Kurzurlaub während der Kurzarbeit

Begonnen von Isnogud, 17:34:33 Fr. 20.März 2009

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Isnogud

Moin zusammen. Die Überschrift sagt es ja schon. Mein Chef hat heut gesagt, er will Kurzarbeit anmelden, damit er niemanden entlassen muss. Ich bin jetzt 2 Jahre in diesem Betrieb und ich glaub ihm. Der Auftragseingang ist massiv eingebrochen. Wir hatten heut zu diesem Thema ne Betriebsversammlung, war aber eigentlich unnötig, weil wir ja selber sehen, was an Aufträgen im Haus ist.

Jetzt hatte ich natürlich die Idee, wenn die Firma 2 Tage dicht ist und ein WE anschließt, könnte ich ja eigentlich mal ein Kurztrip nach irgendwohin machen. Z.B. meinen Bruder in Berlin besuchen. Den hab ich schon lange nicht mehr gesehen und die Zeit wäre ja auch nicht schlecht. Donnerstag hinbrezeln und Sonntag zurück. Wir wohnen 600km auseinander.

Jetzt sagt meine Freundin, ich müsse daheim bleiben. Ich darf da nicht einfach wegfahren.

Und nun kommt die Frage....wie ist das rechtlich geregelt. Darf ich mich während der Kurzarbeitszeit soweit von zu Hause entfernen, das ich erst am nächsten Tag in der Firma sein kann? Wie ist die Erreichbarkeit geregelt?

Isnogud
wer bei Regen Sonnenmilch kauft, weiß, das der Stuhl ein Baum war.

Pinnswin

http://www.arbeitnehmerkammer.de/mitbestimmung/haeufig-gestellte-fragen/kurzarbeit/

Wenn du deinen Bruder in Berlin besuchst, ist es ja kein Urlaub, sondern ein Familienbesuch  ;) .

Bist du denn durch die Kurzarbeit in so ner Art Bereitschaftsdienst gelandet?
Musst du zu Hause jederzeit Anrufbar-Abrufbar sein?
Wenn nicht, könntest du mit deiner freien Zeit doch machen, was du willst,

Vg
Das Ende Der Welt brach Anno Domini 1420 doch nicht herein.
Obwohl vieles darauf hin deutete, das es kaeme... A. Sapkowski

Isnogud

so Leute, seit heut bin ich etwas schlauer. Während der Kurzarbeitszeit soll ich erreichbar sein. Wenn es nach meinem Chef gehen würde, wäre das jederzeit, aber das muss ich nochmal nachlesen. Die ist Zeit kein Urlaub, denn ich bekomm Geld vom Staat während dieser Zeit. Also würde ein Kurzzeitjob auf das Kurzarbeitsgeld(Kug) angerechnet. Sonst stand da ein Haufen Zeug wieviel ich bekommen werde(60%) und wie sich dieser Betrag errechnet. Wie lange die Bezugsdauer ist und alles was man nicht wissen muss. Das der Arbeitgeber die Sozialleistungen bezahlt und das das Kug in die Einkommensteuererklärung reingeschrieben werden muss. Dann war da noch was mit Progressionsvorbehalt, aber das muss ich auch nochmal genau lesen.

Das wichtige für mich war eben, das ich während dieser Kurzarbeit erreichbar zu sein habe. Isnogud
wer bei Regen Sonnenmilch kauft, weiß, das der Stuhl ein Baum war.

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