Arge-Mitarbeiterin blockiert Wohnung

Begonnen von Walze, 08:54:10 Di. 10.Februar 2009

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Walze

Zitat
11. Februar 2009 | von zvs

Stellen Sie sich vor, Sie sind auf eine Hartz-IV-Wohnung angewiesen. Der Mietvertrag ist unterschrieben. Es ist die einzige, die zur Verfügung steht. Doch einziehen können Sie nicht, weil die Vormieterin - ausgerechnet eine Mitarbeiterin der Arge - sich weigert, ihre gekündigte Wohnung zu räumen. Zu absurd, um wahr zu sein? Doch genau das geschieht derzeit einer Hartz-IV- Empfängerin aus Bützow.

Ursprünglich wollte Nadine Schröder ihre neue Hartz-IV-gerechte Wohnung zum 1. Januar in Bützow beziehen. So, wie es im Mietvertrag vereinbart war. Doch daraus ist bis heute nichts geworden. Die bisherige Mieterin verschob ihre Umzugspläne und weigert sich bislang beharrlich, ihre Koffer zu packen. "Sie hat mich sogar angerufen und mir gesagt, sie werde nicht ausziehen", sagt Nadine Schröder.

Dabei hatte die Vormieterin ihre Wohnung selbst zum 31. Dezember gekündigt. Nach Informationen unserer Zeitung plante die Mitarbeiterin der Arbeitsgemeinschaft "Jobcenter Güstrow" (Arge), die Arbeit zu wechseln - vom Kreis Güstrow zum Kreis Rügen.

Einzige Chance für Vermieter: Eine Räumungsklage Das scheiterte bislang offenbar, aber die Kündigung der Wohnung wurde zum 31. Dezember wirksam, eine Verlängerung des Mietverhältnisses unmöglich. Die arbeitslose Neumieterin, so heißt es von der Wohnungsgesellschaft, müsse jetzt auch nicht verzichten. Sie habe ein Anrecht darauf. "Ich könnte ihr im Moment auch gar keine andere Hartz-IV-gerechte Wohnung in Bützow anbieten", sagt Hanka Ollech von der Bützower Wohnungsgesellschaft (Büwo). Diese hat inzwischen eine Räumungsklage eingereicht. Der Rostocker Mieterbund bestätigt: Der Vermieter könne nichts tun, außer die rechtsstaatlichen Mittel einsetzen - und die führen nur über eine Klage.

Nadine Schröder ist vorerst in eine Ferienwohnung gezogen. Die Mehrkosten dafür trägt zunächst die Wohnungsgesellschaft. Hanka Ollech kündigte bereits an, die Büwo werde sich das Geld von der Arge-Mitarbeiterin zurückholen. Einen Fall wie diesen hat auch die Wohnungswirtin noch nicht erlebt. "Die Arge-Mitarbeiterin ist doch nicht auf eine Hartz IV-gerechte Wohnung angewiesen", sagt sie.

Der Landkreis Güstrow als Arbeitgeber wollte sich nicht äußern. "Das ist eine privatrechtliche Angelegenheit und die Mitarbeiterin keine Beamte", sagt Kreissprecherin Dr. Petra Zühlsdorf-Böhm. Vermutlich soll es aber ein Gespräch geben. Zitat eines leitenden Angestellten: "Es kann nicht sein, dass sich eine Mitarbeiterin im öffentlichen Dienst so verhält."




http://www.svz.de/home/top-thema/article//arge-mitarbeiterin-blockiert-wohnung-1.html



BakuRock

Hallo Walze,

du gibst keine Quelle an. Wenn du diesen Beitrag als Zitat rein kopierst aus einer offiziellen Quelle (Zeitung oder so) dann brauchst du auch nix ausixxxxxxen.

Ansonsten geht die Info bei mir=Ablage P......
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Walze

Zitat
11. Februar 2009

Die Arge-Mitarbeiterin, die seit dem Jahreswechsel die Wohnung einer Bützower Hartz IV-Empfängerin blockiert (wir berichteten), hätte längst ausziehen können. "Wir haben ihr eine andere Wohnung angeboten", erzählt Hanka Ollech von der Bützower Wohnungsgesellschaft (Büwo). Die wartet zwecks Räumungsklage auf einen Gerichtstermin. Die Nachmieterin, die arbeitslose Bützowerin Nadine Schröder, findet in der Warnowstadt zurzeit keine andere Hartz IV-gerechte Wohnung.


http://www.svz.de/lokales/buetzow/artikeldetails/article/216/dreister-staatsdiener.html


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