_Zum Betriebsarzt

Begonnen von alfred.s, 18:12:04 Di. 10.Februar 2009

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alfred.s

Ist das Pflicht oder nicht? Muss die Zeit vergütet werden?

Wilddieb Stuelpner

Akute Schmerzbehandlungen berechtigen zur bezahlten Freistellung zur Arbeit ebenso wie arbeitsmedizinische Tauglichkeits- und Reihenuntersuchungen, die zu Lasten des AG gehen.

alfred.s

Alles klar. Danke für die schnelle Antwort.

Wilddieb Stuelpner

Was mich jetzt völlig im Thread irritiert?

Ich komme aus der Rubrik Auflistung der neuesten Beiträge und klicke auf einen Titellink eines Beitrags aus der Auflistung neueste Beiträge, um in den jeweilgen Thread zu springen, damit ich die dort laufenden Postings nachlesen kann, bevor ich auf den angeklickten Beitrag antworte.

Die chronologische Reihenfolge steht auf den Kopf. Das erste, das Eingangsposting, steht ganz unten und das letzte ganz oben und wenn man sich in einem mehrseitigen Thread befindet, dann darf man in dieer Forumssoftware nicht auf vorheriger und nächster klicken, sondern auf die vorausgegangenen oder nachfolgenden Seitennummern. Beim Klicken auf vorgeriger oder nächster verläßt man den Thread.

Die Forumssoftware reagiert auch nicht ordentlich auf Suchbegriffe. Da wird jeglicher Mist auf den ersten Seiten zusammenhanglos angeschleppt und meist bei einem mehrseitigen Suchergebnis sind die relevanten Suchergebnisse auf den letzten Seitennummern zu finden.

Erhält man eine Benachrichtigungsmail und will den Link anklicken, dann ist im Browserfenster nicht das Posting zu sehen auf das im Link der Benachrichtigungsmail verwiesen wurde, sondern man muß nach oben oder unten scrollen oder eine Seite zuvor oder dahinter.

Eh man hinter diese Haken und Ösen kommt, dauerts schon eine Weile. Man muß schon ein wenig Hartnäckigkeit, Ausdauer, Findigkeit und detektivisches Gespür mitbringen.




Entschuldigung, daß ich jetzt nicht auf Dein Frageposting anfangs nicht antwortete. Aber Du hattest nochmal nachgefragt, ob nur die zeitliche Freistellung der AG gewähren muß oder auch den dazugehörigen Lohnausgleich für die "Ausfallzeit" bezahlen muß.

Bei Schmerzbehandlungen und arbeitsmedizinischen Reihenuntersuchungen muß der AG gewähren - zeitliche Freistellung und die dazugehörige Bezahlung. Es ist ausdrücklich keine unbezahlte Freistellung.

Auch die Fahrtkosten zu arbeitsmedizinischen Tauglichkeits- und Reihenuntersuchungen hat der AG zu tragen, denn die Untersuchungen nimmt meist der arbeitsmedizinische Dienst der Berufsgenossenschaften vor. Was für arbeitsmedizinische Tauglichkeits- und Reihenuntersuchungen gilt, trifft auch für Einstellungsuntersuchungen zu, die in einer medizinischen Praxis oder Klinik außerhalb des Betriebs vorgenommen werden.

Auf dieser Internetseite Cyberdoktor wird auch auf die Frage eingegangen, ob man der Aufforderung des AG zur Einstellungsuntersuchung Folge leisten muß oder ob man die Einstellungsuntersuchung auch ablehnen kann. Man sollte dieser Aufforderung Folge leisten, damit beide Seiten feststellen können, ob es gesundheitliche Beeinträchtigungen gibt, die eine Leistungseinschränkung der Arbeitskraft hervorrufen. Es kann aber auch sein, daß körperliche und geistige Arbeitsbelastungen ein Mindestmaß an gesundheitlicher Kondition verlangen, damit keine Gesundheitsschädigung eintritt. Bei einer ganzen Reihe von Berufsgruppen ist die Einstellungs- Tauglichkeits- und Reihenuntersuchung zwingend, z.B. bei Berufskraftfahrern, bei Höhenarbeiten, bei Untertagearbeiten, bei Taucherarbeiten, Arbeiten in Druckanlagen (Caissons), Arbeiten an Hitzearbeitsplätzen, Arbeiten auf Arbeitsbühnen und Steuerkanzeln wie Krankabinen, Fahrzeugführer zur Personenbeförderung. Schafft man dann die gesundheitlichen Voraussetzungen nicht oder nicht mehr, fallt man durch die Einstellung und Bewerbung oder wenn man schon mehrere Jahre den bisherigen Beruf ausübte, dann muß man eine innerbetriebliche Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz akzeptieren.

arbeitsrecht.de: Nachgefragt - Arbeitszeit

Frage:
Gelten Zeiten, die man mit Arztbesuchen während der eigentlichen Arbeitszeit verbringt, als Arbeitszeit?

Antwort:
Grundsätzlich sind Arztbesuche in der Freizeit zu erledigen, außer es handelt sich um Notfälle oder der Termin kann von Seiten des Arztes nicht außerhalb der Arbeitszeit gelegt werden. In letzterem Fall bescheinigt der Arzt dies dem Patienten, der damit auch Anspruch auf Bezahlung dieser Zeiten hat.

arbeitsrecht.de: Nachgefragt - Urlaub

Frage:
Kann der Arbeitgeber verlangen, für Arztbesuche Urlaub zu nehmen, wenn der Besuch nur während der Arbeitszeit möglich ist?

Antwort:
Nein, siehe § 616 BGB: Vorübergehende Arbeitsverhinderung aus persönlichen Gründen


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