Selbstständig + 430 EUR Job -> Krankenversicherung

Begonnen von SpY, 10:05:22 Sa. 20.Juni 2009

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SpY

Moin! :)

ich bin seit ca. einem jahr selbstständig. seit dieser zeit habe ich auch einen nebenjob. beide jobs erledige ich am pc. ich bin, soweit ich weiß verpflichtet der krankenkasse mitzuteilen das ich ein gewerbe habe. dem kam ich bisher nicht nach, da mir einige leute, dies ähnlich handhaben bestätigt haben das die krankenkasse das nicht bemerkt. wichtig ist das man im system drin ist und zahlt, dies tue ich (bzw mein arbeitgeber) über meinen job auf 430 EUR basis. aufs jahr gerechnet sind die einnahmen vom 430 eur job und dem gewerbe etwa gleich hoch. ist also gerade mal soviel das man nicht zum amt rennen muß und keine tollen zeitarbeitsangebote bekommt.

was denkt ihr darüber? bin ich nun total verrückt oder befinde ich mich in einer art grauzone?
Wie kannst du die Welt weiter als real ansehen, wenn das Selbst, das sie als real bestimmt, nicht greifbar ist?

unkraut

Das ist keine Grauzone .
Salopp gesagt Scheiße . Sollte die KK dahinter kommen zahlst Du nach .
Nachfragen wäre jetzt wohl schlecht .
MfG
Noch Fragen Hauser ? Ja Kienzle , wer ist eigentlich Unkraut ?

Wir wagen es nicht weil es schwierig ist sondern es ist schwierig weil wir es nicht wagen .

Mein Buchtip als Gastautor :  Fleißig , billig , schutzlos - Leiharbeiter in Deutschland  > ISBN-10: 3771643945

Janus

Hallo,
kann deine Problem zwar nicht direkt auflösen,
hoffe aber trotzdem daß dir meine Infos etwas helfen.

Vorab:
Mal ehrlich, von dem Nebenjob wird ja schon Kohle abgeführt, von deinen Einkünften aus Gewerbe bleibt nach Abzug deiner "Betriebskosten"
kaum etwas übrig. Denke da hast du nicht mal den Sozialhilfesatz.
Was also sollte da noch an Kosten der KV auf dich zukommen ?
Und selbst wenn...dann könntest du doch bestimmt diese Beiträge irgendwo beantragen - oder ?
Ruf die KV an und kläre das trotzdem auf jeden Fall !


Wenn ich mich recht erinnere ist es so:

1.
Bist du gewerbetreibend, dann mußt du der GKV am Ende des Jahres 'eh deine Einkünfte nachweisen. Danach wird ermittelt wie hoch dein    Beitragssatz ist, dies ändert sich dann auch schonmal über die Jahre. 
Bei einer PKV ist dies nicht der Fall, dort hast du einen wählbaren, festbleibenden Betrag - unabhängig vom Einkommen !
Die GKV will aber vor Beitragsbeginn sowieso eine Einschätzung von dir, was du an Einkommen erzielen wirst.
Bei deinen geringen Beträgen allerdings würde ich mir mal gar keine Sorgen machen, immerhin hast du ja als Gewerbetreibender von
deinen ca.430eur auch Betriebsausgaben !!! Und du hast Betriebsausgaben !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


2.
Du bist AN (sozialversicherungspflichtig) und betreibst ein Nebengewerbe.
Dann zahlst du bei Einkünften aus dem NG ab einer bestimmten Höhe zusätzlich noch an die GKV.
Wie hoch der genaue "Freibetrag" ist weiss ich nicht. Meine aber, er liegt bei 345eur. Verdienst du also
mehr als (345eur?) mtl. zu deinen Einkünften, so zahlst du min. 130eur mtl. dazu(das steigt dann an).
Zumindest habe ich diese Info von der AOK im März 2009 bekommen.
Bei der PKV ist das allerdings dann nicht so-logo.

3.
Egal bei welcher KV-ob privat oder gesetzlich-du dich anmeldest, du zahlst nach.
Und zwar bis zu dem Zeitpunkt des Beginns der Gewerbeanmeldung/freiwiliger Versicherungsbeginn

Aufgrund deines geringen Einkommens allerdings, denke ich mal kaum, daß du da Probleme bekommen wirst !
Immerhin könntest du ja auch zwei Job's auf 400eur Basis haben.


>ich bin, soweit ich weiß verpflichtet der krankenkasse mitzuteilen das ich ein gewerbe habe.
Wenn du Gewerbe anmeldest, bekommen die das sowieso mit ! Ansonsten, ja, das bist du !

>dem kam ich bisher nicht nach, da mir einige leute, dies ähnlich handhaben bestätigt haben das die krankenkasse das nicht bemerkt.
Denen kann das egal sein, weil jeder nachzahlen darf.
Und ab Jan. 2009 hat sich diesbezüglich auch einiges noch geändert!




inline

wenn es nun wirklich ein 430 €  job ist. geht das ja über einen minijob (der geht ja nur bi 400 €)  hinaus. Es  ist dann ein midijob und der Arbeitgeber muss in der KK RV und ALV einzahlen.

Das mit der Selbständigkeit muss man dann schon melden, aber die krankenkasse wird bei geringen Gewinn nichts weiter berechnen.

Frage einfach mal bei der KK oder der RV nach, ob vom 430 € job auch Beiträge einfließen. Ansonten muss der AG halt nachzahlen.

SpY

danke für eure antworten :)

ich werde mir dann erstmal einen termin bei einem steuerberater besorgen und die situation klären lassen.
Wie kannst du die Welt weiter als real ansehen, wenn das Selbst, das sie als real bestimmt, nicht greifbar ist?

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