Aufforderung zur Senkung der Miete

Begonnen von testies, 19:13:02 Do. 26.März 2009

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testies

Bei uns im Wohnblock wurde eine erhebliche Modernisierung durchgeführt.Dadurch kommt es zu einer Mieterhöhung von 50 Euro.

Ich (35 jahre) beziehe seit 3 Jahren Hartz 4 und meine Wohnung war bis dato immer im Satz geblieben.

Vor der Modernisierung war meine Kaltmiete für 49 qm2 270 Euro inkl. Nebenkosten.Nun kommen nochmal 50 Euro Mieterhöhung dazu und nun überschreite ich die Höchstgrenze .

Der Höchstsatz liegt soweit ich weiss bei uns 282.50 Euro (Dithmarschen).Ich lebe seit über 14 Jahren in dieser Wohnung und möchte auch da wohnen bleiben.

Vor einen Monat ist bei mir das Schreiben eingetroffen , wo ich zur Senkung der Miete aufgefördert werde.(Muss nun 39,20 selber zahlen)

Heute habe ich nun meinen neuen Weiterbewilligungsbescheid bekommen , wo die Miete nur noch für 3 Monate bezahlt wird.

Dagegen möchte ich nun Widerspruch einlegen , aber ich habe nicht wirklich viel Ahnung von der "Materie".

Es gibt ja einen 10% Regel , die möchte ich für mich in Anspruch nehmen.

Im Brief steht :

Unter bestimmten Vorraussetzungen kann im Einzelfall die Möglichkeit bestehen ..... um 10% um den Höchstsatz anzuheben  , wenn ein Mietverhältnis länger als 15 Jahre besteht.

Mein Mietverhältnis ist bis dato 14 Jahre und 2 Monate.

Auf das einzigste , wo ich mich berufen könnte , dass ich nun 14 Jahre und 2 Monate in dieser Wohnung lebe.

Hätte ich damit eine Chance durchzukommen ?!

Oder vielleicht habt ihr ja noch andere Ratschläge/Tips , womit ich bei meinen Widerspruch "punkten" könnte.


Bedanke mit jetzt schonmal für euer Hilfe

MFG

Testies




Kater

@testies

hier geht es zwar um Berlin, aber du findest auch infos darüber, was zu tun ist, wenn man zur Senkung der Miete aufgefördert wird. (Ironie des gemeinsamen Schicksals: ich habe gerade heute auch solch einen Brief wie du bekommen).

http://www.berliner-arbeitslosenzentrum.de/archiv/2005-08-08hartziv_und_wohnen_in_berlin.htm

Gruß, Kater

Codeman

Hallo Kater,

hum...Miete zu hoch obwohl jetzt ja die Mietenobergrenzen angehoben worden sind ?

:-( schöne Scheiße
Ich bin der Rostfleck am Schwert des Sozialismus - Zitat frei nach Schraubenwelle

Kater

Zitat von: Codeman am 09:59:10 Sa. 28.März 2009
Hallo Kater,

hum...Miete zu hoch obwohl jetzt ja die Mietenobergrenzen angehoben worden sind ?

:-( schöne Scheiße

@Codeman

es gibt in Berlin ein paar Ausnahmegründe, in denen trotz überhöhter Miete keine Senkung der Unterkunftskosten erfolgen muß. Einer davon trifft auf meine Wohnung zu, also werde ich nochmal nachhaken...

Gruß, Kater

ps. ich habe dich auf der Demo gestern vermißt. Du hättest bei der Gelegenheit mal die Leute vom Berliner Chefduzen-Stammtisch kennenlernen können. Also dann, bis zum nächsten Mal in der "Lunte".

Workless

ZitatVor einen Monat ist bei mir das Schreiben eingetroffen , wo ich zur Senkung der Miete aufgefördert werde.(Muss nun 39,20 selber zahlen)

Heute habe ich nun meinen neuen Weiterbewilligungsbescheid bekommen , wo die Miete nur noch für 3 Monate bezahlt wird.

Auf jeden Fall Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Ich meine mich da schwach erinnern zu können, dass die "zu hohe" Miete auf jeden Fall noch bis zu 6 Monate weiter gezahlt wird.

Und "vor einem Monat..." + Weiterbewilligungsbescheid = 3 weitere Monate macht bei mir nach Adam Riese insgesamt vier Monate. Es fehlen also zwei Monate, die dir zumindest etwas Luft beim zeitlichen Rahmen verschaffen.

Mehr dazu:

http://www.lebens-phase.de/forum/showthread.php?t=270
http://www.berliner-mieterverein.de/presse/sonstigesarchiv/haupt.htm?http://www.berliner-mieterverein.de/presse/sonstigesarchiv/fl136.htm


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