Grenzen geduldet, aber private Suchen verboten.. Das muß aber in Arbeitsverträgen, Betriebsordnungen etc. geregelt werden.

arbeitsrecht.de: Kündigung wegen privater Nutzung des Internets?

arbeitsrecht.de: Privates Internetsurfen als Kündigungsgrund

arbeitsrecht.de: 1 Stunde im Monat privat surfen ist kein Kündigungsgrund

arbeitsrecht.de: Betriebs- und Dienstvereinbarungen, darunter auch zur elektronischen Bürokommunikation, zur Internetnutzung und zum E-Mail-Verkehr

arbeitsrecht.de: Zulässigkeit von Überwachungsmaßnahmen des Arbeitgebers bei der Internetnutzung

Eine Überwachung ins Blaue hinein ist unzulässig. Das verletzt die Persönlichkeitsrechte. Wenn überwacht wird, dann nur gezielt bei begründetem Verdacht. Auch zum Öffnen, Lesen und Löschen privater E-Mails ist der Vorgesetzte nicht berechtigt. Es verhält sich wie bei der Beachtung des Briefgeheimnisses. Er darf aber privaten E-Mailverkehr im Firmennetz und nch außen verbieten. E-Mails mit Dienstcharakter im Betreff, auch wenn sie persönlich nicht an den Vorgesetzten gerichtet sind, darf er jederzeit öffnen und lesen und löschen.

  • Chefduzen Spendenbutton